Rechtsprechung
BGH, 07.05.2014 - XII ZB 540/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 70 Abs 3 S 1 Nr 2 FamFG, § 70 Abs 3 S 2 FamFG, § 26 Abs 3 GNotKG, § 1906 BGB
Unterbringungssache: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des Betreuers eines psychisch kranken Betroffenen gegen die Ablehnung der Unterbringung zu Zwecken der Zwangsmedikation; Gerichtsgebührenfreiheit von Rechtsmittelverfahren - JLaw (App) | www.prinz.law
- Jurion
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen die eine Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahme ablehnende tatrichterliche Entscheidung i.R.d. Zulassung durch das Beschwerdegericht; Genehmigung der Unterbringung eines Betroffenen zur Heilbehandlung und Zwangsmedikation wegen einer schizoaffektiven Psychose
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen die eine Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahme ablehnende tatrichterliche Entscheidung i.R.d. Zulassung durch das Beschwerdegericht; Genehmigung der Unterbringung eines Betroffenen zur Heilbehandlung und Zwangsmedikation wegen einer schizoaffektiven Psychose
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unterbringung zur Heilbehandlung mit Zwangsmedikation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsbeschwerde in Unterbringungssachen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsmittelverfahren in Unterbringungssachen - und die Gerichtskostenfreiheit
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betreuungsrecht - Unterbringung und die Rechtsbeschwerde des Betroffenen
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Zur Rechtsbeschwerde
Verfahrensgang
- AG Hamburg-St. Georg, 05.06.2013 - 993 XVII S 3387
- LG Hamburg, 16.09.2013 - 301 T 251/13
- BGH, 07.05.2014 - XII ZB 540/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 897
- MDR 2014, 869
- FGPrax 2014, 180
- FamRZ 2014, 1285
- FamRZ 2014, 1621
- Rpfleger 2014, 561
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14
Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungserfordernis für eine …
Die Rechtsbeschwerde ist aufgrund der Zulassung durch das Beschwerdegericht gemäß § 70 Abs. 1 FamFG statthaft (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13 - FamRZ 2014, 1285 Rn. 8) und auch im Übrigen zulässig.Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist in Unterbringungssachen gerichtsgebührenfrei (Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13 - FamRZ 2014, 1285 Rn. 10 f.).
Vielmehr ergibt es sich daraus, dass der Gesetzgeber an dem unter Geltung des § 128 b Satz 1 KostO bestehenden Zustand der Gerichtsgebührenfreiheit von Unterbringungssachen - der sich auch auf Rechtsmittelverfahren erstreckte - durch Einführung des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare vom 23. Juli 2013 (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG; BGBl. I S. 2586) nichts ändern wollte (Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13 - FamRZ 2014, 1285 Rn. 11 mwN).
- BGH, 15.07.2015 - XII ZB 144/15
Unterbringungssache: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen die Sache …
In einer Unterbringungssache im Sinn des § 312 FamFG ist die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen einen Beschluss, mit dem das Beschwerdegericht die Sache an das erstinstanzliche Gericht zurückverweist, nur statthaft, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 7. Mai 2014, XII ZB 540/13, FamRZ 2014, 1285).Die vom Beschwerdegericht erteilte - unzutreffende - Rechtsmittelbelehrung stellt keine Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde dar (Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13 - FamRZ 2014, 1285 Rn. 6 …und vom 20. Juli 2011 - XII ZB 445/10 - FamRZ 2011, 1728 Rn. 16).
Der Gesetzgeber wollte die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nur gegen Beschlüsse eröffnen, die unmittelbar freiheitsentziehende Wirkung haben (Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13 - FamRZ 2014, 1285 Rn. 8; BT-Drucks. 16/12717 S. 60).
Auf eine solche Fallgestaltung findet § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 FamFG schon mangels planwidriger Regelungslücke keine entsprechende Anwendung (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13 - FamRZ 2014, 1285 Rn. 9).
- OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 387/14
Rechtsstellung des Vorkaufsberechtigten bei Erwerb eines Grundstücks durch …
Vielmehr kann auch die Frage des Obsiegens bzw. Unterliegens von maßgeblicher Bedeutung sein; ihr ist umso größeres Gewicht beizumessen, je eher ein Verfahren einem Streitverfahren nach der ZPO ähnelt (st. Rspr. des Senats; vgl. zuletzt Beschl. vom 27.02.2015 - 2 Wx 27/15; ebenso BGH, NJW-RR 2014, 897, 899; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 207; OLG München, FamRZ 2012, 1895;… Keidel/Zimmermann, FamFG, 18. Aufl. 2014, § 81 Rn. 44).
- BGH, 11.02.2015 - XII ZB 48/14
Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde im Namen des Betroffenen durch den von dem …
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei (Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13 - FamRZ 2014, 1285 Rn. 10 ff.). - BGH, 19.07.2017 - XII ZB 300/17
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde in Unterbringungssachen ohne Zulassung; …
Die vom Beschwerdegericht erteilte - unzutreffende - Rechtsmittelbelehrung stellt keine Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde dar (…st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 2015 - XII ZB 144/15 - FamRZ 2015, 1701 Rn. 6 mwN und vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13 - FamRZ 2014, 1285 Rn. 6 mwN).Denn durch § 70 Abs. 3 Satz 2 FamFG ist ausdrücklich geregelt, dass Rechtsbeschwerden in Unterbringungssachen - zu denen nach § 312 Satz 1 Nr. 3 FamFG auch die ärztliche Zwangsmaßnahme hinsichtlich eines Volljährigen nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker gehört - nur dann ohne Zulassung statthaft sind, wenn die Unterbringung oder freiheitsentziehende Maßnahme angeordnet worden ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 2015 - XII ZB 144/15 - FamRZ 2015, 1701 Rn. 7 f. mwN und vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13 - FamRZ 2014, 1285 Rn. 7 f. mwN).
- OLG Köln, 06.02.2015 - 2 Wx 27/15
Gegenstandswert der Eintragung als Eigentümer eines Grundstücks
Die Vorschrift geht dabei nicht von einem Regel-Ausnahme-Verhältnis aus, in dem die Nichterstattung die Regel, die Kostenerstattung die Ausnahme darstellt; vielmehr knüpft die Anordnung der Kostenerstattung allgemein an das Ergebnis einer stets erforderlichen Billigkeitsabwägung an, ohne dass es darauf ankäme, die Hürde einer Regelwirkung zu überwinden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschl. vom 22.03.2013 - 2 Wx 74/13; Beschl. vom 13.05.2013 - 2 Wx 147/13; Beschl. vom 04.06.2013 - 2 Wx 157/13; ebenso BGH, NJW-RR 2014, 897, 899; OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 207; OLG München, FamRZ 2012, 1895;… Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 81 Rn. 44). - BGH, 01.10.2014 - XII ZB 421/14 Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei (Senatsbeschluss vom 7. Mai 2014 - XII ZB 540/13 - FamRZ 2014, 1285 Rn. 10 ff.).