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   BGH, 07.12.2016 - XII ZB 32/16   

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https://dejure.org/2016,51040
BGH, 07.12.2016 - XII ZB 32/16 (https://dejure.org/2016,51040)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2016 - XII ZB 32/16 (https://dejure.org/2016,51040)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - XII ZB 32/16 (https://dejure.org/2016,51040)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 319 Abs 1 FamFG, Art 2 Abs 2 GG, Art 103 Abs 1 GG
    Unterbringungssache: Erneute Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 FamFG, § ... 62 Abs. 1 FamFG, § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, § 62 FamFG, § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Gebotene erneute Anhörung des Betreuten in einer Unterbringungssache bei der Heranziehung einer neuen Tatsachengrundlage in Form eines neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachtens

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringungssache, Erneute Anhörung des Betroffenen

  • rewis.io

    Unterbringungssache: Erneute Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG §§ 68 Abs. 3 S. 2, 319 Abs. 1
    Gebotene erneute Anhörung des Betreuten in einer Unterbringungssache bei der Heranziehung einer neuen Tatsachengrundlage in Form eines neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachtens

  • rechtsportal.de

    FamFG § 68 Abs. 3 S. 2; FamFG § 319 Abs. 1
    Gebotene erneute Anhörung des Betreuten in einer Unterbringungssache bei der Heranziehung einer neuen Tatsachengrundlage in Form eines neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachtens

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringungssache: Erneute Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringung - wann ist einer erneute Anhörung geboten?

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Erneute Anhörung bei einer Entscheidung anhand neuer Tatsachengrundlage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erneute Anhörung des Betroffenen in einer Unterbringungssache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 773
  • MDR 2017, 277
  • FGPrax 2017, 78
  • FamRZ 2017, 477
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 138/15

    Genehmigungsverfahren für die weitere Unterbringung eines Betreuten in einem

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - XII ZB 32/16
    Zieht das Beschwerdegericht in einer Unterbringungssache für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Anhörung datiert, so ist eine erneute Anhörung des Betroffenen geboten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. September 2015, XII ZB 138/15, FamRZ 2015, 1959).

    Zieht das Beschwerdegericht für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, so ist eine erneute Anhörung des Betroffenen dagegen geboten (vgl. Senatsbeschluss 2. September 2015 - XII ZB 138/15 - FamRZ 2015, 1959 Rn. 13; vgl. auch Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 227/12 - FamRZ 2016, 300 Rn. 9 zum Betreuungsverfahren).

  • BGH, 15.02.2012 - XII ZB 389/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anhörung des Betroffenen in

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - XII ZB 32/16
    Die Pflichten aus § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG gelten gemäß § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren (Senatsbeschluss vom 15. Februar 2012 - XII ZB 389/11 - FamRZ 2012, 619 Rn. 17 mwN).

    Dabei ist die Feststellung nach § 62 FamFG jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler so gravierend ist, dass die Entscheidung den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung hat, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (Senatsbeschluss vom 15. Februar 2012 - XII ZB 389/11 - FamRZ 2012, 619 Rn. 27 mwN).

  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten. Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - XII ZB 32/16
    Dies ist nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 62 Abs. 1 FamFG (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 8 mwN) festzustellen.

    Das Unterbleiben der persönlichen Anhörung des Betroffenen stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass der genehmigten Unterbringungsmaßnahme insgesamt der Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung anhaftet (Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 23 ff.).

  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 503/13

    Betreuungsverfahren: Entbehrlichkeit der Anhörung des Betroffenen bei der

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - XII ZB 32/16
    Dies setzt jedoch voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung im Beschwerdeverfahren keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Februar 2014 - XII ZB 503/13 - FamRZ 2014, 828 Rn. 5 mwN zum Betreuungsverfahren).
  • BGH, 30.07.2014 - XII ZB 169/14

    Betreuungs- und Unterbringungssache: Voraussetzungen einer gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - XII ZB 32/16
    Eine freiheitsentziehende Maßnahme bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (Senatsbeschluss vom 30. Juli 2014 - XII ZB 169/14 - FamRZ 2014, 1694 Rn. 29).
  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 227/12

    Beschwerdeverfahren gegen eine Verlängerung einer bestehenden Betreuung:

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - XII ZB 32/16
    Zieht das Beschwerdegericht für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, so ist eine erneute Anhörung des Betroffenen dagegen geboten (vgl. Senatsbeschluss 2. September 2015 - XII ZB 138/15 - FamRZ 2015, 1959 Rn. 13; vgl. auch Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 227/12 - FamRZ 2016, 300 Rn. 9 zum Betreuungsverfahren).
  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 350/16

    Umgang des Kindes mit Großeltern: Kindeswohldienlichkeit bei Ablehnung des

    Zieht das Beschwerdegericht für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, so ist eine erneute Anhörung des Betroffenen dagegen geboten (Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 32/16 - FamRZ 2017, 477 Rn. 6).
  • BGH, 12.05.2021 - XII ZB 109/21

    Zieht das Beschwerdegericht in einer Unterbringungssache für seine Entscheidung

    Zieht das Beschwerdegericht in einer Unterbringungssache für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Anhörung datiert, so ist eine erneute Anhörung des Betroffenen geboten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 32/16, FamRZ 2017, 477).

    Durch sie soll auch sichergestellt werden, dass sich das Gericht vor der Entscheidung über den mit einer Unterbringung verbundenen erheblichen Grundrechtseingriff einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen verschafft, durch den es insbesondere in die Lage versetzt wird, ein eingeholtes Sachverständigengutachten würdigen zu können (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 32/16 - FamRZ 2017, 477 Rn. 5).

    Zieht das Beschwerdegericht für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, so sind von einer erneuten Anhörung des Betroffenen regelmäßig neue Erkenntnisse zu erwarten, und es ist eine Wiederholung der Anhörung im Beschwerdeverfahren geboten (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 32/16 - FamRZ 2017, 477 Rn. 6 mwN).

    Das Unterbleiben einer verfahrensordnungsgemäßen persönlichen Anhörung des Betroffenen stellt einen Verfahrensmangel dar, der derart schwer wiegt, dass der genehmigten Unterbringungsmaßnahme insgesamt der Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung anhaftet (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 32/16 - FamRZ 2017, 477 Rn. 9 ff. mwN).

  • BGH, 02.06.2021 - XII ZB 126/21

    A) Stützt sich das Beschwerdegericht für seine Entscheidung mit einem neuen oder

    Stützt sich das Beschwerdegericht für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten auf eine neue Tatsachengrundlage, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, ist eine erneute Anhörung des Betroffenen grundsätzlich geboten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 32/16, FamRZ 2017, 477).

    Die Pflichten aus § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG gelten gemäß § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren (Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 32/16 - FamRZ 2017, 477 Rn. 5 mwN).

    Daher ist eine erneute Anhörung des Betroffenen grundsätzlich geboten, wenn sich das Beschwerdegericht für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten auf eine neue Tatsachengrundlage stützt, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 32/16 - FamRZ 2017, 477 Rn. 6 mwN).

  • VerfG Brandenburg, 13.12.2019 - VfGBbg 68/18

    Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch unzulässig; unzureichende

    Eine Beurteilung des beachtlichen Vortrags des Beschwerdeführers zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes durch die unterbliebene Anhörung des Sachverständigen in einer mündlichen Verhandlung (BGH, Beschlüsse vom 12. Juli 2017 - XII ZB 350/16 -, Rn. 20, juris, und vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 32/16 -, Rn. 6, juris), bleibt dem Verfassungsgericht verwehrt.
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