Rechtsprechung
BGH, 09.05.2018 - XII ZB 413/17 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 181 BGB, § 1896 Abs. 1 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 1896 Abs. 3 BGB, § 1896 Abs. 1a BGB, § 666 BGB
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1896 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung bei Unredlichkeit des Kindes; Übertragung des Aufgabenkreises des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht ; Befugnis zum Vollmachtwiderruf
- rabüro.de
Zu den Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung und der Übertragung des Aufgabenkreises des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Kontrollbetreuung, Widerruf einer Vorsorgevollmacht
- rewis.io
Betreuungssache: Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung und der Übertragung des Aufgabenkreises des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 181 ; BGB § 1896 Abs. 3
Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung bei Unredlichkeit des Kindes; Übertragung des Aufgabenkreises des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht; Befugnis zum Vollmachtwiderruf - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kontrollbetreuung und Übertragung des Aufgabenkreises "Widerrufs einer Vorsorgevollmacht"
- famrz.de (Kurzinformation)
Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung und der Übertragung des Aufgabenkreises des Widerrufs einer Vorsorgevollmacht
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung
Verfahrensgang
- AG Pirna, 28.11.2016 - XVII 399/15
- LG Dresden, 17.07.2017 - 2 T 1105/16
- BGH, 21.03.2018 - XII ZA 46/17
- BGH, 09.05.2018 - XII ZB 413/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 1025
- MDR 2018, 1381
- FGPrax 2018, 222
- FamRZ 2018, 1188
- Rpfleger 2018, 613
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 08.01.2020 - XII ZB 368/19
Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung; Möglichkeit …
Mit dieser so genannten Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen und gegebenenfalls die Vollmacht zu widerrufen (Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 23 …und vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 14 mwN).Notwendig ist der konkrete, d.h. durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 24 mwN …und vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 15 mwN).
Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 25 mwN).
Beurteilungsmaßstab für das Vertreterhandeln ist vielmehr stets, ob es sich im Rahmen dessen hält, was sein Auftrag ist (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 20).
- BGH, 19.05.2021 - XII ZB 518/20
Bestellung eines Betreuers für einen Betroffenen bei Erforderlichkeit; …
Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 16 mwN).Die Vollmacht ist deshalb nicht stets schon dann zweckwidrig verwendet, wenn der Bevollmächtigte Maßnahmen ergreift, die auch ihm selbst einen Vorteil verschaffen (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 19 f. mwN).
Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 17 mwN).
Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder ein solches Vorgehen aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheint, drohende Schäden auf diese Weise abzuwenden, ist die Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf, der die ultima ratio darstellt, verhältnismäßig (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juni 2019 - XII ZB 58/19 - FamRZ 2019, 1355 Rn. 22 mwN und vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 32 mwN).
- BGH, 05.06.2019 - XII ZB 58/19
Einrichtung einer sog. Kontrollbetreuung gegen den freien Willen des Betroffenen; …
Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder ein solches Vorgehen aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheint, drohende Schäden auf diese Weise abzuwenden, ist die Ermächtigung zum Vollmachtwiderruf, der die ultima ratio darstellt, verhältnismäßig (Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 31 f. mwN).
- OLG München, 05.04.2022 - 33 U 1473/21
Auslegung des Begriffes "vorhandenes Bargeld" in einem privatschriftlichen …
Etwas anderes folgt auch nicht aus der vom Kläger zitierten Entscheidung des BGH vom 9.5.2018 (NJW-RR 2018, 1025). - BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18
Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen: Erforderlichkeit einer erneuten …
Sollte sich nach genügender Aufklärung des aktuellen Sachverhalts ein durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerter Verdacht ergeben, dass durch die Ausübung der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird, so wäre als milderes Mittel gegenüber einer Vollbetreuung zunächst zu erwägen, im Wege der sogenannten Kontrollbetreuung (§ 1896 Abs. 3 BGB) den selbstbestimmten Willen des Vollmachtgebers zur Geltung zu bringen (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 23 ff. mwN). - BGH, 14.10.2020 - XII ZB 91/20
Wenden eines Beteiligten eines Betreuungsverfahrens gegen die den …
Die von § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG genannten nahen Angehörigen des Betroffenen sowie eine Vertrauensperson im Sinne des § 303 Abs. 2 Nr. 2 FamFG können in diesem Fall - sofern sie in erster Instanz beteiligt waren - im Interesse des Betroffenen eine Rechtsbeschwerde im eigenen Namen führen, ohne dass sie eine Erstbeschwerde eingelegt hatten und durch die Beschwerdeentscheidung formell beschwert sind (…vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 26. Juni 2019 - XII ZB 373/18 - MDR 2019, 1210 Rn. 2 f.; vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 4 f.;… vom 14. Februar 2018 - XII ZB 507/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 2 ff.;… vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 336/17 - FamRZ 2018, 134 Rn. 3 ff. mwN;… vom 30. August 2017 - XII ZB 16/17 - FamRZ 2017, 1866 Rn. 5 ff.;… BGHZ 211, 67 = FamRZ 2016, 1671 Rn. 7 f.;… vom 15. Juni 2016 - XII ZB 581/15 - FamRZ 2016, 1446 Rn. 3 ff. …und vom 4. Dezember 2013 - XII ZB 333/13 - FamRZ 2014, 470 Rn. 6 ff.). - BGH, 22.09.2021 - XII ZB 146/21
Wesentlicher Verfahrensmangel bei einer Anhörung hinsichtlich eines …
Die Vollmacht ist deshalb nicht stets schon dann zweckwidrig verwendet, wenn der Bevollmächtigte Maßnahmen ergreift, die auch ihm selbst einen Vorteil verschaffen (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 19 f. mwN). - AG Dresden, 10.03.2022 - 404 XVII 2174/21
Zur Erforderlichkeit der Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht und zu den …
Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (BGH, Beschluss vom 09. Mai 2018 - XII ZB 413/17 -, juris Rn.25).Sind behebbare Mängel bei der Vollmachtausübung festzustellen, erfordert der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz grundsätzlich zunächst den Versuch, durch einen zu bestellenden (Kontroll- )Betreuer auf den Bevollmächtigten positiv einzuwirken, insbesondere durch Verlangen nach Auskunft und Rechenschaftsablegung sowie die Ausübung bestehender Weisungsrechte (BGH, Beschluss vom 09. Mai 2018 - XII ZB 413/17 -, juris Rn.32).
- LG Nürnberg-Fürth, 21.06.2021 - 13 T 5391/20
Keine Kontrollbetreuung ohne Ausschluss der freien Willensbestimmung des …
Notwendig ist der konkrete, dh durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (Senat NJW-RR 2018, 1025 = FamRZ 2018, 1188 Rn. 24 mwN und NJW 2015, 3657 = FamRZ 2015, 2163 Rn. 15 mwN).Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (vgl. Senat NJW-RR 2018, 1025 = FamRZ 2018, 1188 Rn. 25 mwN).
- AG Erlangen, 01.07.2020 - 5 XVII 1093/19
Eigentumswohnung, Beschwerdefrist, Pflichtteilsanspruch, unmittelbare …
Der BGH führt aus, dass es notwendig ist, dass der konkrete und durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird hinzutreten müssen (Senatsbeschlüsse vom 09.05.2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 24 m.w.N. …und vom 23.09.2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 15 m.w.M.).Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 413/17 - FamRZ 2018, 1188 Rn. 25 m.w.N.).
- AG Nürnberg, 10.05.2019 - 75 XVII 1442/18
Bestellung einer Betreuerin trotz Vorsorgevollmacht
- LG München II, 04.02.2020 - 6 T 4199/19
Zur Erweiterung der Kontrollbetreuung um den Widerruf der Vorsorgevollmacht in …