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   BGH, 13.07.2016 - XII ZB 488/15   

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https://dejure.org/2016,23660
BGH, 13.07.2016 - XII ZB 488/15 (https://dejure.org/2016,23660)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2016 - XII ZB 488/15 (https://dejure.org/2016,23660)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2016 - XII ZB 488/15 (https://dejure.org/2016,23660)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 3 BGB
    Rechtliche Betreuung: Erweiterung des Aufgabenkreises für den Betreuer auf den Widerruf einer Vorsorgevollmacht

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 303 Abs. 4 FamFG, Art. 1 Abs. 1 GG, § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1896 Abs. 3
    Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers um Widerruf einer Vorsorgevollmacht bei Meinungsänderung des Betroffenen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Absicht eines Betroffenen hinsichtlich Widerrufs der erteilten (Vorsorge-)Vollmacht; Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers auf den Widerruf von Vollmachten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufgabenkreis, Widerruf von Vollmachten, Widerrufsabsicht des Betroffenen, Kontrollbetreuung, Vollmachtsbetreuung

  • rewis.io

    Rechtliche Betreuung: Erweiterung des Aufgabenkreises für den Betreuer auf den Widerruf einer Vorsorgevollmacht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 3
    Absicht eines Betroffenen hinsichtlich Widerrufs der erteilten (Vorsorge-)Vollmacht; Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers auf den Widerruf von Vollmachten

  • rechtsportal.de

    Absicht eines Betroffenen hinsichtlich Widerrufs der erteilten (Vorsorge-)Vollmacht; Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers auf den Widerruf von Vollmachten

  • datenbank.nwb.de

    Rechtliche Betreuung: Erweiterung des Aufgabenkreises für den Betreuer auf den Widerruf einer Vorsorgevollmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Wunsch zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Widerruf von (Vorsorge-)Vollmachten als Aufgabenkreis

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Widerruf von (Vorsorge-)Vollmachten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Erweiterung des Aufgabenkreises eines Betreuers bei beabsichtigtem Widerruf einer (Vorsorge-)Vollmacht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3656
  • NJW-RR 2016, 1095
  • MDR 2016, 1209
  • FamRZ 2016, 1670
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Auszug aus BGH, 13.07.2016 - XII ZB 488/15
    Insbesondere ist die Betroffene wirksam durch die Bevollmächtigte gemäß § 303 Abs. 4 FamFG, der auch im Verfahren der Rechtsbeschwerde anzuwenden ist (Senatsbeschluss BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 7), vertreten.

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheinen, ist die Ermächtigung zum Widerruf der Vollmacht - als ultima ratio - verhältnismäßig (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 34 ff. und vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 177/15 - FamRZ 2016, 117 Rn. 16).

    Diese Möglichkeit der vorsorgenden Bevollmächtigung ist Ausfluss des von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG garantierten Selbstbestimmungsrechts des Betroffenen (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 11).

  • BGH, 14.10.2015 - XII ZB 177/15

    Betreuungssache: Voraussetzung für die Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem

    Auszug aus BGH, 13.07.2016 - XII ZB 488/15
    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheinen, ist die Ermächtigung zum Widerruf der Vollmacht - als ultima ratio - verhältnismäßig (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 34 ff. und vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 177/15 - FamRZ 2016, 117 Rn. 16).
  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 499/15

    Vorsorgevollmacht -und die Zweifel an ihrem Fortbestand

    Auszug aus BGH, 13.07.2016 - XII ZB 488/15
    Eine gegebenenfalls krankheitsbedingte schlichte Meinungsänderung des nicht mehr geschäftsfähigen Betroffenen kann die in gesunden Tagen geschaffene Rechtswirkung der Vollmachterteilung hingegen nicht beseitigen (Senatsbeschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 499/15 - juris Rn. 18).
  • BGH, 05.10.2016 - XII ZB 152/16

    Betreuungssache: Verwertung eines in einem anderen Verfahren eingeholten

    Im Übrigen setzt eine Betreuung, die sich (auch) auf die Befugnis zum Widerruf erteilter Vorsorgevollmachten erstrecken soll, tragfähige Feststellungen voraus, dass das Festhalten an der erteilten Vorsorgevollmacht eine künftige Verletzung des Wohls der Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lässt (vgl. im Einzelnen Senatsbeschluss vom 13. Juli 2016 - XII ZB 488/15 - NJW-RR 2016, 1095).
  • BGH, 11.01.2017 - XII ZB 329/16

    Betreuungssache: Vorraussetzungen für das Absehen von einer erneuten persönlichen

    Der Senat weist für das weitere Verfahren ergänzend darauf hin, dass eine Betreuung, die sich (auch) auf die Befugnis zum Widerruf erteilter Vorsorgevollmachten erstrecken soll, tragfähige Feststellungen voraussetzt, dass das Festhalten an der erteilten Vorsorgevollmacht eine künftige Verletzung des Wohls der Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lässt (vgl. im Einzelnen Senatsbeschluss vom 13. Juli 2016 - XII ZB 488/15 - FamRZ 2016, 1670 Rn. 13).
  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 91/20

    Wenden eines Beteiligten eines Betreuungsverfahrens gegen die den

    Der Betreuer oder der Vorsorgebevollmächtigte kann daher gegen eine seinen Aufgabenkreis betreffende Beschwerdeentscheidung im Namen des Betroffenen Rechtsbeschwerde unabhängig davon einlegen, ob er bereits in der Beschwerdeinstanz namens des Betroffenen das Rechtsmittel geführt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Juli 2016 - XII ZB 488/15 - FamRZ 2016, 1670 Rn. 7 und vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 355/14 - FamRZ 2015, 486 Rn. 4; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 Rn. 7).
  • LG Kassel, 31.07.2018 - 3 T 502/17
    Zwar ist den Beschwerdeführern darin Recht zu geben, dass die Einrichtung bzw. Erweiterung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis des Widerrufs einer erteilten Vorsorgevollmacht hohe Hürden aufweist, da das in Zeiten der Geschäftsfähigkeit ausgeübte Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen nur unter engen Voraussetzungen eingeschränkt werden darf (vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. Juli 2016 - XII ZB 488/15 -, juris, Rz. 13).
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