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   BGH, 10.07.2013 - XII ZB 411/12   

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https://dejure.org/2013,18702
BGH, 10.07.2013 - XII ZB 411/12 (https://dejure.org/2013,18702)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2013 - XII ZB 411/12 (https://dejure.org/2013,18702)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - XII ZB 411/12 (https://dejure.org/2013,18702)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 FamFG, § 15 Abs 2 S 1 FamFG, § 41 Abs 1 FamFG, § 63 Abs 3 S 2 FamFG, § 181 ZPO
    Betreuungssache: Beginn der Beschwerdefrist bei mangelhafter Zustellung der anfechtbaren Entscheidung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG § 15 Abs. 1; FamFG § 41 Abs. 1; FamFG § 63 Abs. 3; ZPO § 181
    Anlauf der Beschwerdefrist bei mängelbehafteter Zustellung des Beschlusses

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Beschwerdefrist bei Vorliegen von Mängeln bei der Zustellung

  • rewis.io

    Betreuungssache: Beginn der Beschwerdefrist bei mangelhafter Zustellung der anfechtbaren Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Beschwerdefrist bei Vorliegen von Mängeln bei der Zustellung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwerdefrist bei mangelbehafteter Beschlusszustellung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschwerdefrist bei mangelhafter Beschlusszustellung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Frist zur Beschwerde gegen Betreuerbestellung läuft auch bei fehlerhafter Zustellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3310
  • MDR 2013, 1058
  • FGPrax 2013, 232
  • FamRZ 2013, 1566
  • Rpfleger 2013, 681
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.04.1997 - XII ZB 36/96
    Auszug aus BGH, 10.07.2013 - XII ZB 411/12
    Er war damit für gerichtliche Schreiben jederzeit erreichbar, so dass ihn trotz seiner Kenntnis von dem laufenden Betreuungsverfahren kein Verschuldensvorwurf trifft (vgl. Senatsbeschluss vom 30. April 1997 - XII ZB 36/96 - FamRZ 1997, 997, 999).
  • BGH, 04.11.1998 - RiZ(R) 2/98

    Verfahren vor Entlassung eines Richters auf Probe; Berücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 10.07.2013 - XII ZB 411/12
    cc) Die Vorschrift des § 181 ZPO stellt eine Zugangsfiktion dar, deren Eintritt allein von den in dieser Vorschrift aufgeführten Voraussetzungen abhängig ist (BGH Urteil vom 4. November 1998 - RiZ (R) 2/98 - NJW-RR 1999, 1150, 1151).
  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03

    Berufungsfrist bei Abweichung des verkündeten Originalurteils von der

    Auszug aus BGH, 10.07.2013 - XII ZB 411/12
    Der Senat hat bereits zu der vergleichbaren Regelung in § 517 Halbsatz 2 ZPO entschieden, dass die fünfmonatige Berufungsfrist auch dann zu laufen beginnt, wenn die zugestellte Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung vom Original abweicht (Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03 - FamRZ 2004, 1478, 1479).
  • BGH, 04.05.2011 - XII ZB 632/10

    Betreuungsverfahren: Beginn der Beschwerdefrist bei Zustellung eines

    Auszug aus BGH, 10.07.2013 - XII ZB 411/12
    Deshalb wird in einer Betreuungssache die Beschwerdefrist für einen Betroffenen, der mit der Einrichtung der Betreuung nicht einverstanden ist, nur dann in Lauf gesetzt, wenn der Beschluss über die Betreuerbestellung wirksam an ihn selbst zugestellt wurde (vgl. BGH Beschluss vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10 - FamRZ 2011, 1049 Rn. 7).
  • BGH, 23.05.2012 - XII ZB 375/11

    Familienstreitsache: Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 10.07.2013 - XII ZB 411/12
    bb) Die vom Beschwerdegericht unterlassene Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag kann der Bundesgerichtshof als Rechtsbeschwerdegericht treffen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Mai 2012 - XII ZB 375/11 - FamRZ 2012, 1205 Rn. 32).
  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 182/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zustellungen an eine Postfachadresse des

    Auszug aus BGH, 10.07.2013 - XII ZB 411/12
    Der Betroffene hat ein Postfach unterhalten und dies durch einen entsprechenden Hinweis an seinem Briefkasten deutlich gemacht (vgl. zur Zustellung durch Einlage in ein Postfach BGH Beschluss vom 14. Juni 2012 - V ZB 182/11 - NJW-RR 2012, 1012 Rn. 9).
  • BGH, 11.03.2015 - XII ZB 571/13

    Beschwerde gegen einen Beschluss im Ehescheidungsverbund: Beginn der

    Warum die Bekanntgabe nicht erfolgt ist, ist ohne Belang (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 10. Juli 2013, XII ZB 411/12, FamRZ 2013, 1566).

    (b) Nach der Gegenmeinung läuft die Fünf-Monats-Frist immer, wenn die Zustellung an den - bereits förmlich - Beteiligten (aus welchen Gründen auch immer) unterblieben ist (OLG Zweibrücken Beschluss vom 13. August 2013 - 2 UF 59/13 - juris; Keidel/Sternal FamFG 18. Aufl. § 63 Rn. 45 e, der sich für eine entsprechende Anwendung der Norm ausspricht; vgl. auch Senatsbeschluss vom 10. Juli 2013 - XII ZB 411/12 - FamRZ 2013, 1566 Rn. 16 ff., wonach die Beschwerdefrist auch dann nach Ablauf der fünfmonatigen Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG beginnt, wenn die erforderliche Zustellung mit Mängeln behaftet war).

    Die Auffangfrist des § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG soll der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit für die Beteiligten dienen, wenn eine Bekanntgabe der Entscheidung an einen erstinstanzlich Beteiligten innerhalb der Fünf-Monats-Frist unterbleibt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juli 2013 - XII ZB 411/12 - FamRZ 2013, 1566 Rn. 18).

  • BGH, 11.03.2015 - XII ZB 572/13

    Familiensache: Verkündungsmängel einer Entscheidung; Beginn der Beschwerdefrist

    (b) Nach der Gegenmeinung läuft die Fünf-Monats-Frist immer, wenn die Zustellung an den - bereits förmlich - Beteiligten (aus welchen Gründen auch immer) unterblieben ist (OLG Zweibrücken Beschluss vom 13. August 2013 - 2 UF 59/13 - juris; Keidel/Sternal FamFG 18. Aufl. § 63 Rn. 45 e, der sich für eine entsprechende Anwendung der Norm ausspricht; vgl. auch Senatsbeschluss vom 10. Juli 2013 - XII ZB 411/12 - FamRZ 2013, 1566 Rn. 16 ff., wonach die Beschwerdefrist auch dann nach Ablauf der fünfmonatigen Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG beginnt, wenn die erforderliche Zustellung mit Mängeln behaftet war).

    Die Auffangfrist des § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG soll der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit für die Beteiligten dienen, wenn eine Bekanntgabe der Entscheidung an einen erstinstanzlich Beteiligten innerhalb der Fünf-Monats-Frist unterbleibt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juli 2013 - XII ZB 411/12 - FamRZ 2013, 1566 Rn. 18).

  • BGH, 13.05.2015 - XII ZB 491/14

    Betreuungssache: Unwirksamkeit der Bekanntgabe eines anfechtbaren Beschlusses

    Das Unterbleiben einer gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG erforderlichen Zustellung führt zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2013, XII ZB 411/12, FamRZ 2013, 1566 und vom 4. Mai 2011, XII ZB 632/10, FamRZ 2011, 1049).

    Das Unterbleiben einer gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 FamFG erforderlichen Zustellung führt zur Unwirksamkeit der Bekanntgabe, weshalb nach § 63 Abs. 3 Satz 1 FamFG die Beschwerdefrist nicht zu laufen beginnt (Senatsbeschlüsse vom 10. Juli 2013 - XII ZB 411/12 - FamRZ 2013, 1566 Rn. 8 und vom 4. Mai 2011 - XII ZB 632/10 - FamRZ 2011, 1049 Rn. 7 und 12).

    Dabei ist es für den Fristenlauf unerheblich, ob die schriftliche Bekanntgabe des wirksam erlassenen Beschlusses an den bereits förmlich beteiligten Rechtsmittelführer mit Mängeln behaftet (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juli 2013 - XII ZB 411/12 - FamRZ 2013, 1566 Rn. 16 ff.) oder schlicht - aus welchen Gründen auch immer - unterblieben ist (Senatsbeschluss vom 11. März 2015 - XII ZB 571/13 - juris Rn. 21 ff).

  • BGH, 22.04.2020 - XII ZB 131/19

    Fristbeginn für Beschwerdeeinlegung bei Übersendung eines vom

    Zum Beginn der Frist zur Beschwerdeeinlegung in einer Familienstreitsache, wenn das den Beteiligten zugestellte Schriftstück vom verkündeten Beschluss abweicht (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 11. März 2015 - XII ZB 572/13, FamRZ 2015, 1006 und vom 10. Juli 2013 - XII ZB 411/12, FamRZ 2013, 1566).

    Entsprechend der von der Vorschrift bezweckten Rechtssicherheit kommt es auf die Gründe der unterbliebenen oder fehlerhaften Zustellung nicht an (Senatsbeschlüsse vom 11. März 2015 - XII ZB 572/13 - FamRZ 2015, 1006 Rn. 26 ff. und vom 10. Juli 2013 - XII ZB 411/12 - FamRZ 2013, 1566 Rn. 18; vgl. auch Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03 - FamRZ 2004, 1478, 1479 zur vergleichbaren Regelung in § 517 Halbsatz 2 ZPO).

    Dies schließt jedoch eine Wiedereinsetzung gegen die versäumte Beschwerdefrist nicht aus, wenn der Beteiligte die Rechtsmittelfrist schuldlos versäumt hat (Senatsbeschluss vom 10. Juli 2013 - XII ZB 411/12 - FamRZ 2013, 1566 Rn. 21).

  • BGH, 24.10.2018 - XII ZB 188/18

    Ablehnung der Aufhebung der Betreuung: Beginn der Beschwerdefrist für den die

    In einer Betreuungssache wird die Beschwerdefrist für einen Betroffenen, der die Aufhebung einer bestehenden Betreuung begehrt, nur dann in Lauf gesetzt, wenn der Beschluss, mit dem die Aufhebung der Betreuung abgelehnt wird, wirksam an den Betroffenen selbst förmlich zugestellt wurde (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 10. Juli 2013, XII ZB 411/12, FamRZ 2013, 1566).

    Deshalb wird in einer Betreuungssache die Beschwerdefrist für einen Betroffenen, der mit der Einrichtung der Betreuung nicht einverstanden ist, nur dann in Lauf gesetzt, wenn der Beschluss über die Betreuerbestellung wirksam an ihn selbst zugestellt wurde (Senatsbeschluss vom 10. Juli 2013 - XII ZB 411/12 - FamRZ 2013, 1566 Rn. 8 mwN).

  • OLG Frankfurt, 30.06.2015 - 6 UF 68/15

    Wertausgleich bei Tod eines Ehegatten nach rechtskräftig durchgeführtem

    Doch begann gleichwohl die Beschwerdefrist gemäß § 63 Abs. 3 S. 2 FamFG mit Ablauf von fünf Monaten nach dem Erlass des angefochtenen Beschlusses am 21. August 2014 zu laufen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2015, XII ZB 571/13 = FamRZ 2015, 839, Anm. Schwamb FamRB 2015, 217; Beschluss vom 10. Juli 2013, XII ZB 411/12 = FamRZ 2013, 1566, Rn. 16 ff.).

    Sie hat die unterbliebene Zustellung des amtsrichterlichen Beschlusses an sich nicht zu verantworten (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2013, XII ZB 411/12 = FamRZ 2013, 1566, Rn. 22).

  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 39/18

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde ohne Zulassung nur hinsichtlich des

    Deshalb wird in einer Betreuungssache die Beschwerdefrist für einen Betroffenen, der mit der Einrichtung der Betreuung oder der Anordnung des Einwilligungsvorbehalts erklärtermaßen nicht einverstanden ist, nur dann in Lauf gesetzt, wenn der Beschluss über die Betreuerbestellung wirksam an ihn selbst zugestellt wurde (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juli 2013 - XII ZB 411/12 - FamRZ 2013, 1566 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 23.06.2021 - XII ZB 51/21

    Wurde in einer Ehesache dem Antragsgegner schon das verfahrenseinleitende

    Deshalb greift § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG auch dann, wenn die Zustellung der Entscheidung mit Mängeln behaftet ist (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juli 2013 - XII ZB 411/12 - FamRZ 2013, 1566 Rn. 17 f.).
  • BGH, 04.04.2023 - XIII ZB 75/20

    Rechtsbeschwerde gegen die Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung;

    Dies wäre mit dem Zweck der Vorschrift nicht zu vereinbaren (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2013 - XII ZB 411/12, FGPrax 2013, 232 Rn. 17 ff.).

    Dies schließt jedoch die Wiedereinsetzung gegen die versäumte Beschwerdefrist nicht aus, wenn die Rechtsmittelfrist schuldlos versäumt wurde (vgl. BGH, FGPrax 2013, 232 Rn. 21).

  • VGH Bayern, 02.11.2022 - 11 CS 22.1984

    Beweis der Zustellung und des Zugangs von Schriftstücken

    Auch Fehler bei der Mitteilung über die Niederlegung führen zur Unwirksamkeit der Zustellung (BGH, B.v. 10.7.2013 - XII ZB 411/12 - NJW 2013, 3310 Rn. 13 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 18 UF 32/20

    Familienverfahren: Heilung der Bekanntgabe eines Beschlusses bei nicht

  • OLG Saarbrücken, 11.01.2016 - 9 UF 77/15

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beginn der Beschwerdefrist für einen am Verfahren

  • OLG Stuttgart, 06.03.2019 - 15 UF 218/18

    Beschwerde in einem Trennungsunterhaltsverfahren: Folge der Zustellung einer vom

  • VG Minden, 20.03.2015 - 10 L 117/15

    Anspruch eines Asylbewerbers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) im

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