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   BGH, 07.12.2016 - XII ZB 458/15   

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https://dejure.org/2016,51372
BGH, 07.12.2016 - XII ZB 458/15 (https://dejure.org/2016,51372)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2016 - XII ZB 458/15 (https://dejure.org/2016,51372)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - XII ZB 458/15 (https://dejure.org/2016,51372)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1903 Abs 1 BGB, § 1903 Abs 3 S 2 BGB
    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Einwilligung des Betreuers bei einer geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens betreffenden Willenserklärung; Verhältnismäßigkeit eines qualifizierten Einwilligungsvorbehalts

  • IWW

    § 1896 BGB, § 1896 Abs. 1a BGB, § 1896 Abs. 1 BGB, § 1903 Abs. 1 BGB, § 1903 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 74 Abs. 6 Satz 1 und 2 FamFG, § 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Einwilligungsvorbehaltes des Betreuers in Vermögensangelegenheiten bei geringfügigen Angelegenheiten des täglichen Lebens

  • rewis.io

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Einwilligung des Betreuers bei einer geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens betreffenden Willenserklärung; Verhältnismäßigkeit eines qualifizierten Einwilligungsvorbehalts

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1903 Abs. 1 und Abs. 3
    Umfang des Einwilligungsvorbehaltes des Betreuers in Vermögensangelegenheiten bei geringfügigen Angelegenheiten des täglichen Lebens

  • rechtsportal.de

    BGB § 1903 Abs. 3 S. 2
    Umfang des Einwilligungsvorbehaltes des Betreuers in Vermögensangelegenheiten bei geringfügigen Angelegenheiten des täglichen Lebens

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Einwilligung des Betreuers bei einer geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens betreffenden Willenserklärung; Verhältnismäßigkeit eines qualifizierten Einwilligungsvorbehalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Alkoholeinkauf nur mit Erlaubnis des Betreuers?

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Qualifizierter Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 III S. 2 BGB

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang des Einwilligungsvorbehaltes des Betreuers bei geringfügigen Angelegenheiten des täglichen Lebens

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wichtig zu wissen: Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf ein Betreuer für ihn nicht bestellt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 890
  • MDR 2017, 211
  • FGPrax 2017, 78
  • FamRZ 2017, 474
  • Rpfleger 2017, 275
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.10.2015 - XII ZB 177/15

    Betreuungssache: Voraussetzung für die Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - XII ZB 458/15
    Ist der Betroffene zur Bildung eines klaren Urteils zur Problematik der Betreuerbestellung in der Lage, muss es ihm weiter möglich sein, nach diesem Urteil zu handeln und sich dabei von den Einflüssen interessierter Dritter abzugrenzen (Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 177/15 - FamRZ 2016, 117 Rn. 12 mwN).

    Schließlich müssen die Feststellungen zum krankheitsbedingten Ausschluss der freien Willensbestimmung nach ständiger Rechtsprechung des Senats durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 177/15 - FamRZ 2016, 117 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 7/16

    Betreuungssache: Voraussetzungen einer Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - XII ZB 458/15
    Aus der Alkoholabhängigkeit für sich genommen und dem darauf beruhenden Mangel an Steuerungsfähigkeit in Bezug auf den Konsum von Alkohol kann indes nicht auf ein Unvermögen zur freien Willensbildung geschlossen werden (Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - XII ZB 95/16 - FamRZ 2016, 1068 Rn. 11 und vom 27. April 2016 - XII ZB 7/16 - FamRZ 2016, 1070 Rn. 13 jeweils unter Hinweis auf BVerfG FamRZ 2015, 565 Rn. 31).
  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 95/16

    Betreuung: Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung bei

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - XII ZB 458/15
    Aus der Alkoholabhängigkeit für sich genommen und dem darauf beruhenden Mangel an Steuerungsfähigkeit in Bezug auf den Konsum von Alkohol kann indes nicht auf ein Unvermögen zur freien Willensbildung geschlossen werden (Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - XII ZB 95/16 - FamRZ 2016, 1068 Rn. 11 und vom 27. April 2016 - XII ZB 7/16 - FamRZ 2016, 1070 Rn. 13 jeweils unter Hinweis auf BVerfG FamRZ 2015, 565 Rn. 31).
  • BVerfG, 20.01.2015 - 1 BvR 665/14

    Mit Alkoholismus allein kann nicht ohne Weiteres die Unbeachtlichkeit eines der

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - XII ZB 458/15
    Aus der Alkoholabhängigkeit für sich genommen und dem darauf beruhenden Mangel an Steuerungsfähigkeit in Bezug auf den Konsum von Alkohol kann indes nicht auf ein Unvermögen zur freien Willensbildung geschlossen werden (Senatsbeschlüsse vom 13. April 2016 - XII ZB 95/16 - FamRZ 2016, 1068 Rn. 11 und vom 27. April 2016 - XII ZB 7/16 - FamRZ 2016, 1070 Rn. 13 jeweils unter Hinweis auf BVerfG FamRZ 2015, 565 Rn. 31).
  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 256/10

    Betreuungsverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - XII ZB 458/15
    Denn die erheblich in Freiheitsrechte der Betroffenen eingreifende Verlängerung des Einwilligungsvorbehalts lässt sich nur rechtfertigen, wenn ihre Voraussetzungen auch in der zur Überprüfung gestellten Entscheidung verlässlich festgestellt sind (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Januar 2011 - XII ZB 256/10 - FamRZ 2011, 637 Rn. 19; vgl. auch Staudinger/Bienwald BGB [Stand: 6. Juni 2016] § 1903 Rn. 39).
  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 275/16

    Betreuung: Anforderungen an die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus BGH, 07.12.2016 - XII ZB 458/15
    Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf einen einzelnen Vermögengegenstand oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (Senatsbeschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 275/16 - juris Rn. 6 mwN).
  • AG Brandenburg, 28.04.2023 - 82 XVII 5/20
    Denn beim Erwerb von derartigen Sachen handelt es sich regelmäßig um eine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens, die auch bei einem angeordneten Einwilligungsvorbehalt grundsätzlich nicht der Einwilligung des Betreuers bedarf ( BGH , Beschluss vom 07.12.2016, Az.: XII ZB 458/15, u.a. in: NJW 2017, Seiten 890 f. ).

    Die Eignung der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts ist hier auch zweifelhaft, weil der Einwilligungsvorbehalt sich nur auf (rechtsgeschäftliche) Willenserklärungen bezieht; tatsächliche Handlungen, wie die Inbesitznahme von Sachen und deren Verbrauch werden hiervon aber nicht erfasst ( BGH , Beschluss vom 07.12.2016, Az.: XII ZB 458/15, u.a. in: NJW 2017, Seiten 890 f. ).

    Im Hinblick darauf kommt eine entsprechende Anordnung etwa in Betracht, wenn das Gericht Feststellungen dazu treffen kann, dass die Maßnahme gleichwohl die erhoffte Wirkung haben kann, wie in den Fällen, in denen die vom Betroffenen üblicherweise aufgesuchten Verkaufsstellen vom Betreuer über den Einwilligungsvorbehalt in Kenntnis gesetzt werden ( BGH , Beschluss vom 07.12.2016, Az.: XII ZB 458/15, u.a. in: NJW 2017, Seiten 890 f. ).

    Bei der Prüfung, ob die Maßnahme auch erforderlich ist, ist aber zunächst zu prüfen, ob derselbe Erfolg nicht mit einem milderen Mittel erreicht werden könnte, nämlich durch die Zuteilung eines entsprechend bemessenen Taschengelds ( BGH , Beschluss vom 07.12.2016, Az.: XII ZB 458/15, u.a. in: NJW 2017, Seiten 890 f .).

    Der Umstand, dass z.B. Rechnungen bzw. Mahnungen den Betreuer evtl. nicht erreichen, stellt ein in die Sphäre des Betreuers fallendes organisatorisches Problem dar, dessen sich der Betreuer anzunehmen hat ( BGH , Beschluss vom 07.12.2016, Az.: XII ZB 458/15, u.a. in: NJW 2017, Seiten 890 f. ).

  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 577/17

    Absehen von der Bestellung eines Verfahrenspflegers in einem Verfahren bzgl. der

    Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf einen einzelnen Vermögensgegenstand oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (Senatsbeschlüsse vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 458/15 - FamRZ 2017, 474 Rn. 25 und vom 28. September 2016 - XII ZB 275/16 - FamRZ 2016, 2088 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 01.03.2017 - XII ZB 608/15

    Betreuungssache: Vorraussetzungen eines Einwilligungsvorbehalts

    Der Umfang der Ermittlung richtet sich auch danach, dass es sich bei dem Einwilligungsvorbehalt um einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen handelt, der sich ohne weitere Feststellungen nicht rechtfertigen lässt (Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 458/15 - juris Rn. 25 und 31).
  • BGH, 22.08.2018 - XII ZB 180/18

    Betreuungssache: Verfahrenspflegerbestellung bei Prüfung der Aufhebung einer

    Selbst bei einem umfangreichen Vermögen des Betreuten darf ein Einwilligungsvorbehalt nur dann angeordnet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art vorliegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2018 - XII ZB 577/17 - FamRZ 2018, 1193 Rn. 16 und vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 458/15 - FamRZ 2017, 474 Rn. 25).
  • BGH, 13.09.2017 - XII ZB 157/17

    Betreuungssache: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei umfangreichem

    Der Umfang der Ermittlung richtet sich auch danach, dass es sich bei dem Einwilligungsvorbehalt um einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen handelt, der sich ohne weitere Feststellungen nicht rechtfertigen lässt (Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 458/15 - FamRZ 2017, 474 Rn. 25 und 31).
  • BGH, 12.04.2017 - XII ZB 416/16

    Betreuungssache: Anforderungen an die Begründung der Betreuerbestellung und der

    Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf einen einzelnen Vermögensgegenstand oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (Senatsbeschlüsse vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 458/15 - FamRZ 2017, 474 Rn. 25 und vom 28. September 2016 - XII ZB 275/16 - FamRZ 2016, 2088 Rn. 6 mwN).
  • LG Bamberg, 05.03.2021 - 42 T 14/21

    Voraussetzung der Einrichtung einer Betreuung (hier: fehlende Zustimmung des

    Der Grundsatz der Erforderlichkeit bedeutet dabei auch, dass der Einwilligungsvorbehalt je nach den Umständen auf einen einzelnen Vermögensgegenstand oder eine bestimmte Art von Geschäften beschränkt werden kann (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016, Az. XII ZB 458/15, FamRZ 2017, 474, bei juris Rn. 25; BGH, Beschluss vom 28. September 2016, Az. XII ZB 275/16, FamRZ 2016, 2088, bei juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 12. April 2017, Az. XII ZB 416/16, bei juris Rn. 11, jeweils m.w.N).
  • LG Osnabrück, 28.02.2019 - 7 T 703/18

    Zur Beschwerdefrist, zur erneuten Anhörung des Betroffenen und zur

    Der Betroffene muss Grund, Bedeutung und Tragweite einer Betreuung intellektuell erfassen können, was denknotwendig voraussetzt, dass der Betroffene seine Defizite im Wesentlichen zutreffend einschätzen und auf der Grundlage dieser Einschätzung die für oder gegen eine Betreuung sprechenden Gesichtspunkte gegeneinander abwägen kann (vgl. BGH wie vor, Rn. 7 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 07.12.2016 - XII ZB 458/15 = BeckRS 2016, 112263, Rn. 19 m. w. N.).
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