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   BGH, 06.07.2016 - XII ZB 493/14   

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https://dejure.org/2016,24886
BGH, 06.07.2016 - XII ZB 493/14 (https://dejure.org/2016,24886)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2016 - XII ZB 493/14 (https://dejure.org/2016,24886)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - XII ZB 493/14 (https://dejure.org/2016,24886)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 VBVG, § 168 Abs 1 FamFG, § 242 BGB
    Betreuervergütung: Zulässigkeit eines in die Zukunft gerichteten Dauervergütungsantrags; Vertrauensschutz gegenüber der Rückforderung überzahlter Betreuervergütung

  • IWW

    §§ 292 Abs. 1, ... 168 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FamFG, § 70 Abs. 1 FamFG, § 10 Abs. 4 Satz 2 FamFG, § 168 Abs. 1 Satz 4 FamFG, § 2 VBVG, § 9 VBVG, § 292 Abs. 1 FamFG, § 168 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FamFG, § 2 Satz 1 VBVG, §§ 4, 5 Abs. 2 Satz 2 VBVG, § 9 Satz 1 VBVG, 5 VBVG, §§ 1 Abs. 2, 4 Abs. 1, 5 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 VBVG, §§ 1908 i Abs. 1, 1836 d BGB, §§ 1836 c Nr. 2 BGB, 90 SGB XII, 168, 26 FamFG, § 4 Abs. 1 VBVG, §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 1 Satz 3 BGB, 1 Abs. 2 Satz 2 VBVG, § 168 Abs. 2 FamFG, § 168 Abs. 1 Satz 1 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit eines in die Zukunft gerichteten Dauervergütungsantrages des Betreuers; Vertrauensschutz gegenüber der Rückforderung einer überzahlten Betreuervergütung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beteuervergütung, Dauervergütungsantrag, Unzulässigkeit, Rückforderung überzahlter Betreuervergütung

  • rewis.io

    Betreuervergütung: Zulässigkeit eines in die Zukunft gerichteten Dauervergütungsantrags; Vertrauensschutz gegenüber der Rückforderung überzahlter Betreuervergütung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 168 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; FamFG § 292 Abs. 1
    Unzulässigkeit eines in die Zukunft gerichteten Dauervergütungsantrages des Betreuers; Vertrauensschutz gegenüber der Rückforderung einer überzahlten Betreuervergütung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuervergütung - und der fristwahrende Vergütungsantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückforderung überzahlter Betreuervergütung - und der Vertrauensschutz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dauervergütung für den Betreuer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuer und der Dauervergütungsantrag

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Vergütung von Betreuern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit eines in die Zukunft gerichteten Dauervergütungsantrags des Betreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1154
  • MDR 2017, 215
  • MDR 2017, 216
  • FGPrax 2016, 226
  • FamRZ 2016, 1759
  • Rpfleger 2017, 27
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 86/13

    Betreuervergütung: Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 493/14
    a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass das Gericht im Festsetzungsverfahren nach § 292 Abs. 1 FamFG iVm § 168 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FamFG an eine Festsetzung und Auszahlung der Betreuervergütung im vereinfachten Justizverwaltungsverfahren nach § 292 Abs. 1 FamFG iVm § 168 Abs. 1 Satz 4 FamFG nicht gebunden ist, wenn sich - wie hier - das gerichtliche Festsetzungsverfahren an die Festsetzung durch den Kostenbeamten des Gerichts anschließt (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 14 mwN).

    Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch auf Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann entfallen, wenn eine Abwägung im Einzelfall ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 24 f. mwN).

    Der Vertrauensschutz ist bereits bei der Festsetzung der Betreuervergütung im gerichtlichen Verfahren nach § 168 Abs. 1 Satz 1 FamFG zu prüfen, da mit der gerichtlichen Festsetzung der Vergütung im Falle bereits zuviel ausgezahlter Beträge zugleich der Rechtsgrund für deren Rückforderung geschaffen wird (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 24 mwN).

  • BGH, 24.10.2012 - IV ZB 13/12

    Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Nachlasspflegers: Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 493/14
    c) Ebenfalls in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Beschwerdegericht angenommen, dass § 2 Satz 1 VBVG zwar nicht erkennen lässt, welche inhaltlichen Anforderungen an die fristgemäße Geltendmachung der Vergütung zu stellen sind, der Vergütungsantrag aber jedenfalls die Prüfung und Feststellung der zutreffenden Vergütungshöhe ermöglichen muss (vgl. BGH Beschluss vom 24. Oktober 2012 - IV ZB 13/12 - FamRZ 2013, 295 Rn. 9 mwN zum Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Nachlasspflegers).

    Auch wenn von einem berufsmäßig tätigen Betreuer die Kenntnis der Vergütungsabrechnungsvorschriften erwartet werden kann, steht dies im Einzelfall der Annahme eines Vertrauenstatbestandes zugunsten des Betreuers nicht entgegen (vgl. BGH Beschluss vom 24. Oktober 2012 - IV ZB 13/12 - FamRZ 2013, 295 Rn. 12).

  • BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12

    Vergütungsanspruch des Betreuers bei Mittellosigkeit des Betreuten:

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 493/14
    Unabhängig davon, ob die Vergütung im Nachhinein oder durch einen Dauervergütungsantrag verlangt wird, hat das Gericht nach §§ 292 Abs. 1, 168, 26 FamFG hierfür das Bestehen der Berufsbetreuung, die Höhe des Stundensatzes nach § 4 Abs. 1 VBVG und die Mittellosigkeit des Betreuten im Vergütungszeitraum (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12 - FamRZ 2013, 620 Rn. 11 ff.) festzustellen.

    bb) Wird die Vergütung des Berufsbetreuers - wie hier - bei Mittellosigkeit des Betreuten gegen die Staatskasse geltend gemacht (§§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 1 Satz 3 BGB, 1 Abs. 2 Satz 2 VBVG, 1836 d BGB), hat das Gericht zudem die Mittellosigkeit des Betreuten im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung festzustellen (Senatsbeschluss vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12 - FamRZ 2013, 620 Rn. 18 mwN).

  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 440/10

    Betreuervergütung: Abrechnungszeitraum nach einem Betreuerwechsel

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 493/14
    Durch die Vorschrift soll erreicht werden, dass ein Berufsbetreuer, dem eine Pauschalvergütung nach §§ 4, 5 VBVG zusteht, erstmals nach Ablauf von drei Monaten einen Vergütungsantrag stellen kann und danach nur alle weitere drei Monate (Senatsbeschlüsse vom 13. März 2013 - XII ZB 26/12 - FamRZ 2013, 871 Rn. 20 und vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10 - FamRZ 2011, 1220 Rn. 8, 12).

    Daher kann der Vergütungsanspruch grundsätzlich nicht in kürzeren Abständen geltend gemacht werden (Senatsbeschluss vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10 - FamRZ 2011, 1220 Rn. 12).

  • BGH, 13.03.2013 - XII ZB 26/12

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Beginn der Ausschlussfrist zur

    Auszug aus BGH, 06.07.2016 - XII ZB 493/14
    Durch die Vorschrift soll erreicht werden, dass ein Berufsbetreuer, dem eine Pauschalvergütung nach §§ 4, 5 VBVG zusteht, erstmals nach Ablauf von drei Monaten einen Vergütungsantrag stellen kann und danach nur alle weitere drei Monate (Senatsbeschlüsse vom 13. März 2013 - XII ZB 26/12 - FamRZ 2013, 871 Rn. 20 und vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10 - FamRZ 2011, 1220 Rn. 8, 12).
  • BGH, 31.10.2018 - XII ZB 135/18

    Zur Frage, ob Umgangspflegern eine Vergütung für von ihnen durchgeführte

    Der öffentlichrechtliche Erstattungsanspruch auf Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann entfallen, wenn eine Abwägung im Einzelfall ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 20 und vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 24 ff.).

    Der Vertrauensschutz ist bereits bei der Festsetzung der Vergütung des Umgangspflegers im gerichtlichen Verfahren nach § 168 Abs. 1 Satz 1 FamFG zu prüfen, da mit der gerichtlichen Festsetzung der Vergütung im Falle bereits zu viel ausgezahlter Beträge zugleich der Rechtsgrund für deren Rückforderung geschaffen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 21).

    Diese Frage hat der Senat in ständiger Rechtsprechung bejaht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 20 mwN und vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 24 ff.).

    Tatsächlich wird mit der gerichtlichen Festsetzung der Vergütung im Falle - wie hier - bereits zu viel ausgezahlter Beträge aber der Rechtsgrund für deren Rückforderung geschaffen (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 21).

  • BGH, 15.12.2021 - XII ZB 355/20

    Vergütung des Berufsbetreuers: Berücksichtigung von Schulden oder Verpflichtungen

    Der für die Geltendmachung der Betreuervergütung in § 9 Satz 1 VBVG vorgeschriebene dreimonatige Abrechnungszeitraum ist auch in Bezug auf den Beginn und das Ende der jeweiligen Abrechnungsmonate grundsätzlich strikt einzuhalten (Fortführung von Senatsbeschlüssen vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14, FamRZ 2016, 1759 und vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10, FamRZ 2011, 1220).

    Denn der in § 9 Satz 1 VBVG vorgeschriebene Abrechnungszeitraum ist nach Wortlaut und Zweck der Vorschrift grundsätzlich strikt einzuhalten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 12 und vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10 - FamRZ 2011, 1220 Rn. 12; zur Abgrenzung vgl. aber Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2021 - XII ZB 245/20 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 13.11.2019 - XII ZB 106/19

    Rückforderung überzahlter Betreuervergütung: Berücksichtigung des Vertrauens auf

    Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch auf Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann entfallen, wenn eine Abwägung im Einzelfall ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 20 und vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 24 f.).
  • BGH, 15.09.2021 - XII ZB 9/21

    Die Vergütung des Berufsbetreuers wurde aufgrund der Mittellosigkeit des

    a) Wird die Vergütung des Berufsbetreuers gegen die Staatskasse geltend gemacht (§ 1 Abs. 2 Satz 2 VBVG), hat das Gericht die Mittellosigkeit des Betreuten im Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung festzustellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2021 - XII ZB 106/18 - juris Rn. 9 und vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 243/17

    Betreuervergütung: Vergleichbarkeit der im Wege des sog. Kontaktstudiums

    Das Landgericht hat somit zu Recht ein schützenswertes Vertrauen der Betreuerin in eine gleichbleibende Festsetzung für künftige Zeitabschnitte verneint und richtig gesehen, dass der Vertrauensgrundsatz allenfalls einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung entgegenstehen könnte, wenn das Vertrauen des Betreuers auf die Beständigkeit einer ihm in der Vergangenheit rechtswidrig gewährten Vergütung schutzwürdig ist (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 19 f. und vom 25. November 2015 - XII ZB 261/13 - FamRZ 2016, 293 Rn. 17 ff.).
  • BGH, 15.12.2021 - XII ZB 245/20

    Vergütung des Berufsbetreuers: Ermittlung des für die Vergütung einzusetzenden

    Zwar hat der Senat bereits entschieden, dass der in § 9 Satz 1 VBVG vorgesehene Abrechnungszeitraum von drei Monaten, beginnend am Tag nach Wirksamwerden der Betreuerbestellung, nach Wortlaut und Zweck der Vorschrift grundsätzlich strikt einzuhalten ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 12 und vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10 - FamRZ 2011, 1220 Rn. 12).
  • BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17

    Mit Beschluss aus dem Jahre 1999 war entschieden worden, dass dem Betreuer der

    Mithin kommt es nicht darauf an, dass das Landgericht sowohl in dem Ausgangsbeschluss die Rechtsprechung des Senats zum Vertrauensschutz einer früher fehlerhaften Festsetzung der Betreuervergütung (Senatsbeschluss vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 14, 23) als auch in dem ergänzenden Beschluss die Rechtskraft einer früheren Festsetzung der Betreuervergütung (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 439/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 11 ff.) verkannt hat.
  • LG Kassel, 31.01.2018 - 3 T 37/18

    Zur Betreuervergütung bei kurzzeitiger Unterbrechung der Betreuung

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof wiederholt betont, dass die von Gesetzes wegen vorgeschriebenen Abrechnungszeiträume strikt einzuhalten sind (vgl. BGH, Beschluss v. 06.07.2016, Az. XII ZB 493/14 , Rz. 12, juris).
  • BGH, 22.06.2022 - XII ZB 442/20

    Anspruch eines Umgangsbegleiters auf Festsetzung von Vergütung und

    Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch auf Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann entfallen, wenn eine Abwägung im Einzelfall ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung einer dem Gesetz entsprechenden Vermögenslage der Vorrang einzuräumen ist ( Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 493/14 - FamRZ 2016, 1759 Rn. 20 und vom 6. November 2013 - XII ZB 86/13 - FamRZ 2014, 113 Rn. 24 f.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 135/18 - FamRZ 2019, 199 Rn. 30 zur Vergütung des Umgangspflegers).
  • AG Alsfeld, 31.01.2018 - 3 T 37/18

    Bei kurzzeitiger Unterbrechung der Betreuung (hier Zwischenzeitraum von ca. 2

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof wiederholt betont, dass die von Gesetzes wegen vorgeschriebenen Abrechnungszeiträume strikt einzuhalten sind (vgl. BGH, Beschluss v. 06.07.2016, Az. XII ZB 493/14, Rz. 12, juris).
  • LG Frankenthal, 20.12.2023 - 1 T 161/23
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