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   BGH, 04.03.2020 - XII ZB 485/19   

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https://dejure.org/2020,6228
BGH, 04.03.2020 - XII ZB 485/19 (https://dejure.org/2020,6228)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2020 - XII ZB 485/19 (https://dejure.org/2020,6228)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2020 - XII ZB 485/19 (https://dejure.org/2020,6228)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG, § ... 276 Abs. 4 FamFG, § 276 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 278 Abs. 1 Satz 1, 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 280 Abs. 3 FamFG, § 26 FamFG, § 1896 BGB, § 1896 Abs. 1, 1a BGB, § 1896 Abs. 2 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren

  • rewis.io

    Rechtliches Gehör im Betreuungsverfahren: Rechtzeitigkeit der Kenntnisgabe des Sachverständigengutachtens an Betroffenen; Anforderungen an den Inhalt des Sachverständigengutachtens

  • der-rechtsberater.de

    Zeitpunkt der Aushändigung des Gutachtens an den Betroffenen eines Betreuungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 278 Abs. 1 S. 1; FamFG § 280 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    FamFG § 278 Abs. 1 S. 1; FamFG § 280 Abs. 3
    Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Rechtliches Gehör im Betreuungsverfahren: Rechtzeitigkeit der Kenntnisgabe des Sachverständigengutachtens an Betroffenen; Anforderungen an den Inhalt des Sachverständigengutachtens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuungsverfahren und das Sachverständigengutachten

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Inhalt eines SV-Gutachtens - Rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 577
  • MDR 2020, 877
  • FGPrax 2020, 181
  • FamRZ 2020, 782
  • Rpfleger 2020, 513
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.04.2016 - XII ZB 397/15

    Betreuungsverfahren: Überlassung des Sachverständigengutachtens erst in der

    Auszug aus BGH, 04.03.2020 - XII ZB 485/19
    Dem wird eine Aushändigung des Gutachtens an den Betroffenen erst eingangs der Anhörung nicht gerecht (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 6. April 2016 - XII ZB 397/15, FamRZ 2016, 1148).

    Dem ist das Amtsgericht nicht gerecht geworden, weil es das Sachverständigengutachten ausweislich des Anhörungsprotokolls der Betroffenen erst eingangs der letzten, einen Tag vor Beschlusserlass stattfindenden Anhörung in Kopie übergeben hat (vgl. Senatsbeschluss vom 6. April 2016 - XII ZB 397/15 - FamRZ 2016, 1148 Rn. 12 f.).

  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 256/10

    Betreuungsverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus BGH, 04.03.2020 - XII ZB 485/19
    Zu den Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2017 - XII ZB 510/16, FamRZ 2017, 648 und vom 19. Januar 2011 - XII ZB 256/10, FamRZ 2011, 637).

    Nur dann ist das Gericht in der Lage, das Gutachten zu überprüfen und sich eine eigene Meinung von der Richtigkeit der vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen zu bilden (Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2017 - XII ZB 510/16 - FamRZ 2017, 648 Rn. 15 und vom 19. Januar 2011 - XII ZB 256/10 - FamRZ 2011, 637 Rn. 12).

  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 510/16

    Betreuungssache: Betreuungsbedarf und Betreuerauswahl; inhaltliche Anforderungen

    Auszug aus BGH, 04.03.2020 - XII ZB 485/19
    Zu den Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2017 - XII ZB 510/16, FamRZ 2017, 648 und vom 19. Januar 2011 - XII ZB 256/10, FamRZ 2011, 637).

    Nur dann ist das Gericht in der Lage, das Gutachten zu überprüfen und sich eine eigene Meinung von der Richtigkeit der vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen zu bilden (Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2017 - XII ZB 510/16 - FamRZ 2017, 648 Rn. 15 und vom 19. Januar 2011 - XII ZB 256/10 - FamRZ 2011, 637 Rn. 12).

  • BGH, 03.07.2019 - XII ZB 62/19

    Notwendige Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens; Feststellung der

    Auszug aus BGH, 04.03.2020 - XII ZB 485/19
    Diesen Zweck kann die Anhörung regelmäßig nur dann erfüllen, wenn das Sachverständigengutachten dem Betroffenen rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen wurde, um ihm Gelegenheit zu geben, sich zu diesem und den sich hieraus ergebenden Umständen zu äußern (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019 - XII ZB 62/19 - FamRZ 2019, 1648 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 30.10.2019 - XII ZB 144/19

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers;

    Auszug aus BGH, 04.03.2020 - XII ZB 485/19
    Denn weder die angefochtene Beschwerdeentscheidung noch der Beschluss des Amtsgerichts enthalten die nach § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG erforderliche Begründung (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Oktober 2019 - XII ZB 144/19 - NJW-RR 2020, 65 Rn. 7 ff. mwN).
  • BGH, 27.02.2019 - XII ZB 444/18

    Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 04.03.2020 - XII ZB 485/19
    b) Zutreffend ist auch die Rüge der Rechtsbeschwerde, dass das Beschwerdegericht nicht gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG von einer erneuten Anhörung der Betroffenen absehen durfte, weil die im ersten Rechtszug erfolgten Anhörungen verfahrensfehlerhaft waren (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 27. Februar 2019 - XII ZB 444/18 - MDR 2019, 626 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 27.05.2020 - XII ZB 582/19

    Begutachtung des Betroffenen durch den Sachverständigen während der Anhörung und

    Dazu ist ihm dieses rechtzeitig vor dem neuen Anhörungstermin zu überlassen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 4. März 2020 - XII ZB 485/19 - juris).

    Diesen Zweck kann die Anhörung regelmäßig nur dann erfüllen, wenn das Sachverständigengutachten dem Betroffenen rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen wurde, um ihm Gelegenheit zu geben, sich zu diesem und den sich hieraus ergebenden Umständen zu äußern (Senatsbeschluss vom 4. März 2020 - XII ZB 485/19 - juris Rn. 8 mwN).

  • BGH, 06.05.2020 - XII ZB 6/20

    Rechtsschutz gegen die Bestellung eines Betreuers; Anforderungen an den Inhalt

    Zu den Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 4. März 2020 - XII ZB 485/19, juris).

    Nur dann ist das Gericht in der Lage, das Gutachten zu überprüfen und sich eine eigene Meinung von der Richtigkeit der vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen zu bilden (Senatsbeschluss vom 4. März 2020 - XII ZB 485/19 - juris Rn. 10 mwN).

  • BGH, 24.03.2021 - XII ZB 445/20

    Zum Umfang der Anhörungspflicht, wenn sich der Betroffene im Rahmen seiner

    Insoweit ist das Gutachten in seinem vollen Wortlaut dem Betroffenen im Hinblick auf seine Verfahrensfähigkeit (§ 316 FamFG) grundsätzlich rechtzeitig vor dem Anhörungstermin zu überlassen, um ihm Gelegenheit zu geben, sich zu diesem und den sich hieraus ergebenden Umständen zu äußern (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 4. März 2020 - XII ZB 485/19 - FamRZ 2020, 782 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 09.08.2023 - XII ZB 507/22

    Zurückweisung des Antrags eines Vaters auf Beteiligung am

    Nur dann ist das Gericht in der Lage, das Gutachten zu überprüfen und sich eine eigene Meinung von der Richtigkeit der vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen zu bilden (vgl. Senatsbeschluss vom 4. März 2020 - XII ZB 485/19 - FamRZ 2020, 782 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 02.12.2020 - XII ZB 291/20

    Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen in einer durch

    Insoweit ist das Gutachten mit seinem vollen Wortlaut dem Betroffenen im Hinblick auf seine Verfahrensfähigkeit (§ 316 FamFG) grundsätzlich rechtzeitig vor dem Anhörungstermin zu überlassen, um ihm Gelegenheit zu geben, sich zu diesem und den sich hieraus ergebenden Umständen zu äußern (vgl. Senatsbeschluss vom 4. März 2020 - XII ZB 485/19 - FamRZ 2020, 782 Rn. 8 mwN).
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