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   BGH, 27.01.2016 - XII ZB 519/15   

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BGH, 27.01.2016 - XII ZB 519/15 (https://dejure.org/2016,2115)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2016 - XII ZB 519/15 (https://dejure.org/2016,2115)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - XII ZB 519/15 (https://dejure.org/2016,2115)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 BGB, §§ 1896 ff BGB, § 1903 Abs 1 S 1 BGB, § 1908d Abs 3 BGB, § 1908d Abs 4 BGB
    Betreuungsverfahren betreffend die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers: Betreuungsbedarf eines psychisch kranken Betroffenen mit Hang zur Verschuldung und wahnhaften Rechtsverfolgung; Entbehrlichkeit einer persönlichen Anhörung des Betroffenen wegen ...

  • IWW

    § 1908 d Abs. 3, 4 BGB, §§ 1896 ff. BGB, § ... 293 FamFG, § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 FamFG, § 1896 Abs. 1 BGB, § 1902 BGB, § 1896 Abs. 1a BGB, § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG, § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 FamFG, § 26 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1903 Abs. 1 S. 1, 1908d Abs. 3, 4 ; FamFG § 293 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
    Voraussetzungen für Betreuung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Betreuungsbedarfs durch die Gefahr des Entstehens nicht erfüllbarer Verbindlichkeiten; Iisolierte Bestimmung der rechtlichen Vertretung des Betroffenen als Aufgabenkreis

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren betreffend die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers: Betreuungsbedarf eines psychisch kranken Betroffenen mit Hang zur Verschuldung und wahnhaften Rechtsverfolgung; Entbehrlichkeit einer persönlichen Anhörung des Betroffenen wegen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Betreuungsverfahren betreffend die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers: Betreuungsbedarf eines psychisch kranken Betroffenen mit Hang zur Verschuldung und wahnhaften Rechtsverfolgung; Entbehrlichkeit einer persönlichen Anhörung des Betroffenen wegen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuung wegen wahnbedingter Rechtsverfolgung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht wesentliche Erweiterung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Drohende Verschuldung - Betreuungsbedarf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1027
  • MDR 2016, 329
  • FGPrax 2016, 86
  • FamRZ 2016, 627
  • Rpfleger 2016, 346
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.01.2015 - XII ZB 324/14

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung im Bereich der Vermögenssorge und zur

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - XII ZB 519/15
    Neigt ein Betroffener krankheitsbedingt dazu, sich durch das Betreiben einer Vielzahl von sinnlosen Verfahren zu schädigen, kommt die isolierte Bestimmung der rechtlichen Vertretung des Betroffenen als Aufgabenkreis in Betracht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 21. Januar 2015, XII ZB 324/14, FamRZ 2015, 649).

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn - wie hier - der Betroffene krankheitsbedingt dazu neigt, sich durch das Betreiben einer Vielzahl von sinnlosen Verfahren zu schädigen (Senatsbeschluss vom 21. Januar 2015 - XII ZB 324/14 - FamRZ 2015, 649 Rn. 11 mwN).

  • KG, 09.01.2007 - 1 W 60/06

    Betreuungsverfahren: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei massenhafter

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - XII ZB 519/15
    Droht der Betroffene wie hier durch eine Vielzahl von unsinnigen Anträgen oder Rechtsstreitigkeiten zu seinen Lasten erhebliche Kosten zu verursachen, wie etwa Gerichtsgebühren, die Kosten der gegnerischen Rechtsvertretung oder auch die Auferlegung von Verschuldenskosten bei missbräuchlicher Rechtsverfolgung in sozialgerichtlichen Verfahren nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG, rechtfertigt das die Annahme einer erheblichen Gefahr für sein Vermögen (vgl. KG BtPrax 2007, 84, 85; BayObLG FamRZ 1998, 454, 455 und Beschluss vom 9. Oktober 1996 - 3Z BR 203/96 - juris Rn. 13; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. Dezember 2011] § 1903 BGB Rn. 33 mwN; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1903 Rn. 9; Palandt/Götz BGB 75. Aufl. § 1903 Rn. 4; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1903 Rn. 53, 55 mwN).
  • BGH, 14.01.2015 - XII ZB 352/14

    Rechtliche Betreuung: Prüfungsumfang bei einer Betreuerbestellung gegen den

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - XII ZB 519/15
    Denn ohne die damit jedenfalls insoweit aufgehobene Einsichtsfähigkeit ist eine freie Willensbildung im Sinne des § 1896 Abs. 1a BGB nicht möglich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. September 2015 - XII ZB 500/14 - FamRZ 2015, 2160 Rn. 14 und vom 14. Januar 2015 - XII ZB 352/14 - FamRZ 2015, 648 Rn. 11 ff. mwN).
  • BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97

    Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - XII ZB 519/15
    Droht der Betroffene wie hier durch eine Vielzahl von unsinnigen Anträgen oder Rechtsstreitigkeiten zu seinen Lasten erhebliche Kosten zu verursachen, wie etwa Gerichtsgebühren, die Kosten der gegnerischen Rechtsvertretung oder auch die Auferlegung von Verschuldenskosten bei missbräuchlicher Rechtsverfolgung in sozialgerichtlichen Verfahren nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG, rechtfertigt das die Annahme einer erheblichen Gefahr für sein Vermögen (vgl. KG BtPrax 2007, 84, 85; BayObLG FamRZ 1998, 454, 455 und Beschluss vom 9. Oktober 1996 - 3Z BR 203/96 - juris Rn. 13; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. Dezember 2011] § 1903 BGB Rn. 33 mwN; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1903 Rn. 9; Palandt/Götz BGB 75. Aufl. § 1903 Rn. 4; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1903 Rn. 53, 55 mwN).
  • BGH, 16.09.2015 - XII ZB 500/14

    Betreuungssache: Notwendige Tatsachenfeststellungen bei Ablehnung eines Antrages

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - XII ZB 519/15
    Denn ohne die damit jedenfalls insoweit aufgehobene Einsichtsfähigkeit ist eine freie Willensbildung im Sinne des § 1896 Abs. 1a BGB nicht möglich (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. September 2015 - XII ZB 500/14 - FamRZ 2015, 2160 Rn. 14 und vom 14. Januar 2015 - XII ZB 352/14 - FamRZ 2015, 648 Rn. 11 ff. mwN).
  • BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97

    Betreuuerbestellung und Einwilligungsvorbehalt bei drohender Verschuldung des

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - XII ZB 519/15
    Auch das Entstehen von Verbindlichkeiten, die der Betroffene aktuell nicht erfüllen kann und die eine Verschuldung bewirken, ist ein Vermögensschaden (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 902, 904; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. Dezember 2011] § 1903 BGB Rn. 34; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1903 Rn. 10).
  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 503/13

    Betreuungsverfahren: Entbehrlichkeit der Anhörung des Betroffenen bei der

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - XII ZB 519/15
    (2) Das Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung nach § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 FamFG setzt allerdings voraus, dass der Betroffene vor der erstmaligen Betreuerbestellung verfahrensfehlerfrei angehört worden ist und sich aus dem angefochtenen Beschluss ergibt, unter welchen Umständen und mit welchem Ergebnis eine persönliche Anhörung des Betroffenen vor der erstmaligen Betreuerbestellung stattgefunden hat (Senatsbeschluss vom 26. Februar 2014 - XII ZB 503/13 - FamRZ 2014, 828 Rn. 7).
  • BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 203/96
    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - XII ZB 519/15
    Droht der Betroffene wie hier durch eine Vielzahl von unsinnigen Anträgen oder Rechtsstreitigkeiten zu seinen Lasten erhebliche Kosten zu verursachen, wie etwa Gerichtsgebühren, die Kosten der gegnerischen Rechtsvertretung oder auch die Auferlegung von Verschuldenskosten bei missbräuchlicher Rechtsverfolgung in sozialgerichtlichen Verfahren nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG, rechtfertigt das die Annahme einer erheblichen Gefahr für sein Vermögen (vgl. KG BtPrax 2007, 84, 85; BayObLG FamRZ 1998, 454, 455 und Beschluss vom 9. Oktober 1996 - 3Z BR 203/96 - juris Rn. 13; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. Dezember 2011] § 1903 BGB Rn. 33 mwN; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1903 Rn. 9; Palandt/Götz BGB 75. Aufl. § 1903 Rn. 4; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1903 Rn. 53, 55 mwN).
  • OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15

    Nachlasssache Cornelius Gurlitt: Weg frei für das Kunstmuseum Bern

    ff) Schließlich wäre es nach Ansicht des Senats auch zu erwarten gewesen, dass ein erfahrener psychiatrischer Sachverständiger wie Prof. E., der den Erblasser im Betreuungsverfahren in engem zeitlichen Abstand zur Testamentserrichtung an drei Tagen untersucht und begutachtet hat, das Vorliegen eines Wahns zu diesem Zeitpunkt bemerkt haben würde, zumal ein solcher die Anordnung einer Betreuung zumindest nahelegen würde (BGH NJW-RR 2016, 1027).
  • BGH, 01.03.2017 - XII ZB 608/15

    Betreuungssache: Vorraussetzungen eines Einwilligungsvorbehalts

    Ob dies der Fall ist, hat das Betreuungsgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht festzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Januar 2016 - XII ZB 519/15 - FamRZ 2016, 627 Rn. 2, 18 ff.).
  • BGH, 30.08.2023 - XII ZB 186/23

    Beschwerde einer Demenzkranken gegen die Erweiterung einer eingerichteten

    Das Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung nach § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FamFG setzt voraus, dass der Betroffene vor der erstmaligen Betreuerbestellung verfahrensfehlerfrei angehört worden ist und sich aus dem angefochtenen Beschluss ergibt, unter welchen Umständen und mit welchem Ergebnis eine persönliche Anhörung des Betroffenen vor der erstmaligen Betreuerbestellung stattgefunden hat (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. Januar 2016 - XII ZB 519/15, FamRZ 2016, 627).

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob die Erweiterung der Betreuung um die Aufgabenbereiche "Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten sowie Vertretung gegenüber der Einrichtung" als nicht wesentlich iSv § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 FamFG zu beurteilen ist (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 27. Januar 2016 - XII ZB 519/15 - FamRZ 2016, 627 Rn. 20).

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats setzt das Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung nach dieser Vorschrift voraus, dass der Betroffene vor der erstmaligen Betreuerbestellung verfahrensfehlerfrei angehört worden ist und sich aus dem angefochtenen Beschluss ergibt, unter welchen Umständen und mit welchem Ergebnis eine persönliche Anhörung des Betroffenen vor der erstmaligen Betreuerbestellung stattgefunden hat (Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2016 - XII ZB 519/15 - FamRZ 2016, 627 Rn. 21 und vom 26. Februar 2014 - XII ZB 503/13 - FamRZ 2014, 828 Rn. 7).

  • BGH, 13.09.2017 - XII ZB 157/17

    Betreuungssache: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei umfangreichem

    Ob dies der Fall ist, hat das Betreuungsgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht festzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Januar 2016 - XII ZB 519/15 - FamRZ 2016, 627 Rn. 18, 22).
  • BGH, 11.01.2017 - XII ZB 329/16

    Betreuungssache: Vorraussetzungen für das Absehen von einer erneuten persönlichen

    Das Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung nach § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FamFG setzt voraus, dass der Betroffene vor der erstmaligen Betreuerbestellung verfahrensfehlerfrei angehört worden ist und sich aus dem angefochtenen Beschluss ergibt, unter welchen Umständen und mit welchem Ergebnis eine persönliche Anhörung des Betroffenen vor der erstmaligen Betreuerbestellung stattgefunden hat (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2016, XII ZB 519/15, FamRZ 2016, 627 und vom 26. Februar 2014, XII ZB 503/13, FamRZ 2014, 828).

    Dies setzt allerdings voraus, dass der Betroffene vor der erstmaligen Betreuerbestellung verfahrensfehlerfrei angehört worden ist und sich aus dem angefochtenen Beschluss ergibt, unter welchen Umständen und mit welchem Ergebnis eine persönliche Anhörung des Betroffenen vor der erstmaligen Betreuerbestellung stattgefunden hat (Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2016 - XII ZB 519/15 - FamRZ 2016, 627 Rn. 21 und vom 26. Februar 2014 - XII ZB 503/13 - FamRZ 2014, 828 Rn. 7 jeweils zu § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 FamFG).

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