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Rechtsprechung
   BGH, 24.10.2012 - XII ZB 460/11   

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https://dejure.org/2012,35832
BGH, 24.10.2012 - XII ZB 460/11 (https://dejure.org/2012,35832)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2012 - XII ZB 460/11 (https://dejure.org/2012,35832)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 460/11 (https://dejure.org/2012,35832)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 S 1 ZPO, § 76 Abs 1 FamFG
    Rechtsbeschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren: Entscheidungszeitpunkt für einen Verfahrenskostenhilfeantrag des in der Vorinstanz anwaltlich vertretenen Rechtsmittelgegners

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung von Allgemeiner Verfahrenskostenhilfe bei einem in der Vorinstanz anwaltlich vertretenem Rechtsmittelgegner

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren: Entscheidungszeitpunkt für einen Verfahrenskostenhilfeantrag des in der Vorinstanz anwaltlich vertretenen Rechtsmittelgegners

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1
    Voraussetzungen für die Gewährung von Allgemeiner Verfahrenskostenhilfe bei einem in der Vorinstanz anwaltlich vertretenem Rechtsmittelgegner

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Voraussetzungen der Kostenhilfe für Rechtsbeschwerden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    PKH-Gewährung in der Berufungsinstanz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1487
  • FamRZ 2013, 122
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 180/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten vor der

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - XII ZB 460/11
    Der Senat hält deswegen an der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fest, wonach einem Rechtsmittelgegner, jedenfalls dann, wenn er - wie hier - in der Vorinstanz anwaltlich vertreten war, im Allgemeinen Verfahrenskostenhilfe erst gewährt werden kann, wenn das Rechtsmittel begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung des Rechtsmittels nicht gegeben sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. April 2010 - XII ZB 180/06 - FamRZ 2010, 1147 Rn. 7 mwN und vom 7. Februar 2001 - XII ZR 26/99 - NJW-RR 2001, 1009).
  • BGH, 07.02.2001 - XII ZR 26/99

    Prozeßkostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen eine Revision des Gegners

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - XII ZB 460/11
    Der Senat hält deswegen an der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fest, wonach einem Rechtsmittelgegner, jedenfalls dann, wenn er - wie hier - in der Vorinstanz anwaltlich vertreten war, im Allgemeinen Verfahrenskostenhilfe erst gewährt werden kann, wenn das Rechtsmittel begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung des Rechtsmittels nicht gegeben sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. April 2010 - XII ZB 180/06 - FamRZ 2010, 1147 Rn. 7 mwN und vom 7. Februar 2001 - XII ZR 26/99 - NJW-RR 2001, 1009).
  • BGH, 30.06.2010 - XII ZB 80/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten vor der

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - XII ZB 460/11
    Sie besteht demgegenüber nicht dafür, dass die Hinzuziehung des Rechtsanwalts in jeder Lage des Rechtsmittelverfahrens nicht mutwillig ist, und gebietet deshalb nicht, dem Rechtsmittelbeklagten Verfahrenskostenhilfe bereits zu einem Zeitpunkt zu gewähren, in der dies zur Wahrung seiner Rechte noch nicht notwendig ist (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Juni 2010 - XII ZB 80/08 - FamRZ 2010, 1423 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 24.10.2012 - XII ZB 460/11
    Soweit sich die Antragstellerin für ihr Begehren auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Kostenfestsetzung beruft, ist diese nicht in gleicher Weise auf die Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu übertragen (vgl. schon BGH Beschluss vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - FamRZ 2003, 522, 523).
  • BAG, 23.04.2018 - 9 AZB 5/18

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - PKH-Antrag des Rechtsmittelgegners vor

    Einem in der Vorinstanz anwaltlich vertretenen Rechtsmittelgegner kann im Allgemeinen Prozesskostenhilfe erst gewährt werden, wenn das Rechtsmittel begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung des Rechtsmittels nicht gegeben sind (vgl. BAG 15. Februar 2005 - 5 AZN 781/04 (A) - zu II 1 der Gründe, BAGE 113, 313; BGH 24. Oktober 2012 - XII ZB 460/11 - Rn. 6; 28. April 2010 - XII ZB 180/06 - Rn. 7 mwN) .

    Sie besteht demgegenüber nicht dafür, dass die Hinzuziehung des Rechtsanwalts in jeder Lage des Rechtsmittelverfahrens nicht mutwillig ist, und gebietet deshalb nicht, dem Rechtsmittelgegner Prozesskostenhilfe bereits zu einem Zeitpunkt zu gewähren, in dem dies zur Wahrung seiner Rechte noch nicht notwendig ist (vgl. BGH 24. Oktober 2012 - XII ZB 460/11 - Rn. 5; 30. Juni 2010 - XII ZB 80/08 - Rn. 13 mwN) .

    Diese Grundsätze lassen sich nicht auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe übertragen (vgl. BGH 24. Oktober 2012 - XII ZB 460/11 - Rn. 4) .

  • OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 13 WF 194/18

    Verfahrenskostenhilfe für Beschwerdeverfahren in Kindschaftssachen: Erfordernis

    Sie besteht nicht dafür, dass die Hinzuziehung des Rechtsanwalts in jeder Lage des Rechtsmittelverfahrens nicht mutwillig ist, und gebietet deshalb nicht, dem Rechtsmittelbeklagten Verfahrenskostenhilfe bereits zu einem Zeitpunkt zu gewähren, in der dies zur Wahrung seiner Rechte noch nicht notwendig ist (vgl. BGH FamRZ 2013, 122 m.w.N.).

    Sie besteht nicht dafür, dass die Hinzuziehung des Rechtsanwalts in jeder Lage des Rechtsmittelverfahrens nicht mutwillig ist, und gebietet deshalb nicht, dem Rechtsmittelbeklagten Verfahrenskostenhilfe bereits zu einem Zeitpunkt zu gewähren, in der dies zur Wahrung seiner Rechte noch nicht notwendig ist (vgl. BGH FamRZ 2013, 122 m.w.N.).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.12.2017 - 2 Sa 136/16

    Keine Prozesskostenhilfe für den Berufungsgegner, solange die Berufung noch nicht

    Das Gericht konnte sich insoweit auf ältere Entscheidungen stützen, in denen ebenfalls dieser Standpunkt eingenommen wurde (vgl. nur BGH 10. Februar 1988 - IVb ZR 67/87 - FamRZ 1988, 942; BGH 30. September 1981 - IVb ZR 694/80 - NJW 1982, 446 sowie aus jüngerer Zeit BGH 24. Oktober 2012 - XII ZB 460/11 - MDR 2012, 1487).
  • OLG Brandenburg, 06.01.2022 - 9 UF 198/21

    Unzulässigkeit einer Beschwerde wegen fehlender Beschwerdeberechtigung;

    Der Antrag des Antragsgegners auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe war zurückzuweisen, weil die Antragsteller noch keine Begründung ihrer Beschwerde abgegeben haben (vgl. dazu BGH FamRZ 2013, 122) und der Senat bereits die Hinweise zu der Unzulässigkeit und Unbegründetheit der Beschwerde der Antragsteller veranlasst hatte (vgl. dazu Senat FamRZ 2015, 1743 m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.10.2017 - 3 Sa 24/17

    Berufungsbegründung - Prozesskostenhilfebewilligung

    Dem ist aber entgegen zu halten, dass sich die Rechtsprechung zur Kostenfestsetzung nicht in gleicher Weise auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe übertragen lässt (BGH 24. Oktober 2012 - XII ZB 460/11 - MDR 2012, 1487; 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - FamRZ 2003, 522).
  • OLG Brandenburg, 26.01.2017 - 10 UF 56/16

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für eine nicht begründete Beschwerde in

    Sie gebietet deshalb nicht, dem Rechtsmittelgegner VKH bereits zu einem Zeitpunkt zu gewähren, in dem dies zur Wahrung seiner Rechte noch nicht notwendig ist (BGH, Beschluss vom 24.10.2012 - XII ZB 460/11, BeckRS 2012, 23443, Rn. 5).
  • LAG Nürnberg, 14.06.2017 - 2 Sa 176/17

    Prozesskostenhilfe - Rechtsmittelgegner

    Der Antrag war aber auch deshalb zurückzuweisen, weil einem in der Vorinstanz anwaltlich vertretenen Rechtsmittelgegner im allgemeinen Prozesskostenhilfe erst dann gewährt werden kann, wenn das Rechtsmittel begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung nicht vorliegen (BGH vom 24.10.2012 - XII ZB 460/11; BAG vom 15.2.2005 - 5 AZN 781/04 A).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.2012 - XII ZB 460/11   

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https://dejure.org/2012,53747
BGH, 14.03.2012 - XII ZB 460/11 (https://dejure.org/2012,53747)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2012 - XII ZB 460/11 (https://dejure.org/2012,53747)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2012 - XII ZB 460/11 (https://dejure.org/2012,53747)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Herford, 06.01.2011 - 14 F 209/10

    Versorgungsausgleich nach Ehescheidung

    Auszug aus BGH, 14.03.2012 - XII ZB 460/11
    AG Herford - Az. 14 F 209/10 vom 06.01.2011;.
  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 180/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten vor der

    Auszug aus BGH, 14.03.2012 - XII ZB 460/11
    Die Antragstellerin wird darauf hingewiesen, dass eine Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe im gegenwärtigen Stadium nicht in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. April 2010 - XII ZB 180/06 - FamRZ 2010, 1147 Rn. 7 m. w. N. und vom 7. Februar 2001 - XII ZR 26/99 - NJW-RR 2001, 1009).
  • OLG Hamm, 28.07.2011 - 1 UF 38/11

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Anrechten in der Rentenversicherung

    Auszug aus BGH, 14.03.2012 - XII ZB 460/11
    OLG Hamm - Az. II-1 UF 38/11 vom 28.07.2011;.
  • BGH, 07.02.2001 - XII ZR 26/99

    Prozeßkostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen eine Revision des Gegners

    Auszug aus BGH, 14.03.2012 - XII ZB 460/11
    Die Antragstellerin wird darauf hingewiesen, dass eine Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe im gegenwärtigen Stadium nicht in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. April 2010 - XII ZB 180/06 - FamRZ 2010, 1147 Rn. 7 m. w. N. und vom 7. Februar 2001 - XII ZR 26/99 - NJW-RR 2001, 1009).
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