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   BGH, 16.08.2017 - XII ZB 429/16   

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https://dejure.org/2017,35439
BGH, 16.08.2017 - XII ZB 429/16 (https://dejure.org/2017,35439)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2017 - XII ZB 429/16 (https://dejure.org/2017,35439)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2017 - XII ZB 429/16 (https://dejure.org/2017,35439)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 61 Abs 1 FamFG, § 20 JVEG
    Beschwerde gegen die Verurteilung zur Auskunftserteilung zum Zugewinn: Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes

  • IWW

    §§ 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ZPO, § 61 Abs. 1 FamFG, § 20 JVEG, § 577 Abs. 6 Satz 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Bewertung des vom Auskunftspflichtigen aufzuwendenden Zeitaufwands; Statthaftigkeit der Beschwerde in vermögensrechtlichen Angelegenheiten; Bemessung der Beschwer eines zur Auskunft verpflichteten Beteiligten

  • rewis.io

    Beschwerde gegen die Verurteilung zur Auskunftserteilung zum Zugewinn: Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 61 Abs. 1; JVEG § 20
    Bewertung des vom Auskunftspflichtigen aufzuwendenden Zeitaufwands; Statthaftigkeit der Beschwerde in vermögensrechtlichen Angelegenheiten; Bemessung der Beschwer eines zur Auskunft verpflichteten Beteiligten

  • datenbank.nwb.de

    Beschwerde gegen die Verurteilung zur Auskunftserteilung zum Zugewinn: Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstandes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwer und Zeitaufwand des Auskunftspflichtigen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zeitaufwand des Auskunftspflichtigen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zeitaufwand eines Auskunftspflichtigen bemisst sich auf Grundlage der Stundensätze eines Zeugen im Zivilprozess

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Wert der Pflicht zur Auskunftserteilung

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Bemessung des Beschwerdewerts: Bewertung des Zeitaufwands bei Auskunftspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1185
  • FamRZ 2017, 1947
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 527/15

    Beschwerde gegen die Verurteilung zur Auskunftserteilung: Bemessung des Werts des

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - XII ZB 429/16
    Dabei ist regelmäßig davon auszugehen, dass die zur Auskunftserteilung erforderlichen Tätigkeiten in der Freizeit erbracht werden können (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. April 2016, XII ZB 527/15, FamRZ 2016, 1154).

    Der Auskunftspflichtige, der in Abweichung hiervon behauptet, dass ihm dies nicht möglich sei, hat die Gründe hierfür im Einzelnen darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 27. April 2016 - XII ZB 527/15 - FamRZ 2016, 1154 Rn. 9).

  • BGH, 26.10.2016 - XII ZB 134/15

    Auskunftsanspruch des Unterhalt begehrenden Antragstellers: Rechtsmittelbeschwer

    Auszug aus BGH, 16.08.2017 - XII ZB 429/16
    Der Zeitaufwand dafür ist grundsätzlich in Anlehnung an den Stundensatz zu bewerten, den ein Zeuge im Zivilprozess erhalten würde (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2016 - XII ZB 134/15 - FamRZ 2017, 368 Rn. 6 mwN).
  • OLG Braunschweig, 08.04.2021 - 9 U 24/20

    Rechnungslegung gegenüber einer Erbengemeinschaft; Rechnungslegungspflicht wegen

    Der Zeitaufwand ist grundsätzlich in Anlehnung an den Stundensatz zu bewerten, den ein Zeuge im Zivilprozess erhalten würde (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19, Rn. 9; Beschl. v. 16.8.2017 - XII ZB 429/16, Rn. 9; vgl. BGH, Beschl. v. 26.10.2016 - XII ZB 134/15 = FamRZ 2017, 368 Rn. 6 mwN).

    Dabei ist regelmäßig davon auszugehen, dass die erforderlichen Tätigkeiten in der Freizeit erbracht werden können (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - XII ZB 334/19, Rn. 9; Beschl. v. 16.8.2017 - XII ZB 429/16, Rn. 11, im Anschluss an BGH, Beschl. v. 27.4.2016 - XII ZB 527/15 - FamRZ 2016, 1154).

  • BGH, 10.01.2018 - XII ZB 451/17

    Bemessung des Beschwerdewerts: Bewertung des für die Erteilung einer Auskunft

    Dabei ist regelmäßig davon auszugehen, dass die zur Auskunftserteilung erforderlichen Tätigkeiten in der Freizeit erbracht werden können (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. August 2017, XII ZB 429/16, FamRZ 2017, 1947).

    Der Auskunftspflichtige, der in Abweichung hiervon behauptet, dass ihm dies nicht möglich sei, hat die Gründe hierfür im Einzelnen darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. Senatsbeschluss vom 16. August 2017 - XII ZB 429/16 - FamRZ 2017, 1947 Rn. 11).

    Das ergibt sich nicht zuletzt daraus, dass das Familiengericht in dem entsprechenden Tenor den bestimmten Artikel verwendet hat: "Vorlage der Bilanzen nebst ... Bilanzerläuterungen", wohingegen es im Tenor unter lit. b) "Vorlage eines vollständigen Auszuges über die Sachkonten und Bewirtungskosten" heißt, was darauf hindeutet, dass diese Unterlagen, sofern nicht bereits vorhanden, zur Erfüllung der Auskunft neu erstellt werden müssen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 16. August 2017 - XII ZB 429/16 - FamRZ 2017, 1947 Rn. 12).

  • BGH, 12.09.2018 - XII ZB 588/17

    Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstandes bei einer Verpflichtung zur

    Ob eine Auskunftsverpflichtung in einem solchen Fall tatsächlich auf eine unmögliche Leistung gerichtet ist, kann freilich erst nach Vornahme der gebotenen Auslegung des Titels festgestellt werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2018 - XII ZB 637/17 - zur Veröffentlichung bestimmt; vom 16. August 2017 - XII ZB 429/16 - FamRZ 2017, 1947 Rn. 12 und vom 21. März 2012 - XII ZB 420/11 - juris Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 20.09.2018 - 17 UF 104/18

    Beschwerde gegen die Verurteilung zu einer Auskunftserteilung: Bemessung des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (BGH, Beschluss vom 16.08.2017 - XII ZB 429/16 -, Rn. 9, juris) bemisst sich die Beschwer eines zur Auskunft verpflichteten Beteiligten nach seinem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen.

    Entsprechend der Regelung des § 20 JVEG über die Entschädigung von Zeugen ist von einem Stundensatz von 3, 50 Euro auszugehen, wenn der Auskunftsschuldner mit der Auskunft weder eine berufstypische Leistung erbringt noch einen Verdienstausfall erleidet (BGH, Beschluss vom 16.08.2017 - XII ZB 429/16 -, Rn. 11, juris).

  • BGH, 26.06.2019 - XII ZB 11/19

    Bestimmung des Werts der Beschwer bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung in

    Der Auskunftspflichtige, der in Abweichung hiervon behauptet, dass ihm dies nicht möglich sei, hat die Gründe hierfür im Einzelnen darzulegen und glaubhaft zu machen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Juli 2018 - XII ZB 82/18 - FamRZ 2018, 1529 Rn. 6 und vom 16. August 2017 - XII ZB 429/16 - FamRZ 2017, 1947 Rn. 11 mwN).
  • OLG Dresden, 12.06.2018 - 12 U 641/18
    Der Tenor der angefochtenen Entscheidung trägt nach Auffassung des Senats gerade auch in Würdigung des erstinstanzlichen Tatsachenvortrags der Parteien nicht das Verständnis, dass etwa fehlende Unterlagen wieder herzustellen oder zu beschaffen sind (ähnlich: BGH, Beschluss vom 16.08.2017, XII ZB 429/16, FamRZ 2017, 1947 f., zitiert nach juris, Tz. 12).
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