Rechtsprechung
   BGH, 27.06.2012 - XII ZB 492/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,19917
BGH, 27.06.2012 - XII ZB 492/11 (https://dejure.org/2012,19917)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2012 - XII ZB 492/11 (https://dejure.org/2012,19917)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - XII ZB 492/11 (https://dejure.org/2012,19917)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,19917) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 VersAusglG, § 10 VersAusglG
    Versorgungsausgleich durch interne Teilung von berufsständischen Versorgungsanrechten: Tenorierung bei Bemessung der maßgeblichen Bezugsgröße in Punktwerten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tenorierung des Versorgungsausgleichs bei interner Teilung von berufsständischen Versorgungsanrechten in Punktwerten

  • rewis.io

    Versorgungsausgleich durch interne Teilung von berufsständischen Versorgungsanrechten: Tenorierung bei Bemessung der maßgeblichen Bezugsgröße in Punktwerten

  • ra.de
  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 5; VersAusglG § 10
    Tenorierung des Versorgungsausgleichs bei interner Teilung von berufsständischen Versorgungsanrechten in Punktwerten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Zur Tenorierung des Versorgungsausgleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Interne Teilung von berufsständischen Versorgungsanrechten im Versorgungsausgleich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1217
  • MDR 2012, 1041
  • FamRZ 2012, 1545
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - XII ZB 492/11
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsbeschluss vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - FamRZ 2011, 547 Rn. 24), erfordert die rechtsgestaltende Wirkung der gerichtlichen Entscheidung eine genaue Bezeichnung der Art und Höhe des für den Berechtigten zu übertragenden Versorgungsanrechts durch Mitteilung der maßgeblichen Versorgungsregelung.

    Bei öffentlich-rechtlichen Versorgungsträgern, deren Versorgungsordnung in einem Amtsblatt veröffentlicht wird, empfiehlt sich die Angabe des angewendeten Satzungsstandes, weil dadurch deutlich wird, ob und welche etwaigen Satzungsänderungen bereits bei der Berechnung des Ausgleichswerts berücksichtigt sind (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - FamRZ 2011, 547 Rn. 28, 30).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsbeschluss vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - FamRZ 2011, 547 Rn. 27), ist schon wegen der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG ausgeschlossen, dass dem Berechtigten dadurch ein "statisches", d.h. in seiner Höhe auf den Stand bei Ehezeitende fixiertes Anrecht übertragen wird.

  • BGH, 05.06.2013 - XII ZB 635/12

    Abänderungsverfahren über Versorgungsausgleich: Anwendbarkeit der Vorschrift über

    (2) Maßstab für die absolute Wesentlichkeitsgrenze ist im vorliegenden Fall der Kapitalwert des bei der VBL erworbenen Anrechts, da dieses keinen Rentenbetrag als maßgebliche Bezugsgröße hat, sondern Versorgungspunkte (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juni 2012 - XII ZB 492/11 - FamRZ 2012, 1545 Rn. 6 ff.).
  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 201/17

    Versorgungsausgleich: Fondsanteile als Teilungsgegenstand bei der externen

    Daher ist gesetzlicher Teilungsgegenstand auch bei der externen Teilung grundsätzlich das Anrecht in Form der für das jeweilige Versorgungssystem maßgeblichen Bezugsgröße (vgl. zur internen Teilung Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 2016 - XII ZB 480/13 - FamRZ 2016, 1343 Rn. 12; vom 27. Januar 2016 - XII ZB 656/14 - FamRZ 2016, 617 Rn. 20 und vom 27. Juni 2012 - XII ZB 492/11 - FamRZ 2012, 1545 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 697/13

    Versorgungsausgleichssache: Voraussetzung für die Beschwerdeberechtigung der

    Wie der Senat mehrfach ausgesprochen hat, stellt es diese Vorschrift dem Versorgungsträger indessen nicht frei, für den Ausgleichswert eine andere Ausgleichsbezugsgröße als die nach seiner Versorgungsordnung maßgebliche zu wählen (vgl. zuletzt Senatsbeschlüsse vom 17. September 2014 - XII ZB 178/12 - FamRZ 2014, 1982 Rn. 16 f. und vom 27. Juni 2012 - XII ZB 492/11 - FamRZ 2012, 1545 Rn. 7 ff.).

    bb) Aus § 5 Abs. 1 und 3 VersAusglG folgt - für sich genommen - zunächst aber lediglich, dass der dem Familiengericht zu unterbreitende Vorschlag für den Ausgleichswert in der für die Ermittlung des Ehezeitanteils maßgeblichen Bezugsgröße - hier: Versorgungspunkte - zu erfolgen hat (Senatsbeschluss vom 27. Juni 2012 - XII ZB 492/11 - FamRZ 2012, 1545 Rn. 9).

  • BGH, 08.11.2017 - XII ZB 105/16

    Versorgungsausgleich: Bestimmung der konkreten Wesentlichkeitsgrenze im Rahmen

    (a) Richtig ist dabei im Ausgangspunkt zwar, dass aus der Sicht des heutigen Rechts die Bezugsgröße eines Anrechts durch die rechtlichen Grundlagen des jeweiligen Versorgungssystems und nicht durch die Regelungen über den Versorgungsausgleich bestimmt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juni 2012 - XII ZB 492/11 - FamRZ 2012, 1545 Rn. 9).
  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 663/13

    Versorgungsausgleich: Berechnung des bei der Versorgungsanstalt des Bundes und

    Wie der Senat mehrfach ausgesprochen hat, stellt es diese Vorschrift dem Versorgungsträger indessen nicht frei, für den Ausgleichswert eine andere Ausgleichsbezugsgröße als die nach seiner Versorgungsordnung maßgebliche zu wählen (vgl. zuletzt Senatsbeschlüsse vom 17. September 2014 - XII ZB 178/12 - FamRZ 2014, 1982 Rn. 16 f. und vom 27. Juni 2012 - XII ZB 492/11 - FamRZ 2012, 1545 Rn. 7 ff.).

    bb) Aus § 5 Abs. 1 und 3 VersAusglG folgt - für sich genommen - zunächst aber lediglich, dass der dem Familiengericht zu unterbreitende Vorschlag für den Ausgleichswert in der für die Ermittlung des Ehezeitanteils maßgeblichen Bezugsgröße - hier: Versorgungspunkte - zu erfolgen hat (Senatsbeschluss vom 27. Juni 2012 - XII ZB 492/11 - FamRZ 2012, 1545 Rn. 9).

  • OLG Frankfurt, 15.11.2013 - 6 UF 55/13

    Versorgungsausgleich: Maßgeblichkeit der vorgegebenen Ausgleichsbezugsgröße

    § 5 Abs. 3 VersAusglG stellt es dem Versorgungsträger nicht frei, eine andere Ausgleichsbezugsgröße als die nach seiner Versorgungsordnung maßgebliche zu wählen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 27. Juni 2012 - XII ZB 492/11, FamRZ 2012, 1545, 1546, Tz. 9).

    Welche Bemessungs- bzw. Bezugsgröße auszugleichen ist, bestimmt sich nach dem jeweiligen Versorgungssystem, wobei diejenige Kennzahl maßgeblich ist, die in der Anwartschaftsphase den individuellen Anwartschaftserwerb des Mitglieds verkörpert (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2012 - XII ZB 492/11, FamRZ 2012, 1545, Tz. 8).

    Der dem Familiengericht gemäß § 5 Abs. 3 VersAusglG zu unterbreitende Vorschlag des Versorgungsträgers für die Bestimmung des Ausgleichswerts hat in der nach § 5 Abs. 1 VersAusglG maßgeblichen Bezugsgröße zu erfolgen, wobei § 5 Abs. 3 VersAusglG es dem Versorgungsträger nicht frei stellt, eine andere Ausgleichsbezugsgröße als die nach seiner Versorgungsordnung maßgebliche zu wählen (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2012 - XII ZB 492/11, FamRZ 2012, 1545, 1546, Tz. 9).

    Die abschließende Bestimmung des Ausgleichswerts ist dann Sache des Gerichts (BT-Drucks. 16/10144 S. 49), das den Ausgleich aber ebenfalls zwingend in der nach dem Versorgungssystem maßgeblichen Bezugsgröße durchzuführen hat (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2012 - XII ZB 492/11, FamRZ 2012, 1545, 1546, Tz. 9).

  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 626/15

    Versorgungsausgleichssache: Verweisung eines Anrechts der Zusatzversorgung des

    Wie der Senat mehrfach ausgesprochen hat, stellt es diese Vorschrift dem Versorgungsträger indessen nicht frei, für den Ausgleichswert eine andere Ausgleichsbezugsgröße als die nach seiner Versorgungsordnung maßgebliche zu wählen (vgl. zuletzt Senatsbeschlüsse vom 17. September 2014 - XII ZB 178/12 - FamRZ 2014, 1982 Rn. 16 f. und vom 27. Juni 2012 - XII ZB 492/11 - FamRZ 2012, 1545 Rn. 7 ff.).

    b) Aus § 5 Abs. 1 und 3 VersAusglG folgt - für sich genommen - zunächst aber lediglich, dass der dem Familiengericht zu unterbreitende Vorschlag für den Ausgleichswert in der für die Ermittlung des Ehezeitanteils maßgeblichen Bezugsgröße - hier: Versorgungspunkte - zu erfolgen hat (Senatsbeschluss vom 27. Juni 2012 - XII ZB 492/11 - FamRZ 2012, 1545 Rn. 9).

  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 582/16

    Versorgungsausgleich: Interne Teilung einer Zusatzversorgung des öffentlichen

    Wie der Senat mehrfach ausgesprochen hat, stellt es diese Vorschrift dem Versorgungsträger indessen nicht frei, für den Ausgleichswert eine andere Ausgleichsbezugsgröße als die nach seiner Versorgungsordnung maßgebliche zu wählen (vgl. zuletzt Senatsbeschlüsse vom 17. September 2014 - XII ZB 178/12 - FamRZ 2014, 1982 Rn. 16 f. und vom 27. Juni 2012 - XII ZB 492/11 - FamRZ 2012, 1545 Rn. 7 ff.).

    b) Aus § 5 Abs. 1 und 3 VersAusglG folgt - für sich genommen - zunächst aber lediglich, dass der dem Familiengericht zu unterbreitende Vorschlag für den Ausgleichswert in der für die Ermittlung des Ehezeitanteils maßgeblichen Bezugsgröße - hier: Versorgungspunkte - zu erfolgen hat (Senatsbeschluss vom 27. Juni 2012 - XII ZB 492/11 - FamRZ 2012, 1545 Rn. 9).

  • OLG Frankfurt, 24.11.2016 - 6 UF 229/16

    Versorgungsausgleich: Festlegung der Bezugsgröße durch Versorgungspunkte

    Welche Bemessungs- bzw. Bezugsgröße auszugleichen ist, bestimmt sich nach dem jeweiligen Versorgungssystem, wobei diejenige Kennzahl maßgeblich ist, die in der Anwartschaftsphase den individuellen Anwartschaftserwerb des Mitglieds verkörpert (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2012 - XII ZB 492/11, FamRZ 2012, 1545, Tz. 8).

    Der dem Familiengericht gemäß § 5 Abs. 3 VersAusglG zu unterbreitende Vorschlag des Versorgungsträgers für die Bestimmung des Ausgleichswerts hat in der nach § 5 Abs. 1 VersAusglG maßgeblichen Bezugsgröße zu erfolgen, wobei § 5 Abs. 3 VersAusglG es dem Versorgungsträger nicht frei stellt, eine andere Ausgleichsbezugsgröße als die nach seiner Versorgungsordnung maßgebliche zu wählen (BGH, Beschluss vom 27.06.2012 - XII ZB 492/11, FamRZ 2012, 1545, 1546, Rn. 9).

    Die abschließende Bestimmung des Ausgleichswerts ist dann Sache des Gerichts (BT-Drucks. 16/10144 S. 49), das den Ausgleich aber ebenfalls zwingend in der nach dem Versorgungssystem maßgeblichen Bezugsgröße durchzuführen hat (BGH, Beschluss vom 27.06.2012 - XII ZB 492/11, FamRZ 2012, 1545, 1546, Rn. 9; FamRZ 2016, 1654, Rn. 13).

  • BGH, 19.11.2014 - XII ZB 353/12

    Versorgungsausgleichsentscheidung: Notwendige Begründung der tatrichterlichen

    Die Vorschrift stellt es dem Versorgungsträger aber nicht frei, eine andere Ausgleichsbezugsgröße als die nach seiner Versorgungsordnung maßgebliche zu wählen (Senatsbeschluss vom 27. Juni 2012 - XII ZB 492/11 - FamRZ 2012, 1545 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 178/12

    Versorgungsausgleich: Interne Teilung von Anrechten bei einem betrieblichen

  • OLG Saarbrücken, 01.10.2012 - 6 UF 68/12

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung privater Rentenversicherungen mit

  • OLG Celle, 24.10.2013 - 10 UF 195/12

    Versorgungsausgleich: Geschlechtsspezifische Barwertfaktoren bei Anrechten aus

  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 537/12

    Versorgungsausgleich: Interne Teilungsfähigkeit fondsgebundener Anteile der

  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 354/12

    Versorgungsausgleich: Interne Teilung von Anrechten bei einem betrieblichen

  • OLG Frankfurt, 11.09.2017 - 4 UF 132/17

    Versorgungsausgleich: Externe Teilung von Fondsanteilen - Austausch der

  • OLG Saarbrücken, 30.11.2012 - 6 UF 395/12

    Versorgungsausgleich: Wirksamkeit einer Vergleichsvereinbarung der Ehegatten über

  • OLG Nürnberg, 02.11.2018 - 11 UF 737/18

    Streit um Ausgleich einer fondsgebundenen privaten Basisrentenversicherung

  • OLG Saarbrücken, 21.01.2013 - 6 UF 440/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Amtsermittlungsgrundpflicht über Grund und Höhe

  • OLG Frankfurt, 12.02.2013 - 4 UF 235/12

    Externe Teilung eines Rentenversicherungsanrechts nach Einfügung von § 76 IV 4

  • OLG Nürnberg, 09.02.2015 - 11 UF 27/15

    Versorgungsausgleichsverfahren: Ungleiche Teilung von Versorgungspunkten bei der

  • OLG München, 19.12.2022 - 16 UF 1065/22

    Berechnung einer fondsgebundenen Altersversorgung im Versorgungsausgleich

  • OLG Hamm, 29.08.2018 - 13 UF 31/17

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der

  • OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 5 UF 15/12

    Versorgungsausgleich: Durchführung durch Umrechnung in Versorgungspunkte

  • OLG Hamm, 17.04.2020 - 2 UF 32/20

    Unzulässigkeit vorsorglicher Maßgabenanordnungen bei der internen Teilung von

  • OLG Bremen, 16.03.2017 - 5 UF 136/16

    Ermittlung der Höhe des Ausgleichswertes im Versorgungsausgleichsverfahren;

  • KG, 02.04.2021 - 19 UF 3/21

    Durchführung der internen Teilung bei einer privaten Altersvorsorge in Form der

  • KG, 22.03.2021 - 19 UF 3/21

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer fondsgebundenen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht