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   BGH, 19.12.2018 - XII ZB 505/18   

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BGH, 19.12.2018 - XII ZB 505/18 (https://dejure.org/2018,47667)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2018 - XII ZB 505/18 (https://dejure.org/2018,47667)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - XII ZB 505/18 (https://dejure.org/2018,47667)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 10 Abs. 4 Satz 3 FamFG, § ... 78 b ZPO, § 13 Abs. 1 PsychKHG BW, § 13 Abs. 3 PsychKHG BW, § 1 Nr. 1 PsychKHG BW, § 56 PsychKHG BW, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 104 Abs. 2 bis 4 GG, § 15 Abs. 3 PsychKG BE, § 9 Abs. 3 PsychKG BRE, § 11 Abs. 2 PsychKG NRW, § 11 Abs. 1 Satz 2 PsychKG RP, § 7 Abs. 2 PsychKG SH, § 1906 BGB, § 11 PsychKG NRW, § 58 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG, § 66 b Satz 1 Nr. 2 StGB, § 7 Abs. 4 Nr. 2 JGG, § 66 a Abs. 3 Satz 2 StGB, § 7 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 JGG, § 63 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 68 StGB, § 255 StGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterbringung eines Sexualstraftäters nach vollständiger Vollstreckung seiner Strafe; Einstufung einer Gefahrenlage im Sinne des § 13 Abs. 3 PsychKHG BW als gegenwärtig bei Bevorstehen oder jederzeitiger Möglichkeit des Eintritts eines ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gefahrenlage, PsychKHG BW, Begriff, psychische Störung, öffentlich-rechtliche Unterbringung, gegenwärtige Gefahr

  • rewis.io

    Unterbringung eines psychisch Kranken in Baden-Württemberg: Voraussetzungen einer gegenwärtigen Gefahrenlage

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PsychKHG BW § 13 Abs. 3
    Anspruch auf öffentlich-rechtliche Unterbringung eines Sexualstraftäters nach vollständiger Vollstreckung seiner Strafe; Einstufung einer Gefahrenlage im Sinne des § 13 Abs. 3 PsychKHG BW als gegenwärtig bei Bevorstehen oder jederzeitiger Möglichkeit des Eintritts eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringung eines psychisch Kranken in Baden-Württemberg: Voraussetzungen einer gegenwärtigen Gefahrenlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Voraussetzung einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung zur Verhinderung einer ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Einstufung einer Gefahrenlage als gegenwärtig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterbringung einer Person gegen ihren Willen aufgrund gegenwärtiger Gefahrenlage

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Latente, nicht akute Gefährdung anderer reicht für eine Zwangsunterbringung nicht aus

  • Jurion (Kurzinformation)

    Unterbringung einer Person gegen ihren Willen aufgrund gegenwärtiger Gefahrenlage

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Unterbringung einer Person gegen ihren Willen aufgrund gegenwärtiger Gefahrenlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 220, 333
  • NJW 2019, 860
  • MDR 2019, 292
  • FamRZ 2019, 641
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (28)

  • BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98

    Beachtung der Verhältnismäßigkeit bezüglich des Grundrechts der persönlichen

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - XII ZB 505/18
    Dies kann auch bei Gefahr für höchstrangige Rechtsgüter Dritter nur dann bejaht werden, wenn zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Gefahr sich verwirklicht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1329, 1330; NJW 2000, 881, 882).

    Diese Definition steht im Einklang mit dem Verständnis dieses Tatbestandsmerkmals in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur (vgl. etwa BayObLG FamRZ 1998, 1329, 1330; NJW 2000, 881, 882 und FamRZ 2004, 1064; OLGR Schleswig 2006, 294, 296; Brinkmann/Gräbsch Geschlossene Unterbringung psychisch Kranker § 7 Rn. 7; Marschner in Marschner/Volckert/Lesting Freiheitsentziehung und Unterbringung 5. Aufl. Teil B Rn. 114 f.) und wird den verfassungsrechtlichen Maßgaben gerecht.

    Selbst bei - wie hier - drohenden schwerwiegenden Schäden für höchstrangige Rechtsgüter wie etwa Leben, Gesundheit und sexuelle Selbstbestimmung ist eine präventive Freiheitsentziehung zum Nachteil des Betroffenen aber nur dann durch das Schutzbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt, wenn die Prognose jedenfalls einer hohen Wahrscheinlichkeit der Gefahrverwirklichung besteht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1329, 1330; NJW 2000, 881, 882 und FamRZ 2004, 1064).

    (4) Für die vom Tatrichter in eigener Verantwortung zu treffende Gefahrprognose sind insbesondere die Persönlichkeit des Betroffenen, sein früheres Verhalten, sein aktuelles Befinden und seine zu erwartenden Lebensumstände maßgeblich (BayObLG FamRZ 1998, 1329, 1330; NJW 2000, 881, 882; FamRZ 2004, 1064; Marschner in Marschner/Volckert/Lesting Freiheitsentziehung und Unterbringung 5. Aufl. Teil B Rn. 127; Zimmermann PsychKHG BW § 13 Rn. 21).

  • BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 212/99

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - XII ZB 505/18
    Dies kann auch bei Gefahr für höchstrangige Rechtsgüter Dritter nur dann bejaht werden, wenn zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Gefahr sich verwirklicht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1329, 1330; NJW 2000, 881, 882).

    Diese Definition steht im Einklang mit dem Verständnis dieses Tatbestandsmerkmals in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur (vgl. etwa BayObLG FamRZ 1998, 1329, 1330; NJW 2000, 881, 882 und FamRZ 2004, 1064; OLGR Schleswig 2006, 294, 296; Brinkmann/Gräbsch Geschlossene Unterbringung psychisch Kranker § 7 Rn. 7; Marschner in Marschner/Volckert/Lesting Freiheitsentziehung und Unterbringung 5. Aufl. Teil B Rn. 114 f.) und wird den verfassungsrechtlichen Maßgaben gerecht.

    Selbst bei - wie hier - drohenden schwerwiegenden Schäden für höchstrangige Rechtsgüter wie etwa Leben, Gesundheit und sexuelle Selbstbestimmung ist eine präventive Freiheitsentziehung zum Nachteil des Betroffenen aber nur dann durch das Schutzbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt, wenn die Prognose jedenfalls einer hohen Wahrscheinlichkeit der Gefahrverwirklichung besteht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1329, 1330; NJW 2000, 881, 882 und FamRZ 2004, 1064).

    (4) Für die vom Tatrichter in eigener Verantwortung zu treffende Gefahrprognose sind insbesondere die Persönlichkeit des Betroffenen, sein früheres Verhalten, sein aktuelles Befinden und seine zu erwartenden Lebensumstände maßgeblich (BayObLG FamRZ 1998, 1329, 1330; NJW 2000, 881, 882; FamRZ 2004, 1064; Marschner in Marschner/Volckert/Lesting Freiheitsentziehung und Unterbringung 5. Aufl. Teil B Rn. 127; Zimmermann PsychKHG BW § 13 Rn. 21).

  • BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 241/03

    Erfordernis einer weiteren sachverständigen Begutachtung im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - XII ZB 505/18
    Diese Definition steht im Einklang mit dem Verständnis dieses Tatbestandsmerkmals in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur (vgl. etwa BayObLG FamRZ 1998, 1329, 1330; NJW 2000, 881, 882 und FamRZ 2004, 1064; OLGR Schleswig 2006, 294, 296; Brinkmann/Gräbsch Geschlossene Unterbringung psychisch Kranker § 7 Rn. 7; Marschner in Marschner/Volckert/Lesting Freiheitsentziehung und Unterbringung 5. Aufl. Teil B Rn. 114 f.) und wird den verfassungsrechtlichen Maßgaben gerecht.

    Selbst bei - wie hier - drohenden schwerwiegenden Schäden für höchstrangige Rechtsgüter wie etwa Leben, Gesundheit und sexuelle Selbstbestimmung ist eine präventive Freiheitsentziehung zum Nachteil des Betroffenen aber nur dann durch das Schutzbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt, wenn die Prognose jedenfalls einer hohen Wahrscheinlichkeit der Gefahrverwirklichung besteht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1329, 1330; NJW 2000, 881, 882 und FamRZ 2004, 1064).

    (4) Für die vom Tatrichter in eigener Verantwortung zu treffende Gefahrprognose sind insbesondere die Persönlichkeit des Betroffenen, sein früheres Verhalten, sein aktuelles Befinden und seine zu erwartenden Lebensumstände maßgeblich (BayObLG FamRZ 1998, 1329, 1330; NJW 2000, 881, 882; FamRZ 2004, 1064; Marschner in Marschner/Volckert/Lesting Freiheitsentziehung und Unterbringung 5. Aufl. Teil B Rn. 127; Zimmermann PsychKHG BW § 13 Rn. 21).

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - XII ZB 505/18
    Zudem folgt es aus dem verfassungsrechtlichen Gewicht des mit der Unterbringung verbundenen präventiven Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht des Betroffenen, für den auch überwiegende Wahrscheinlichkeiten noch keine ausreichende Grundlage darstellen können (vgl. BVerfG FamRZ 2018, 1442 Rn. 109 und BVerfGE 115, 320 = NJW 2006, 1939 Rn. 142 unter Verweis auf § 2 Nr. 1 lit. b Nds. SOG).
  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 553/17

    Voraussetzungen für die Möglichkeit zur Abweichung vom Vorschlag des volljährigen

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - XII ZB 505/18
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Prognoseentscheidung nur daraufhin überprüfen, ob der Tatrichter seiner Entscheidung unzutreffende rechtliche Maßstäbe zugrunde gelegt, Verfahrensregeln verletzt, insbesondere entscheidungserhebliche Umstände unberücksichtigt gelassen, oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2018 - XII ZB 553/17 - FamRZ 2018, 1192 Rn. 14 und vom 26. Februar 2014 - XII ZB 577/13 - FamRZ 2014, 830 Rn. 17; BGH Beschluss vom 19. Juni 2012 - KVR 15/11 - WM 2013, 1806 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 31.05.2017 - XII ZB 342/16

    Unterbringungssache: Voraussetzungen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - XII ZB 505/18
    Vielmehr ist der Grad der Gefahr in Relation zum möglichen Schaden ohne Vornahme der freiheitsentziehenden Maßnahme zu bemessen (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Mai 2017 - XII ZB 342/16 - FamRZ 2017, 1422 Rn. 12; vgl. auch Marschner in Marschner/Volckert/Lesting Freiheitsentziehung und Unterbringung 5. Aufl. Teil B Rn. 124, 129).
  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 577/13

    Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Einrichtung einer Betreuung: Prüfung der

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - XII ZB 505/18
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Prognoseentscheidung nur daraufhin überprüfen, ob der Tatrichter seiner Entscheidung unzutreffende rechtliche Maßstäbe zugrunde gelegt, Verfahrensregeln verletzt, insbesondere entscheidungserhebliche Umstände unberücksichtigt gelassen, oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2018 - XII ZB 553/17 - FamRZ 2018, 1192 Rn. 14 und vom 26. Februar 2014 - XII ZB 577/13 - FamRZ 2014, 830 Rn. 17; BGH Beschluss vom 19. Juni 2012 - KVR 15/11 - WM 2013, 1806 Rn. 15 mwN).
  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - XII ZB 505/18
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind daher umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der mögliche Schaden ist (BVerwG NVwZ-RR 2013, 435 Rn. 15 f.).
  • BGH, 19.06.2012 - KVR 15/11

    Haller Tagblatt

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - XII ZB 505/18
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Prognoseentscheidung nur daraufhin überprüfen, ob der Tatrichter seiner Entscheidung unzutreffende rechtliche Maßstäbe zugrunde gelegt, Verfahrensregeln verletzt, insbesondere entscheidungserhebliche Umstände unberücksichtigt gelassen, oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2018 - XII ZB 553/17 - FamRZ 2018, 1192 Rn. 14 und vom 26. Februar 2014 - XII ZB 577/13 - FamRZ 2014, 830 Rn. 17; BGH Beschluss vom 19. Juni 2012 - KVR 15/11 - WM 2013, 1806 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 332/98

    Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten; Vortäuschen

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - XII ZB 505/18
    Denn diese Auslegung ist ausdrücklich in Anbetracht des Sinns von § 255 StGB erfolgt, bestimmte Fälle der Erpressung wegen der vom Täter gezielt eingesetzten wirklichen oder vermeintlichen Gefährlichkeit der Drohung unter erhöhte Strafe zu stellen (vgl. BGH Urteil vom 27. August 1998 - 4 StR 332/98 - NStZ-RR 1999, 266, 267).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

  • OLG Köln, 10.11.2003 - 16 Wx 204/03

    Öffentlich-rechtliche Unterbringung trotz Vorliegens einer Vorsorgevollmacht

  • BGH, 21.09.2017 - I ZB 125/16

    Räumungsvollstreckung: Voraussetzungen des Vollstreckungsschutzes bei

  • BVerwG, 22.08.2017 - 1 A 3.17

    Abschiebungsanordnungen gegen zwei islamistische Gefährder bestätigt

  • BGH, 11.05.2017 - V ZA 10/17

    Anforderungen an eine substantiierte Darlegung der Bestellung eines Notanwalts;

  • BGH, 16.03.2017 - V ZB 150/16

    Zwangsversteigerung: Versagung des Zuschlags wegen Suizidgefährdung des

  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 545/15

    Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

  • BGH, 23.09.2015 - XII ZB 291/15

    Öffentlich-rechtliche Unterbringung in Nordrhein-Westfalen: Verhältnismäßigkeit

  • BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 295/12

    Voraussetzungen einer zivilrechtlichen Unterbringung eines Betreuten

  • BGH, 14.12.2011 - XII ZB 488/11

    Rechtsbeschwerdeverfahren gegen eine Unterbringung psychisch Kranker in

  • BGH, 19.10.2011 - I ZR 98/11

    Notanwalt: Voraussetzungen für die Beiordnung

  • BGH, 18.08.2011 - 3 StR 209/11

    Sicherungsverfahren (Urteilsgründe); Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 13.01.2010 - XII ZB 248/09

    Betreuung: Voraussetzungen für die Unterbringung des Betroffenen

  • OLG Schleswig, 11.01.2006 - 2 W 231/05

    Vorläufige Unterbringung nach dem PsychKG: Erforderlichkeit konkreter und

  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 416/02

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung verjährter Straftaten mit

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

  • BGH, 15.03.2023 - XII ZB 232/21

    Patientenverfügung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten hinsichtlich einer

    Eine konkrete Gefahr in diesem Sinne liegt dann vor, wenn im Einzelfall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden an Leben oder Gesundheit der genannten Personen eintreten wird (vgl. allgemein zum Gefahrenbegriff BVerwGE 45, 51 = NJW 1974, 807, 809 und BVerfGE 120, 274 = NJW 2008, 822, 831; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 220, 333 = FamRZ 2019, 641 Rn. 13 f.).

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Prognoseentscheidung nur daraufhin überprüfen, ob der Tatrichter seiner Entscheidung unzutreffende rechtliche Maßstäbe zugrunde gelegt, Verfahrensregeln verletzt, insbesondere entscheidungserhebliche Umstände unberücksichtigt gelassen, oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 220, 333 = FamRZ 2019, 641 Rn. 22).

  • LG Wuppertal, 05.05.2020 - 9 T 71/20

    Persönliche Anhörung des Betroffenen in Unterbringungssachen kann trotz

    Für die zu treffende Gefahrprognose sind insbesondere die Persönlichkeit des Betroffenen, sein früheres Verhalten, sein aktuelles Befinden und seine zu erwartenden Lebensumstände maßgeblich (BGH, XII ZB 505/18, juris).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.2021 - 1 Ws 76/20

    Unterbringung: Anweisung an die Staatsanwaltschaft zur Durchführung notwendiger

    Dabei ist ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad zu fordern (vgl. BGHZ 220, 333 zum baden-württembergischen PsychKHG).
  • LG Freiburg, 19.05.2020 - 4 T 98/20

    Anhörungspflichten des Gerichts in Unterbringungsverfahren bei gebotenem

    Auf Grund der krankheitsbedingten Einschränkungen besteht die konkrete Gefahr, dass die Betroffene - wie zuvor - Dritte wahnbedingt angreift und erheblich verletzt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - XII ZB 505/18 -, Rn. 11, 12 und 19, juris).
  • LG Freiburg, 30.04.2020 - 4 T 82/20

    Notwendigkeit der persönlichen Anhörung des Betroffenen auch während der

    Da bislang keine verlässliche Bereitschaft des krankheitsuneinsichtigen Betroffenen besteht, die ärztlich empfohlene antipsychotische Medikation außerhalb eines stationären Umfelds freiwillig einzunehmen und sich eine Besserung der Krankheitssymptomatik nach dem Bericht des behandelnden Stationsarztes Z. bislang nur langsam vollzieht, überzeugt die ärztliche Prognose, dass bei einer derzeitigen Entlassung und einem in diesem Fall wahrscheinlichen Abbruch der Medikamenteneinnahme jederzeit zu erwarten ist, dass der Betroffene wie in den Tagen vor seiner Aufnahme Dritte wahnbedingt angreifen und erheblich verletzen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - XII ZB 505/18 -, Rn. 11, 12 und 19, juris).
  • LG Wuppertal, 31.01.2020 - 9 T 12/20

    Zur Verfahrensfähigkeit eines nach PsychKG untergebrachten psychisch Kranken

    Für die zu treffende Gefahrprognose sind insbesondere die Persönlichkeit des Betroffenen, sein früheres Verhalten, sein aktuelles Befinden und seine zu erwartenden Lebensumstände maßgeblich (BGH, XII ZB 505/18, juris).Psychische Krankheiten im Sinne des PsychKG sind nach § 1 II des Gesetzes behandlungsbedürftige Psychosen sowie andere behandlungsbedürftige psychische Störungen und Abhängigkeitserkrankungen von vergleichbarer Schwere.
  • AG Lübeck, 13.08.2020 - 9 XIV 17445

    Erforderlichkeit einer PsychKG-Unterbringung neben einer BGB-Unterbringung

    Den Unterschied zwischen BGB-Unterbringung und PsychKG-Unterbringung macht der BGH in seiner Entscheidung vom 19.12.2018 - XII ZB 505/18 sehr deutlich.
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