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   BGH, 20.06.2018 - XII ZB 489/17   

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https://dejure.org/2018,19320
BGH, 20.06.2018 - XII ZB 489/17 (https://dejure.org/2018,19320)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2018 - XII ZB 489/17 (https://dejure.org/2018,19320)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - XII ZB 489/17 (https://dejure.org/2018,19320)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 FamFG, § 319 Abs 1 S 1 FamFG, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Unterbringungssache: Notwendigkeit persönlicher Anhörung des Betroffenen; gerichtlicher Hinweis an den Betroffenen auf Umstellung des Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringungsanordnung im Fall der Erledigung der Hauptsache

  • IWW

    § 62 FamFG, § ... 312 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG, § 62 Abs. 1 FamFG, § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 319 Abs. 4 FamFG, § 319 Abs. 1 FamFG, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, § 319 FamFG, § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen eine durch Zeitablauf erledigte Genehmigung zur zwangsweisen Heilbehandlung; Verpflichtung zur persönlichen Anhörung eines Betroffenen vor einer Unterbringungsmaßnahme

  • rabüro.de

    Vor Unterbringungsmaßnahme muss Gericht Betroffenen persönlich anhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm verschaffen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung, Persönliche Anhörung, Erledigung der Hauptsache, Feststellung der Rechtswidrigkeit, Hinweispflicht des Gerichts

  • rewis.io

    Unterbringungssache: Notwendigkeit persönlicher Anhörung des Betroffenen; gerichtlicher Hinweis an den Betroffenen auf Umstellung des Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringungsanordnung im Fall der Erledigung der Hauptsache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 62 ; FamFG § 319
    Klage gegen eine durch Zeitablauf erledigte Genehmigung zur zwangsweisen Heilbehandlung; Verpflichtung zur persönlichen Anhörung eines Betroffenen vor einer Unterbringungsmaßnahme

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringungssache: Notwendigkeit persönlicher Anhörung des Betroffenen; gerichtlicher Hinweis an den Betroffenen auf Umstellung des Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringungsanordnung im Fall der Erledigung der Hauptsache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Anhörung und gerichtl. Hinweispflicht im Unterbringungsverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anhörung vom Betroffenem wegen Unterbringung nur ausnahmsweise im Wege der Rechtshilfe möglich

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 83 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Erledigte Genehmigung einer zwangsweisen Heilbehandlung/Pflichten des Gerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2566
  • MDR 2018, 1268
  • FGPrax 2018, 268
  • FamRZ 2018, 1361
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.2015 - XII ZB 600/14

    Unterbringungssache: Genehmigung der Zwangsmedikation eines untergebrachten

    Auszug aus BGH, 20.06.2018 - XII ZB 489/17
    Die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch im Fall der hier aufgrund Zeitablaufs eingetretenen Erledigung aus § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FamFG (Senatsbeschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZB 600/14 - FamRZ 2015, 1706 Rn. 5 mwN).

    Dabei ist die Feststellung nach § 62 FamFG jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler so gravierend ist, dass die Entscheidung den Makel eines rechtswidrigen Eingriffs in die grundrechtlich geschützte körperliche Integrität und in das Recht auf Selbstbestimmung des Betroffenen hinsichtlich seiner körperlichen Integrität hat, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZB 600/14 - FamRZ 2015, 1706 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 138/15

    Genehmigungsverfahren für die weitere Unterbringung eines Betreuten in einem

    Auszug aus BGH, 20.06.2018 - XII ZB 489/17
    Der Anspruch auf ein faires Verfahren gebietet es, einen anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen eines zivilrechtlichen Unterbringungsverfahrens im Fall der Erledigung der Hauptsache auf die Möglichkeit hinzuweisen, seinen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringungsanordnung umzustellen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. September 2015, XII ZB 138/15, FamRZ 2015, 1959).

    Es ist davon auszugehen, dass sie bei einem entsprechenden Hinweis des Gerichts - wie nunmehr im Verfahren der Rechtsbeschwerde - einen Antrag auf Rechtswidrigkeitsfeststellung gestellt hätte (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 138/15 - FamRZ 2015, 1959 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 195/17

    Unterbringungssache: Antrag des Verfahrenspflegers des Betreuten auf Feststellung

    Auszug aus BGH, 20.06.2018 - XII ZB 489/17
    Die Betroffene ist durch die mit den angegriffenen Entscheidungen erteilte Genehmigung der ärztlichen Zwangsmaßnahme in ihrer durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG grundrechtlich geschützten körperlichen Integrität und dem vom Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG mitumfassten Recht auf Selbstbestimmung hinsichtlich ihrer körperlichen Integrität verletzt worden (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 195/17 - FamRZ 2018, 121 Rn. 29).

    Die gerichtliche Genehmigung der Einwilligung in eine Zwangsbehandlung bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 195/17 - FamRZ 2018, 121 Rn. 31 mwN).

  • BGH, 01.06.2016 - XII ZB 23/16

    Rechtsbeschwerde bei Unterbringung einer Betreuten zum Zweck der zwangsweisen

    Auszug aus BGH, 20.06.2018 - XII ZB 489/17
    Macht das Gericht von der Möglichkeit Gebrauch, die nach § 319 Abs. 1 FamFG notwendigen Verfahrenshandlungen im Wege der Rechtshilfe vornehmen zu lassen, muss es in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachprüfbarer Weise darlegen (Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016 - XII ZB 23/16 - FamRZ 2016, 1354 Rn. 12 f. mwN).
  • BGH, 13.05.2020 - XII ZB 541/19

    Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung des Betroffenen vor Genehmigung einer

    a) Auf den Antrag des Betroffenen ist entsprechend § 62 Abs. 1 FamFG durch den Senat auszusprechen, dass die durch Zeitablauf erledigten Entscheidungen der beiden Vorinstanzen zu den ärztlichen Zwangsmaßnahmen den Betroffenen in seiner durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG grundrechtlich geschützten körperlichen Integrität und dem vom Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG mitumfassten Recht auf Selbstbestimmung hinsichtlich seiner körperlichen Integrität (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2018 - XII ZB 489/17 - FamRZ 2018, 1361 Rn. 17 und vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 195/17 - FamRZ 2018, 121 Rn. 29) und zu den unterbringungsähnlichen Maßnahmen (Isolierung und 5-Punkt-Fixierung) in seinem durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG geschützten Freiheitsgrundrecht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. September 2015 - XII ZB 138/15 - FamRZ 2015, 1959 Rn. 14 ff. mwN und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 22 ff. mwN) verletzt haben.

    Die - hier vorliegende - Nichtbeachtung dieser Vorschrift bedeutet regelmäßig einen gravierenden Verfahrensfehler im vorgenannten Sinne (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juni 2018 - XII ZB 489/17 - FamRZ 2018, 1361 Rn. 17 f. mwN).

    Die gerichtliche Genehmigung der Einwilligung in eine Zwangsbehandlung bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2018 - XII ZB 489/17 - FamRZ 2018, 1361 Rn. 20 und vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 195/17 - FamRZ 2018, 121 Rn. 31 mwN).

  • BGH, 07.08.2019 - XII ZB 29/19

    Anforderung an Formulierung eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit

    cc) Aus diesem Grund kann dahinstehen, dass das Landgericht seiner Pflicht, den anwaltlich nicht vertretenen und auch selbst nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassenen Betroffenen vor der Verwerfung auf das Fehlen des Feststellungsantrags hinzuweisen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2018 - XII ZB 489/17 - FamRZ 2018, 1361 Rn. 19 und vom 2. September 2015 - XII ZB 138/15 - FamRZ 2015, 1959 Rn. 16), nicht genügt hat.
  • BGH, 21.03.2023 - XIII ZB 22/22

    Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die

    Dabei kann dahinstehen, ob eine Belehrung im hier vorliegenden Freiheitsentziehungsverfahren gemäß §§ 415 ff. FamFG zur Wahrung des Grundsatzes des fairen Verfahrens grundsätzlich erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2015 - XII ZB 138/15, FamRZ 2015, 1959 Rn. 16; vom 20. Juni 2018 - XII ZB 489/17, FamRZ 2018, 1361 Rn. 19 zu Unterbringungssachen gemäß §§ 312 ff. FamFG).
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