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   BGH, 20.02.2019 - XII ZB 364/18   

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https://dejure.org/2019,5022
BGH, 20.02.2019 - XII ZB 364/18 (https://dejure.org/2019,5022)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2019 - XII ZB 364/18 (https://dejure.org/2019,5022)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2019 - XII ZB 364/18 (https://dejure.org/2019,5022)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 528 Abs. 1, 1603 Abs. 1
    Keine Erhöhung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit bei Schenkung einer Eigentumswohnung unter lebenslangem Nießbrauchsvorbehalt

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Recht zur Rückforderung der Schenkung einer Eigentumswohnung zur Erfüllung eines Anspruch auf Elternunterhalt; Bestehen eines lebenslangen Nießbra...

  • rewis.io

    Elternunterhalt: Anrechnung eines Rückforderungsanspruchs des unterhaltspflichtigen Schenkers im Rahmen der Leistungsfähigkeit

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 528 Abs. 1 ; BGB § 1603 Abs. 1
    Recht zur Rückforderung der Schenkung einer Eigentumswohnung zur Erfüllung eines Anspruch auf Elternunterhalt; Bestehen eines lebenslangen Nießbrauchsrechts an einer verschenkten Eigentumswohnung

  • rechtsportal.de

    BGB § 528 Abs. 1 ; BGB § 1603 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elternunterhalt - und die verschenkte Eigentumswohnung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Elternunterhalt: Anrechnung eines Rückforderungsanspruchs des unterhaltspflichtigen Schenkers

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Keine Rückforderung verschenkter Immobilie bei Nießbrauchsvorbehalt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leistungsfähigkeit beim Elternunterhalt beim Verschenken einer weiter genutzten Eigentumswohnung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Leistungsfähigkeit beim Elternunterhalt beim Verschenken einer weiter genutzten Eigentumswohnung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    (Keine) Pflicht zur Schenkungsrevokation im Elternunterhalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Elternunterhalt: Erhöhung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit durch Rückforderungsanspruch?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verschenken einer selbst genutzten Wohnung durch zum Elternunterhalt Verpflichteten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verschenkte selbst genutzte Immobilie mit lebenslangem Nießbrauchrecht muss nicht zum Zwecke des Elternunterhalts vom Geschenkten zurückgefordert werden - Keine Erhöhung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit durch Rückforderungsanspruch nach § 528 Abs. 1 BGB

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Elternunterhalt und Schenkung: Wann muss eine Schenkung zurückgefordert werden?

  • ftcam-ra.de PDF, S. 2 (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Rückforderung verschenkter Immobilie bei Nießbrauchsvorbehalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1074
  • MDR 2019, 942
  • DNotZ 2019, 779
  • FamRZ 2019, 698
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus BGH, 20.02.2019 - XII ZB 364/18
    Mit dem Ziel der Erhöhung des Elternunterhalts kann im Ergebnis die Rückforderung also ebenso wenig verlangt werden wie etwa eine Beleihung der Immobilie mithilfe eines zinslosen und erst im Todesfall (von den Erben des Unterhaltspflichtigen) rückzahlbaren Darlehens des Sozialhilfeträgers (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1051 und Senatsbeschluss vom 20. März 2013 - XII ZB 81/11 - FamRZ 2013, 1022 Rn. 15 ff.).

    Auf die Frage der Gleichzeitigkeit (zeitliche Kongruenz) von Unterhaltsbedürftigkeit und Leistungsfähigkeit (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1051; Staudinger/Klinkhammer BGB [2018] § 1601 Rn. 5 mwN) kommt es demnach nicht mehr an.

  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 269/12

    Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt

    Auszug aus BGH, 20.02.2019 - XII ZB 364/18
    Denn hinsichtlich des Miteigentumsanteils an der selbst genutzten Eigentumswohnung traf diesen neben der bestehenden Nutzungsobliegenheit keine Obliegenheit zur Vermögensverwertung (vgl. Senatsbeschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 269/12 - FamRZ 2013, 1554 Rn. 39 mwN), was die Rechtsbeschwerde nicht in Frage stellt.
  • BGH, 05.02.2014 - XII ZB 25/13

    Leistungsfähigkeitsprüfung bei Geltendmachung eines Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 20.02.2019 - XII ZB 364/18
    a) Der vom Oberlandesgericht aus dem Einkommen des Antragsgegners (Renteneinkünfte und Wohnvorteil) errechnete Umfang der Leistungsfähigkeit steht grundsätzlich mit der Rechtsprechung des Senats im Einklang (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 186, 350 = FamRZ 2010, 1535 Rn. 39 ff. und BGHZ 200, 157 = FamRZ 2014, 538 Rn. 22 ff.).
  • BGH, 28.07.2010 - XII ZR 140/07

    Elternunterhalt: Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus BGH, 20.02.2019 - XII ZB 364/18
    a) Der vom Oberlandesgericht aus dem Einkommen des Antragsgegners (Renteneinkünfte und Wohnvorteil) errechnete Umfang der Leistungsfähigkeit steht grundsätzlich mit der Rechtsprechung des Senats im Einklang (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 186, 350 = FamRZ 2010, 1535 Rn. 39 ff. und BGHZ 200, 157 = FamRZ 2014, 538 Rn. 22 ff.).
  • BGH, 20.03.2013 - XII ZB 81/11

    Darlehen eines Sozialhilfeträgers zur Deckung von Elternunterhalt: Einwand

    Auszug aus BGH, 20.02.2019 - XII ZB 364/18
    Mit dem Ziel der Erhöhung des Elternunterhalts kann im Ergebnis die Rückforderung also ebenso wenig verlangt werden wie etwa eine Beleihung der Immobilie mithilfe eines zinslosen und erst im Todesfall (von den Erben des Unterhaltspflichtigen) rückzahlbaren Darlehens des Sozialhilfeträgers (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1051 und Senatsbeschluss vom 20. März 2013 - XII ZB 81/11 - FamRZ 2013, 1022 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 184/04

    Voraussetzungen der Rückforderung einer Schenkung wegen Notbedarfs; Pfändbarkeit

    Auszug aus BGH, 20.02.2019 - XII ZB 364/18
    Wie sich aus der Begrenzung des Anspruchs ("soweit") ergibt, sind Sinn und Zweck des Anspruchs, dem Schenker zu erlauben, mit Hilfe des zurückgewährten Gegenstands seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten oder gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen (vgl. BGHZ 169, 320 = FamRZ 2007, 277, 278).
  • BGH, 19.10.2004 - X ZR 2/03

    Rückforderung eines zum Schonvermögen des Schenkers gehörigen Geschenks durch den

    Auszug aus BGH, 20.02.2019 - XII ZB 364/18
    Insoweit unterscheidet sich die Lage von der Rückforderung zur Sicherung des eigenen angemessenen Unterhalts des Schenkers, für den der zurückgeforderte Vermögensgegenstand stets zur Verfügung steht, auch wenn dieser auf Seiten des Schenkers sozialhilferechtliches Schonvermögen darstellt (vgl. BGH Urteil vom 19. Oktober 2004 - X ZR 2/03 - FamRZ 2005, 177, 178 mwN).
  • BGH, 28.10.1997 - X ZR 157/96

    Ausgleichsansprüche unter gleichzeitig Beschenkten bei Inanspruchnahme eines von

    Auszug aus BGH, 20.02.2019 - XII ZB 364/18
    (2) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ändert sich daran auch nichts aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Anspruch aus § 528 Abs. 1 BGB, wenn ein fortlaufender Unterhaltsbedarf zu decken ist, unmittelbar auf wiederkehrende Geldleistungen durch den Beschenkten gerichtet ist und für die Anwendung der Ersetzungsbefugnis nach § 528 Abs. 1 Satz 2 BGB kein Raum mehr bleibt (BGHZ 137, 76, 83 = FamRZ 1998, 155, 157 mwN).
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 365/18
    Auszug aus BGH, 20.02.2019 - XII ZB 364/18
    Sie wird vom Antragsteller im vor dem Senat geführten Parallelverfahren mit dem Aktenzeichen XII ZB 365/18 für ihre Mutter ebenfalls auf Elternunterhalt in Anspruch genommen.
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 365/18

    Elternunterhalt: Anrechnung eines Rückforderungsanspruchs des

    Zur Anrechnung eines Rückforderungsanspruchs nach § 528 Abs. 1 BGB im Rahmen der Leistungsfähigkeit für den Elternunterhalt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 20. Februar 2019 - XII ZB 364/18, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Er wird vom Antragsteller im vor dem Senat geführten Parallelverfahren mit dem Aktenzeichen XII ZB 364/18 für seine im Dezember 2017 verstorbene Mutter ebenfalls auf (rückständigen) Elternunterhalt in Anspruch genommen.

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