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   BGH, 20.03.2019 - XII ZB 320/17   

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BGH, 20.03.2019 - XII ZB 320/17 (https://dejure.org/2019,10010)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2019 - XII ZB 320/17 (https://dejure.org/2019,10010)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2019 - XII ZB 320/17 (https://dejure.org/2019,10010)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 1591 BGB, Art. ... 19 Abs. 1 EGBGB, § 108 Abs. 1 FamFG, § 108 FamFG, § 54 PStG, Art. 19 Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 19 Abs. 1 Satz 2 BGB, Artikel 14 Abs. 2 EGBGB, Art. 19 Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz EGBGB, Art. 19 Abs. 1 Satz 1 EGBGB, § 1594 Abs. 2 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1591; EGBGB Art. 19 Abs. 1; FamFG § 108 Abs. 1
    Anerkennung ausländischer Registereintragungen bei Nachbeurkundung der Geburt des Kindes im Fall der Leihmutterschaft

  • Wolters Kluwer

    Darstellen der Eintragung im ukrainischen Geburtenregister und Ausstellung der Geburtsurkunde als anerkennungsfähige Entscheidung; Gewöhnlicher Aufenthalt eines im Ausland von einer Leihmutter geborenen Kindes durch Verbringen alsbald nach der Geburt nach Deutschland von ...

  • Wolters Kluwer

    Darstellen der Eintragung im ukrainischen Geburtenregister und Ausstellung der Geburtsurkunde als anerkennungsfähige Entscheidung; Gewöhnlicher Au...

  • rewis.io

    Geburt eines Kindes durch eine Leihmutter in der Ukraine: Eintragung im ukrainischen Geburtenbuch als anerkennungsfähige Entscheidung; gewöhnlicher Aufenthalt des von den Wunscheltern nach Deutschland verbrachten Kindes

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Darstellen der Eintragung im ukrainischen Geburtenregister und Ausstellung der Geburtsurkunde als anerkennungsfähige Entscheidung; Gewöhnlicher Aufenthalt eines im Ausland von einer Leihmutter geborenen Kindes durch Verbringen alsbald nach der Geburt nach Deutschland von ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leihmutter - und die Eintragung im ukrainischen Geburtenregister

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Leihmutterschaft: Eintragung im ukrainischen Geburtenbuch

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Eintragung eines ukrainischen Leihmutterkindes in dortiges Geburtenregister

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bestimmung des anzuwendenden Rechts auf Rechtsbeziehungen für Leihmutterschaft in der Ukraine

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Leihmutter kann als rechtliche Mutter des Kindes gelten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1608
  • MDR 2019, 612
  • DNotZ 2019, 823
  • FamRZ 2019, 890
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 22.12.2010 - C-497/10

    Mercredi - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 320/17
    Ein bloß vorübergehender Aufenthalt in einem Staat begründet dort noch keinen gewöhnlichen Aufenthalt (EuGH FamRZ 2011, 617 Rn. 51 - Mercredi).

    Bei minderjährigen Kindern, insbesondere bei Neugeborenen, ist vorwiegend auf die Bezugspersonen des Kindes, die es betreuen und versorgen, sowie deren soziales und familiäres Umfeld abzustellen (vgl. EuGH FamRZ 2011, 617 Rn. 53 ff. - Mercredi).

    Im Regelfall lassen aber neben der tatsächlichen Integration des Kindes in sein jeweiliges Umfeld die rechtlichen Gegebenheiten (rechtliche Abstammung, Staatsangehörigkeit, Sorgerecht; vgl. EuGH FamRZ 2011, 617 Rn. 23, 48 - Mercredi) einen Schluss darauf zu, ob das Kind den gewöhnlichen Aufenthalt seiner Eltern oder sonstiger Bezugspersonen teilt oder ob es ausnahmsweise einen von diesen getrennten Daseinsmittelpunkt hat.

  • BGH, 10.12.2014 - XII ZB 463/13

    Anerkennung einer kalifornischen Gerichtsentscheidung zur Leihmutterschaft

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 320/17
    aa) Als Gegenstand der verfahrensrechtlichen Anerkennung kommen im Regelfall Entscheidungen ausländischer staatlicher Gerichte in Betracht (Prütting/Helms/Hau FamFG 4. Aufl. § 108 Rn. 4 mwN), wobei es ausreicht, dass diese eine feststellende Wirkung haben (Senatsbeschluss BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 Rn. 22).

    Aus diesem Grund kann, wie vom Oberlandesgericht im Ansatz richtig erkannt, eine bloße Registrierung nicht Gegenstand einer Entscheidungsanerkennung nach § 108 FamFG sein (Senatsbeschluss BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 Rn. 22; Prütting/Helms/Hau FamFG 4. Aufl. § 108 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 05.07.2017 - XII ZB 277/16

    Vaterschaftsanerkennung: Formwirksamkeit der vor dem zuständigen spanischen

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 320/17
    Daraus folgt, dass die Voraussetzungen der ersten beiden Alternativen bezogen auf den Zeitpunkt der Entscheidung zu beurteilen sind (Senatsbeschluss vom 5. Juli 2017 - XII ZB 277/16 - FamRZ 2017, 1682 Rn. 15).
  • OLG München, 12.10.2017 - 31 Wx 243/16

    Eintragung der nicht leiblichen Mutter in das ukrainische Geburtenregister stellt

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 320/17
    Das zeigt sich etwa daran, dass die Eintragung in das Register jederzeit berichtigt werden kann, wohingegen eine Gerichtsentscheidung entweder mit einer entsprechenden materiellen Rechtskraftwirkung ausgestattet ist oder die Rechtsfrage ansonsten verbindlich und abschließend klärt (vgl. OLG München FamRZ 2018, 696; OLG Hamm Beschluss vom 26. September 2017 - 15 W 413/16 - unveröffentlicht).
  • BGH, 28.11.2018 - XII ZB 217/17

    Inzidente Prüfung der sich in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 320/17
    Nichts anderes ergibt sich schließlich aus der Anerkennungsfähigkeit ausländischer Privatscheidungen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. November 2018 - XII ZB 217/17 - FamRZ 2019, 371 Rn. 15 f.).
  • BGH, 23.01.2019 - XII ZB 265/17

    Ablehnung der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt bei lediglichem Fehlen des

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 320/17
    Demgegenüber hat die Eintragung im Geburtenregister zwar eine Beweisfunktion (§ 54 PStG; vgl. Senatsbeschluss vom 23. Januar 2019 - XII ZB 265/17 - juris Rn. 18 ff. zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt), eine darüber hinausgehende (Bindungs-)Wirkung kommt ihr hingegen nicht zu.
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 530/17

    Rechtliche Mutterschaft der Leihmutter bei Anwendung deutschen Rechts

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 320/17
    Entsprechendes gilt für die ausgestellte Geburtsurkunde (vgl. Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 530/17 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • OLG Celle, 22.05.2017 - 17 W 8/16

    Anerkennung der im Ausland erfolgten Eintragung der biologischen Eltern eines von

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 320/17
    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts, dessen Entscheidung in FamRZ 2017, 1496 veröffentlicht ist, ist die Geburt des Kindes schon deshalb einzutragen, weil der Antragsteller auch nach deutschem Recht aufgrund Anerkennung rechtlicher Vater des Kindes sei und dieses die deutsche Staatsangehörigkeit besitze.
  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 103/73

    Internatsaufenthalt eines fünfjährigen Kindes im Ausland; Der gewöhnliche

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 320/17
    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der gewöhnliche Aufenthalt der Schwerpunkt der Bindungen der betroffenen Person, ihr Daseinsmittelpunkt (Senatsbeschluss BGHZ 78, 293 = FamRZ 1981, 135, 136 f. zum Haager Minderjährigenschutzabkommen; BGH Urteil vom 5. Februar 1975 - IV ZR 103/73 - FamRZ 1975, 272, 273 zum Haager Unterhaltsübereinkommen).
  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Auszug aus BGH, 20.03.2019 - XII ZB 320/17
    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der gewöhnliche Aufenthalt der Schwerpunkt der Bindungen der betroffenen Person, ihr Daseinsmittelpunkt (Senatsbeschluss BGHZ 78, 293 = FamRZ 1981, 135, 136 f. zum Haager Minderjährigenschutzabkommen; BGH Urteil vom 5. Februar 1975 - IV ZR 103/73 - FamRZ 1975, 272, 273 zum Haager Unterhaltsübereinkommen).
  • BGH, 20.04.2016 - XII ZB 15/15

    Anerkennung einer Eltern-Kind-Zuordnung zur Ehefrau der Mutter nach

  • BGH, 03.08.2016 - XII ZB 110/16

    Familiensache: Abstammungsstatut eines Kindes nach den verschiedenen

  • OLG Hamm, 26.09.2017 - 15 W 413/16

    Anerkennungsfähigkeit der Eintragung der genetischen Eltern in einem

  • BGH, 26.06.2019 - XII ZB 299/18

    Güterrechtlicher Ausgleich nach Scheidung einer Ehe zwischen einer polnischen

    Das folgt nicht zuletzt aus der Natur des Anerkennungsverfahrens, das eine Feststellungsentscheidung beinhaltet und der Wirkungserstreckung dient (vgl. Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 320/17 - FamRZ 2019, 890 Rn. 13).
  • OLG Celle, 23.01.2023 - 21 UF 171/19

    Anerkennung ausländischer Entscheidungen; Leihmutterschaft;

    Ein Bescheid des georgischen Justizministeriums, in dem mitgeteilt wird, dass für das von einer Leihmutter geborene Kind in dessen Geburtsakte die Wunscheltern als rechtliche Eltern eingetragen sind, ist keine Entscheidung, die nach § 108 Abs. 1 FamFG anerkannt werden kann (vgl. BGH FamRZ 2019, 890 ).

    Auf den Beschluss vom 18. November 2019, in dem der Senat auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. März 2019 - XII ZB 320/17 , FamRZ 2019, 890 hingewiesen hatte, hat der Antragsteller beim Stadtgericht Tiflis unter dem 25. November 2019 eine Klage "über die Identifizierung der leiblichen Eltern" gegen das Justizministerium Georgiens erhoben.

    Darüber hinaus können auch Entscheidungen ausländischer Behörden in Betracht kommen, "wenn diese mit staatlicher Autorität ausgestattet sind und funktional deutschen Gerichten entsprechen" (BGH FamRZ 2019, 890 [Rn. 12] m. zust. Anm. von Bary).

    Vielmehr können nach deutschem Personenstandsrecht Eintragungen nach Maßgabe der §§ 46 ff. PStG jederzeit berichtigt werden (BGH FamRZ 2019, 890 [Rn. 14]; hierauf vorrangig abstellend Hösel, Grenzüberschreitende Leihmutterschaft, 2020, S. 86 ff., 91 ff.).

    Darüber hinaus stellt der Bundesgerichtshof bei der Differenzierung zwischen gerichtlichen Entscheidungen und behördlichen Registrierungen maßgeblich auf die Rechtfertigung für die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung ab, die gerade darin besteht, dass die Wirkungen einer ausländischen Entscheidung auf das Inland erstreckt werden (sog. Wirkungserstreckung; hierzu BGH FamRZ 2019, 890 [Rn. 13]; Prütting/Helms/Hau, FamFG, 6. Aufl., § 108 Rn. 10; Dutta/Jacoby/Schwab/ Heiderhoff, a.a.O., § 108 Rn. 6).

    Diese Alternativen stehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht in einem Alternativverhältnis, sondern stehen gleichwertig nebeneinander (BGH FamRZ 2019, 890 [Rn. 19]).

    Für Neugeborene ist wegen der notwendigen Betreuung und Versorgung des Kindes der gewöhnliche Aufenthalt der Bezugsperson sowie deren soziales und familiäres Umfeld maßgeblich (vgl. BGH FamRZ 2019, 890 [Rn. 21]; 2019, 892 [Rn. 19 ff.]; EuGH FamRZ 2011, 617 ; MünchKommBGB/Helms, 6. Aufl., Art. 19 EGBGB Rn. 8).

    Ob die Leihmutter, die T. geboren hat, am Verfahren förmlich nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 FamFG zu beteiligen war, weil deren Rechte durch das Verfahren unmittelbar betroffen sein konnten, wie dies der Senat im Beschluss vom 8. Juli 2020 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ( FamRZ 2019, 890 [Rn. 23, 24]) erwogen hatte, bedarf vorliegend keiner Entscheidung mehr.

  • BGH, 12.01.2022 - XII ZB 142/20

    Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt: Anerkennung einer ausländischen

    Hiervon sind im Fall der Beurkundung einer Geburt ungeachtet der nicht konstitutiven Wirkung der Eintragung (vgl. Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 320/17 - FamRZ 2019, 890 Rn. 14) die nach § 21 PStG einzutragenden Personen (Kind und Eltern) betroffen.

    Eine solch weitgehende Wirkung kommt der Eintragung im Geburtenregister schon nicht zu, da diese - wie ausgeführt - keine abschließende Rechtsverbindlichkeit hat und jederzeit berichtigt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 320/17 - FamRZ 2019, 890 Rn. 14), so etwa nach § 48 PStG auch auf Antrag der Leihmutter, wenn diese die rechtliche Elternstellung für sich in Anspruch nimmt.

  • OLG Frankfurt, 02.03.2021 - 20 W 276/19

    Anerkennung einer gerichtlichen Entscheidung nach den §§ 108 ff. FamFG im

    Entsprechendes gilt für die dort - hier in Polen - ausgestellte Geburtsurkunde (vgl. BGH NJW 2019, 1608; NJW 2015, 479, je zitiert nach juris und m. w. N.).

    Im Übrigen ergibt sich dieses Ergebnis - ohne dass es nach den obigen Ausführungen hierauf allerdings noch entscheidend ankäme - auch aus einer kollisionsrechtlichen Betrachtung (vgl. dazu auch BGH NJW 2019, 1608; Prütting/Helms/Hau, a.a.O., § 108 Rz. 8, 23).

  • KG, 17.11.2020 - 1 W 1037/20
    Die Voraussetzungen einer verfahrensrechtlichen Anerkennung nach § 108 Abs. 1 FamFG liegen nicht vor, weil der Eintrag wie auch die Ausstellung der entsprechenden Geburtsurkunden keine einer Gerichtsentscheidung vergleichbaren Wirkungen entfalten (vgl. BGH, NJW 2019, 1608 Rn. 11 ff; 2019, 1605 Rn. 14).

    Auch wenn insoweit bei minderjährigen Kindern Besonderheiten gelten (vgl. BGH, NJW 2019, 1608 Rn. 21 f.; 2019, 1605 Rn. 19 ff.), setzt die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts die körperliche Anwesenheit des Kindes voraus (MünchKomm/Helms, BGB, 8. Aufl., Art. 19 EGBGB Rn. 9; vgl. auch EuGH, FamRZ 2011, 617 Rn. 49; BVerwG, NVwZ 2003, 616; a.A. Heilmann/Köhler, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, 2. Aufl., Art. 19 EGBGB Rn. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2021 - 19 A 1987/18

    Leihmutterschaft Leihmutter ordre public Vaterschaftsfeststellung Anerkennung

    BGH, Beschlüsse vom 20. März 2019 - XII ZB 320/17 -, NJW 2019, 1608, juris, Rn. 12 - 15, und vom 10. Dezember 2014 - XII ZB 463/13 -, BGHZ 203, 350, juris, Rn. 22; OVG NRW, Urteil vom 14. Juli 2016 - 19 A 2/14 -, StAZ 2017, 82, juris, Rn. 44.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2020 - 18 B 1183/20
    Aufgrund des Vorstehenden kommt es nicht darauf an, ob es sich bei dem Nachbeurkundungsurteil samt Beischreibung überhaupt um eine anerkennungsfähige Entscheidung handelt, vgl. zu diesem Problemkreis BGH, Beschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 320/17 -, juris, Rn. 11 ff., und wie der jeweilige Anwendungsbereich der vorgenannten innerstaatlichen Anerkennungsvorschriften voneinander abzugrenzen ist.
  • AG Düsseldorf, 30.06.2023 - 98 III 8/23
    Eine solch weitgehende Wirkung kommt der Eintragung im Geburtenregister schon nicht zu, da diese - wie ausgeführt - keine abschließende Rechtsverbindlichkeit hat und jederzeit berichtigt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 320/17 - FamRZ 2019, 890 Rn. 14), so etwa nach § 48 PStG auch auf Antrag der Leihmutter, wenn diese die rechtliche Elternstellung für sich in Anspruch nimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2022 - XII ZB 142/20 -, Rn. 18 - 19,m. w.N; zitiert nach juris).
  • AG Köln, 05.07.2019 - 378 III 41/19
    Hierdurch ergibt sich der Unterschied zu den höchstrichterlich entschiedenen Fällen, in denen der Leihmuttervertrag in der Ukraine geschlossen worden war und eine Eintragung der Leihmutter als Mutter in der Geburtsurkunde schon deshalb zwingend zu erfolgen hatte (Bundesgerichtshof, Beschlüsse vom 20. März 2019 - XII ZB 530/17 -, aaO und - XII ZB 320/17 -, StAZ 2019, 175 f.), da in diesen Fällen keine anerkennungsfähige ausländische Entscheidung vorlag.
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 530/17
    Weil diese wie auch die Ausstellung der entsprechenden Geburtsurkunde keine einer Gerichtsentscheidung vergleichbaren Wirkungen entfalten, handelt es sich nicht um anerkennungsfähige Entscheidungen im Sinne von § 108 Abs. 1 FamFG (vgl. Senatsbeschluss vom 20. März 2019 - XII ZB 320/17 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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