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   BGH, 14.02.2018 - XII ZB 465/17   

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https://dejure.org/2018,5511
BGH, 14.02.2018 - XII ZB 465/17 (https://dejure.org/2018,5511)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2018 - XII ZB 465/17 (https://dejure.org/2018,5511)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 (https://dejure.org/2018,5511)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 276 Abs. 1 Satz 1 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 37 Abs. 2 FamFG, § 275 FamFG, § 288 Abs. 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Stattfinden der Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren ohne Teilnahme des Verfahrenspflegers als verfahrensfehlerhaft; Wiederholung der Anhörung des Betroffenen auf Verlangen des nachträglich bestellten Verfahrenspflegers

  • rewis.io

    Betreuungsache: Anhörung des Betroffenen ohne Teilnahme des Verfahrenspflegers; Wiederholung der Anhörung auf Verlangen des nachträglich bestellten Verfahrenspflegers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 276 Abs. 1 S. 1; FamFG § 288 Abs. 1
    Stattfinden der Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren ohne Teilnahme des Verfahrenspflegers als verfahrensfehlerhaft; Wiederholung der Anhörung des Betroffenen auf Verlangen des nachträglich bestellten Verfahrenspflegers

  • rechtsportal.de

    FamFG § 276 ; FamFG § 278 ; GG Art. 103 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren - und seine Bekanntgabe an den Betroffenen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren - ohne Verfahrenspfleger

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Teilnahme des Verfahrenspflegers an der Anhörung des Betroffenen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Beteiligung des Verfahrenspflegers an Betreutenanhörung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beteiligung des Verfahrenspflegers bei einer Anhörung des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 514
  • MDR 2018, 954
  • FGPrax 2018, 81
  • FamRZ 2018, 705
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.06.2017 - XII ZB 45/17

    Betreuungssache: Teilnahme des Verfahrenspflegers an der Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 14.02.2018 - XII ZB 465/17
    Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017, XII ZB 45/17, FamRZ 2017, 1610).

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschlüsse vom 21. Juni 2017 - XII ZB 45/17 - FamRZ 2017, 1610 Rn. 11 mwN und vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 19 zum Unterbringungsverfahren).

  • BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10

    Unterbringungsverfahren: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 14.02.2018 - XII ZB 465/17
    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschlüsse vom 21. Juni 2017 - XII ZB 45/17 - FamRZ 2017, 1610 Rn. 11 mwN und vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 19 zum Unterbringungsverfahren).

    Davon ist dann auszugehen, wenn zunächst keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür bestanden, dass der Betroffene für die Wahrnehmung seiner Rechte die Hilfe eines Verfahrenspflegers benötigt (vgl. Senatsbeschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 19), und das Gericht erst im Rahmen der Anhörung aus dem persönlichen Eindruck von dem Betroffenen die Erkenntnis gewonnen hat, dass dieser seine Interessen nicht ausreichend vorzubringen vermag.

  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten. Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus BGH, 14.02.2018 - XII ZB 465/17
    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. September 2015 - XII ZB 250/15 - FamRZ 2015, 2156 Rn. 15 und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 16.09.2015 - XII ZB 250/15

    Gutachten im Unterbringungsverfahren für einen Betreuten zwecks Heilbehandlung:

    Auszug aus BGH, 14.02.2018 - XII ZB 465/17
    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. September 2015 - XII ZB 250/15 - FamRZ 2015, 2156 Rn. 15 und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 18/17

    Betreuungsverfahren: Anhörung eines Betroffenen durch das Beschwerdegericht im

    Auszug aus BGH, 14.02.2018 - XII ZB 465/17
    Wären dem Gutachten solche Hinweise zu entnehmen gewesen, hätte das Beschwerdegericht im Übrigen schon vor dem Anhörungstermin erkennen müssen, dass für den anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 2017 - XII ZB 18/17 - FamRZ 2017, 1323 Rn. 11 und vom 8. Juni 2011 - XII ZB 43/11 - FamRZ 2011, 1289 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 08.06.2011 - XII ZB 43/11

    Betreuungsverfahren: Notwendige Verfahrenspflegerbestellung zur Bekanntgabe eines

    Auszug aus BGH, 14.02.2018 - XII ZB 465/17
    Wären dem Gutachten solche Hinweise zu entnehmen gewesen, hätte das Beschwerdegericht im Übrigen schon vor dem Anhörungstermin erkennen müssen, dass für den anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 2017 - XII ZB 18/17 - FamRZ 2017, 1323 Rn. 11 und vom 8. Juni 2011 - XII ZB 43/11 - FamRZ 2011, 1289 Rn. 8 mwN).
  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

    Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache

    Auszug aus BGH, 14.02.2018 - XII ZB 465/17
    Wie in anderen Fällen der unfreiwilligen Abwesenheit eines Verfahrenspflegers beim Anhörungstermin (vgl. dazu BayObLG FamRZ 2002, 629; Jürgens/Kretz Betreuungsrecht 5. Aufl. § 278 FamFG Rn. 22) muss die Anhörung des Betroffenen bei nachträglicher Bestellung eines Verfahrenspflegers aber dann wiederholt werden, wenn der Verfahrenspfleger dies verlangt.
  • BGH, 15.05.2019 - XII ZB 57/19

    Verfahrensfehlerhaftigkeit der Anhörung eines Betroffenen im Betreuungsverfahren

    Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft; etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn das Gericht - wie es in den Entscheidungsgründen nachvollziehbar darzulegen hat - vor der Anhörung des Betroffenen die Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht erkennen konnte und aus diesem Grunde daran gehindert war, den Verfahrenspfleger schon vor der abschließenden Anhörung des Betroffenen zu bestellen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17, FamRZ 2018, 705).

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 7 mwN).

    Wie in anderen Fällen der unfreiwilligen Abwesenheit eines Verfahrenspflegers beim Anhörungstermin muss die Anhörung des Betroffenen bei nachträglicher Bestellung eines Verfahrenspflegers aber dann wiederholt werden, wenn der Verfahrenspfleger dies verlangt (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 8).

    Denn nur dann kann nachgeprüft werden, ob die Anhörung ohne vorherige Bestellung eines Verfahrenspflegers verfahrensordnungsgemäß gewesen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 9).

  • BGH, 22.05.2019 - XII ZB 7/19

    Fehlerhaftigkeit der Anhörung eines Betroffenen im Betreuungsverfahren aufgrund

    Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17, FamRZ 2018, 705).

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 7).

  • BGH, 17.04.2019 - XII ZB 570/18

    Verfahrensfehlerhaftigkeit der Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren

    Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17, FamRZ 2018, 705).

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 10.10.2018 - XII ZB 230/18

    Beschwerdeverfahren in Betreuungssachen: Erforderlichkeit einer erneuten

    Diese war bereits deshalb geboten, weil sich das Landgericht bei seiner Entscheidung mit dem Sachverständigengutachten vom 18. Januar 2018 sowie den gerichtlich eingeholten Stellungnahmen des Verfahrenspflegers vom 6. September 2017, 3. Januar 2018 und 7. Februar 2018 maßgeblich auf Tatsachen gestützt hat, die nicht Gegenstand der - zudem vor Bestellung des Verfahrenspflegers durchgeführten (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 7 f.) - Anhörung der Betroffenen durch die beauftragte Richterin am 10. März 2015 gewesen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 06.05.2020 - XII ZB 504/19

    Betreuungsverfahren: Erneute Anhörung des Betroffenen bei unterlassener

    Hat das Amtsgericht es in verfahrenswidriger Weise unterlassen, in einem Betreuungsverfahren für den Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, und hat es demgemäß den Betroffenen ohne Verfahrenspfleger angehört, so hat das Landgericht den Betroffenen erneut anzuhören und dem - nunmehr von ihm bestellten - Verfahrenspfleger Gelegenheit zu geben, an der Anhörung teilzunehmen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17, FamRZ 2018, 705).

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 30.10.2019 - XII ZB 27/19

    Einräumen der Möglichkeit dem Beschwerdegericht auch in einem Betreuungsverfahren

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 7 mwN).

    Auf die Voraussetzungen, unter denen bei der nachträglichen Bestellung eines Verfahrenspflegers in der gleichen Instanz von der Wiederholung einer zunächst ohne Beteiligung eines Verfahrenspflegers durchgeführten Anhörung abgesehen werden kann (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 9 f. und vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 8 f.), kommt es nicht an, weil der Verfahrenspfleger hier erst im Beschwerdeverfahren bestellt worden ist.

  • BGH, 03.05.2023 - XII ZB 442/22

    Prüfung der Vollmacht eines Verfahrensbeteiligten bei dessen Vertretung durch

    Ausnahmsweise gilt nur dann etwas anderes, wenn das Gericht vor der Anhörung des Betroffenen die Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht erkennen konnte und aus diesem Grunde daran gehindert war, den Verfahrenspfleger schon vor der abschließenden Anhörung des Betroffenen zu bestellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 8 f. und vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 7 f.).
  • BGH, 24.11.2021 - XII ZB 269/21

    Gebotenheit einer erneuten Anhörung eines Betroffenen i.R.d. Einrichtung einer

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 8 und vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 7).

    Ausnahmsweise gilt nur dann etwas anderes, wenn das Gericht vor der Anhörung des Betroffenen die Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht erkennen konnte und aus diesem Grunde daran gehindert war, den Verfahrenspfleger schon vor der abschließenden Anhörung des Betroffenen zu bestellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 9 und vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 8).

  • BGH, 26.04.2023 - XII ZB 289/22

    Anhörung des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren ohne zuvorige Bestellung

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 8 und vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 7).

    Ausnahmsweise gilt nur dann etwas anderes, wenn das Gericht vor der Anhörung des Betroffenen die Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht erkennen konnte und aus diesem Grunde daran gehindert war, den Verfahrenspfleger schon vor der abschließenden Anhörung des Betroffenen zu bestellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 9 und vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 8).

  • BGH, 26.09.2018 - XII ZB 395/18

    Begründetheit einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der Betreuung des

    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. März 2018 - XII ZB 168/17 - FamRZ 2018, 954 Rn. 9 und vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 11 mwN).
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