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   BGH, 25.04.2018 - XII ZB 528/17   

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https://dejure.org/2018,13241
BGH, 25.04.2018 - XII ZB 528/17 (https://dejure.org/2018,13241)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2018 - XII ZB 528/17 (https://dejure.org/2018,13241)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2018 - XII ZB 528/17 (https://dejure.org/2018,13241)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    §§ 76 Abs. 1, ... 78 Abs. 1 FamFG, § 114 ZPO, § 276 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG, § 276 Abs. 2 Satz 1 FamFG, § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 276 Abs. 4 FamFG, § 74 Abs. 5, Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Gebotenheit der Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen hinsichtlich des Verfahrensgegenstands der Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich

  • rabüro.de

    Zur Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfahrenspfleger, Betreuung in allen Angelegenheiten

  • rewis.io

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Betreuungsrecht Und Unterbringungssachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebotenheit der Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen hinsichtlich des Verfahrensgegenstands der Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrenspfleger - und der mögliche Umfang der Betreuung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Verfahrenspflegerbestellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2199
  • MDR 2018, 870
  • FGPrax 2018, 221
  • FamRZ 2018, 1111
  • Rpfleger 2018, 547
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.08.2017 - XII ZB 611/16

    Bestellung eines Verfahrenspflegers bei möglicher Anordnung einer Betreuung in

    Auszug aus BGH, 25.04.2018 - XII ZB 528/17
    Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist nach § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG regelmäßig schon dann geboten, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. August 2017, XII ZB 611/16, FamRZ 2017, 1865 mwN).

    Dabei unterfällt es der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht, ob die den Tatsacheninstanzen obliegende Entscheidung ermessensfehlerfrei getroffen worden ist (Senatsbeschluss vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 6 mwN).

    Selbst wenn dem Betroffenen nach der Entscheidung letztlich einzelne restliche Bereiche zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung verblieben sind, entbindet dies jedenfalls dann nicht von der Bestellung eines Verfahrenspflegers, wenn die verbliebenen Befugnisse dem Betroffenen in seiner konkreten Lebensgestaltung keinen nennenswerten eigenen Handlungsspielraum belassen (Senatsbeschluss vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 336/17

    Betreuungssache: Zulässigkeit des dem Willen des Betroffenen widersprechenden

    Auszug aus BGH, 25.04.2018 - XII ZB 528/17
    Dabei ist das Vorliegen eines aktuellen Handlungsbedarfs nicht zwingend erforderlich; es genügt, dass dieser Bedarf jederzeit auftreten kann und für diesen Fall die begründete Besorgnis besteht, dass ohne die Einrichtung einer Betreuung nicht das Notwendige veranlasst wird (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 336/17 - FamRZ 2018, 134 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 27.09.2017 - XII ZB 330/17

    Betreuungssache: Voraussetzung eines Betreuungsbedarfs für einen bestimmten

    Auszug aus BGH, 25.04.2018 - XII ZB 528/17
    Für das weitere Verfahren weist der Senat auf Folgendes hin: Bei seiner Entscheidung wird das Landgericht zu berücksichtigen haben, dass ein Betreuer nur für einen Aufgabenkreis bestellt werden darf, in dem die Betreuung erforderlich ist, was wiederum aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen ist (Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZB 330/17 - FamRZ 2018, 54 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 16.03.2016 - XII ZB 203/14

    Bestellung eine Verfahrenspflegers bei möglicher Anordnung einer Betreuung in

    Auszug aus BGH, 25.04.2018 - XII ZB 528/17
    Ob es sich um einen solchen Ausnahmefall handelt, ist anhand der gemäß § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG vorgeschriebenen Begründung zu beurteilen (Senatsbeschluss vom 16. März 2016 - XII ZB 203/14 - NJW 2016, 1828 Rn. 11).
  • BGH, 05.05.2021 - XII ZB 510/20

    Gebotenheit der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Selbst wenn dem Betroffenen nach der Entscheidung letztlich einzelne restliche Bereiche zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung verblieben sind, entbindet dies jedenfalls dann nicht von der Bestellung eines Verfahrenspflegers, wenn die verbliebenen Befugnisse dem Betroffenen in seiner konkreten Lebensgestaltung keinen nennenswerten eigenen Handlungsspielraum belassen (Senatsbeschluss vom 25. April 2018 - XII ZB 528/17 - FamRZ 2018, 1111 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 11.09.2019 - XII ZB 537/18

    Anspruch auf Bestellung eines Verfahrenspflegers bei Leiden an einer paranoiden

    Selbst wenn dem Betroffenen nach der Entscheidung letztlich einzelne restliche Bereiche zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung verblieben sind, entbindet dies jedenfalls dann nicht von der Bestellung eines Verfahrenspflegers, wenn die verbliebenen Befugnisse dem Betroffenen in seiner konkreten Lebensgestaltung keinen nennenswerten eigenen Handlungsspielraum belassen (Senatsbeschluss vom 25. April 2018 - XII ZB 528/17 - FamRZ 2018, 1111 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 02.06.2021 - XII ZB 540/20

    Wird die vom erstinstanzlichen Gericht für eine Betreuung festgesetzte

    Dabei ist das Vorliegen eines aktuellen Handlungsbedarfs nicht zwingend erforderlich; es genügt, dass dieser Bedarf jederzeit auftreten kann und für diesen Fall die begründete Besorgnis besteht, dass ohne die Einrichtung einer Betreuung nicht das Notwendige veranlasst wird (Senatsbeschluss vom 25. April 2018 - XII ZB 528/17 - FamRZ 2018, 1111 Rn. 12 mwN).
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