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   BGH, 25.06.2014 - XII ZB 568/10   

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https://dejure.org/2014,18404
BGH, 25.06.2014 - XII ZB 568/10 (https://dejure.org/2014,18404)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2014 - XII ZB 568/10 (https://dejure.org/2014,18404)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - XII ZB 568/10 (https://dejure.org/2014,18404)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 VersAusglG
    Betriebliche Anwartschaften im Versorgungsausgleich: Beschlussfassung bei interner Teilung des fondsgebundenen Anteils am Garantie-Deckungskapital einer Pensionskasse

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    "Offene Beschlussfassung" bei der internen Teilung eines (teilweise) fondsgebundenen Anrechts i.R.e. Ausgleichswert des Versorgungsvermögens

  • rewis.io

    Betriebliche Anwartschaften im Versorgungsausgleich: Beschlussfassung bei interner Teilung des fondsgebundenen Anteils am Garantie-Deckungskapital einer Pensionskasse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 10
    "Offene Beschlussfassung" bei der internen Teilung eines (teilweise) fondsgebundenen Anrechts i.R.e. Ausgleichswert des Versorgungsvermögens

  • rechtsportal.de

    "Offene Beschlussfassung" bei der internen Teilung eines (teilweise) fondsgebundenen Anrechts i.R.e. Ausgleichswert des Versorgungsvermögens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Interne Teilung eines fondsgebundenen Anrechts im Versorgungsausgleich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Interne Teilung eines (teilweise) fondsgebundenen Anrechts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Interne Teilung eines fondsgebundenen Anrechts beim Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Interne Teilung eines fondsgebundenen Anrechts beim Versorgungsausgleich

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2728
  • MDR 2014, 967
  • FamRZ 2014, 1534
  • WM 2014, 1536
  • NZG 2014, 1034
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus BGH, 25.06.2014 - XII ZB 568/10
    Dies ist gewährleistet, wenn im Vergleich zum Anrecht der ausgleichspflichtigen Person für den Berechtigten ein eigenständiges und entsprechend gesichertes Anrecht in Höhe des Ausgleichswerts mit vergleichbarer Wertentwicklung und grundsätzlich gleichem Risikoschutz übertragen wird (§ 11 Abs. 1 Satz 2 VersAusglG; vgl. Senatsbeschluss vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - FamRZ 2011, 547 Rn. 20 mwN).

    Die gerichtliche Entscheidung ist auf die Übertragung eines Anrechts in Höhe des Ausgleichswertes gerichtet; ihre rechtsgestaltende Wirkung erfordert eine genaue Bezeichnung der Art und der Höhe des für den Berechtigten zu übertragenden Versorgungsanrechts (Senatsbeschluss vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - FamRZ 2011, 547 Rn. 24 mwN).

    Aus diesem Grunde ist es nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei der internen Teilung auch zwingend geboten, die maßgeblichen Teilungs- und Versorgungsregelungen in der gerichtlichen Entscheidung konkret zu bezeichnen, um damit den Inhalt des für den Ausgleichsberechtigten bei dem Versorgungsträger geschaffenen Anrechts klarzustellen (Senatsbeschlüsse vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - FamRZ 2011, 547 Rn. 22 ff. und vom 23. Januar 2013 - XII ZB 541/12 - FamRZ 2013, 611 Rn. 9).

  • OLG Saarbrücken, 11.06.2012 - 6 UF 42/12

    Versorgungsausgleich: Tenorierung der Ausgleichsentscheidung

    Auszug aus BGH, 25.06.2014 - XII ZB 568/10
    Für eine solcherart offene Beschlussfassung besteht weder eine gesetzliche Grundlage noch eine Notwendigkeit (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart FamRZ 2011, 979; OLG Saarbrücken Beschluss vom 11. Juni 2012 - 6 UF 42/12 - juris Rn. 16).

    Ist dies der Fall, so ist die Umsetzung der Ausgleichsentscheidung des Gerichts anhand der Vorschriften der vom Gericht geprüften Teilungsordnung allein Sache des Versorgungsträgers (zutreffend OLG Saarbrücken Beschluss vom 11. Juni 2012 - 6 UF 42/12 - juris Rn. 16).

  • OLG Zweibrücken, 14.06.2012 - 2 UF 38/12
    Auszug aus BGH, 25.06.2014 - XII ZB 568/10
    bb) Ob eine Beschlussfassung zulässig ist, welche die zum Ehezeitende vorhandenen Fondsanteile (nach Abzug von Teilungskosten) hälftig teilt (so OLG Celle FamRZ 2013, 468, 469; OLG Zweibrücken Beschluss vom 14. Juni 2012 - 2 UF 38/12 - juris Rn. 13; Glockner/Hoenes/Weil Der Versorgungsausgleich 2. Aufl. § 6 Rn. 154; Wick Der Versorgungsausgleich 3. Aufl. Rn. 341 mwN), braucht hier nicht geklärt zu werden.
  • BGH, 20.10.1993 - XII ZB 35/92

    Versorgungsausgleich im Hinblick auf eine private

    Auszug aus BGH, 25.06.2014 - XII ZB 568/10
    Die insoweit nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VersAusglG erforderliche Kompensation ist regelmäßig darin zu erblicken, dass das gesamte der Antragstellerin zugeteilte Deckungskapital für die Leibrente verwendet werden kann, während ansonsten die Risikoprämie für eine beitragsfrei aufrechterhaltene Zusatzversicherung aus dem Deckungskapital der Hauptversicherung entnommen werden müsste (vgl. auch Senatsbeschluss vom 20. Oktober 1993 - XII ZB 35/92 - FamRZ 1994, 559, 560; Kirchmeier VersR 2009, 1581, 1586).
  • OLG München, 14.10.2010 - 12 UF 605/10

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung des fondsgebundenen Anteils am

    Auszug aus BGH, 25.06.2014 - XII ZB 568/10
    Das Beschwerdegericht hat seine in FamRZ 2011, 377 veröffentlichte Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: Bei dem betroffenen Anrecht handele es sich um ein nach § 45 Abs. 1 VersAusglG unmittelbar zu bewertendes Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes.
  • BGH, 29.02.2012 - XII ZB 609/10

    Versorgungsausgleich: Konkrete Bewertung einer fondsgebundenen privaten

    Auszug aus BGH, 25.06.2014 - XII ZB 568/10
    Soweit sich der Wert des Anrechts nach einem Fondsguthaben richtet, kann dies unmittelbar bestimmten Zeitabschnitten zugeordnet werden, so dass der Versorgungsträger den Ehezeitanteil zutreffend im Wege der unmittelbaren Bewertung nach § 39 VersAusglG ermittelt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Februar 2012 - XII ZB 609/10 - FamRZ 2012, 694 Rn. 21).
  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 541/12

    Gerichtliche Entscheidung im Versorgungsausgleichsverfahren: Benennung der

    Auszug aus BGH, 25.06.2014 - XII ZB 568/10
    Aus diesem Grunde ist es nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei der internen Teilung auch zwingend geboten, die maßgeblichen Teilungs- und Versorgungsregelungen in der gerichtlichen Entscheidung konkret zu bezeichnen, um damit den Inhalt des für den Ausgleichsberechtigten bei dem Versorgungsträger geschaffenen Anrechts klarzustellen (Senatsbeschlüsse vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - FamRZ 2011, 547 Rn. 22 ff. und vom 23. Januar 2013 - XII ZB 541/12 - FamRZ 2013, 611 Rn. 9).
  • OLG Celle, 28.08.2012 - 10 UF 17/12

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten an einem

    Auszug aus BGH, 25.06.2014 - XII ZB 568/10
    bb) Ob eine Beschlussfassung zulässig ist, welche die zum Ehezeitende vorhandenen Fondsanteile (nach Abzug von Teilungskosten) hälftig teilt (so OLG Celle FamRZ 2013, 468, 469; OLG Zweibrücken Beschluss vom 14. Juni 2012 - 2 UF 38/12 - juris Rn. 13; Glockner/Hoenes/Weil Der Versorgungsausgleich 2. Aufl. § 6 Rn. 154; Wick Der Versorgungsausgleich 3. Aufl. Rn. 341 mwN), braucht hier nicht geklärt zu werden.
  • OLG Stuttgart, 23.12.2010 - 15 UF 241/10

    Versorgungsausgleich: Zulässigkeit der quotalen Übertragung von Anrechten aus

    Auszug aus BGH, 25.06.2014 - XII ZB 568/10
    Für eine solcherart offene Beschlussfassung besteht weder eine gesetzliche Grundlage noch eine Notwendigkeit (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart FamRZ 2011, 979; OLG Saarbrücken Beschluss vom 11. Juni 2012 - 6 UF 42/12 - juris Rn. 16).
  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 813/14

    Altersversorgung - Versorgungsausgleich - Bindung

    Die interne Teilung erfolgt durch richterlichen Gestaltungsakt (BGH 25. Juni 2014 - XII ZB 568/10 - Rn. 17; 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - Rn. 23 mwN; BT-Drs. 16/10144 S. 54) .

    cc) Soweit das Amtsgericht - anders als von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt (vgl. BGH 25. Juni 2014 - XII ZB 568/10 - Rn. 18; 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - Rn. 22 ff.; 23. Januar 2013 - XII ZB 541/12 - Rn. 9) - die für die interne Teilung maßgebliche Teilungs- und Versorgungsregelung in seiner Beschlussformel nicht konkret bezeichnet hat, führt dies ebenfalls zu keiner anderen Bewertung.

  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 178/12

    Versorgungsausgleich: Interne Teilung von Anrechten bei einem betrieblichen

    Der Ehezeitanteil ist gemäß Ziffer 2.2.1 der Teilungsordnung zutreffend nach der unmittelbaren Bewertungsmethode (§§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 1 VersAusglG) als Anzahl der Anteile ermittelt worden, deren Erwerb auf den in der Ehezeit bereitgestellten Beiträgen beruht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Februar 2012 - XII ZB 609/10 - FamRZ 2012, 694 Rn. 21 und vom 25. Juni 2014 - XII ZB 568/10 - FamRZ 2014, 1534 Rn. 8).

    Eine vergleichbare Verfahrensweise hat der Senat auch bei der internen Teilung einer teilweise fondsgebundenen Rentenversicherung grundsätzlich für geeignet gehalten, um angesichts möglicher Wert- und Bestandsveränderungen im Vorsorgevermögen einen entsprechenden Ausgleichswert für den ausgleichsberechtigten Ehegatten sicherzustellen (Senatsbeschluss vom 25. Juni 2014 - XII ZB 568/10 - FamRZ 2014, 1534 Rn. 11).

    Ist dies der Fall, so ist die Umsetzung der Ausgleichsentscheidung des Gerichts anhand der Vorschriften der vom Gericht geprüften Teilungsordnung allein Sache des Versorgungsträgers (Senatsbeschluss vom 25. Juni 2014 - XII ZB 568/10 - FamRZ 2014, 1534 Rn. 18; OLG Saarbrücken Beschluss vom 11. Juni 2012 - 6 UF 42/12 - juris Rn. 16).

  • BGH, 25.02.2015 - XII ZB 364/14

    Versorgungsausgleichsverfahren: Gerichtliche Prüfung einer angemessenen

    Rechnet der Versorgungsträger den das Gesamtrisiko repräsentierenden Ausgleichswert im Anschluss an die Teilung nach den für eine reine Altersrente geltenden Formeln versicherungsmathematisch für die ausgleichsberechtigte Person um, ist der entfallende Risikoschutz automatisch kompensiert (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juni 2014 - XII ZB 568/10 - FamRZ 2014, 1534 Rn. 13).
  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 537/12

    Versorgungsausgleich: Interne Teilungsfähigkeit fondsgebundener Anteile der

    Der Ehezeitanteil ist gemäß Ziffer 2.2.1 der Teilungsordnung zutreffend nach der unmittelbaren Bewertungsmethode (§§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 1 VersAusglG) als Anzahl der Anteile ermittelt worden, deren Erwerb auf den in der Ehezeit bereitgestellten Beiträgen beruht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Februar 2012 - XII ZB 609/10 - FamRZ 2012, 694 Rn. 21 und vom 25. Juni 2014 - XII ZB 568/10 - FamRZ 2014, 1534 Rn. 8).

    Eine vergleichbare Verfahrensweise hat der Senat auch bei der internen Teilung einer teilweise fondsgebundenen Rentenversicherung grundsätzlich für geeignet gehalten, um angesichts möglicher Wert- und Bestandsveränderungen im Vorsorgevermögen einen entsprechenden Ausgleichswert für den ausgleichsberechtigten Ehegatten sicherzustellen (Senatsbeschluss vom 25. Juni 2014 - XII ZB 568/10 - FamRZ 2014, 1534 Rn. 11).

    Ist dies der Fall, so ist die Umsetzung der Ausgleichsentscheidung des Gerichts anhand der Vorschriften der vom Gericht geprüften Teilungsordnung allein Sache des Versorgungsträgers (Senatsbeschluss vom 25. Juni 2014 - XII ZB 568/10 - FamRZ 2014, 1534 Rn. 18; OLG Saarbrücken Beschluss vom 11. Juni 2012 - 6 UF 42/12 - juris Rn. 16).

  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 354/12

    Versorgungsausgleich: Interne Teilung von Anrechten bei einem betrieblichen

    Der Ehezeitanteil ist gemäß Ziffer 2.2.1 der Teilungsordnung zutreffend nach der unmittelbaren Bewertungsmethode (§§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 1 VersAusglG) als Anzahl der Anteile ermittelt worden, deren Erwerb auf den in der Ehezeit bereitgestellten Beiträgen beruht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Februar 2012 - XII ZB 609/10 - FamRZ 2012, 694 Rn. 21 und vom 25. Juni 2014 - XII ZB 568/10 - FamRZ 2014, 1534 Rn. 8).

    Eine vergleichbare Verfahrensweise hat der Senat auch bei der internen Teilung einer teilweise fondsgebundenen Rentenversicherung grundsätzlich für geeignet gehalten, um angesichts möglicher Wert- und Bestandsveränderungen im Vorsorgevermögen einen entsprechenden Ausgleichswert für den ausgleichsberechtigten Ehegatten sicherzustellen (Senatsbeschluss vom 25. Juni 2014 - XII ZB 568/10 - FamRZ 2014, 1534 Rn. 11).

    Ist dies der Fall, so ist die Umsetzung der Ausgleichsentscheidung des Gerichts anhand der Vorschriften der vom Gericht geprüften Teilungsordnung allein Sache des Versorgungsträgers (Senatsbeschluss vom 25. Juni 2014 - XII ZB 568/10 - FamRZ 2014, 1534 Rn. 18; OLG Saarbrücken Beschluss vom 11. Juni 2012 - 6 UF 42/12 - juris Rn. 16).

  • BGH, 19.11.2014 - XII ZB 353/12

    Versorgungsausgleichsentscheidung: Notwendige Begründung der tatrichterlichen

    Ist dies - wie hier - der Fall, so ist die Umsetzung der Ausgleichsentscheidung des Gerichts anhand der Vorschriften der vom Gericht geprüften Teilungsordnung allein Sache des Versorgungsträgers (Senatsbeschlüsse vom 17. September 2014 - XII ZB 178/12 - juris Rn. 26 und vom 25. Juni 2014 - XII ZB 568/10 - FamRZ 2014, 1534 Rn. 18).
  • BGH, 18.08.2021 - XII ZB 359/19

    Zur Frage, inwieweit die in § 44 Abs. 3 der Satzung der Evangelischen

    Eine vergleichbare Wertentwicklung des Anrechts im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VersAusglG wird in der Regel dadurch gewährleistet, dass der Berechtigte in das Versorgungssystem des Ausgleichspflichtigen aufgenommen wird (Senatsbeschluss vom 25. Juni 2014 - XII ZB 568/10 - FamRZ 2014, 1534 Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2019 - 24 U 21/18

    Anforderungen an die Durchführung der internen Teilung von Anrechten in der

    Deshalb ist bei der internen Teilung die genaue Bezeichnung der maßgeblichen Versorgungsregelungen im Tenor der gerichtlichen Entscheidung geboten, um den konkreten Inhalt des durch richterlichen Gestaltungsakt für den Ausgleichsberechtigten bei dem Versorgungsträger geschaffenen Anrechts klarzustellen (vgl. BGH, st. Rspr., Beschlüsse vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10, Rz. 24 ; vom 23. Januar 2013 - XII ZB 541/12, Rz. 9; vom 29. Mai 2013 - XII ZB 663/11, Rz. 10; vom 25. Juni 2014 - XII ZB 568/10, Rz. 18; Borth, Versorgungsausgleich, 7. Auflage 2014, Kapitel 3, Rn. 632).

    Genügt die Teilungsordnung des Versorgungsträgers den Anforderungen des § 11 VersAusglG, so ist die Umsetzung der Ausgleichsentscheidung des Gerichts anhand der Vorschriften der vom Gericht geprüften Teilungsordnung allein Sache des Versorgungsträgers (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2014 - XII ZB 568/10, Rz. 18 und vom 17. September 2014 - XII ZB 178/12, Rz. 26; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11. Juni 2012 - 6 UF 42/12, Rz. 16).

  • BGH, 22.01.2020 - IV ZR 54/19

    Beschränkung des Risikoschutzes auf eine Altersversorgung unter Ausschluss der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es daher bei der internen Teilung geboten, die maßgeblichen Teilungs- und Versorgungsregelungen in der gerichtlichen Entscheidung konkret zu bezeichnen, um damit den Inhalt des für den Ausgleichsberechtigten bei dem Versorgungsträger geschaffenen Anrechts klarzustellen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 19. November 2014 - XII ZB 353/12, FamRZ 2015, 313 Rn. 13; vom 17. September 2014 - XII ZB 178/12, FamRZ 2014, 1982 Rn. 26; XII ZB 537/12, NZFam 2014, 1040 Rn. 28; vom 25. Juni 2014 - XII ZB 568/10, FamRZ 2014, 1534 Rn. 17 f.; vom 29. Mai 2013 - XII ZB 663/11, FamRZ 2013, 1546 Rn. 10; vom 23. Januar 2013 - XII ZB 541/12, FamRZ 2013, 611 Rn. 9; vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10, FamRZ 2011, 547 Rn. 24, 27).
  • OLG Frankfurt, 25.03.2015 - 1 UF 437/12

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung deckungskapitalfinanzierter

    Zwar hat der BGH in seiner Entscheidung vom 25.6.2014 (FamRZ 2014, 1534) ausgeführt, dass es grundsätzlich nicht Aufgabe der Familiengerichte sei, über die Umsetzung ihrer Entscheidung hinsichtlich des Versorgungsausgleichs zu befinden, es sei vielmehr Sache des Versorgungsträgers, die Entscheidung anhand der Bestimmungen seiner Teilungsordnung umzusetzen.

    Dies kann allerdings dann nicht gelten, wenn die Teilungsordnung des Versorgungsträgers eine gleichwertige Teilhabe der Ehegatten an den in der Ehezeit erworbenen Anrechten nicht sicherstellt (§ 11 Abs. 1 VersAusglG; vgl. auch BGH vom 25.6.2014, a.a.O., Rn. 10), sondern die in der Teilungsordnung vorgesehene Umsetzung der Entscheidung einen der beiden Ehegatten oder gar beide Ehegatten erheblich benachteiligt.

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2020 - 20 UF 178/19

    Interne Teilung mit konventioneller Rentenversicherung aus einer fondsgebundenen

  • OLG Karlsruhe, 20.06.2016 - 5 UF 167/15

    Versorgungsausgleich: Interne Teilung bei Verweis einer Teilungsanordnung zu

  • OLG Nürnberg, 02.11.2018 - 11 UF 737/18

    Streit um Ausgleich einer fondsgebundenen privaten Basisrentenversicherung

  • OLG Karlsruhe, 20.04.2021 - 5 UF 112/20

    Versorgungsausgleich: Begründung eines Anrechts als konventionelle

  • OLG München, 19.12.2022 - 16 UF 1065/22

    Berechnung einer fondsgebundenen Altersversorgung im Versorgungsausgleich

  • OLG Nürnberg, 24.08.2020 - 7 UF 355/20

    Antrag auf externe Teilung durch den Versorgungsträger - nacheheliche

  • OLG Stuttgart, 18.02.2016 - 11 UF 230/15

    Versorgungsausgleich von betrieblichen Anwartschaften: Teilnichtigkeit der

  • OLG Brandenburg, 14.11.2014 - 3 UF 87/12

    Versorgungsausgleich: Geltung der Jahresfrist bei einer im Juli 2007 beurkundeten

  • OLG Brandenburg, 11.11.2014 - 3 UF 87/12

    Wirksamkeit der Beschränkung des Versorgungsausgleichs auf die Zeit bis zur

  • KG, 02.04.2021 - 19 UF 3/21

    Durchführung der internen Teilung bei einer privaten Altersvorsorge in Form der

  • KG, 22.03.2021 - 19 UF 3/21

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer fondsgebundenen

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