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   BGH, 04.06.2014 - XII ZB 353/13   

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https://dejure.org/2014,15226
BGH, 04.06.2014 - XII ZB 353/13 (https://dejure.org/2014,15226)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2014 - XII ZB 353/13 (https://dejure.org/2014,15226)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - XII ZB 353/13 (https://dejure.org/2014,15226)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 2 Nr 1 FamFG, § 1626 BGB, § 1631 Abs 1 BGB, § 1632 Abs 4 BGB, Art 6 Abs 2 S 1 GG
    Anordnung des Verbleibs des Kindes in der Pflegefamilie: Beteiligung eines Elternteils bei teilweisem Entzug des Sorgerechts

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beteiligung eines noch teilweise sorgeberechtigten Elternteils an einem Verfahren auf Anordnung des Verbleibs des Kindes in einer Pflegefamilie

  • rewis.io

    Anordnung des Verbleibs des Kindes in der Pflegefamilie: Beteiligung eines Elternteils bei teilweisem Entzug des Sorgerechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung eines noch teilweise sorgeberechtigten Elternteils an einem Verfahren auf Anordnung des Verbleibs des Kindes in einer Pflegefamilie

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Pflegefamilie, das Sorgerecht der Eltern - und das Verfahren zur Verbleibensanordnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pflegefamilie und der teilsorgeberechtigte Elternteil

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfahrensbeteiligungsrecht eines Elternteils mit teilweisem Sorgerecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfahrensbeteiligungsrecht eines Elternteils mit teilweisem Sorgerecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1030
  • MDR 2014, 979
  • FGPrax 2014, 209
  • FamRZ 2014, 1357
  • Rpfleger 2014, 496
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 03.05.2011 - 13 UF 81/11
    Auszug aus BGH, 04.06.2014 - XII ZB 353/13
    Dies unterscheidet den Fall von der vom Beschwerdegericht angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (FamRZ 2011, 1666).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 671/14

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach

    Ein solcher Mussbeteiligter kann - obwohl im für § 181 Satz 1 FamFG maßgeblichen Zeitpunkt tatsächlich nicht am Verfahren beteiligt - jedenfalls die Fortsetzung verlangen (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014 - XII ZB 353/13 - FamRZ 2014, 1357 zum Beschwerderecht einer nicht beteiligten Mussbeteiligten).

    Daher bedarf unabhängig davon, dass es vorliegend um eine Vaterschaftsanfechtung geht, keiner Entscheidung, ob der Senat an der unter Geltung des früheren Rechts getroffenen Aussage (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 163, 37 = FamRZ 2005, 1067 f.) festhält, die postmortale Feststellung der Vaterschaft greife unmittelbar in die Rechtsstellung gesetzlicher Erben entfernterer Ordnung ein (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014 - XII ZB 353/13 - FamRZ 2014, 1357 Rn. 9).

  • OLG Frankfurt, 13.01.2016 - 4 UF 272/15

    Erlass eines Beschlusses nach § 38 FamFG

    Die Eltern sind auch beschwerdebefugt, da das ihnen nach der Sorgerechtshauptsacheentscheidung vom 10.09.2015 verbliebene Erziehungsrecht, vergl. § 1631 I BGB, von der hiesig angefochtenen Entscheidung betroffen ist (im Detail hierzu BGH FamRZ 2014, 1357-1358).
  • BGH, 18.01.2017 - XII ZB 544/15

    Abstammungssache: Bindung des Beschwerdegerichts an die der aufhebenden

    Nicht ausreichend sind des Weiteren rein mittelbare Auswirkungen einer Entscheidung oder die lediglich tatsächlich "präjudizielle" Wirkung auf andere, gleich gelagerte Fälle (Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014 - XII ZB 353/13 - FamRZ 2014, 1357 Rn. 9).

    Es genügt für die Beschwerdebefugnis nicht, dass lediglich ideelle, soziale oder wirtschaftliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt werden (Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014 - XII ZB 353/13 - FamRZ 2014, 1357 Rn. 9).

  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 405/16

    Versorgungsausgleichssache: Geltung der Beschwerdefristen für einen nicht als

    Ebenso hat auch der erkennende Senat bereits für das Kindschaftsverfahren ausgesprochen, dass ohne die erforderliche Beteiligung der Mutter eine Entscheidung des Amtsgerichts nicht in formelle Rechtskraft erwachsen kann (Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014 - XII ZB 353/13 - FamRZ 2014, 1357 Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2017 - 2 UF 180/16

    Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Rechtsmittelfrist bei Tod des feststellenden

    Nicht ausreichend sind rein mittelbare Auswirkungen einer Entscheidung oder die lediglich tatsächlich präjudizielle Wirkung auf andere gleichgelagerte Fälle (vgl. BGH FamRZ 2014, 1357 Rn. 9).
  • OLG Schleswig, 04.08.2020 - 15 WF 51/19

    Vergütungsfähige Tätigkeiten des für "Aufenthaltsbestimmungsrecht" bestellten

    So betrifft die von der Ergänzungspflegerin Frau X. zu treffende Entscheidung darüber, wo T. lebt, die Kindeseltern unmittelbar und fortlaufend in der Ausübung ihres Rechts zur Erziehung des Kindes (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2014 - XII ZB 353/13, FamRZ 2014, 1357 Rn. 12 f.).
  • OLG Frankfurt, 08.12.2016 - 1 UF 184/15

    Keine Beschwerdebefugnis der Nachlasspflegerin im

    Es genügt hingegen nicht, dass lediglich ideelle, soziale oder wirtschaftliche Interessen durch den Ausgang eines Verfahrens tangiert werden oder rein mittelbare Auswirkungen eintreten (vgl. BGH FamRZ 2014, 1357).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2015 - 8 UF 189/14

    Beginn der Beschwerdefrist gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich

    Durch Beschluss vom 04.06.2014, Az. XII ZB 353/13, hat der zwölfte Senat in einem Sorgerechtsverfahren die Rechtsbeschwerde einer Mutter für zulässig erachtet, die im erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligt worden war, während die übrigen Beteiligten auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet hatten, weil ohne die Beteiligung der in ihren Rechten betroffenen Kindesmutter die Entscheidung nicht in Rechtskraft erwachse.
  • OLG Koblenz, 27.04.2020 - 9 UF 32/20

    Bestellung eines Ergänzungspflegers: Auswahl des Familiengerichts unter

    Dieses in § 1631 Abs. 1 BGB geregelte Recht auf Erziehung ist ein wesentlicher Bestandteil der Personensorge (vgl. BGH, NJW-RR 2014, 1030, 1030, Rdnr. 12, m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 08.12.2015 - 9 UF 131/15

    Versorgungsausgleich: Beginn der Beschwerdefrist für einen nicht am Verfahren

    Durch Beschluss vom 04.06.2014, Az. XII ZB 353/13, hat der zwölfte Senat in einem Sorgerechtsverfahren die Rechtsbeschwerde einer Mutter für zulässig erachtet, die im erstinstanzlichen Verfahren nicht beteiligt worden war, während die übrigen Beteiligten auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet hatten, weil ohne die Beteiligung der in ihren Rechten betroffenen Kindesmutter die Entscheidung nicht in Rechtskraft erwachse.
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2014 - 2 UF 95/14

    Frist zur Einlegung der Beschwerde durch einen nicht am Zugewinnausgleich

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