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   BGH, 07.11.2012 - XII ZB 325/12   

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https://dejure.org/2012,38388
BGH, 07.11.2012 - XII ZB 325/12 (https://dejure.org/2012,38388)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2012 - XII ZB 325/12 (https://dejure.org/2012,38388)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2012 - XII ZB 325/12 (https://dejure.org/2012,38388)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 517 ZPO, § 519 Abs 3 ZPO
    Zulässigkeit der Berufung in einer Familiensache bei Falschbezeichnung der angefochtenen Entscheidung und des statthaften Rechtsmittels

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässige Einlegung der Berufung in der Rechtsmittelfrist auch bei Falschbezeichnung der angefochtenen Entscheidung und des statthaften Rechtsmittels

  • Anwaltsblatt

    § 517 ZPO, § 519 ZPO, § 233 ZPO
    Keine Verfristung, wenn Gericht Anwaltsfehler ausbügelt

  • Anwaltsblatt

    § 517 ZPO, § 519 ZPO, § 233 ZPO
    Keine Verfristung, wenn Gericht Anwaltsfehler ausbügelt

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Berufung in einer Familiensache bei Falschbezeichnung der angefochtenen Entscheidung und des statthaften Rechtsmittels

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 517; ZPO § 519 Abs. 3
    Zulässige Einlegung der Berufung in der Rechtsmittelfrist auch bei Falschbezeichnung der angefochtenen Entscheidung und des statthaften Rechtsmittels

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit der Berufung in einer Familiensache bei Falschbezeichnung der angefochtenen Entscheidung und des statthaften Rechtsmittels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zulässige Einlegung der Berufung bei Falschbezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Falschbezeichnung der angefochtenen Entscheidung in der Berufungsschrift

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zulässige Berufung trotz Falschbezeichnung der angefochtenen Entscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 121
  • MDR 2013, 169
  • FamRZ 2013, 371
  • AnwBl 2013, 146
  • AnwBl Online 2013, 53
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.06.1999 - V ZB 19/99

    Nachholung der Bergungsbegründung vor Entscheidung über ein

    Auszug aus BGH, 07.11.2012 - XII ZB 325/12
    Das ist dann der Fall, wenn sich die Partei infolge der Mittellosigkeit außerstande sieht, einen Rechtsanwalt mit der Einlegung und Begründung ihres Rechtsmittels zu beauftragen (BGH Beschlüsse vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10 - NJW 2011, 230 Rn. 19 und vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99, NJW 1999, 3271 unter II 3 b cc).
  • BGH, 08.05.2007 - VIII ZB 113/06

    Verfahrensrecht - Versäumen der Berufungsbegründungsfrist trotz PKH-Antrags?

    Auszug aus BGH, 07.11.2012 - XII ZB 325/12
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Berufungskläger sich für bedürftig halten durfte und aus seiner Sicht alles Erforderliche getan hatte, damit ohne Verzögerung über sein Prozesskostenhilfegesuch entschieden werden konnte (BGH Beschluss vom 8. Mai 2007 - VIII ZB 113/06 - WuM 2007, 396).
  • BGH, 12.01.2010 - VIII ZB 64/09

    Berufungsschrift: Fehlende Bezeichnung der Berufungskläger

    Auszug aus BGH, 07.11.2012 - XII ZB 325/12
    Auch war das Rechtsmittel von demselben Rechtsanwalt eingelegt worden, der den Kläger bereits in der Vorinstanz vertreten hatte, so dass durch einen Abgleich der Rechtsmittelschrift mit der beim Oberlandesgericht zeitgleich eingegangenen Akte nicht zweifelhaft sein konnte, für welche Partei das Rechtsmittel eingelegt war (vgl. BGH Beschluss vom 12. Januar 2010 - VIII ZB 64/09 - juris).
  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das

    Auszug aus BGH, 07.11.2012 - XII ZB 325/12
    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anzuwenden, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 197/10 - FamRZ 2011, 100).
  • BGH, 16.11.2010 - VIII ZB 55/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 07.11.2012 - XII ZB 325/12
    Das ist dann der Fall, wenn sich die Partei infolge der Mittellosigkeit außerstande sieht, einen Rechtsanwalt mit der Einlegung und Begründung ihres Rechtsmittels zu beauftragen (BGH Beschlüsse vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10 - NJW 2011, 230 Rn. 19 und vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99, NJW 1999, 3271 unter II 3 b cc).
  • BGH, 29.03.2012 - IV ZB 16/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung der Fristversäumung auf

    Auszug aus BGH, 07.11.2012 - XII ZB 325/12
    Im Regelfall wird vermutet, dass eine Partei bis zur Entscheidung über ihr Prozesskostenhilfegesuch so lange als schuldlos an der Fristwahrung gehindert anzusehen sei, wie sie nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit einer die Prozesskostenhilfe ablehnenden Entscheidung rechnen muss (BGH Beschluss vom 29. März 2012 - IV ZB 16/11 - NJW 2012, 2041 Rn. 16).
  • BGH, 25.01.2017 - XII ZB 567/15

    Familiensache: Angabe eines falschen erstinstanzlichen Aktenzeichens in einer

    Das Rechtsmittel ist auch von derselben Rechtsanwältin eingelegt worden, die den Antragsgegner bereits in der Vorinstanz vertreten hat, so dass durch einen Abgleich der Begründungsschrift mit der zwischenzeitlich beim Oberlandesgericht eingegangenen Akte nicht zweifelhaft sein konnte, für welchen Beteiligten das Rechtsmittel eingelegt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 325/12 - FamRZ 2013, 371, Rn. 15).

    Das Oberlandesgericht ist sogar selbst davon ausgegangen, dass die eingereichte Begründung dem Verfahren "Kindes- und Trennungsunterhalt" zuzuordnen ist, wie sich aus dem Wortlaut der angefochtenen Entscheidung ergibt (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 325/12 - FamRZ 2013, 371 Rn. 15).

  • OLG Nürnberg, 20.04.2016 - 7 UF 270/16

    Weiterbetreiben des Umgangsverfahrens von Amts wegen - Beschwerdebefugnis

    Ein nachhaltig entgegenstehender Kindeswille kann den Ausschluss von Umgangskontakten rechtfertigen (vgl. BVerfG FamRZ 2013, 371).

    Das Bundesverfassungsgericht führt in der in FamRZ 2013, 371 veröffentlichen Entscheidung u. a. aus: "Das Oberlandesgericht hat im Rahmen der Erörterung der Möglichkeit begleiteter Umgangskontakte eine Kindswohlgefährdung mit dem entgegenstehenden Kindeswillen begründet.

  • OLG Frankfurt, 04.05.2017 - 18 W 58/17

    Zum "Vertretenmüssen" im Sinne von § 8 Abs. 1 JVEG: Fahrlässigkeit ist

    So hat das Oberlandesgericht Hamm in seinem Beschluss vom Beschluss vom 08.11.2012 - I- 32 W 24/12-, juris), veröffentlicht in MDR 2013, 169-170 [BGH 07.11.2012 - XII ZB 325/12] , IBR 2013, 114 [OLG Hamm 08.11.2012 - I-32 W 24/12] und BauR 2013, 278, entschieden, dass enge fachliche oder persönliche Beziehungen zwischen einem gerichtlich beauftragten Sachverständigen und einer Person, die für eine Prozesspartei Leistungen, die in einem Zusammenhang mit dem im Rechtsstreit zu entscheidenden Sachverhalt stehen, erbracht hat oder nach wie vor erbringt, die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit begründen können.
  • BGH, 20.05.2015 - XII ZB 368/14

    Familiensache: Zulässigkeit der Beschwerde bei fehlerhafter Bezeichnung des

    Eine Beschwerde ist formgerecht eingelegt, wenn trotz fehlerhafter Bezeichnung des Verkündungstermins für das Beschwerdegericht und den Beschwerdegegner zweifelsfrei erkennbar ist, welcher Beschluss angefochten wird (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. November 2012, XII ZB 325/12, FamRZ 2013, 371).

    Ausreichend ist, wenn aufgrund der Angaben in der Beschwerdeschrift und den sonstigen aus den Verfahrensakten erkennbaren Umständen vor Ablauf der Beschwerdefrist für das Gericht nicht zweifelhaft bleibt, welche Entscheidung angefochten wird, und es anhand der im übrigen richtigen und vollständigen Angaben in der Rechtsmittelschrift nicht daran gehindert ist, seine verfahrensvorbereitende Tätigkeit aufzunehmen (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 165, 371, 373 = FamRZ 2006, 543 mwN und vom 7. November 2012 - XII ZB 325/12 - FamRZ 2013, 371 Rn. 15; BGH Beschluss vom 6. Dezember 2006 - IV ZB 20/06 - FamRZ 2007, 553, 554; Zöller/Feskorn ZPO 30. Aufl. § 64 FamFG Rn. 7; Prütting/Helms/Abramenko FamFG 3. Aufl. § 64 Rn. 15; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 35. Aufl. § 64 FamFG Rn. 7; MünchKommFamFG/Ansgar Fischer 2. Aufl. § 64 Rn. 7).

  • BGH, 14.05.2014 - XII ZB 689/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer Familienstreitssache: Beginn der

    Allerdings ist der Beteiligte nur so lange als schuldlos an der Fristwahrung gehindert anzusehen, wie er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit einer die Verfahrenskostenhilfe ablehnenden Entscheidung rechnen muss, weil er sich für bedürftig halten darf und aus seiner Sicht alles Erforderliche getan hat, damit ohne Verzögerung über sein Verfahrenskostenhilfegesuch entschieden werden kann (Senatsbeschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 325/12 - FamRZ 2013, 371 Rn. 16 f. mwN).
  • BGH, 24.07.2013 - XII ZB 56/13

    Zulässigkeit der Berufung trotz Falschbezeichnung des Berufungsbeklagten

    (3) Dass nach den vorliegenden Umständen die Beklagte auch für das Berufungsgericht innerhalb der Berufungsfrist erkennbar war (vgl. zum Empfängerhorizont des Rechtsmittelgerichts Senatsbeschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 325/12 - FamRZ 2013, 371 Rn. 15), folgt im Übrigen daraus, dass das Verfahren ohne weitere Beanstandung als Berufungsverfahren gegen das angefochtene Urteil eingetragen worden ist.
  • BSG, 28.05.2013 - B 5 R 38/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Sachverhaltsaufklärung -

    Genauso hat das BSG das eingelegte Rechtsmittel von Beginn an aufgefasst und behandelt, was den - auch objektiv zutreffenden - Empfängerhorizont des Gerichts im Zeitpunkt des Eingangs der Sache widerspiegelt (vgl dazu BGH Beschluss vom 7.11.2012 - XII ZB 325/12 - FamRZ 2013, 371) .
  • BGH, 27.08.2014 - XII ZB 394/13

    Mittellosigkeit einer Partei als Wiedereinsetzungsgrund bei versäumter

    Zwar ist die Partei nur so lange als schuldlos an der Fristwahrung gehindert anzusehen, wie sie nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit einer die Prozesskostenhilfe ablehnenden Entscheidung rechnen muss, weil sie sich für bedürftig halten darf und aus ihrer Sicht alles Erforderliche getan hat, damit ohne Verzögerung über ihr Prozesskostenhilfegesuch entschieden werden kann (Senatsbeschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 325/12 - FamRZ 2013, 371 Rn. 16 f. mwN).
  • BGH, 30.05.2022 - VIa ZB 9/21

    Formulierung des Passivrubrums in der Berufungsschrift

    14 (3) Dass nach den vorliegenden Umständen innerhalb der Berufungsfrist die (bisherige) Beklagte als Berufungsbeklagte auch für das Berufungsgericht erkennbar war, folgt im Übrigen daraus, dass es das Verfahren als gegen die A. O. GmbH gerichtet eingetragen und dieser Gesellschaft die Berufungsschrift zugestellt hat (vgl. zum Empfängerhorizont des Rechtmittelgerichts BGH, Beschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 325/12, NJW-RR 2013, 121 Rn. 15).
  • KG, 11.05.2016 - 21 U 26/16

    Berufungsverfahren: Unzulässigkeit und Verfristung der Berufung wegen

    Maßgeblich ist der Empfängerhorizont des Rechtsmittelgerichts im Zeitpunkt des Eingangs der Sache (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2012 - XII ZB 325/12, MDR 2013, 169, Rn. 15 nach juris).
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