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   BGH, 26.02.2014 - XII ZB 365/12   

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https://dejure.org/2014,5096
BGH, 26.02.2014 - XII ZB 365/12 (https://dejure.org/2014,5096)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2014 - XII ZB 365/12 (https://dejure.org/2014,5096)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - XII ZB 365/12 (https://dejure.org/2014,5096)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 127a BGB, § 1585c S 3 BGB
    Familiensache: Formwahrung bei Protokollierung einer Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt im Verfahren über den Trennungsunterhalt

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 127a, 1585c S. 3
    Unterhaltsvereinbarung vor Rechtskraft der Ehescheidung; gerichtlicher Vergleich in anderem Verfahren als der Ehesache; Wahrung der Formanforderung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersetzung der notariellen Beurkundung einer vor Rechtskraft der Ehescheidung geschlossenen Vereinbarung durch Protokollierung in einem anderen Verfahren als einer Ehesache

  • rewis.io

    Familiensache: Formwahrung bei Protokollierung einer Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt im Verfahren über den Trennungsunterhalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 127a
    Ersetzung der notariellen Beurkundung einer vor Rechtskraft der Ehescheidung geschlossenen Vereinbarung durch Protokollierung in einem anderen Verfahren als einer Ehesache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Umfassender Vergleich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der im Trennungsunterhaltsverfahren geschlossene Scheidungsfolgenvergleich

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Ersetzung der notariellen Beurkundung durch die Form des § 127 a BGB bei einer vor Rechtskraft der Ehescheidung geschlossenen Unterhaltsvereinbarung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vergleich der Ehegatten über Trennungsunterhalt kann auch ohne notarielle Beurkundung wirksam sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergleich der Ehegatten über Trennungsunterhalt kann auch ohne notarielle Beurkundung wirksam sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dürfen Scheidungsfolgen außerhalb des Scheidungsverfahrens gerichtlich mitgeregelt werden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1231
  • MDR 2014, 472
  • FamRZ 2014, 728
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Oldenburg, 01.06.2011 - 12 W 143/11

    Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt können in isolierten Familienverfahren

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - XII ZB 365/12
    Nach anderer Auffassung ist die Frage zu bejahen, weil die Möglichkeit einer Beurkundung entsprechend § 127 a BGB durch die Regelung in § 1585 c Satz 3 BGB nicht eingeschränkt worden sei (OLG Oldenburg FamRZ 2011, 1738; Wendl/Wönne Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 6 Rn. 612; MünchKommBGB/Maurer 6. Aufl. § 1585 c Rn. 8 f.;Göhler-Schlicht FF 2008, 143; Borth Praxis des Unterhaltsrechts 2. Aufl. Rn. 853; Billhardt FamRZ 2008, 748).
  • BGH, 20.02.1991 - XII ZB 125/88

    Wirksamkeit einer zu gerichtlichem Protokoll erklärten Vereinbarung über den

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - XII ZB 365/12
    Dass die im Eheverfahren abgeschlossene Vereinbarung als Prozess- bzw. Verfahrensvergleich im Scheidungsverbund dem Anwaltszwang unterliegt (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1991 - XII ZB 125/88 - FamRZ 1991, 679, 680), stellt dies nicht in Frage.
  • OLG Oldenburg, 31.05.2012 - 14 UF 22/12

    Wirksamkeit eines im Verfahren auf Kindes- und Trennungsunterhalt protokollierten

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - XII ZB 365/12
    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts, dessen Entscheidung in FamRZ 2013, 385 veröffentlicht ist, entspricht die im vorausgegangenen Verfahren geschlossene Vereinbarung der gesetzlichen Form.
  • BGH, 27.03.2013 - XII ZB 71/12

    Scheidungsakzessorischer Statuswechsel: Form der Zustimmungserklärung des

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - XII ZB 365/12
    Dass sich die Vorschrift lediglich auf das Verfahren in der Ehesache bezieht und hinsichtlich des weitergehenden Anwendungsbereichs des § 127 a BGB unvollständig bleibt, ist schon in Anbetracht des Wortlauts ("auch") unerheblich, weil es jedenfalls nicht in der Absicht des Gesetzgebers lag, den Anwendungsbereich des § 127 a BGB einzuschränken (zur anders gelagerten Frage der Form einer Zustimmungserklärung beim sog. scheidungsakzessorischen Statuswechsel vgl. Senatsbeschluss vom 27. März 2013 - XII ZB 71/12 - FamRZ 2013, 944).
  • BGH, 16.12.1982 - IX ZR 90/81

    Wirksamkeit von Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich vor Beendigung des

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - XII ZB 365/12
    Insbesondere zu § 1378 Abs. 3 Satz 2 BGB, dem die Formulierung in § 1585 c Satz 3 BGB entspricht, war dies in der Rechtsprechung nicht zweifelhaft (BGHZ 86, 143 = FamRZ 1983, 157, 159).
  • BGH, 13.12.1989 - IVb ZR 22/89

    Vollstreckung aus einem Prozessvergleich - Erhebung einer Stufenklage gerichtet

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - XII ZB 365/12
    Denn aus den hier beantragten Auskünften lassen sich unabhängig von deren Inhalt keine Zahlungsansprüche herleiten (Senatsurteil vom 13. Dezember 1989 - IVb ZR 22/89 - FamRZ 1990, 863, 864).
  • BGH, 03.08.2011 - XII ZB 153/10

    Prozessvergleich: Ermessen des Gerichts bezüglich der Protokollierung eines über

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - XII ZB 365/12
    Diesen Erfordernissen genügt nach § 113 Abs. 1 FamFG, §§ 160 ff. ZPO auch ein Protokoll in einer Familienstreitsache (zum Anspruch auf Protokollierung vgl. Senatsbeschluss BGHZ 191, 1 = FamRZ 2011, 1572).
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