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   BGH, 17.07.2019 - XII ZB 437/18   

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BGH, 17.07.2019 - XII ZB 437/18 (https://dejure.org/2019,26762)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2019 - XII ZB 437/18 (https://dejure.org/2019,26762)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2019 - XII ZB 437/18 (https://dejure.org/2019,26762)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 VersAusglG, § 15 Abs 1 VersAusglG, § 222 Abs 2 FamFG, § 138 Abs 1 VAG, § 138 Abs 2 VAG
    Versorgungsausgleichsverfahren: Voraussetzungen einer Abänderung des vom Zielversorgungsträger erklärten Einverständnisses mit der vorgesehenen externen Teilung; Neuausübung des Wahlrechts durch den Ausgleichsberechtigten; Anforderungen an die Beschlussformel im Fall ...

  • IWW

    § 3 Abs. 1 VersAusglG, § 2 Abs. 1 der Verordnung ü... ber Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (Deckungsrückstellungsverordnung - DeckRV), § 14 Abs. 2 Nr. 2 VersAusglG, § 17 VersAusglG, §§ 159, 160 SGB VI, § 15 Abs. 1 VersAusglG, § 222 Abs. 2 FamFG, § 138 Abs. 1 Satz 1 VAG, Art. 209 Abs. 1 der Richtlinie 2009/138/EG, § 138 Abs. 2 VAG, § 2 Abs. 1 DeckRV, § 138 Abs. 1 VAG, Art. 209 Abs. 1 der Solvabilität II, § 2 Abs. 2 Satz 2 DeckRV, § 138 Abs. 1, 2 VAG, § 11 VAG, § 11 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG, § 138 VAG, §§ 14 Abs. 3, 10 Abs. 3 VersAusglG, § 15 Abs. 2 VersAusglG

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsausgleich: Externe Teilung eines Versorgungsanrechts; Änderung der Einverständniserklärung des Zielversorgungsträgers; Wahlrecht des Ausgleichsberechtigten

  • rewis.io

    Versorgungsausgleichsverfahren: Voraussetzungen einer Abänderung des vom Zielversorgungsträger erklärten Einverständnisses mit der vorgesehenen externen Teilung; Neuausübung des Wahlrechts durch den Ausgleichsberechtigten; Anforderungen an die Beschlussformel im Fall ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgungsausgleich: Externe Teilung eines Versorgungsanrechts; Änderung der Einverständniserklärung des Zielversorgungsträgers; Wahlrecht des Ausgleichsberechtigten

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zielversorgung und das Wahlrecht des Ausgleichsberechtigten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zielversorgung: Ausgleichsberechtigte darf Wahlrecht unter den geänderten Bedingungen neu ausüben

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Wahl der Zielversorgung bei nachträglichem Wegfall der Einverständniserklärung

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Wahl der Zielversorgung bei einem nachträglichen Wegfall des Einverständnisses

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abänderung einer Einverständniserklärung des Zielversorgungsträgers mit der externen Teilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3228
  • MDR 2019, 1507
  • FamRZ 2019, 1775
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.05.2013 - XII ZB 663/11

    Gerichtliche Entscheidung im Versorgungsausgleichsverfahren: Benennung der

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - XII ZB 437/18
    Im Falle einer externen Teilung ist bei einem privaten Zielversorgungsträger eine nähere Konkretisierung der Bedingungen der Zielversorgung in der Beschlussformel geboten (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 29. Mai 2013 - XII ZB 663/11, FamRZ 2013, 1546 und vom 23. Januar 2013 - XII ZB 541/12, FamRZ 2013, 611).

    Eine solche Benennung ist entbehrlich, weil sich die Wirkung der gerichtlichen Entscheidung - in Bezug auf das auszugleichende Anrecht - in der Anordnung der Teilung und Festsetzung des Zahlbetrags erschöpft (Senatsbeschlüsse vom 19. November 2014 - XII ZB 353/12 - FamRZ 2015, 313 Rn. 14; vom 29. Mai 2013 - XII ZB 663/11 - FamRZ 2013, 1546 Rn. 11 und vom 23. Januar 2013 - XII ZB 541/12 - FamRZ 2013, 611 Rn. 10).

  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 541/12

    Gerichtliche Entscheidung im Versorgungsausgleichsverfahren: Benennung der

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - XII ZB 437/18
    Im Falle einer externen Teilung ist bei einem privaten Zielversorgungsträger eine nähere Konkretisierung der Bedingungen der Zielversorgung in der Beschlussformel geboten (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 29. Mai 2013 - XII ZB 663/11, FamRZ 2013, 1546 und vom 23. Januar 2013 - XII ZB 541/12, FamRZ 2013, 611).

    Eine solche Benennung ist entbehrlich, weil sich die Wirkung der gerichtlichen Entscheidung - in Bezug auf das auszugleichende Anrecht - in der Anordnung der Teilung und Festsetzung des Zahlbetrags erschöpft (Senatsbeschlüsse vom 19. November 2014 - XII ZB 353/12 - FamRZ 2015, 313 Rn. 14; vom 29. Mai 2013 - XII ZB 663/11 - FamRZ 2013, 1546 Rn. 11 und vom 23. Januar 2013 - XII ZB 541/12 - FamRZ 2013, 611 Rn. 10).

  • BGH, 19.11.2014 - XII ZB 353/12

    Versorgungsausgleichsentscheidung: Notwendige Begründung der tatrichterlichen

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - XII ZB 437/18
    Eine solche Benennung ist entbehrlich, weil sich die Wirkung der gerichtlichen Entscheidung - in Bezug auf das auszugleichende Anrecht - in der Anordnung der Teilung und Festsetzung des Zahlbetrags erschöpft (Senatsbeschlüsse vom 19. November 2014 - XII ZB 353/12 - FamRZ 2015, 313 Rn. 14; vom 29. Mai 2013 - XII ZB 663/11 - FamRZ 2013, 1546 Rn. 11 und vom 23. Januar 2013 - XII ZB 541/12 - FamRZ 2013, 611 Rn. 10).
  • OLG Koblenz, 05.09.2013 - 13 UF 352/13

    Versorgungsausgleich: Rürup-Rente als angemessene Zielversorgung bei der externen

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - XII ZB 437/18
    Nur so lässt sich außerdem sicherstellen, dass das Versicherungsverhältnis zu denjenigen Konditionen zustande kommt, die das Gericht seiner nach § 15 Abs. 2 VersAusglG durchzuführenden Angemessenheitsprüfung zugrunde gelegt hat (OLG Koblenz FamRZ 2014, 309, 310; Borth/Grandel in Musielak/Borth FamFG 6. Aufl. § 222 Rn. 6; vgl. auch MünchKommBGB/Dörr 7. Aufl. § 222 FamFG Rn. 7 und Borth Versorgungsausgleich 8. Aufl. Kap. 11 Rn. 99).
  • BGH, 09.03.2016 - XII ZB 540/14

    Versorgungsausgleich: Wahl des Diskontierungszinssatzes bei einer betrieblichen

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - XII ZB 437/18
    Da es sich bei dem auszugleichenden Anrecht um eine betriebliche Direktzusage handelt, kann gemäß § 17 VersAusglG, von dessen Verfassungsmäßigkeit der Senat ausgeht (Senatsbeschluss BGHZ 209, 218 = FamRZ 2016, 781 Rn. 14, 32, 43 ff.; aA Vorlagebeschluss OLG Hamm FamRZ 2019, 688), dann einseitig vom Versorgungsträger die externe Teilung verlangt werden, wenn der Ausgleichswert als Kapitalwert am Ende der Ehezeit die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung gemäß §§ 159, 160 SGB VI, die im Jahre 2015 72.600 EUR betrug (FamRZ 2019, 175), nicht übersteigt.
  • OLG Brandenburg, 13.10.2015 - 13 UF 80/15

    Begriff der externen Teilung von Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - XII ZB 437/18
    bb) Es bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, ob der ausgewählte Zielversorgungsträger sein nach § 222 Abs. 2 FamFG gegebenes Einverständnis frei widerrufen oder abändern kann (vgl. dazu OLG Brandenburg FamRZ 2016, 1276; jurisPK-BGB/Breuers 8. Aufl. § 15 VersAusglG Rn. 12).
  • BGH, 19.08.2015 - XII ZB 443/14

    Versorgungsausgleich: Teilhabe an der Wertentwicklung bei interner Teilung eines

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - XII ZB 437/18
    Allein deshalb ist - für den Versorgungsträger aufwandsneutral - dem Anrecht des Ausgleichsberechtigten bei der internen Teilung der gleiche Rechnungszins zugrunde zu legen, dem auch das Anrecht des Ausgleichspflichtigen unterliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 19. August 2015 - XII ZB 443/14 - FamRZ 2015, 1869 Rn. 21, 30).
  • OLG Hamm, 17.10.2018 - 10 UF 178/17

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der

    Auszug aus BGH, 17.07.2019 - XII ZB 437/18
    Da es sich bei dem auszugleichenden Anrecht um eine betriebliche Direktzusage handelt, kann gemäß § 17 VersAusglG, von dessen Verfassungsmäßigkeit der Senat ausgeht (Senatsbeschluss BGHZ 209, 218 = FamRZ 2016, 781 Rn. 14, 32, 43 ff.; aA Vorlagebeschluss OLG Hamm FamRZ 2019, 688), dann einseitig vom Versorgungsträger die externe Teilung verlangt werden, wenn der Ausgleichswert als Kapitalwert am Ende der Ehezeit die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung gemäß §§ 159, 160 SGB VI, die im Jahre 2015 72.600 EUR betrug (FamRZ 2019, 175), nicht übersteigt.
  • BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18

    Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit

    Allerdings handelt es sich bei § 138 Abs. 2 VAG zunächst um eine versicherungsaufsichtsrechtliche Regelung (vgl. BGH 17. Juli 2019 - XII ZB 437/18 - Rn. 14 ff.) .
  • BGH, 24.03.2021 - XII ZB 230/16

    Versorgungsausgleich: Externe Teilung rückstellungsfinanzierter

    Das Gericht hat mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die externe Teilung zuvor durch seine Verfahrensgestaltung, insbesondere durch die Erteilung von Hinweisen darauf hinzuwirken, dass der ausgleichsberechtigten Person eine sachgerechte Ausübung - gegebenenfalls auch eine Neuausübung (vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. Juli 2019 - XII ZB 437/18 - FamRZ 2019, 1775 Rn. 20) - ihres Wahlrechts ermöglicht wird.
  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 137/19

    Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung

    Allerdings handelt es sich bei § 138 Abs. 2 VAG zunächst um eine versicherungsaufsichtsrechtliche Regelung (vgl. BGH 17. Juli 2019 - XII ZB 437/18 - Rn. 14 ff.) .
  • BGH, 29.04.2020 - IV ZR 75/19

    Bestehen eines Anspruchs auf Ausstellung geänderter Versicherungsscheine im

    c) Nicht zu entscheiden ist durch die Zivilgerichte schließlich, ob die von dem Beklagten in der Auskunft vorgeschlagene und vom Familiengericht tenorierte Teilung gegen den Halbteilungsgrundsatz des § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VersAusglG verstößt, weil die Rechnungsgrundlagen zu Lasten der Klägerin von dem zum Ehezeitende zur Ermittlung des Ausgleichswerts benutzten Rechnungszins abweichen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2019 - XII ZB 437/18, NJW 2019, 3228 Rn. 19; vom 19. August 2015 - XII ZB 443/14, FamRZ 2015, 1869 Rn. 21, wonach dem Anrecht des Ausgleichsberechtigten bei der internen Teilung der gleiche Rechnungszins zugrunde zu legen ist, dem auch das Anrecht des Ausgleichspflichtigen unterliegt).
  • OLG Hamm, 10.10.2023 - 20 U 59/23
    Gegenstand dieses Einverständnisses war nicht (nur) die Erklärung einer generellen Bereitschaft zur Aufnahme der Klägerin als neue Versicherte, sondern auch bereits die Konkretisierung des vorgesehenen Versicherungsverhältnisses etwa durch Angabe der Tarifbezeichnung oder der Policennummer eines bereits bestehenden (vgl. BGH in NZFam 2019, 873 Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 31.10.2023 - 17 UF 149/22

    Durchführung des Versorgungsausgleichs auf Antrag nach deutschem Recht bei Erwerb

    d) Im Fall der externen Teilung eines Anrechts, zumal wenn Zielversorgungsträger die Versorgungsausgleichskasse ist, sind weder eine Versorgungsordnung oder Teilungsordnung noch die für die Zielversorgung maßgeblichen Bedingungen in die Entscheidungsformel aufzunehmen (BGH FamRZ 2019, 1775 ff. Rn. 24, 25).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2022 - 1 UF 15/22

    Frist nach § 222 Abs. 1 FamFG keine Ausschlussfrist

    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 17.7.2019, XII ZB 437/18 (FamRZ 2019, 1775) nur zum Fall der Anpassung seines Angebotes durch den Zielversorger (noch in der Beschwerdeinstanz) ausgeführt, dass dem Ausgleichsberechtigten in diesem Fall die Gelegenheit gegeben werden müsse, sein Wahlrecht nach § 15 VersAusglG unter den geänderten Bedingungen neu auszuüben.

    Im Tenor war die konkrete Benennung der für die Zielversorgung nach § 14 Abs. 3, 10 Abs. 3 VersAusgl maßgeblichen Bedingungen erforderlich (vgl. BGH FamRZ 2019, 1775).

  • OLG Stuttgart, 31.10.2023 - 17 UF 149/23
    d) Im Fall der externen Teilung eines Anrechts, zumal wenn Zielversorgungsträger die Versorgungsausgleichskasse ist, sind weder eine Versorgungsordnung oder Teilungsordnung noch die für die Zielversorgung maßgeblichen Bedingungen in die Entscheidungsformel aufzunehmen (BGH FamRZ 2019, 1775 ff. Rn. 24, 25).
  • OLG Hamm, 05.12.2022 - 13 UF 59/22

    Aktualisierungszeitpunkt, fondsgebundene Anrechte, externe Teilung

    Dies hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich gebilligt und dem gewählten Zielversorgungsträger das Recht zugestanden, sein ursprüngliches Angebot veränderten Bedingungen anzupassen (vgl. BGH FamRZ 2019, 1775).
  • OLG Oldenburg, 14.10.2019 - 11 UF 148/19

    Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich des Zielversorgungsträgers gem. § 222 Abs. 1

    Erst mit der Einverständniserklärung i.S.d. § 222 Abs. 2 FamFG verpflichtet sich der ausgewählte Versorgungsträger zur Aufnahme der ausgleichsberechtigten Person in ein Versicherungsverhältnis für den Fall, dass sie das ihr unterbreitete Angebot annimmt und das Familiengericht die externe Teilung dementsprechend durchführt (BGH v. 17.07.2019 - XII ZB 437/18, juris Rn. 11).
  • OLG Oldenburg, 08.10.2019 - 11 UF 148/19

    Förderung des Verfahrens durch die Frist zur Wahl eines Zielversorgungsträgers

  • OLG Brandenburg, 27.01.2020 - 9 UF 189/19

    Zulässigkeit der Auswahl eines anderen Zielversorgungsträgers bei externer

  • OLG Zweibrücken, 01.09.2020 - 2 UF 92/20

    Versorgungsausgleich: Widerruf der Zustimmung des Zielversorgungsträgers

  • KG, 12.08.2021 - 19 UF 33/18

    Versorgungsausgleichsverfahren: Wechsel des Zielversorgungsträgers für die

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