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   BGH, 02.08.2017 - XII ZB 502/16   

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https://dejure.org/2017,30992
BGH, 02.08.2017 - XII ZB 502/16 (https://dejure.org/2017,30992)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2017 - XII ZB 502/16 (https://dejure.org/2017,30992)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2017 - XII ZB 502/16 (https://dejure.org/2017,30992)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 36 Abs 2 GNotKG, § 36 Abs 3 GNotKG, § 1896 Abs 1a BGB, § 1896 Abs 2 BGB, § 1896 Abs 3 BGB
    Betreuungsverfahren zur Einrichtung einer Kontrollbetreuung: Geschäftsfähigkeit des Betroffenen im Hinblick auf im Zusammenhang mit erteilten Vorsorge- und Betreuungsvollmachten vorzunehmende Rechtshandlungen; Aufgaben des Kontrollbetreuers

  • IWW

    § 1896 Abs. 1 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § ... 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 26 FamFG, § 1896 Abs. 1a BGB, § 1896 Abs. 3 BGB, § 1896 Abs. 4 BGB, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG, § 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GNotKG

  • Deutsches Notarinstitut
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Einrichtung einer (Kontroll-)Betreuung; Bezug der Geschäftsfähigkeit des Betreuten auf die vorzunehmenden Rechtshandlungen (hier: den Widerruf und die Vollmachterteilung); Kontrolle der Tätigkeit des Bevollmächtigten durch den Kontrollbetreuer

  • rabüro.de

    Zur Einrichtung einer Kontrollbetreuung und den Aufgaben eines Kontrollbetreuers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geschäftsfähigkeit, Einsichts- und Steuerungsfähigkeit, Vollmachterteilung, Widerruf der Vollmachterteilung, Kontrollbetreuung, Aufgaben des Kontrollbetreuers, Aufgabenkreis des Kontrollbetreuers

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren zur Einrichtung einer Kontrollbetreuung: Geschäftsfähigkeit des Betroffenen im Hinblick auf im Zusammenhang mit erteilten Vorsorge- und Betreuungsvollmachten vorzunehmende Rechtshandlungen; Aufgaben des Kontrollbetreuers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtfertigung der Einrichtung einer (Kontroll-)Betreuung; Bezug der Geschäftsfähigkeit des Betreuten auf die vorzunehmenden Rechtshandlungen (hier: den Widerruf und die Vollmachterteilung); Kontrolle der Tätigkeit des Bevollmächtigten durch den Kontrollbetreuer

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungsverfahren zur Einrichtung einer Kontrollbetreuung: Geschäftsfähigkeit des Betroffenen im Hinblick auf im Zusammenhang mit erteilten Vorsorge- und Betreuungsvollmachten vorzunehmende Rechtshandlungen; Aufgaben des Kontrollbetreuers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuungsverfahren zur Einrichtung einer Kontrollbetreuung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Geschäftsfähigkeit des Betreuten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtfertigung der Einrichtung einer Kontrollbetreuung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1411
  • MDR 2017, 1125
  • FGPrax 2018, 25
  • FamRZ 2017, 1777
  • Rpfleger 2018, 17
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus BGH, 02.08.2017 - XII ZB 502/16
    Der Kontrollbetreuer hat dagegen keine originären Betreuungsaufgaben zu übernehmen (Fortführung von Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016, XII ZB 61/16, BGHZ 211, 67FamRZ 2016, 1671).

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (Senatsbeschluss BGHZ 211, 67 = FamRZ 2016, 1671 Rn. 30 f. mwN).

    Soweit nach der Rechtsprechung des Senats eine ständige Kontrolle auch dann geboten ist, wenn Anzeichen dafür sprechen, dass der Bevollmächtigte mit dem Umfang und der Schwierigkeit der vorzunehmenden Geschäfte überfordert ist (Senatsbeschluss BGHZ 211, 67 = FamRZ 2016, 1671 Rn. 31), bedeutet das indes - entgegen der Auffassung des Landgerichts - nicht, dass der Kontrollbetreuer originäre Betreuungsaufgaben zu übernehmen hat.

  • BGH, 19.10.2016 - XII ZB 289/16

    Betreuungssache: Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter

    Auszug aus BGH, 02.08.2017 - XII ZB 502/16
    Eine Vorsorgevollmacht steht daher der Bestellung eines Betreuers grundsätzlich entgegen (Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2016 - XII ZB 289/16 - FamRZ 2017, 141 Rn. 8 mwN).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2016 - XII ZB 289/16 - FamRZ 2017, 141 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 581/15

    Betreuungssache: Zulässigkeit der Anhörung des Betroffenen durch beauftragtes

    Auszug aus BGH, 02.08.2017 - XII ZB 502/16
    Anders als bei der Feststellung eines freien Willens i.S.v. § 1896 Abs. 1 Buchst a BGB muss sich die Geschäftsfähigkeit und damit die für sie erforderliche Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht auf die Betreuung, sondern auf die vorzunehmenden Rechtshandlungen - hier den Widerruf und die Vollmachterteilung - beziehen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Juni 2016,   XII ZB 581/15, FamRZ 2016, 1446).

    Anders als bei der Feststellung eines freien Willens i.S.v. § 1896 Abs. 1a BGB muss sich die Geschäftsfähigkeit und damit die für sie erforderliche Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht auf die Betreuung, sondern auf die vorzunehmenden Rechtshandlungen - hier den Widerruf und die anschließende Vollmachterteilung - beziehen (Senatsbeschluss vom 15. Juni 2016 - XII ZB 581/15 - FamRZ 2016, 1446 Rn. 24).

  • BGH, 11.01.2017 - XII ZB 373/16

    Rechtsbeschwerde in Betreuungssachen: Geschäftswertbemessung im Verfahren gegen

    Auszug aus BGH, 02.08.2017 - XII ZB 502/16
    Der Senat macht von der Möglichkeit des § 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GNotKG Gebrauch und setzt auch den Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren in Abänderung des angefochtenen Beschlusses auf 5.000 EUR fest (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Januar 2017 - XII ZB 373/16 - FamRZ 2017, 647 Rn. 2 ff.).
  • BGH, 29.07.2020 - XII ZB 106/20

    Bleiben bei der wirksamen Bevollmächtigung ohne positive Feststellung der

    Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Erteilung der Vollmacht unwirksam war, weil der Betroffene zu diesem Zeitpunkt geschäftsunfähig i.S.v. § 104 Nr. 2 BGB war, steht die erteilte Vollmacht einer Betreuerbestellung nur dann nicht entgegen, wenn die Unwirksamkeit der Vorsorgevollmacht positiv festgestellt werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. August 2017 - XII ZB 502/16 - FamRZ 2017, 1777 Rn. 9 mwN und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 11).

    Dabei entscheidet grundsätzlich der Tatrichter über Art und Umfang seiner Ermittlungen nach pflichtgemäßem Ermessen (Senatsbeschluss vom 2. August 2017 - XII ZB 502/16 - FamRZ 2017, 1777 Rn. 9 mwN).

  • LG Meiningen, 05.03.2018 - 4 T 31/18

    Anordnung einer Betreuung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei störendem

    Eine Vorsorgevollmacht steht daher der Bestellung eines Betreuers grundsätzlich entgegen (BGH, Beschluss vom 02. August 2017 - XII ZB 502/16 -, juris; BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - XII ZB 289/16 = FamRZ 2017, 141 Rn. 8 m.w.N.).

    Kann die Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht nicht positiv festgestellt werden, bleibt es somit bei der wirksamen Bevollmächtigung (BGH, Beschluss vom 02. August 2017 - XII ZB 502/16 -, juris).

    Dies kann der Fall sein, wenn nach den üblichen Maßstäben aus der Sicht eines vernünftigen Vollmachtgebers unter Berücksichtigung des in den Bevollmächtigten gesetzten Vertrauens eine ständige Kontrolle schon deshalb geboten ist, weil Anzeichen dafür sprechen, dass der Bevollmächtigte mit dem Umfang und der Schwierigkeit der vorzunehmenden Geschäfte überfordert ist, oder wenn gegen die Redlichkeit oder die Tauglichkeit des Bevollmächtigten Bedenken bestehen (BGH, Beschluss vom 02. August 2017 - XII ZB 502/16 -, juris).

  • BGH, 16.06.2021 - XII ZB 554/20

    A) Ein in §

    Dabei entscheidet grundsätzlich der Tatrichter über Art und Umfang seiner Ermittlungen nach pflichtgemäßem Ermessen (Senatsbeschluss vom 2. August 2017 - XII ZB 502/16 - FamRZ 2017, 1777 Rn. 9 mwN).
  • OLG Frankfurt, 02.10.2023 - 20 W 158/23

    Gegenstandswert von betreuungsrechtlichen Beschwerdeverfahren

    Weithin wird mit dem Landgericht angenommen, dass unmittelbar materielle Auswirkungen weder eine erfolgte noch eine unterbliebene Betreuungsanordnung haben (vgl. BGH FamRZ 2017, 647; BGH FamRZ 2017, 1777; OLG Stuttgart FGPrax 2019, 92; LG Potsdam JurBüro 2023, 154; AG Brandenburg JurBüro 2022, 482, je zitiert nach juris; Dodegge/Roth, Systematischer Praxiskommentar Betreuungsrecht, Teil I, I. 4. a. § 36 GNotKG Rz. 19).

    Anderes ergibt sich auch nicht aus den auf den jeweiligen Einzelfall abstellenden Entscheidungen des BGH in NJW-RR 2017 1411 und FamRZ 2017, 647, je zitiert nach juris.

  • AG Brandenburg, 23.05.2022 - 85 XVII 45/21

    Betreuungsverfahren - Geschäftswert

    Nur wenn im Fall des § 36 Abs. 2 GNotKG keine genügenden Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Werts bestehen, wäre somit von einem Geschäftswert von 5.000,00 Euro gemäß § 36 Abs. 3 GNotKG auszugehen ( BGH , Beschluss vom 02.08.2017, Az.: XII ZB 502/16, u.a. in: NJW-RR 2017, Seiten 1411 f.; BGH , Beschluss vom 11.01.2017, Az.: XII ZB 373/16, u.a. in: FamRZ 2017, Seite 647; OLG Stuttgart , Beschluss vom 20.11.2018, Az.: 8 W 271/17, u.a. in: MDR 2019, Seiten 381 f.; OLG Karlsruhe , Beschluss vom 13.08.2013, Az.: 11 Wx 63/13, u.a. in: FamRZ 2014, Seite 420 ).
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