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   BGH, 16.10.2013 - XII ZB 320/13   

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https://dejure.org/2013,32387
BGH, 16.10.2013 - XII ZB 320/13 (https://dejure.org/2013,32387)
BGH, Entscheidung vom 16.10.2013 - XII ZB 320/13 (https://dejure.org/2013,32387)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 320/13 (https://dejure.org/2013,32387)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 1a BGB, § 68 Abs 3 FamFG, § 280 Abs 1 S 2 FamFG
    Betreuung: Landgerichtsarzt als Sachverständiger; erneute Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellungen zur fachlichen Qualifikation eines Sachverständigen nach Einholung eines Gutachtens bzgl. Betreuung eines Betroffenen

  • rewis.io

    Betreuung: Landgerichtsarzt als Sachverständiger; erneute Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungen zur fachlichen Qualifikation eines Sachverständigen nach Einholung eines Gutachtens bzgl. Betreuung eines Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 113
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.05.2012 - XII ZB 454/11

    Betreuungsverfahren: Begründungspflicht des Gerichts bei Beauftragung eines

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - XII ZB 320/13
    Sobald indessen die Möglichkeit der freien Willensbildung in der Beschwerdeinstanz erstmals entscheidungserheblich wird, sind durch eine persönliche Anhörung des Betroffenen stets zusätzliche Erkenntnisse im Sinne des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG zu erwarten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. August 2012 - XII ZB 141/12 - FamRZ 2012, 1796 Rn. 14 und vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 22).
  • BayObLG, 19.06.1986 - BReg. 3 Z 165/85

    Beleg der Sachkunde eines Arztes zur Begutachtung der Geschäftsfähigkeit eines

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - XII ZB 320/13
    Die in Bayern bestellten Landgerichtsärzte (Art. 5 Abs. 3 des bayerischen Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes vom 24. Juli 2003 [GVBl S. 452] iVm § 4 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 9. September 1986 [GVBl S. 316]) entsprechen aufgrund ihres Ausbildungsganges und ihrer besonderen praktischen Erfahrungen üblicherweise den Anforderungen, die § 280 Abs. 1 Satz 2 FamFG an die Sachkunde des Sachverständigen stellt (Keidel/Budde FamFG 17. Aufl. § 280 Rn. 10; vgl. auch BayObLGZ 1986, 214, 217; BayObLG FamRZ 1993, 851, 852 und FamRZ 1995, 1519 [Ls.]).
  • BGH, 16.06.1970 - 1 StR 27/70

    Anforderungen an die Verletzung des Verfahrensrecht und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - XII ZB 320/13
    Ihre Sachkunde ist in der Regel mit der Qualifikation von Ärzten vergleichbar, denen die Facharztbezeichnung zukommt, die sich aber nicht in großem Umfang mit den besonderen forensischen Aufgaben ihres Fachgebietes beschäftigt haben (vgl. BGH Urteil vom 16. Juni 1970 - 1 StR 27/70 - NJW 1970, 1981).
  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 141/12

    Betreuungsverfahren: Fehlende Information über Anwaltszwang in der

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - XII ZB 320/13
    Sobald indessen die Möglichkeit der freien Willensbildung in der Beschwerdeinstanz erstmals entscheidungserheblich wird, sind durch eine persönliche Anhörung des Betroffenen stets zusätzliche Erkenntnisse im Sinne des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG zu erwarten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. August 2012 - XII ZB 141/12 - FamRZ 2012, 1796 Rn. 14 und vom 16. Mai 2012 - XII ZB 454/11 - FamRZ 2012, 1207 Rn. 22).
  • BayObLG, 09.03.1995 - 3Z BR 365/94

    Voraussetzung für die Fortsetzung einer Betreuung entgegen eines Antrags auf

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - XII ZB 320/13
    Die in Bayern bestellten Landgerichtsärzte (Art. 5 Abs. 3 des bayerischen Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes vom 24. Juli 2003 [GVBl S. 452] iVm § 4 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 9. September 1986 [GVBl S. 316]) entsprechen aufgrund ihres Ausbildungsganges und ihrer besonderen praktischen Erfahrungen üblicherweise den Anforderungen, die § 280 Abs. 1 Satz 2 FamFG an die Sachkunde des Sachverständigen stellt (Keidel/Budde FamFG 17. Aufl. § 280 Rn. 10; vgl. auch BayObLGZ 1986, 214, 217; BayObLG FamRZ 1993, 851, 852 und FamRZ 1995, 1519 [Ls.]).
  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BGH, 16.10.2013 - XII ZB 320/13
    Die in Bayern bestellten Landgerichtsärzte (Art. 5 Abs. 3 des bayerischen Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes vom 24. Juli 2003 [GVBl S. 452] iVm § 4 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 9. September 1986 [GVBl S. 316]) entsprechen aufgrund ihres Ausbildungsganges und ihrer besonderen praktischen Erfahrungen üblicherweise den Anforderungen, die § 280 Abs. 1 Satz 2 FamFG an die Sachkunde des Sachverständigen stellt (Keidel/Budde FamFG 17. Aufl. § 280 Rn. 10; vgl. auch BayObLGZ 1986, 214, 217; BayObLG FamRZ 1993, 851, 852 und FamRZ 1995, 1519 [Ls.]).
  • BGH, 21.08.2019 - XII ZB 135/19

    Auswirkungen des Ablaufs der festgesetzten Überprüfungsfrist auf die Fortgeltung

    Sobald indessen die Möglichkeit der freien Willensbildung in der Beschwerdeinstanz erstmals entscheidungserheblich wird, sind durch eine persönliche Anhörung des Betroffenen stets zusätzliche Erkenntnisse im Sinne von § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG zu erwarten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2015 - XII ZB 381/15 - FamRZ 2016, 456 Rn. 18 mwN und vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 320/13 - BtPrax 2014, 38 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 30.07.2014 - XII ZB 107/14

    Erweiterung einer bestehenden Betreuung: Notwendige Einholung eines

    Allerdings kann es nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von der persönlichen Anhörung absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen worden ist und von einer erneuten Anhörung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 320/13 - BtPrax 2014, 38 Rn. 6).
  • BGH, 16.09.2020 - XII ZB 203/20

    Die Beschwerde des nicht mehr mit seiner Betreuung Einverstandenen

    Während das Amtsgericht wegen des von der Betroffenen erklärten Einverständnisses dieser Prüfung noch enthoben war, hätte das Landgericht auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens nunmehr prüfen müssen, ob die mit ihrer Beschwerde zum Ausdruck kommende Weigerung der Betroffenen auf einem freien Willen beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 320/13 - BtPrax 2014, 38 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 04.05.2022 - XII ZB 50/22

    Anordnung einer Betreuung gegen den Willen des Betroffenen

    Legt sich deshalb - wie hier - das Beschwerdegericht erstmals im Rechtsmittelverfahren die Frage vor, ob der Betroffene zur Bildung eines freien Willens in der Lage ist, sind durch eine erneute persönliche Anhörung regelmäßig zusätzliche Erkenntnisse im Sinne des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG zu erwarten, weil sie die nunmehr erforderlich werdende kritische Würdigung des Sachverständigengutachtens zu diesem Punkt ermöglichen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Oktober 2013 - XII ZB 320/13 - BtPrax 2014, 38 Rn. 6 und vom 22. August 2012 - XII ZB 141/12 - FamRZ 2012, 1796 Rn. 14 mwN).
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