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   BGH, 27.01.2016 - XII ZB 519/15   

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BGH, 27.01.2016 - XII ZB 519/15 (https://dejure.org/2016,2115)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2016 - XII ZB 519/15 (https://dejure.org/2016,2115)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - XII ZB 519/15 (https://dejure.org/2016,2115)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 BGB, §§ 1896 ff BGB, § 1903 Abs 1 S 1 BGB, § 1908d Abs 3 BGB, § 1908d Abs 4 BGB
    Betreuungsverfahren betreffend die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers: Betreuungsbedarf eines psychisch kranken Betroffenen mit Hang zur Verschuldung und wahnhaften Rechtsverfolgung; Entbehrlichkeit einer persönlichen Anhörung des Betroffenen wegen ...

  • IWW

    § 1908 d Abs. 3, 4 BGB, §... § 1896 ff. BGB, § 293 FamFG, § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 FamFG, § 1896 Abs. 1 BGB, § 1902 BGB, § 1896 Abs. 1a BGB, § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG, § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 FamFG, § 26 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1903 Abs. 1 S. 1, 1908d Abs. 3, 4 ; FamFG § 293 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
    Voraussetzungen für Betreuung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Betreuungsbedarfs durch die Gefahr des Entstehens nicht erfüllbarer Verbindlichkeiten; Iisolierte Bestimmung der rechtlichen Vertretung des Betroffenen als Aufgabenkreis

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren betreffend die Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers: Betreuungsbedarf eines psychisch kranken Betroffenen mit Hang zur Verschuldung und wahnhaften Rechtsverfolgung; Entbehrlichkeit einer persönlichen Anhörung des Betroffenen wegen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuung wegen wahnbedingter Rechtsverfolgung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht wesentliche Erweiterung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Drohende Verschuldung - Betreuungsbedarf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1027
  • MDR 2016, 329
  • FGPrax 2016, 86
  • FamRZ 2016, 627
  • Rpfleger 2016, 346
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15

    Nachlasssache Cornelius Gurlitt: Weg frei für das Kunstmuseum Bern

    ff) Schließlich wäre es nach Ansicht des Senats auch zu erwarten gewesen, dass ein erfahrener psychiatrischer Sachverständiger wie Prof. E., der den Erblasser im Betreuungsverfahren in engem zeitlichen Abstand zur Testamentserrichtung an drei Tagen untersucht und begutachtet hat, das Vorliegen eines Wahns zu diesem Zeitpunkt bemerkt haben würde, zumal ein solcher die Anordnung einer Betreuung zumindest nahelegen würde (BGH NJW-RR 2016, 1027).
  • BGH, 01.03.2017 - XII ZB 608/15

    Betreuungssache: Vorraussetzungen eines Einwilligungsvorbehalts

    Ob dies der Fall ist, hat das Betreuungsgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht festzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Januar 2016 - XII ZB 519/15 - FamRZ 2016, 627 Rn. 2, 18 ff.).
  • BGH, 13.09.2017 - XII ZB 157/17

    Betreuungssache: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei umfangreichem

    Ob dies der Fall ist, hat das Betreuungsgericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht festzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Januar 2016 - XII ZB 519/15 - FamRZ 2016, 627 Rn. 18, 22).
  • BGH, 11.01.2017 - XII ZB 329/16

    Betreuungssache: Vorraussetzungen für das Absehen von einer erneuten persönlichen

    Das Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung nach § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FamFG setzt voraus, dass der Betroffene vor der erstmaligen Betreuerbestellung verfahrensfehlerfrei angehört worden ist und sich aus dem angefochtenen Beschluss ergibt, unter welchen Umständen und mit welchem Ergebnis eine persönliche Anhörung des Betroffenen vor der erstmaligen Betreuerbestellung stattgefunden hat (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2016, XII ZB 519/15, FamRZ 2016, 627 und vom 26. Februar 2014, XII ZB 503/13, FamRZ 2014, 828).

    Dies setzt allerdings voraus, dass der Betroffene vor der erstmaligen Betreuerbestellung verfahrensfehlerfrei angehört worden ist und sich aus dem angefochtenen Beschluss ergibt, unter welchen Umständen und mit welchem Ergebnis eine persönliche Anhörung des Betroffenen vor der erstmaligen Betreuerbestellung stattgefunden hat (Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2016 - XII ZB 519/15 - FamRZ 2016, 627 Rn. 21 und vom 26. Februar 2014 - XII ZB 503/13 - FamRZ 2014, 828 Rn. 7 jeweils zu § 293 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 FamFG).

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