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   BGH, 07.12.2016 - XII ZB 346/16   

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https://dejure.org/2016,51843
BGH, 07.12.2016 - XII ZB 346/16 (https://dejure.org/2016,51843)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2016 - XII ZB 346/16 (https://dejure.org/2016,51843)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - XII ZB 346/16 (https://dejure.org/2016,51843)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 1a BGB, § 1897 Abs 4 S 1 BGB, § 1908d Abs 1 BGB
    Betreuungssache: Aufhebung einer Betreuung bei fehlender Eignung eines von dem Betroffenen mit freiem Willen vorgeschlagenen Betreuers

  • IWW

    § 1908 d BGB, § 1896 Abs. 1 a BGB, § 1908 d Abs. 1 BGB, § 1908 b Abs. 2 BGB, § 1908 c BGB, § 1897 BGB, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 74 Abs. 6 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer Betreuung bei fehlender Eignung eines von dem Betroffenen mit freiem Willen vorgeschlagenen Betreuers

  • rewis.io

    Betreuungssache: Aufhebung einer Betreuung bei fehlender Eignung eines von dem Betroffenen mit freiem Willen vorgeschlagenen Betreuers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer Betreuung bei fehlender Eignung eines von dem Betroffenen mit freiem Willen vorgeschlagenen Betreuers

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer Betreuung bei fehlender Eignung eines von dem Betroffenen mit freiem Willen vorgeschlagenen Betreuers

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungssache: Aufhebung einer Betreuung bei fehlender Eignung eines von dem Betroffenen mit freiem Willen vorgeschlagenen Betreuers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlende Eignung des vorgeschlagenen Betreuers - und die Aufhebung der Betreuung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufhebung einer Betreuung bei fehlender Eignung eines vorgeschlagenen Betreuers

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Aufhebung der Betreuung bei fehlender Eignung des Betreuers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufhebung einer Betreuung bei fehlender Eignung eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Betreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 258
  • MDR 2017, 212
  • MDR 2017, 426
  • FGPrax 2017, 32
  • FamRZ 2017, 473
  • Rpfleger 2017, 277
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 632/12

    Betreuungsverfahren: Ermittlungspflichten bei Ablehnung der Betreuung durch den

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - XII ZB 346/16
    Beruht die Entscheidung des Betroffenen gegen die Bestellung eines anderen als dem von ihm gewünschten Betreuer auf einer freien Willensbildung, muss diese Entscheidung auch dann respektiert werden, wenn die Fortführung der bestehenden Betreuung für den Betroffenen objektiv vorteilhaft wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 632/12 - FamRZ 2014, 647 Rn. 10 mwN).
  • BayObLG, 02.08.2000 - 3Z BR 180/00

    Bestellung eines neuen Betreuers nach der Entlassung des alten Betreuers

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - XII ZB 346/16
    Wird der bisherige Betreuer gemäß § 1908 b Abs. 2 BGB auf seinen Wunsch entlassen, hat die Auswahl des nach § 1908 c BGB zu bestellenden neuen Betreuers gemäß § 1897 BGB zu erfolgen (BayObLG FamRZ 2001, 252).
  • BGH, 21.06.2017 - XII ZB 237/17

    Rechtliche Betreuung: Einrichtung der Betreuung gegen den freien Willen des

    Verknüpft ein zur freien Willensbildung i.S.d. § 1896 Abs. 1a BGB fähiger Betroffener sein grundsätzliches Einverständnis mit einer Betreuung mit der Bedingung, dass eine Person zum Betreuer bestellt wird, die aus Sicht des Betreuungsgerichts für die Übernahme des Betreueramtes ungeeignet ist, widerspricht die Einrichtung der Betreuung mit einem anderen als dem gewünschten Betreuer dem freien Willen des Betroffenen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 26. April 2017, XII ZB 100/17, juris und vom 7. Dezember 2016, XII ZB 346/16, FamRZ 2017, 473).

    In diesem Fall ist mithin trotz Vorliegens der Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen und fortbestehendem Betreuungsbedarf die Betreuung gemäß § 1908 d Abs. 1 BGB aufzuheben (Senatsbeschlüsse vom 26. April 2017 - XII ZB 100/17 - juris Rn. 15 und vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/16 - FamRZ 2017, 473 Rn. 8 mwN).

  • OLG Stuttgart, 29.10.2020 - 15 UF 194/20

    Teilungsversteigerungsverfahren während der Trennungszeit bzw. vor Rechtskraft

    Soweit das OLG Hamburg (FamRZ 2017, 1829; im Ergebnis zustimmend BeckOGK/Erbarth, § 1353 Rn. 376, ders. NZFam 2018, 34; ablehnend Johannsen/Henrich/Althammer, Familienrecht, 7. Aufl., § 1568a BGB Rn. 13; Münch-KommBGB/Koch, 8. Aufl., § 1365 Rn. 60; Grandel/Breuers in jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 1353 Rn. 52; Wever FamRZ 2019, 504, 506; Kogel FamRB 2019, 411, 413; Götsche FuR 2018, 513; Mast FamRB 2018, 5; Engels Rpfleger 2017, 277) in Fortentwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung aus dem Grundsatz von Treu und Glauben auch eine Sperre für ein Teilungsversteigerungsverfahren folgert, vermag der Senat diesem rigiden Ansatz nicht zu folgen.
  • BGH, 15.09.2021 - XII ZB 317/21

    A) Für die Entlassung eines Betreuers gemäß § 1908 b Abs. 1 BGB genügt jeder

    Erkenntnisse, die den Schluss darauf rechtfertigen, dass die Eignung des Betreuers nicht mehr gewährleistet ist, können sich allerdings - anders als das Landgericht andeutet - nicht nur aus dem konkreten Betreuungsverfahren, sondern auch aus Vorgängen im Zusammenhang mit der Führung anderer Betreuungen ergeben (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/16 - FamRZ 2017, 473 Rn. 12 und vom 20. März 2019 - XII ZB 334/18 - FamRZ 2019, 1004 Rn. 17 f.).
  • BGH, 26.04.2017 - XII ZB 100/17

    Betreuung: Unwirksame Beschränkung der Beschwerde auf die Betreuerauswahl;

    Deshalb ist in diesem Fall auch bei bestehender Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen und fortbestehendem Betreuungsbedarf die Betreuung gemäß § 1908 d Abs. 1 BGB aufzuheben (Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/16 - FamRZ 2017, 473 Rn. 8 mwN).
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