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   BGH, 24.01.1996 - XII ZB 4/96   

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https://dejure.org/1996,2524
BGH, 24.01.1996 - XII ZB 4/96 (https://dejure.org/1996,2524)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1996 - XII ZB 4/96 (https://dejure.org/1996,2524)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1996 - XII ZB 4/96 (https://dejure.org/1996,2524)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristwahrende Schriftsätze - Übermittlung per Telefax - Ausgangskontrolle - Sendebericht - Schriftliche Eingangsbestätigung - Telefonische Rückfrage

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 85
    Ausgangskontrolle bei fristwahrenden Schriftsätzen durch Telefax

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO § 85 Abs. 2, § 233, § 516, § 519
    Voraussetzungen der Streichung einer Frist im Fristenkalender; Ausgangskontrolle bei Absendung fristwahrender Schriftsätze durch Telefax

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1003
  • VersR 1996, 1125
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.1992 - VIII ZB 25/92

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - XII ZB 4/96
    So darf eine Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist im Fristkalender nicht gestrichen werden, bevor das fristwahrende Schriftstück tatsächlich hinausgegangen oder wenigstens post- oder abtragefähig gemacht und für sein tatsächliches Hinausgehen sichere Vorsorge getroffen worden ist (BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 25/92 - VersR 1993, 719 m.N.).

    Soll der fristwahrende Schriftsatz per Telefax übermittelt werden, so setzt eine diesen Grundsätzen entsprechende sorgfältige Endkontrolle voraus, daß die Frist grundsätzlich erst dann gelöscht werden darf, wenn sich der Absender von seinem Telefaxgerät einen Einzelnachweis in Form des Sendeprotokolls hat ausdrucken lassen, das die ordnungsgemäße Übermittlung belegt (BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1992 aaO.; vom 28. September 1989 - VII ZB 9/89 - NJW 1990, 187 [BGH 28.09.1989 - VII ZB 9/89]; und vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 3/91 - VersR 1992, 638).

  • BGH, 07.12.1993 - XI ZR 207/93

    Verantwortlichkeit des zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten für die Wahrung

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - XII ZB 4/96
    Da die rechtzeitige Rechtsmittelbeauftragung an den zweitinstanzlichen Anwalt unabdingbare Voraussetzung dafür ist, daß dieser das Rechtsmittel fristgemäß einlegt, müssen die oben genannten Grundsätze in entsprechender Weise für einen per Telefax übermittelten Rechtsmittelauftrag zur Berufungseinlegung gelten (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Dezember 1993 - XI ZR 207/93 - VersR 1994, 956).
  • KG, 04.03.1994 - 5 W 7083/93

    Beweiskraft des Telefaxsendeberichts für den Zugang des übermittelten

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - XII ZB 4/96
    Angesichts immer möglicher Übertragungsfehler, die sich nicht im Sendebericht niederzuschlagen brauchen (vgl. KG NJW 1994, 3172), bietet dieser aber keinen zuverlässigeren Nachweis als beispielsweise eine telefonische Rückfrage beim Empfänger.
  • BGH, 28.09.1989 - VII ZB 9/89

    Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Umfang der

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - XII ZB 4/96
    Soll der fristwahrende Schriftsatz per Telefax übermittelt werden, so setzt eine diesen Grundsätzen entsprechende sorgfältige Endkontrolle voraus, daß die Frist grundsätzlich erst dann gelöscht werden darf, wenn sich der Absender von seinem Telefaxgerät einen Einzelnachweis in Form des Sendeprotokolls hat ausdrucken lassen, das die ordnungsgemäße Übermittlung belegt (BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1992 aaO.; vom 28. September 1989 - VII ZB 9/89 - NJW 1990, 187 [BGH 28.09.1989 - VII ZB 9/89]; und vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 3/91 - VersR 1992, 638).
  • BGH, 10.10.1991 - VII ZB 3/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist -

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - XII ZB 4/96
    Soll der fristwahrende Schriftsatz per Telefax übermittelt werden, so setzt eine diesen Grundsätzen entsprechende sorgfältige Endkontrolle voraus, daß die Frist grundsätzlich erst dann gelöscht werden darf, wenn sich der Absender von seinem Telefaxgerät einen Einzelnachweis in Form des Sendeprotokolls hat ausdrucken lassen, das die ordnungsgemäße Übermittlung belegt (BGH, Beschluß vom 7. Oktober 1992 aaO.; vom 28. September 1989 - VII ZB 9/89 - NJW 1990, 187 [BGH 28.09.1989 - VII ZB 9/89]; und vom 10. Oktober 1991 - VII ZB 3/91 - VersR 1992, 638).
  • BGH, 11.07.1988 - II ZB 5/88

    Sorgfaltspflichten des zu beauftragenden Rechtsanwalts bei der Erteilung von

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - XII ZB 4/96
    Dies gilt um so mehr, als bei der Beauftragung eines anderen Rechtsanwalts mit der Rechtsmitteleinlegung eine besondere Sorgfalt an den Tag zu legen ist und sich der vorinstanzliche Anwalt innerhalb der laufenden Rechtsmittelfrist die Übernahme des Auftrags durch den Rechtsmittelanwalt bestätigen lassen muß, bevor die eigene Fristnotierung gelöscht wird (BGHZ 105, 116, 117; Zöller/Greger ZPO 19. Aufl. § 233 Rdn. 23 "Rechtsmittelauftrag").
  • BGH, 02.07.2001 - II ZB 28/00

    Büroorganisation bei Übermittlung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax

    Statt dessen genügt für eine wirksame Ausgangskontrolle aber auch die allgemeine Anweisung, die Frist erst nach telefonischer Rückfrage beim Empfänger zu streichen (BGH, Beschl. v. 24. Januar 1996 - XII ZB 4/96, VersR 1996, 1125).
  • BGH, 19.03.2008 - III ZB 80/07

    Anforderungen an die Ausgangs Kontrolle bei Übermittlung fristwahrender

    Ausreichend ist auch die allgemeine Anweisung, die Frist erst nach telefonischer Rückfrage beim Empfänger zu streichen (BGH, Beschluss vom 24. Januar 1996 - XII ZB 4/96 - VersR 1996, 1125; Beschluss vom 2. Juli 2001 - II ZB 28/00 - NJW-RR 2002, 60).
  • BGH, 22.09.2010 - XII ZB 117/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle fristwahrender

    Aus dem Senatsbeschluss vom 24. Januar 1996 (XII ZB 4/96 - FamRZ 1996, 1003) und dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Juli 2001 (II ZB 28/00 - NJW-RR 2002, 60) ergibt sich entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde nichts anderes.
  • BGH, 12.12.2001 - IV ZB 11/01

    Pflichten des erstinstanzlichen Anwalts bei Beauftragung eines zweitinstanzlichen

    Auf die in seinem Büro festzustellende mangelnde Ausgangskontrolle (dazu BGH, Beschluß vom 23. September 1998 - XII ZB 99/98 - VersR 1999, 1303 unter a; vom 24. Januar 1996 - XII ZB 4/96 - FamRZ 1996, 1003 unter II) kommt es mithin nicht an.
  • BVerwG, 04.08.2021 - 8 B 7.21

    Klagefristversäumnis; Poststreik; Zurechnung des Verschuldens von Hilfspersonen

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts bedarf es bei einer Eingangskontrolle, wie sie in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten praktiziert wird, schon grundsätzlich keiner weiteren Überprüfung, ob die - überobligatorische - telefonische Nachfrage beim Gericht tatsächlich erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 1996 - XII ZB 4/96 - FamRZ 1996, 1003).
  • BGH, 18.12.1997 - X ZB 16/97

    Beauftragung einer Büroangestellten mit der Übermittlung eines fristgebundenen

    Deshalb darf eine Notfrist erst gelöscht werden, wenn sich der Absender von der ordnungsgemäßen Übermittlung des zu ihrer Wahrung zu sendenden Telefax überzeugt hat (BGH, Beschl. v. 28.09.1989 - VII ZB 9/89, NJW 1990, 187 [BGH 28.09.1989 - VII ZB 9/89] ; Beschl. v. 13.06.1996 - VII ZB 13/96, NJW 1996, 2513 m.w.N.; Sen.Beschl. v. 17.11.1992 - X ZB 20/92, NJW 1993, 732), was am einfachsten durch einen Einzelnachweis in Form eines ausgedruckten Sendeprotokolls, das die ordnungsgemäße Übersendung belegt, aber auch - insbesondere wenn ein solcher Ausdruck nicht (mehr) verfügbar ist (vgl. Sen. aaO) - durch telefonische Rückfrage beim Empfänger geschehen kann (BGH, Beschl. v. 24.01.1996 - XII ZB 4/96).
  • OLG Bremen, 01.12.2008 - 5 U 54/08

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei Übermittlung

    Ausreichend ist auch die allgemeine Anweisung, die Frist erst nach telefonischer Rückfrage beim Empfänger zu streichen (BGH, Beschl. vom 19.03.2008, a.a.O., vom 24.01.1996, VersR 1996, 1125 und vom 02.07.2001, NJW-RR 2002, 60).
  • OLG Brandenburg, 10.02.1998 - 10 UF 106/97

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist durch mangelhafte Büroorganisation des

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