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   BGH, 14.03.2007 - XII ZB 36/05   

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https://dejure.org/2007,1690
BGH, 14.03.2007 - XII ZB 36/05 (https://dejure.org/2007,1690)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2007 - XII ZB 36/05 (https://dejure.org/2007,1690)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2007 - XII ZB 36/05 (https://dejure.org/2007,1690)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1587 Abs. 1 und 3, 1372 ff.
    Abgrenzung zwischen Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich bei auch als Vermögensanlage bestimmter Lebensversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuordnung eines Anrechts bei der Durchführung eines Versorgungsausgleichs im Rahmen einer noch ausstehenden güterrechtlichen Auseinandersetzung; Dem Versorgungsausgleich unterliegende (private) speziell für das Alter oder die Zeit einer verminderten Erwerbsfähigkeit ...

  • Judicialis

    BGB § 1587 Abs. 1; ; BGB § 1587 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587 Abs. 1, 3
    Abgrenzung von Versorgungs- und Zugewinnausgleich bei einer Lebensversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Welche Rentenversorgungen unterfallen dem Versorgungsausgleich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)

    BGB §§ 1587 Abs. 1 und 3, 1372 ff.
    Abgrenzung zwischen Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich bei auch als Vermögensanlage bestimmter Lebensversicherung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich und Lebensversicherung als Vermögensanlage

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich betrifft nur "Versorgungen wegen Alters"

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Versorgungsausgleich - Früher Bezug der privaten Rentenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 865
  • MDR 2007, 887
  • DNotZ 2007, 772
  • FamRZ 2007, 889
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.06.1988 - IVb ZB 132/85

    Einbeziehung einer lebenslangen Geldrente aufgrund der Übertragung von

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - XII ZB 36/05
    Dennoch wird eine Versorgung wegen Alters regelmäßig nur dann vorliegen, wenn die zugesagte Versorgungsleistung im Anschluss an die Beendigung des aktiven Berufslebens gewährt wird und das bisherige Erwerbseinkommen ersetzen soll (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2005 ­ XII ZB 198/01 ­ FamRZ 2005, 696, 698, vom 27. September 2000 ­ XII ZB 67/99 ­ FamRZ 2001, 284, 285 und vom 1. Juni 1988 ­ IVb ZB 132/85 ­ FamRZ 1988, 936, 938).
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZB 198/01

    Versorgung der Mitglieder des Sächsischen Landtages im Versorgungsausgleich;

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - XII ZB 36/05
    Dennoch wird eine Versorgung wegen Alters regelmäßig nur dann vorliegen, wenn die zugesagte Versorgungsleistung im Anschluss an die Beendigung des aktiven Berufslebens gewährt wird und das bisherige Erwerbseinkommen ersetzen soll (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2005 ­ XII ZB 198/01 ­ FamRZ 2005, 696, 698, vom 27. September 2000 ­ XII ZB 67/99 ­ FamRZ 2001, 284, 285 und vom 1. Juni 1988 ­ IVb ZB 132/85 ­ FamRZ 1988, 936, 938).
  • BGH, 27.09.2000 - XII ZB 67/99

    Verlängerter schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - XII ZB 36/05
    Dennoch wird eine Versorgung wegen Alters regelmäßig nur dann vorliegen, wenn die zugesagte Versorgungsleistung im Anschluss an die Beendigung des aktiven Berufslebens gewährt wird und das bisherige Erwerbseinkommen ersetzen soll (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2005 ­ XII ZB 198/01 ­ FamRZ 2005, 696, 698, vom 27. September 2000 ­ XII ZB 67/99 ­ FamRZ 2001, 284, 285 und vom 1. Juni 1988 ­ IVb ZB 132/85 ­ FamRZ 1988, 936, 938).
  • OLG Saarbrücken, 04.04.2012 - 9 UF 29/08

    Versorgungsausgleich: Berücksichtung von Kapitallebensversicherungen

    Dies gilt auch für Verträge mit Kapitalwahlrecht, solange das Wahlrecht nicht ausgeübt ist; nach Ausübung des Kapitalwahlrechts kommt lediglich ein güterrechtlicher Ausgleich in Betracht (BT-Drucks. 16/10144 S. 47; siehe BGH, Beschl. v. 5. Oktober 2011, XII ZB 555/10, FamRZ 2011, 1931, m.w.N.; BGH, Beschl. v. 14. März 2007, XII ZB 36/05, FamRZ 2007, 889; so auch Borth Versorgungsausgleich 5. Aufl. Rz. 69; Ruland, Versorgungsausgleich, 3. Aufl. Rz. 157 ff.; MünchKommBGB/Dörr, 5. Aufl. § 2 VersAusglG Rz. 16 ff.; Johannsen/Henrich/Hahne, Familienrecht, 5. Aufl., § 2 VersAusglG Rn. 12 ff).

    Ein Ausgleich von privaten Kapitalversicherungen, die strukturell nicht immer Vorsorgecharakter haben, sondern - wie hier - teilweise der Finanzierung größerer Anschaffungen (hier: Immobilien) dienen und in der Anwartschaftsphase Verfügungen über das angesparte Kapital erlauben, ist grundsätzlich, wie sich dies auch dem Rechtsgedanken des § 2 Abs. 4 VersAusglG entnehmen lässt, durch den güterrechtlichen Ausgleich sichergestellt (BGH, Beschl. v. 14. März 2007, aaO; MünchKommBGB/Dörr, aaO, Rz. 26).

  • BGH, 18.05.2011 - XII ZB 139/09

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung eines Ehrensolds für die Tätigkeit als

    Maßgebend sind dabei nicht die in den öffentlich-rechtlichen Leistungssystemen vorgesehenen Altersgrenzen; es kommt vielmehr darauf an, dass das Anrecht der Versorgung im Anschluss an die Beendigung des aktiven Arbeitslebens dient, die Versorgung also speziell für das Alter bestimmt ist (Senatsbeschlüsse vom 14. März 2007 - XII ZB 36/05 - FamRZ 2007, 889 Rn. 13 und vom 1. Juni 1988 - IVb ZB 132/85 - FamRZ 1988, 936, 938; Palandt/Brudermüller BGB 68. Aufl. § 1587 Rn. 6).
  • OLG Celle, 25.07.2022 - 21 UF 147/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Private

    Der vom Gesetz geforderte Altersbezug setzt vielmehr voraus, dass die Versorgung nicht nur "auch", sondern speziell für das Alter bestimmt ist (BGH FamRZ 2007, 889, Rn. 13).

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Rentenbeginn erst in einem deutlich früheren (vgl. BGH FamRZ 2007, 889: jedenfalls mit dem 43. Lebensjahr) oder deutlich späteren Alter des Versicherungsnehmers eintritt (vgl. OLG Hamm FamRZ 2017, 436, Rn. 16, und OLG Karlsruhe FamRZ 2021, 839, Rn. 14: jeweils jedenfalls mit ca. dem 100. Lebensjahr).

  • OLG Karlsruhe, 15.02.2024 - 18 UF 82/23

    Versorgungsausgleich: Entziehung von Anrechten durch Ausübung des

    Für die Anknüpfung an den Versorgungsfall des Alters kommt es nur darauf an, ob das Anrecht der Versorgung im Anschluss an die Beendigung des aktiven Arbeitslebens dienen soll (BGH vom 21.11.2013 - XII ZB 403/12, juris Rn. 20; BGH vom 14.03.2007 - XII ZB 36/05, juris Rn. 13; jurisPK-BGB/Breuers, a.a.O., § 2 VersAusglG Rn. 57).
  • OLG Zweibrücken, 04.02.2011 - 2 UF 82/10

    Einbeziehung einer als Sparvertrag abgeschlossenen privaten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 14. März 2007, XII ZB 36/05) unterlagen dem Versorgungsausgleich regelmäßig nur solche privaten Rentenversorgungen, die speziell für das Alter oder die Zeit einer verminderten Erwerbsfähigkeit bestimmt waren und als Ersatz für das bisherige Erwerbseinkommen dienen sollten.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2016 - L 5 KR 2415/14
    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 14.03.2007 (XII ZB 36/05, in juris) liege eine Versorgung wegen Alters regelmäßig nur dann vor, wenn die zugesagte Versorgungsleistung im Anschluss an die Beendigung des aktiven Berufslebens gewährt werde und das bisherige Erwerbseinkommen ersetzen solle.
  • OLG Oldenburg, 14.01.2008 - 14 UF 125/07

    Versorgungsausgleichsverfahren: Zuordnung der aus einer Lebensversicherung zu

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2007, 865) und der hier gegebenen Umstände kann nicht davon ausgegangen werden, dass das (noch) auf Rentenzahlung gerichtete Anrecht "gerade der Versorgung wegen Alters" dienen soll und der vom Gesetz für die Zuordnung zum Versorgungsausgleich geforderte Altersbezug hier "speziell" und nicht nur "auch" gegeben ist.
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