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   BGH, 28.10.2015 - XII ZB 524/14   

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https://dejure.org/2015,33616
BGH, 28.10.2015 - XII ZB 524/14 (https://dejure.org/2015,33616)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2015 - XII ZB 524/14 (https://dejure.org/2015,33616)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - XII ZB 524/14 (https://dejure.org/2015,33616)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1379 BGB, § 61 Abs 1 FamFG
    Isoliertes Verfahren über den Zugewinnausgleich: Wert des Beschwerdegegenstandes nach einer Verpflichtung zur Auskunftserteilung

  • IWW

    §§ 112 Nr. 2, ... 261 Abs. 1, 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, §§ 522 Abs. 1, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 1379 BGB, § 20 JVEG, § 61 Abs. 1 FamFG, § 116 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 116 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 120 Abs. 2 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Ehepartners zur Auskunftserteilung über dessen Vermögen im Rahmen eines isolierten Verfahrens über den Zugewinnausgleich; Vollstreckung eines Auskunftstitels; Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung

  • rewis.io

    Isoliertes Verfahren über den Zugewinnausgleich: Wert des Beschwerdegegenstandes nach einer Verpflichtung zur Auskunftserteilung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Familienrecht

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des Ehepartners zur Auskunftserteilung über dessen Vermögen im Rahmen eines isolierten Verfahrens über den Zugewinnausgleich; Vollstreckung eines Auskunftstitels; Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die titulierte Auskunftspflicht - und die Beschwer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vollstreckung des Auskunftstitels allein erhöht die für den Auskunftspflichtigen durch die Auskunftsverpflichtung entstehende Beschwer nicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Rechtsbeschwerde gegen Auskunftsverpflichtung ist unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 9
  • MDR 2016, 45
  • FamRZ 2016, 116
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.2015 - XII ZB 317/14

    Stufenklage auf Kindesunterhalt: Berufungsbeschwer des zur Auskunftserteilung

    Auszug aus BGH, 28.10.2015 - XII ZB 524/14
    Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 11. März 2015 - XII ZB 317/14 - FamRZ 2015, 838 Rn. 5 mwN).

    Dabei kann die vom Beschwerdegericht vorgenommene Schätzung wegen des ihm hierbei eingeräumten Ermessensspielraums im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Gericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 11. März 2015 - XII ZB 317/14 - FamRZ 2015, 838 Rn. 11 mwN zur Auskunftspflicht innerhalb eines Unterhaltsverfahrens).

    Soweit die Rechtsbeschwerde rügt, das Beschwerdegericht habe in seinem Hinweisbeschluss darauf abgestellt, dass die Antragsgegnerin im bereits anhängigen Zugewinnausgleichsverfahren ohnehin Auskunft zu erteilen habe, es mithin an der Kausalität fehle (vgl. dazu auch Senatsbeschluss vom 11. März 2015 - XII ZB 317/14 - FamRZ 2015, 838 Rn. 12), hat das Beschwerdegericht ersichtlich nicht mehr an seiner Auffassung festgehalten.

  • BGH, 23.03.2011 - XII ZB 436/10

    Prüfung der Zulassung der Berufung durch das Rechtsbeschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 28.10.2015 - XII ZB 524/14
    Zur Bewertung des Zeitaufwands des Auskunftspflichtigen kann grundsätzlich auf die Stundensätze zurückgegriffen werden, die der Auskunftspflichtige als Zeuge im Zivilprozess nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) erhalten würde (Senatsbeschluss vom 23. März 2011 - XII ZB 436/10 - FamRZ 2011, 882 Rn. 9 mwN).

    Dies ist vom Auskunftspflichtigen substantiiert vorzutragen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. März 2011 - XII ZB 436/10 - FamRZ 2011, 882 Rn. 12).

  • BGH, 28.11.2012 - XII ZB 620/11

    Beschwerde in der abgetrennten Folgesache "Güterrecht" nach Ehescheidung:

    Auszug aus BGH, 28.10.2015 - XII ZB 524/14
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Pflichtige mit der Erteilung der Auskunft weder eine berufstypische Leistung erbringt noch einen Verdienstausfall erleidet (Senatsbeschluss vom 28. November 2012 - XII ZB 620/11 - FamRZ 2013, 105 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 132/15

    Unterhaltsstufenklage: Bemessung des Beschwerdewerts nach Verurteilung des

    Auszug aus BGH, 28.10.2015 - XII ZB 524/14
    In diesem Fall erhöht sich die Beschwer nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - XII ZB 132/15 - juris Rn. 17 mwN) um die mit der Abwehr einer insoweit ungerechtfertigten Zwangsvollstreckung verbundenen Kosten.
  • BGH, 16.03.2016 - XII ZB 503/15

    Unterhaltssache: Wert des Beschwerdegegenstands bei Verurteilung zur Einkommens-

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ-GSZ-128, 85NJW 1995, 664 f.; Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 2012 - XII ZB 354/11  FamRZ 2012, 1555 Rn. 5 mwN und vom 28. Oktober 2015 - XII ZB 524/14  FamRZ 2016, 116 Rn. 11).

    c) Zur Bewertung des Zeitaufwands des Auskunftspflichtigen kann grundsätzlich auf die Stundensätze zurückgegriffen werden, die der Auskunftspflichtige als Zeuge im Zivilprozess nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) erhalten würde (Senatsbeschlüsse vom 28. Oktober 2015 - XII ZB 524/14  FamRZ 2016, 116 Rn. 12 und vom 23. März 2011 - XII ZB 436/10  FamRZ 2011, 882 Rn. 9 mwN).

    Diese belaufen sich auf einen Betrag zwischen 3, 50 EUR (§ 20 JVEG) und höchstens 21 EUR (§ 22 JVEG) (Senatsbeschlüsse vom 28. Oktober 2015 - XII ZB 524/14  FamRZ 2016, 116 Rn. 12 und vom 28. November 2012 - XII ZB 620/11  FamRZ 2013, 105 Rn. 10 mwN).

    Dies ist vom Auskunftspflichtigen substantiiert vorzutragen (Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2015 - XII ZB 524/14  FamRZ 2016, 116 Rn. 13 mwN).

  • OLG Hamm, 19.02.2024 - 4 UF 142/21

    Auskunft, Beschwerdewert, Belegvorlage, Verkündungsmängel

    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Zusatzkosten, die durch die notwendige Einschaltung von Dritten, z.B. eines Steuerberaters entstehen, im Rahmen der Beschwer zu berücksichtigen sind (BGH FamRZ 2016, 116; Beschluss v. 25.10.2023 - XII ZB 250/22 -, juris), führt dies vorliegend zu keiner anderen Bewertung.
  • BGH, 08.07.2020 - XII ZB 334/19

    Wert des Beschwerdegegenstandes für die Beschwerde gegen einen zur

    Dies ist vom Auskunftspflichtigen substantiiert vorzutragen (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 22. Mai 2019 - XII ZB 325/18 - FamRZ 2019, 1340 Rn. 4 mwN und vom 28. Oktober 2015 - XII ZB 524/14 - FamRZ 2016, 116 Rn. 13 mwN).
  • OLG München, 23.09.2019 - 26 UF 720/19

    Beschwer des zur Auskunft und Belegvorlage Verpflichteten

    Der persönliche Aufwand des Beschwerdeführers an Zeit und Kosten ist nach dem Stundensatz zu bewerten, den der Beschwerdeführer als Zeuge in einem Zivilprozess nach § 20 JVEG erhalten würde (BGH, Beschluss vom 27.03.2019, XII ZB 564/18; BGH NJW-RR 2016, 9; BGH FamRZ 2014, 1100).

    Eines Hinzuziehens sachkundiger Personen, wie z.B. eines Steuerberaters, Rechtsanwalts oder Sachverständigen, bedarf es hierzu nicht (BGH FamRZ 2016, 116).

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 66/17

    Rechtsmittel gegen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung: Bemessung des Wertes

    Die Kosten der Zuziehung einer sachkundigen Hilfsperson können bei der Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes nämlich nur berücksichtigt werden, wenn und soweit sie zwangsläufig entstehen, weil der Auskunftspflichtige zu einer sachgerechten Auskunftserteilung nicht in der Lage ist (Senatsbeschlüsse vom 16. März 2016 - XII ZB 503/15 - FamRZ 2016, 1348 Rn. 10 und vom 28. Oktober 2015 - XII ZB 524/14 - FamRZ 2016, 116 Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 24.06.2021 - 13 UF 69/21

    Rechtsmittelbeschwer bei Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft im

    Abgesehen von dem - hier nicht vorliegenden - Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses ist auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (BGH, FamRZ 2016, 116).

    Die Kosten der Zuziehung einer sachkundigen Hilfsperson bei der Bemessung der Beschwer können nur berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen, weil der Auskunftspflichtige selbst zu einer sachgerechten Auskunftserteilung nicht in der Lage ist, was vom Auskunftspflichtigen substantiiert vorzutragen ist (vgl. BGH FamRZ 2016, 116; FamRZ 2015, 838; FamRZ 2011, 882 Rn. 12).

  • OLG Hamm, 09.01.2023 - 5 UF 208/22

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Abgesehen von dem - hier nicht vorliegenden - Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses ist auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (BGH, FamRZ 2016, 116).

    Die Kosten der Zuziehung einer sachkundigen Hilfsperson bei der Bemessung der Beschwer können nur berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen, weil der Auskunftspflichtige selbst zu einer sachgerechten Auskunftserteilung nicht in der Lage ist, was vom Auskunftspflichtigen substantiiert vorzutragen ist (vgl. BGH FamRZ 2016, 116; FamRZ 2015, 838; FamRZ 2011, 882 Rn. 12).

  • OLG Hamm, 06.01.2023 - 5 UF 208/22

    Wert der Beschwer bei Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft

    Abgesehen von dem - hier nicht vorliegenden - Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses ist auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (BGH, FamRZ 2016, 116 ).

    Die Kosten der Zuziehung einer sachkundigen Hilfsperson bei der Bemessung der Beschwer können nur berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen, weil der Auskunftspflichtige selbst zu einer sachgerechten Auskunftserteilung nicht in der Lage ist, was vom Auskunftspflichtigen substantiiert vorzutragen ist (vgl. BGH FamRZ 2016, 116; FamRZ 2015, 838 ; FamRZ 2011, 882 Rn. 12).

  • OLG München, 14.07.2020 - 2 UF 462/20

    Vollstreckung Auskunft: konkrete Titulierung des Auskunftsanspruchs

    Zur Bewertung des Zeitaufwands des Auskunftspflichtigen kann grundsätzlich auf die Stundensätze zurückgegriffen werden, die der Auskunftspflichtige als Zeuge im Zivilprozess nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) erhalten würde (vgl. BGH FamRZ 2016, 116).
  • OLG Köln, 24.06.2020 - 22 U 2/20

    Richtigkeit und Vollständigkeit einer bereits erteilten Auskunft über den

    Die Kosten der Zuziehung einer sachkundigen Hilfsperson können bei der Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes nur berücksichtigt werden, wenn und soweit sie zwangsläufig entstehen, weil der Auskunftspflichtige zu einer sachgerechten Auskunftserteilung nicht in der Lage ist (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 66/17 - Rdn. 11, juris vom 16. März 2016 - XII ZB 503/15 - FamRZ 2016, 1348 Rn. 10 und vom 28. Oktober 2015 - XII ZB 524/14 - FamRZ 2016, 116 Rn. 13).
  • OLG München, 26.11.2021 - 26 UF 526/21

    Beschwerde, Unterhaltsanspruch, Auskunft, Unterhalt, Antragsgegner,

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