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   BGH, 17.02.2016 - XII ZB 499/15   

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BGH, 17.02.2016 - XII ZB 499/15 (https://dejure.org/2016,4024)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2016 - XII ZB 499/15 (https://dejure.org/2016,4024)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - XII ZB 499/15 (https://dejure.org/2016,4024)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erfordrelichkeit der Betreuung, Vorsorgevollmahct, Feststellungen des Gerichts

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsorgevollmacht -und die Zweifel an ihrem Fortbestand

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Austausch des Betreuers - ohne Anhörung der Betroffenen?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Auszug aus BGH, 17.02.2016 - XII ZB 499/15
    Diese Möglichkeit der vorsorgenden Bevollmächtigung ist Ausfluss des von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG garantierten Selbstbestimmungsrechts des Betroffenen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14 - FamRZ 2015, 1702 Rn. 11).

    Dass das Beschwerdegericht dem Betreuer die Überprüfung aufgegeben hat, ob die General- und Vorsorgevollmacht zu widerrufen sei, gibt zu dem Hinweis Anlass, dass die Rechtsmacht des Betreuers zu einem solchen Widerruf die ausdrückliche Zuweisung dieser Befugnis durch gerichtlichen Beschluss erfordert (Senatsbeschluss vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14 - FamRZ 2015, 1702 Rn. 10 ff. mwN).

    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheinen, ist die Ermächtigung zum Widerruf der Vollmacht - als ultima ratio - verhältnismäßig (Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 177/15 - FamRZ 2016, 117 Rn. 16; vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 17 und vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14 - FamRZ 2015, 1702 Rn. 33 ff. mwN).

  • BGH, 13.04.2011 - XII ZB 584/10

    Anordnung der Betreuung trotz Vorsorgevollmacht

    Auszug aus BGH, 17.02.2016 - XII ZB 499/15
    Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2014 - XII ZB 301/13 - FamRZ 2014, 738 Rn. 17 mwN und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 15 mwN).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2014 - XII ZB 301/13 - FamRZ 2014, 738 Rn. 18 mwN und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14

    Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter Vorsorgevollmacht: Feststellung

    Auszug aus BGH, 17.02.2016 - XII ZB 499/15
    Anders kann es zum einen liegen, wenn Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachterteilung oder am Fortbestand der Vollmacht bestehen, die geeignet sind, die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr und damit die Wahrnehmung von Rechten des Betroffenen durch den Bevollmächtigten zu beeinträchtigen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - mwN, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Würde es sich dabei aber - was ebenfalls tragfähige Feststellungen erfordern würde - um Zweifel handeln, die zu relevanten Problemen für die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr und damit in der Rechtswahrnehmung durch den Bevollmächtigten führen können, könnten die Vorsorgebevollmächtigten schon aus diesem Grunde die Angelegenheiten der Betroffenen nicht ebenso gut wie ein Betreuer besorgen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - mwN, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 301/13

    Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht

    Auszug aus BGH, 17.02.2016 - XII ZB 499/15
    Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2014 - XII ZB 301/13 - FamRZ 2014, 738 Rn. 17 mwN und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 15 mwN).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschlüsse vom 26. Februar 2014 - XII ZB 301/13 - FamRZ 2014, 738 Rn. 18 mwN und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 14.10.2015 - XII ZB 177/15

    Betreuungssache: Voraussetzung für die Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem

    Auszug aus BGH, 17.02.2016 - XII ZB 499/15
    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheinen, ist die Ermächtigung zum Widerruf der Vollmacht - als ultima ratio - verhältnismäßig (Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 177/15 - FamRZ 2016, 117 Rn. 16; vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 17 und vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14 - FamRZ 2015, 1702 Rn. 33 ff. mwN).
  • BGH, 14.10.2015 - XII ZB 695/14

    Anerkennungsverfahren für eine ausländische Entscheidung in einer Ehesache:

    Auszug aus BGH, 17.02.2016 - XII ZB 499/15
    Insbesondere sind die Vorsorgebevollmächtigten rechtsbeschwerdeberechtigt, weil ihre Beschwerde zurückgewiesen worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 695/14 - FamRZ 2016, 120 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 23.09.2015 - XII ZB 624/14

    Voraussetzungen der Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis

    Auszug aus BGH, 17.02.2016 - XII ZB 499/15
    Nur wenn diese Maßnahmen fehlschlagen oder aufgrund feststehender Tatsachen mit hinreichender Sicherheit als ungeeignet erscheinen, ist die Ermächtigung zum Widerruf der Vollmacht - als ultima ratio - verhältnismäßig (Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2015 - XII ZB 177/15 - FamRZ 2016, 117 Rn. 16; vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 17 und vom 28. Juli 2015 - XII ZB 674/14 - FamRZ 2015, 1702 Rn. 33 ff. mwN).
  • BGH, 15.12.2010 - XII ZB 165/10

    Auswahl eines Berufsbetreuers statt des vorgeschlagenen Angehörigen: Umfang der

    Auszug aus BGH, 17.02.2016 - XII ZB 499/15
    Dabei dürfte nahe liegen, die Vorsorgebevollmächtigten zu Zweifeln ihre Geeignetheit - oder auch Redlichkeit - betreffend persönlich anzuhören, um der aus § 26 FamFG folgenden Amtsermittlungspflicht zu genügen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 17 f. zur Geeignetheit und Redlichkeit eines vom Betroffenen als Betreuer Vorgeschlagenen).
  • BGH, 13.07.2016 - XII ZB 488/15

    Rechtliche Betreuung: Erweiterung des Aufgabenkreises für den Betreuer auf den

    Eine gegebenenfalls krankheitsbedingte schlichte Meinungsänderung des nicht mehr geschäftsfähigen Betroffenen kann die in gesunden Tagen geschaffene Rechtswirkung der Vollmachterteilung hingegen nicht beseitigen (Senatsbeschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 499/15 - juris Rn. 18).
  • LG München I, 27.09.2016 - 13 T 21136/15

    Betreuuungsverfahren - Psychiatrisches Gutachten

    Soweit sich der Betroffene mit dem geäußerten natürlichen Willen der rechtlichen Vertretung durch die Bevollmächtigten widersetzt, kann dies für sich genommen nicht dazu führen, die Erforderlichkeit einer Betreuung zu bejahen (BGH, Beschluss vom 17.02.2016, XII ZB 499/15).
  • BGH, 26.04.2023 - XII ZB 289/22

    Anhörung des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren ohne zuvorige Bestellung

    Werden - wie hier im Zusammenhang mit dem Verdacht eigennütziger Verwendung hoher Geldbeträge aus dem Vermögen der Betroffenen - gravierende Vorwürfe gegen die zum Betreuer vorgeschlagene Person erhoben, ist regelmäßig eine persönliche Anhörung dieser Person geboten (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 17; vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. Februar 2016 - XII ZB 499/15 - juris Rn. 29 zum Vorsorgebevollmächtigten).
  • LG Bielefeld, 06.07.2016 - 22 T 60/16

    Erledigung der Betreuungsangelegenheiten durch die Vorsorgebevollmächtigten;

    Wegen des Sachverhalts wird Bezug genommen auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.02.2016 (Az.: XII ZB 499/15, Bl. 510 ff. d. A.).
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