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   BGH, 24.01.2018 - XII ZB 534/17   

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https://dejure.org/2018,3643
BGH, 24.01.2018 - XII ZB 534/17 (https://dejure.org/2018,3643)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2018 - XII ZB 534/17 (https://dejure.org/2018,3643)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17 (https://dejure.org/2018,3643)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verschuldete Versäumung einer Rechtsmittelfrist in Fällen einer unrichtigen, offenkundig falschen Rechtsbehelfsbelehrung; Verfahrensrechtliche Grundkenntnisse eines im Familienrecht tätigen Rechtsanwalts; Unterteilung in Familienstreitsachen einerseits und andere ...

  • Anwaltsblatt

    § 117 FamFG, § 233 ZPO
    Anwalt durfte nicht auf unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung vertrauen

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschuldete Versäumung einer Rechtsmittelfrist bei unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung; Anforderungen an verfahrensrechtliche Grundkenntnisse eines im Familienrecht tätigen Rechtsanwalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 S. 2; FamFG § 117 Abs. 5
    Verschuldete Versäumung einer Rechtsmittelfrist in Fällen einer unrichtigen, offenkundig falschen Rechtsbehelfsbelehrung; Verfahrensrechtliche Grundkenntnisse eines im Familienrecht tätigen Rechtsanwalts; Unterteilung in Familienstreitsachen einerseits und andere ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Die Unterteilung in Familienstreitsachen und Familiensachen muss jeder Anwalt kennen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Versäumung einer Rechtsmittelfrist bei offenkundig falscher Rechtsbehelfsbelehrung

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 117 FamFG, § 233 ZPO
    Anwalt durfte nicht auf unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung vertrauen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 117 FamFG, § 233 ZPO
    Anwalt durfte nicht auf unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung vertrauen

  • ftcam-ra.de PDF, S. 2 (Entscheidungsbesprechung)

    Ehegattenunterhalt (Verfahrensrecht)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 385
  • MDR 2018, 420
  • FGPrax 2018, 96
  • FamRZ 2018, 699
  • AnwBl 2018, 491
  • AnwBl Online 2018, 802
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11

    Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer

    Auszug aus BGH, 24.01.2018 - XII ZB 534/17
    Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2013, XII ZB 38/13, FamRZ 2014, 643 und vom 13. Juni 2012, XII ZB 592/11, FamRZ 2012, 1287).2.
  • BGH, 18.12.2013 - XII ZB 38/13

    Versäumnisbeschluss über die Zahlung von Kindesunterhalt: Voraussetzungen einer

    Auszug aus BGH, 24.01.2018 - XII ZB 534/17
    Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2013, XII ZB 38/13, FamRZ 2014, 643 und vom 13. Juni 2012, XII ZB 592/11, FamRZ 2012, 1287).2.
  • BGH, 10.01.2023 - VIII ZB 41/22

    Verschulden eines Rechtsanwalts an einem Fristversäumnis (hier

    Die Fristversäumung ist mithin auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17, FamRZ 2018, 699 Rn. 7; vom 25. November 2020 - XII ZB 256/20, NJW 2021, 784 Rn. 7; vom 15. Juli 2021 - IX ZB 73/19, WM 2021, 1949 Rn. 15; vgl. auch BVerfG, NJW 2021, 915 Rn. 33 ff.).
  • BGH, 25.11.2020 - XII ZB 256/20

    Versäumung einer Rechtsmittelfrist in den Fällen einer unrichtigen

    Das gilt auch bei einer von einem Familiensenat eines Oberlandesgerichts erteilten Rechtsbehelfsbelehrung, wenn der Fehler in keiner Weise nachvollziehbar ist und sich das Vorliegen eines offensichtlichen Versehens aufdrängt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17, FamRZ 2018, 699).

    Die Fristversäumung ist mithin auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17 - FamRZ 2018, 699 Rn. 7 mwN; vgl. BVerfG Beschluss vom 4. September 2020 - 1 BvR 2427/19 - juris Rn. 33 ff.).

    Daran ändert der Umstand nichts, dass diese einfachen Anforderungen genügende Kenntnis des Verfahrensrechts selbstverständlich auch vom Familiengericht (hier: vom Familiensenat eines Oberlandesgerichts) zu verlangen ist, zumal der Fehler in der Rechtsbehelfsbelehrung in keiner Weise nachvollziehbar ist und sich das Vorliegen eines offensichtlichen Versehens aufdrängt (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17 - FamRZ 2018, 699 Rn. 9 mwN).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2018 - U (Kart) 1/18

    Zuständigkeit der Kartellgerichte bei Anwendung von Marktmissbrauchsvorschriften

    Die Anrufung des unzuständigen Rechtsmittelgerichts oder die Versäumung der Rechtsmittelfrist ist auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung daher nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb, ausgehend von dem bei einem im betreffenden Rechtsgebiet tätigen Rechtsanwalt, nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermocht hat (vgl. in diesem Sinne BGH, Beschluss v. 28. September 2017 - V ZB 109/16 , NJW 2018, 164 Rz. 13; Beschluss v. 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17 , MDR 2018, 420 Rz. 7).

    Dies gilt unabhängig davon, ob im einzelnen Fall die Rechtsvertretung durch einen Fachanwalt erfolgt, da der Rechtsanwalt mit der Übernahme eines entsprechenden Mandats die verfahrensrechtliche Sachkunde auf dem betroffenen Rechtsgebiet für sich in Anspruch nimmt (vgl. in diesem Sinne BGH, Beschluss v. 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17 , MDR 2018, 420 Rz. 8).

  • BVerfG, 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßig strenge Handhabung der

    Die Fristversäumung sei mithin auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen sei und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17 -, NJW-RR 2018, S. 385 [zu § 117 Abs. 5 FamFG]; Beschluss vom 18. Dezember 2013 - XII ZB 38/13 -, NJW-RR 2014, S. 517 ).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2019 - 3 W 157/19

    Verwerfung einer verfristeten sofortigen Beschwerde

    Erweist sich die Rechtsmittelbelehrung als offenkundig falsch und ist sie deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht geeignet, den Anschein der Richtigkeit zu erwecken, ist die Fristversäumung trotzdem als schuldhaft anzusehen (BGH NJW-RR 2018, 385; BVerwG, Beschluss vom 8. März 2019, 5 PB 15/18 - zitiert nach juris; Wendtland, in: BeckOK ZPO, Stand: 1. Juli 2019, § 233 ZPO Rn. 17).

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass ein Rechtsanwalt, der ein Mandat im Zusammenhang mit der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland übernimmt, die entsprechende verfahrensrechtliche Sachkunde für sich in Anspruch nimmt (vgl. BGH NJW-RR 2018, 385).

  • OLG Brandenburg, 16.08.2018 - 13 UF 81/18

    Verfahrenskostenhilfe bei Kindesunterhalt: Bestellungsanzeige des Rechtsanwalts;

    Die Fristversäumung ist auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (vgl. BGH FamRZ 2018, 699 Rn 7 m.w.N.).

    Dessen Verschulden muss sich die Antragsgegnerin gemäß §§ 113 Abs. 1 FamFG, 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen (vgl. BGH FamRZ 2018, 699 Rn 6).

    Die Fristversäumung ist mithin auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (vgl. BGH FamRZ 2018, 699 Rn 7 m.w.N.).

  • BVerwG, 08.03.2019 - 5 PB 15.18

    Nicht rechtzeitige Erhebung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17 - MDR 2018, 420 Rn. 7).

    Der Irrtum des Prozessvertreters des Antragstellers war weder unvermeidbar noch nachvollziehbar und daher verständlich (vgl. BAG, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 2 AZR 611/03 - NJW 2005, 3515 ; BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - 6 P 18.10 - Buchholz 251.95 § 61 MBGSH Nr. 2 Rn. 18 f.; BGH, Beschluss vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17 - MDR 2018, 420 Rn. 7).

  • BGH, 15.07.2021 - IX ZB 73/19

    Rechtsbehelfe gegen die Vollstreckung von im Ausland erwirkten Titeln

    Die Fristversäumung ist mithin auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (BGH, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 18/16, NJW 2017, 3002 Rn. 12; vom 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17, NJW 2018, 165 Rn. 7; vom 24. Januar 2018 - XII ZB 534/17, NJW-RR 2018, 385 Rn. 7; vom 25. November 2020 - XII ZB 256/20, NJW 2021, 784 Rn. 7; vgl. auch BVerfG, NJW 2021, 915 Rn. 33 ff).
  • OLG Stuttgart, 07.10.2019 - 17 UF 156/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einer Familiensache auf Rückführung

    Ein Rechtsanwalt kann hiernach das Vertrauen in eine Rechtsmittelbelehrung nur dann in Anspruch nehmen, wenn die inhaltlich fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung zu einem unvermeidbaren, zumindest aber zu einem nachvollziehbaren und daher verständlichen Rechtsirrtum des Rechtsanwalts geführt hat (BGH, FamRZ 2018, 699 Rn. 7).

    Daran ändert der Umstand nichts, dass die hier geforderte Kenntnis des Verfahrensrechts selbstverständlich auch vom Familiengericht zu verlangen und der Fehler in der Rechtsbehelfsbelehrung daher gravierend ist (BGH, FamRZ 2018, 699 Rn. 9).

  • BayObLG, 19.08.2021 - 102 VA 56/21

    Wiedereinsetzung bei unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung

    Auch ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich auf die Richtigkeit einer (gerichtlich) erteilten Rechtsbehelfsbelehrung vertrauen, ohne dass es darauf ankommt, ob die Belehrung gesetzlich vorgeschrieben ist oder nicht; denn durch eine Rechtsbehelfsbelehrung, deren Unrichtigkeit für einen Rechtsanwalt nicht ohne weiteres, das heißt nicht ohne nähere Rechtsprüfung erkennbar ist, wird auch für ihn ein Vertrauenstatbestand geschaffen (vgl. BVerfG NJW 2021, 915 Rn. 36 f.; BGH, Beschluss vom 25. November 2020, XII ZB 256/20, NJW 2021, 784 Rn. 7; Beschluss vom 24. Januar 2018, XII ZB 534/17, NJW-RR 2018, 385 Rn. 7; NJW 2012, 2443 Rn. 10 f.).

    Zwar haben sich die Antragstellerinnen darauf berufen, der Antrag sei rechtzeitig gestellt worden und zugleich die Meinung vertreten, ein Verschulden im Sinne der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2018 (Az. XII ZB 534/17) liege nicht vor.

  • OLG Brandenburg, 12.11.2019 - 1 W 28/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur

  • BayObLG, 19.08.2021 - 102 VA 74/21

    Wiedereinsetzung bei lückenhafter Rechtsbehelfsbelehrung - Darlegung des

  • OLG Bremen, 25.03.2021 - 4 UF 25/21
  • BayObLG, 12.05.2021 - 101 VA 44/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fehlen einer Rechtsbehelfsbelehrung und

  • OLG Schleswig, 25.08.2020 - 15 WF 124/20

    Beschwerdebegründungsfrist in Verfahren nach dem Haager

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