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   BGH, 05.10.2016 - XII ZB 464/15   

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https://dejure.org/2016,44247
BGH, 05.10.2016 - XII ZB 464/15 (https://dejure.org/2016,44247)
BGH, Entscheidung vom 05.10.2016 - XII ZB 464/15 (https://dejure.org/2016,44247)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - XII ZB 464/15 (https://dejure.org/2016,44247)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 158 Abs 7 FamFG, § 168 Abs 1 FamFG, § 277 Abs 1 FamFG, § 1835 Abs 1 S 3 BGB
    Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands: Geltung der Ausschlussfrist von 15 Monaten für die Abrechnung der Vergütung

  • IWW

    § 158 Abs. 4 Satz 3 FamFG, § ... 70 Abs. 1 FamFG, § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB, § 168 Abs. 1 FamFG, § 158 Abs. 7 Satz 2 FamFG, § 168 FamFG, § 158 Abs. 7 FamFG, § 158 Abs. 7 Satz 1 FamFG, § 277 FamFG, § 158 FamFG, § 1835 Abs. 1 BGB, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, § 158 Abs. 7 Sätze 2 bis 6 FamFG, § 277 Abs. 1 FamFG, § 1835 Abs. 1 bis 2 BGB, § 158 Abs. 7 Satz 6 FamFG, § 2 VBVG, § 158 Abs. 7 Satz 2 bis 6 FamFG, § 277 Abs. 4 Satz 1 FamFG, § 2 Satz 1 VBVG, § 277 Abs. 2 Satz 2 FamFG, §§ 276, 277 Abs. 1 FamFG, §§ 317, 318, § 1684 Abs. 3 Satz 6 BGB, § 158 Abs. 7 Satz 5 FamFG, § 55 RVG, Art. 12 Abs. 1 GG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 S. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf den Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Verfahrensbeistands in einer Kindschaftssache; Schaffung der Fallpauschalen als eigenständige und abschließende Regelung für Vergütung und ...

  • rewis.io

    Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands: Geltung der Ausschlussfrist von 15 Monaten für die Abrechnung der Vergütung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 S. 3 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) auf den Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Verfahrensbeistands in einer Kindschaftssache; Schaffung der Fallpauschalen als eigenständige und abschließende Regelung für Vergütung und ...

  • datenbank.nwb.de

    Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands: Geltung der Ausschlussfrist von 15 Monaten für die Abrechnung der Vergütung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrensbeistand - und die Ausschlussfrist für seine Vergütung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Verfahrensbeistands in einer Kindschaftssache

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kindschaftssache: Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 S. 3 BGB auf Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Verfahrensbeistands analog anwendbar

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistands

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geltung einer Ausschlussfrist bei Abrechnung der Vergütung eines Verfahrensbeistands

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 574
  • MDR 2017, 177
  • FGPrax 2017, 20
  • FamRZ 2017, 231
  • Rpfleger 2017, 148
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 209/10

    Verfahrensbeistandschaft für Minderjährige: Vergütung des Verfahrensbeistandes

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - XII ZB 464/15
    Durch die Ausschlussfrist ändert sich nichts an dem Anspruch des Verfahrensbeistands auf jeweils eine Pauschale pro Kind und Verfahren (Senatsbeschluss BGHZ 187, 40 = FamRZ 2010, 1893 Rn. 14 ff.) und Instanz (§ 158 Abs. 7 Satz 2 FamFG).

    Auch seine Aufgabenwahrnehmung wird dadurch nicht erschwert (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 187, 40 = FamRZ 2010, 1893, Rn. 22 f.).

    Dies war jedoch - entgegen der Auffassung des Beschwerdegerichts - nur im Hinblick auf eine betragsmäßige Annäherung (vgl. BGHZ 187, 40 = FamRZ 2010, 1893 Rn. 20), nicht jedoch auch auf die Geltung weiterer anwaltlicher Vergütungsvorschriften wie beispielsweise § 55 RVG zu verstehen.

  • OLG Hamm, 06.11.2015 - 6 WF 106/15

    Vergütung des Verfahrensbeistandes; Ausschlussfrist

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - XII ZB 464/15
    Andere Oberlandesgerichte bejahen eine entsprechende Anwendung des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB, weil keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich seien, dass der Gesetzgeber den Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Verfahrensbeistands anders behandeln wollte als den des berufsmäßigen Betreuers oder Vormunds (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 6. November 2015 - 6 WF 106/15 - juris; OLG Zweibrücken MDR 2015, 772).

    e) Ob für den Fristbeginn der Ausschlussfrist auf das Entstehen des Vergütungsanspruchs mit Aufnahme der Tätigkeit (vgl. Senatsbeschluss vom 1. August 2012 - FamRZ 2012, 1630 Rn. 18) oder auf deren Ende (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 53/08 - FamRZ 2008, 1611 Rn. 29 zur Betreuervergütung; OLG Hamm Beschluss vom 6. November 2015 - 6 WF 106/15 Rn. 11, juris für die Vergütung des Verfahrensbeistands) abgestellt wird, kann hier offen bleiben.

  • BGH, 27.11.2013 - XII ZB 682/12

    Beistandschaft in Kindschaftssache: Vergütung des als Verfahrensbeistand tätigen

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - XII ZB 464/15
    Vielmehr liegt nahe, dass im Zuge der Einführung der Fallpauschalen die Regelung einer Ausschlussfrist oder die Aufnahme einer auf eine solche verweisenden Vorschrift übersehen wurde und es sich insoweit um eine planwidrige Regelungslücke handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 27. November 2013 - XII ZB 682/12 - FamRZ 2014, 373 Rn. 13 zur analogen Anwendung von § 277 Abs. 4 Satz 1 FamFG für den Mitarbeiter eines Betreuungsvereins als Verfahrensbeistand).
  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 53/08

    Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers;

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - XII ZB 464/15
    e) Ob für den Fristbeginn der Ausschlussfrist auf das Entstehen des Vergütungsanspruchs mit Aufnahme der Tätigkeit (vgl. Senatsbeschluss vom 1. August 2012 - FamRZ 2012, 1630 Rn. 18) oder auf deren Ende (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 53/08 - FamRZ 2008, 1611 Rn. 29 zur Betreuervergütung; OLG Hamm Beschluss vom 6. November 2015 - 6 WF 106/15 Rn. 11, juris für die Vergütung des Verfahrensbeistands) abgestellt wird, kann hier offen bleiben.
  • BGH, 09.10.2013 - XII ZB 667/12

    Vergütung des Verfahrensbeistands: Abgeltung durch die gesetzlich vorgesehene

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - XII ZB 464/15
    Durch die Schaffung der Fallpauschalen als eigenständige und abschließende Regelung für Vergütung und Aufwendungsersatz des berufsmäßigen Verfahrensbeistands (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2013 - XII ZB 667/12 - FamRZ 2013, 1967 Rn. 7) war ein Verweis auf § 277 Abs. 1 FamFG entbehrlich geworden.
  • BGH, 01.08.2012 - XII ZB 456/11

    Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes: Behandlung einer

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - XII ZB 464/15
    e) Ob für den Fristbeginn der Ausschlussfrist auf das Entstehen des Vergütungsanspruchs mit Aufnahme der Tätigkeit (vgl. Senatsbeschluss vom 1. August 2012 - FamRZ 2012, 1630 Rn. 18) oder auf deren Ende (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 53/08 - FamRZ 2008, 1611 Rn. 29 zur Betreuervergütung; OLG Hamm Beschluss vom 6. November 2015 - 6 WF 106/15 Rn. 11, juris für die Vergütung des Verfahrensbeistands) abgestellt wird, kann hier offen bleiben.
  • OLG Zweibrücken, 16.03.2015 - 6 WF 15/15

    Verjährung von Vergütungsansprüchen des berufsmäßigen Verfahrensbeistandes für

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - XII ZB 464/15
    Andere Oberlandesgerichte bejahen eine entsprechende Anwendung des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB, weil keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich seien, dass der Gesetzgeber den Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Verfahrensbeistands anders behandeln wollte als den des berufsmäßigen Betreuers oder Vormunds (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 6. November 2015 - 6 WF 106/15 - juris; OLG Zweibrücken MDR 2015, 772).
  • BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02

    Zum Umfang des Vergütungsanspruchs eines nach § 50 FGG zur Wahrung der Interessen

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - XII ZB 464/15
    Zwar ist eine Begrenzung der Vergütung verfassungsrechtlich nur zulässig, soweit die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (BVerfG FamRZ 2004, 1267, 1269).
  • OLG Frankfurt, 14.08.2015 - 6 WF 168/15

    Keine Ausschlussfrist für Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistandes

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - XII ZB 464/15
    Das Oberlandesgericht hat seine in FGPrax 2016, 78 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet:.
  • OLG Köln, 29.10.2014 - 21 WF 169/14

    Vergütungsanspruch des Verfahrensbeistands

    Auszug aus BGH, 05.10.2016 - XII ZB 464/15
    Außerdem bestünde im Hinblick auf die Pauschalierung der Vergütung des berufsmäßigen Verfahrensbeistands auch kein Bedürfnis dafür, den Vergütungsanspruch der kurzen Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB zu unterwerfen (vgl. OLG Köln JurBüro 2015, 494; OLG München FamRZ 2015, 1830 zu § 2 VBVG).
  • BGH, 14.03.2018 - IV ZB 16/17

    Zur Frage, ob § 2 VBVG auf die Vergütung des Nachlassverwalters anzuwenden ist.

    Anders als bei der Nachlasspflegschaft (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 aaO) steht dieser mit der Einführung der Ausschlussfrist vom Gesetzgeber verfolgte - verfassungsrechtlich legitime (BVerfG aaO) - Zweck einer Reduzierung der (Ersatz-)Haftung der Staatskasse (vgl. zu § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB: BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 464/15, NJW 2017, 574 Rn. 23) bei der Nachlassverwaltung nicht in Rede.
  • BGH, 01.02.2023 - XII ZB 104/22

    Zur Frage des Erlöschens des Anspruchs auf Betreuervergütung für

    Dennoch verschafft die Geltung der Ausschlussfrist der Staatskasse Rechtssicherheit dahingehend, dass nach Ablauf der Frist kein Aufwendungsersatz mehr auszuzahlen ist, und trägt auf diese Weise zur Erreichung des Ziels bei, die Belastung der Staatskasse vorhersehbar zu machen und zu beschränken (vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 464/15 - FamRZ 2017, 231 Rn. 23, dort zur Vergütung des Verfahrensbeistands).
  • BGH, 27.02.2019 - XII ZB 495/18

    Zur Frage des Beginns der Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Vergütung

    Die 15-monatige Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Vergütung des Verfahrensbeistands in einer Kindschaftssache beginnt zu laufen, wenn der Verfahrensbeistand seine Tätigkeit aufnimmt (Fortführung von Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 464/15, FamRZ 2017, 231).

    b) Wie der Senat bereits entschieden hat, findet auf diesen Vergütungsanspruch die Ausschlussfrist von 15 Monaten nach § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB entsprechende Anwendung (Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 464/15 - FamRZ 2017, 231 Rn. 16 ff.).

  • BGH, 20.12.2023 - XII ZB 258/23

    Zur Frage, ob die Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB a.F. auf die

    Dies gilt unabhängig sowohl davon, ob sie ihre Tätigkeit berufsmäßig oder ehrenamtlich ausüben, als auch davon, ob sie ihre Ansprüche zunächst gegen den Mündel - bei Ersatzhaftung der Staatskasse - oder direkt gegen die Staatskasse geltend machen (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 464/15 - FamRZ 2017, 231 Rn. 20), und unbeschadet des Umstands, dass bei der Zubilligung eines festen Geldbetrags Darlegungen bzw. Prüfungen zur Zahlungshöhe obsolet sind.
  • BGH, 27.02.2019 - XII ZB 496/18

    Zur Frage des Beginns der Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Vergütung

    b) Wie der Senat bereits entschieden hat, findet auf diesen Vergütungsanspruch die Ausschlussfrist von 15 Monaten nach § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB entsprechende Anwendung (Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 464/15 - FamRZ 2017, 231 Rn. 16 ff.).
  • LG Berlin, 28.09.2018 - 55 S 1/17

    Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen: Derselbe Streitgegenstand bei

    Für die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses ist der Partei in der Regel eine Woche zuzugestehen (vgl. BGH MDR 2017, 177, juris).
  • OLG Dresden, 18.04.2019 - 18 WF 186/19

    Erlöschen der Vergütungsansprüche eines Umgangspflegers

    Dies ergibt sich seinem Sinngehalt nach auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Gültigkeit der 15-monatigen Ausschlussfrist auch für die Vergütung der Verfahrensbeiständin (BGH, Beschluss vom 05.10.2016, Az.: XII ZB 464/15).
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