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   BGH, 06.02.2019 - XII ZB 504/18   

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https://dejure.org/2019,3284
BGH, 06.02.2019 - XII ZB 504/18 (https://dejure.org/2019,3284)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2019 - XII ZB 504/18 (https://dejure.org/2019,3284)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - XII ZB 504/18 (https://dejure.org/2019,3284)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 2 FamFG, § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 278 FamFG, Art 103 Abs 1 GG
    Betreuungsverfahren: Absehen von einer erneuten Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren; nicht rechtzeitige Überlassung des Sachverständigengutachtens vor der Anhörung als wesentlicher Verfahrensmangel

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Recht des Beschwerdegerichts zum Absehen von einer erneuten Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Recht des Beschwerdegerichts zum Absehen von einer erneuten Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwescherdeverfahren, Erneute Anhörung des Betroffenen, Sachverständigengutachten, Überlassung an den Betroffenen

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Absehen von einer erneuten Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren; nicht rechtzeitige Überlassung des Sachverständigengutachtens vor der Anhörung als wesentlicher Verfahrensmangel

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 68 Abs. 3 S. 2
    Recht des Beschwerdegerichts zum Absehen von einer erneuten Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuungsverfahren und die nicht rechtzeitige Überlassung des Sachverständigengutachtens vor der Anhörung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Absehen von einer erneuten Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren

  • Jurion (Kurzinformation)

    Absehen von einer erneuten Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 498
  • MDR 2019, 499
  • Rpfleger 2019, 339
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.08.2018 - XII ZB 10/18

    Heranziehung einer neuen, nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datierten

    Auszug aus BGH, 06.02.2019 - XII ZB 504/18
    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht, vorbehaltlich der Möglichkeiten nach § 69 Abs. 1 Satz 2 und 3 FamFG, den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - FamRZ 2018, 1770 Rn. 11 mwN).

    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - FamRZ 2018, 1770 Rn. 15 mwN).

    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass auch ausreichende Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts in dem angefochtenen Beschluss nicht dargelegt sind (vgl. Senatsbeschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - FamRZ 2018, 1770 Rn. 24 ff.).

  • BGH, 21.11.2018 - XII ZB 57/18

    Möglichkeit des Beschwerdegerichts vom Absehen einer erneuten Anhörung des

    Auszug aus BGH, 06.02.2019 - XII ZB 504/18
    Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 , juris).

    Wird dem Betroffenen das im Verfahren eingeholte Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 , BtPrax 2019, 74).

    Wenn dem Betroffenen das Sachverständigengutachten nicht rechtzeitig vor dem Anhörungstermin überlassen worden ist, leidet die Anhörung an einem wesentlichen Verfahrensmangel (Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - juris Rn. 6 mwN).

  • BGH, 05.06.2019 - XII ZB 58/19

    Einrichtung einer sog. Kontrollbetreuung gegen den freien Willen des Betroffenen;

    Dann hat das Beschwerdegericht diesen Mangel durch die Übersendung des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen und dessen anschließende erneute Anhörung zu beheben (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. Februar 2019 - XII ZB 504/18, MDR 2019, 498).

    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Februar 2019 - XII ZB 504/18 - MDR 2019, 498 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 21.08.2019 - XII ZB 135/19

    Auswirkungen des Ablaufs der festgesetzten Überprüfungsfrist auf die Fortgeltung

    Zieht das Beschwerdegericht demgegenüber für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, gebietet schon dies in der Regel eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 2019 - XII ZB 504/18 - MDR 2019, 498 Rn. 7 und vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - FamRZ 2018, 1770 Rn. 11).
  • LG Osnabrück, 28.02.2019 - 7 T 703/18

    Zur Beschwerdefrist, zur erneuten Anhörung des Betroffenen und zur

    Die setzt voraus, dass der Betroffene vor der Entscheidung nicht nur im Besitz des schriftlichen Sachverständigengutachtens ist, sondern auch ausreichend Zeit hatte, von dessen Inhalt Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern (BGH, Beschluss vom 06.02.2019 - XII ZB 504/18 , Rn. 9 = BeckRS 2019, 2050; BGH, Beschluss vom 21.11.2018 - XII ZB 57/18 , Rn. 6/8; BGH, Beschluss vom 15.08.2018 - XII ZB 10/18 = BeckRS 2018, 22348, Rn. 15; BGH, Beschluss vom 10.05.2017 - XII ZB 536/16 = NJW-RR 2017, 963, 964, Rn. 18; BGH, Beschluss vom 16.09.2015 - XII ZB 250/15 = NJW-RR 2016, 257, 258, Rn. 15).

    Die Überreichung des Gutachtens im Anhörungstermin ist daher ebenso wenig ausreichend wie eine - sei es auch eingehende - Erörterung des Gutachtens ohne vorherige Übersendung (BGH, Beschluss vom 06.02.2019 - XII ZB 504/18 , Rn. 9 = BeckRS 2019, 2050; BGH, Beschluss vom 21.11.2018 - XII ZB 57/18 , Rn. 8 - 9).

    Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (so ausdrücklich: BGH, Beschluss vom 21.11.2018 - XII ZB 57/18 , Rn. 5f. = BeckRS 2019, 2050; BGH, Beschluss vom 15.08.2018 - XII ZB 10/18 = BeckRS 2018, 22348, Rn. 11/13).

    Dies war vorliegend nicht der Fall, da das Betreuungsgericht dem Betroffenen das Gutachten nicht seinem vollen Wortlaut nach zur Verfügung gestellt hat (BGH, Beschluss vom 21.11.2018 - XII ZB 57/18 , Rn. 5f. = BeckRS 2019, 2050; BGH, Beschluss vom 15.08.2018 - XII ZB 10/18 = BeckRS 2018, 22348, Rn. 13).

  • BGH, 02.08.2023 - XII ZB 107/23

    Gelegenheit zur Stellungnahme eines Betroffenen zu den aus dem ärztlichen

    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Februar 2019 - XII ZB 504/18 - Rpfleger 2019, 339 Rn. 9 mwN).
  • AG Brandenburg, 28.04.2023 - 82 XVII 5/20
    Auch wurden hier ausreichende Voraussetzungen für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts gegen den Willen des Betroffenen ( BGH , Beschluss vom 06.02.2019, Az.: XII ZB 504/18; BGH , Beschluss vom 15.08.2018, Az.: XII ZB 10/18 ) von der Verfahrenspflegerin nicht dargelegt.
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