Rechtsprechung
BGH, 17.06.2020 - XII ZB 350/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 59 Abs 1 FamFG, § 4 Abs 1 S 2 Nr 1 VBVG vom 21.04.2005, § 4 Abs 1 S 2 Nr 2 VBVG vom 21.04.2005, § 7 Abs 1 VBVG, § 7 Abs 3 VBVG
- IWW
- rewis.io
Beschwer eines Vereinsbetreuers durch Festsetzung der Betreuervergütung; Berücksichtigung eines Studiums zum "Diplomierten Juristen" in Jugoslawien und einer Ausbildung zum Speditionskaufmann bei Vergütung
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwer und Beschwerdeberechtigung eines Vereinsbetreuers durch die Festsetzung der Betreuervergütung; Vermittlung der besonderen für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse durch Abschluss eines Hochschulstudiums als "Diplomierter Jurist" 1987 in der damaligen ...
- datenbank.nwb.de
Beschwer eines Vereinsbetreuers durch Festsetzung der Betreuervergütung; Berücksichtigung eines Studiums zum "Diplomierten Juristen" in Jugoslawien und einer Ausbildung zum Speditionskaufmann bei Vergütung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betreuervergütung: Berücksichtigung eines Studiums zum "Diplomierten Juristen" ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Sonstiges
- Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)
VBVG § 4
Zur Frage, inwieweit ausländische juristische Hochschulabschlüsse zu einer Erhöhung des Stundensatzes im Rahmen von § 4 VBVG führen können.
Verfahrensgang
- AG Hannover, 16.05.2018 - 661 XVII B 9624
- LG Hannover, 13.07.2018 - 2 T 36/18
- BGH, 17.06.2020 - XII ZB 350/18
Papierfundstellen
- MDR 2020, 1213
- MDR 2020, 1214
- FamRZ 2020, 1592
- Rpfleger 2021, 27
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 10.02.2021 - XII ZB 158/20
Zur Frage, ob die Ausbildung zur "Kauffrau im Einzelhandel" die Betreuervergütung …
Zur Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG in der bis zum 26. Juli 2019 geltenden Fassung (im Folgenden: aF) hat der Senat entschieden, dass besondere und für die Führung der Betreuung nutzbare Kenntnisse solche sind, die über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehen und den Betreuer in die Lage versetzen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 363/20 - juris Rn. 14 mwN und vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - FamRZ 2020, 1592 Rn. 13 mwN).Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 363/20 - juris Rn. 15 mwN und vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - FamRZ 2020, 1592 Rn. 14 mwN).
Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - FamRZ 2020, 1592 Rn. 16 mwN).
- BGH, 03.03.2021 - XII ZB 118/20
Festsetzung der Betreuervergütung eines Berufsbetreuers aufgrund Erwerbs der für …
Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - FamRZ 2020, 1592 Rn. 14 mwN).Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - FamRZ 2020, 1592 Rn. 16 mwN).
Damit verfügt sie über Kenntnisse, die über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehen und sie in die Lage versetzen, ihre Aufgabe zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen, mithin über besondere, für die Führung der Betreuung nutzbare Kenntnisse im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG aF bzw. § 4 Abs. 3 VBVG (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - FamRZ 2020, 1592 Rn. 13 mwN).
- BGH, 21.10.2020 - XII ZB 363/20
Stundensatzerhöhung bei der Berufsbetreuervergütung: Nutzbarkeit der durch ein …
Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren zwar nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschlüsse vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - juris Rn. 16 …und vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/15 - FamRZ 2017, 479 Rn. 12 mwN). - LG Münster, 28.12.2020 - 5 T 396/20
Betreuervergütung: Voraussetzungen einer stationären Einrichtung i.S.v. § 5 Abs. …
Da ein Vereinsbetreuer durch die Festsetzung der dem Betreuungsverein zustehenden Betreuervergütung nicht beschwert und damit selbst nicht erinnerungs- bzw. beschwerdeberechtigt ist (vgl. Beschluss des BGH - XII ZB 350/18 - vom 17.06.2020), geht die Kammer davon aus, dass es sich bei der vorliegenden "Erinnerung" um einen Rechtsbehelf des Betreuungsvereins und nicht des Vereinsbetreuers handelt. - BGH, 15.12.2021 - XII ZB 101/21
Zur Frage, ob die Facharbeiterausbildung zum Wirtschaftskaufmann mit der …
Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - FamRZ 2020, 1592 Rn. 16 mwN).