Rechtsprechung
BGH, 11.04.2018 - XII ZB 487/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1836 Abs 1 S 2 BGB, § 1915 Abs 1 BGB, § 42 Abs 1 FamFG
Vergütung des Ergänzungspflegers: Bindungswirkung eines fehlerhaft ergangen, formell rechtskräftigen Berichtigungsbeschlusses
- IWW
§ 42 Abs. 1 FamFG, § 1915 Abs. 1 BGB, § 1836 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 58 FamFG, § 42 FamFG, § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 VBVG, § 45 FamFG, § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG, § 319 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Formell rechtskräftiger Berichtigungsbeschluss als bindend für das Vergütungsfestsetzungsverfahren i.R.d. nachträglichen Feststellung der berufsmäßigen Führung einer Ergänzungspflegschaft; Festsetzung der Vergütung für den Ergänzungspfleger in einer Kindschaftssache
- rewis.io
Vergütung des Ergänzungspflegers: Bindungswirkung eines fehlerhaft ergangen, formell rechtskräftigen Berichtigungsbeschlusses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Formell rechtskräftiger Berichtigungsbeschluss als bindend für das Vergütungsfestsetzungsverfahren i.R.d. nachträglichen Feststellung der berufsmäßigen Führung einer Ergänzungspflegschaft; Festsetzung der Vergütung für den Ergänzungspfleger in einer Kindschaftssache
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ergänzungspflegschaft - und die nachträgliche Feststellung ihrer berufsmäßigen Führung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Berufsmäßige Führung einer Ergänzungspflegschaft
Sonstiges
- Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)
BGB § 1915; BGB § 1836; VBVG § 1
Zur Frage des Entstehens des Anspruchs eines Pflegers auf Vergütung, wenn nach erfolgter Bestellung und Verpflichtung die erforderliche Feststellung der berufsmäßigen Führung der Pflegschaft erst nachträglich im Wege der Berichtigung des ursprünglichen ...
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 26.06.2017 - 474 F 20038/14
- OLG Frankfurt, 23.08.2017 - 3 WF 145/17
- BGH, 11.04.2018 - XII ZB 487/17
Papierfundstellen
- NJW 2018, 2047
- MDR 2018, 891
- FGPrax 2018, 171
- FamRZ 2018, 1006
- Rpfleger 2018, 454
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 31.10.2018 - XII ZB 135/18
Zur Frage, ob Umgangspflegern eine Vergütung für von ihnen durchgeführte …
Die Feststellung ist damit für das Vergütungsfestsetzungsverfahren selbst dann bindend, wenn die Voraussetzungen für eine Berichtigung nicht vorgelegen hätten (Senatsbeschluss vom 11. April 2018 - XII ZB 487/17 - FamRZ 2018, 1006 Rn. 14 ff., 17 ff.). - OLG Hamburg, 24.04.2019 - 12 UF 46/19
Beschwerdebefugnis der Staatskasse gegen einen familiengerichtlichen Beschluss …
Dies gelte auch für die nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit durch einen rechtswidrigen, aber rechtskräftig gewordenen Beschluss (vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2018, Az. XII ZB 487/17).Zwar sind durch die nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit die Interessen der Staatskasse betroffen, da gem. § 1684 Abs. 3 S. 6 BGB i.V.m. § 277 Abs. 2, Abs. 5 S. 1FamFG i.V.m. § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB ein Anspruch des Pflegers auf Erstattung der Kosten für seine Tätigkeit gegen die Staatskasse besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2018, Az. XII ZB 487/17).
Aus der Darstellung des Sachverhaltes der von der Beschwerdeführerin in Bezug genommenen Entscheidung des BGH (BGH, Beschluss vom 11.04.2018, Az. XII ZB 487/17) lässt sich entnehmen, dass auch das Oberlandesgericht Frankfurt, dessen Entscheidung dem vorstehend zitierten Beschluss zugrunde liegt, die Auffassung vertritt, dass die Staatskasse nicht berechtigt ist, Beschwerde gegen einen Berichtigungsbeschluss einzulegen, der die (nachträgliche) Berufsmäßigkeit der Führung einer Umgangspflegschaft feststellt.
- OLG Schleswig, 26.11.2020 - 15 WF 142/20
Keine Beschwerdebefugnis des Bezirksrevisors gegen einen Beschluss, mit dem die …
bb) Entgegen der Ansicht der Ergänzungspflegerin ist die nachträgliche rückwirkende Feststellung der Berufsmäßigkeit unzulässig, und zwar selbst dann, wenn die Feststellung bei der Bestellung nur versehentlich unterblieben ist (BGH, FamRZ 2018, 1006; 2014, 1283; 2014, 736; 2014, 468;… ebenso im Übrigen die von der Ergänzungspflegerin zitierte Fundstelle Bettin in: BeckOK BGB Hau/Poseck, 55. Edition, Stand: 1. August 2020, § 1836 BGB, Rn. 9).Diese ermöglicht eine Überprüfung im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Bestellungsbeschluss und eine Rückwirkung auf den Bestellungszeitpunkt (BGH, FamRZ 2018, 1006; FamRZ 2014, 736).
dd) In Betracht kommt damit allenfalls eine entsprechende Berichtigung der Beschlüsse vom 23. März 2018 und 12. Mai 2018 unter den Voraussetzungen des § 42 FamFG (vgl. BGH, FamRZ 2018, 1006; FamRZ 2014, 1283; FamRZ 2014, 653; FamRZ 2014, 468; OLG Hamm, FamRZ 2017, 238; OLG Hamm, Rpfl 2008, 304), welche vorliegend allerdings durch das Amtsgericht - Familiengericht - Niebüll (bislang) nicht erfolgt ist.
- LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 R 1177/16
Bindung der Rentenversicherungsträger an die vom Familiengericht vorgenommene …
Unabhängig davon gilt, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Unwirksamkeit einer gerichtlichen Entscheidung nur in extremen Ausnahmefällen bei Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Mangels in Betracht gezogen werden kann (statt vieler nur BGH, Beschluss vom 11.04.2018, XII ZB 487/17, m.w.N.). - VGH Bayern, 11.02.2021 - 8 ZB 20.2265
Erneuerung der Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer - Zulassung der …
Abgesehen von extremen Ausnahmen (…vgl. etwa zu Nichturteilen im Zivilrecht Braun/Heiß in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 578 Rn. 4 ff. m.w.N. und zum abschließenden Charakter des § 153 VwGO Rennert, in: Eyermann, VwGO, § 153 Rn. 3;… Rudisile in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2020, § 153 Rn. 8) können Entscheidungen jedoch nur im Rahmen der dagegen vorgesehenen Rechtsbehelfe, nicht aber in jeder Lage eines Verfahrens darauf überprüft werden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für ihren Erlass erfüllt sind (…vgl. BGH, U.v. 14.7.1994 - IX ZR 193/93 - a.a.O.; B.v. 11.4.2018 - XII ZB 487/17 - NJW 2018, 2047 = juris Rn. 18, m.w.N.; VGH BW B.v. 12.5.1993 - 2 S 732/93 - juris). - OLG Frankfurt, 02.02.2021 - 20 W 183/19
Vergütung des Nachlasspflegers bei fehlender Feststellung der berufsmäßigen …
Die nachträgliche rückwirkende Feststellung, dass ein Pfleger die Pflegschaft berufsmäßig führt, ist auch dann unzulässig, wenn diese Feststellung in der Bestellungsentscheidung versehentlich unterblieben ist (…BGH NJW-RR 2014, 1031 Rn. 7 ff.; BGH NJW 2018, 2047 Rn. 12 f.).