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   BGH, 27.02.2013 - XII ZB 492/12   

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https://dejure.org/2013,4604
BGH, 27.02.2013 - XII ZB 492/12 (https://dejure.org/2013,4604)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2013 - XII ZB 492/12 (https://dejure.org/2013,4604)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - XII ZB 492/12 (https://dejure.org/2013,4604)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1836 BGB, § 1908i BGB, § 4 VBVG
    Betreuervergütung: Höhe des zu vergütenden Stundensatzes

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Höhe des zu vergütenden Stundensatzes für einen Berufsbetreuer im Falle der Absolvierung einer Ausbildung als Sozialwirt

  • rewis.io

    Betreuervergütung: Höhe des zu vergütenden Stundensatzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 70 Abs. 1; VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Bestimmung der Höhe des zu vergütenden Stundensatzes für einen Berufsbetreuer im Falle der Absolvierung einer Ausbildung als Sozialwirt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stundensatz eines Berufsbetreuers

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Die Höhe des Stundensatzes einer Sozialwirtin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 577
  • MDR 2013, 559
  • FGPrax 2013, 120
  • FamRZ 2013, 781
  • Rpfleger 2013, 333
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.12.1976 - VII ZR 88/75

    Verjährung des Honoraranspruches des Architekten

    Auszug aus BGH, 27.02.2013 - XII ZB 492/12
    Nachdem es dabei abweichend von der früheren Wertung des Rechtspflegers zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Betreuerin die Voraussetzungen für eine Erhöhung des Stundensatzes gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG nicht erfüllt, war es seine Aufgabe, entsprechend zu entscheiden (vgl. BVerfGE 18, 224, 240, 241; BGH Urteil vom 2. Dezember 1976 - VII ZR 88/75 - NJW 1977, 375, 376).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus BGH, 27.02.2013 - XII ZB 492/12
    Das Beschwerdegericht hat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats zu den Voraussetzungen einer mit einer Hochschulausbildung vergleichbaren Ausbildung (Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 11 [staatlich anerkannte Sozialwirtin] und vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 16 ff. [Sparkassenbetriebswirtin]) in nicht zu beanstandender Weise entschieden, dass die von der Betreuerin absolvierte Ausbildung zur Sozialwirtin schon im Hinblick auf Art und Umfang nicht mit einer Ausbildung an einer Hochschule zu vergleichen ist.
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf erhöhte Vergütung wegen besonderer Kenntnisse

    Auszug aus BGH, 27.02.2013 - XII ZB 492/12
    Die Betreuerin musste auch schon früher stets damit rechnen, dass der im Verwaltungsverfahren zugebilligte Stundensatz bei einer gerichtlichen Festsetzung und Überprüfung durch das Beschwerdegericht herabgesetzt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 231/11 - juris Rn. 15).
  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 447/11

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus BGH, 27.02.2013 - XII ZB 492/12
    Das Beschwerdegericht hat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats zu den Voraussetzungen einer mit einer Hochschulausbildung vergleichbaren Ausbildung (Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2012 - XII ZB 409/10 - FamRZ 2012, 629 Rn. 11 [staatlich anerkannte Sozialwirtin] und vom 4. April 2012 - XII ZB 447/11 - NJW-RR 2012, 774 Rn. 16 ff. [Sparkassenbetriebswirtin]) in nicht zu beanstandender Weise entschieden, dass die von der Betreuerin absolvierte Ausbildung zur Sozialwirtin schon im Hinblick auf Art und Umfang nicht mit einer Ausbildung an einer Hochschule zu vergleichen ist.
  • BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62

    Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an

    Auszug aus BGH, 27.02.2013 - XII ZB 492/12
    Nachdem es dabei abweichend von der früheren Wertung des Rechtspflegers zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Betreuerin die Voraussetzungen für eine Erhöhung des Stundensatzes gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG nicht erfüllt, war es seine Aufgabe, entsprechend zu entscheiden (vgl. BVerfGE 18, 224, 240, 241; BGH Urteil vom 2. Dezember 1976 - VII ZR 88/75 - NJW 1977, 375, 376).
  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 86/13

    Betreuervergütung: Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter

    Mit der gerichtlichen Entscheidung wird die Anweisung des Kostenbeamten des Gerichts wirkungslos (OLG Köln FGPrax 2006, 116; Keidel/Engelhardt FamFG 17. Aufl. § 168 Rn. 5; Deinert/Lütgens Die Vergütung des Betreuers 6. Aufl. Rn. 1495; Jürgens/Kretz Betreuungsrecht 4. Aufl. § 168 Rn. 5; Zöller/Lorenz ZPO 29. Aufl. § 168 FamFG Rn. 3; Jurgeleit/Maier Betreuungsrecht 2. Aufl. § 168 FamFG Rn. 9; vgl. auch Senatsbeschluss vom 27. Februar 2013 - XII ZB 492/12 - FamRZ 2013, 781 Rn. 7 mwN).
  • AG Offenburg, 09.06.2016 - 1 XVII 333/14

    Berufsbetreuervergütung: Voraussetzungen einer Stundensatzerhöhung wegen

    Denn einen Vertrauensschutz hinsichtlich einer einmal zuerkannten erhöhten Vergütung gibt es nicht (BGH, Beschluss vom 27.02.2013 - XII ZB 492/12).
  • VerfG Brandenburg, 17.01.2020 - VfGBbg 65/18

    Betreuervergütung; Berufsbetreuer; Stundensatz; Berufsfreiheit; Rückwirkung;

    Nachdem das Amtsgericht abweichend von seiner früheren Wertung zu dem Ergebnis gelangt war, dass die Beschwerdeführerin die Voraussetzungen für eine Erhöhung des Stundensatzes gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG a. F. nicht erfüllt, oblag ihm aufgrund seiner Gesetzesbindung, diese Erkenntnis auch umzusetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2012 â??- XII ZB 230/11, XII ZB 231/11, XII ZB 232/11 -, jeweils Rn. 15, juris, ebenso BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2013 â??- XII ZB 492/12 -, Rn. 7, juris, und vom 22. August 2012 â??- XII ZB 319/11 -, Rn. 22, juris).

    Für diesen Zeitraum hat das Gericht auf den neu gestellten Vergütungsfestsetzungsantrag hin erneut das Vorliegen der Voraussetzungen für die Höhe der Vergütung zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2013 â??- XII ZB 23/13 -, Rn. 19, juris, vom 27. Februar 2013 â??- XII ZB 492/12 -, Rn. 7, juris, vom 22. August 2012 â??- XII ZB 319/11 -, Rn. 22, juris, vom 8. Februar 2012 â??- XII ZB 230/11, XII ZB 231/11 und XII ZB 232/11 -, jeweils Rn. 15, juris).

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