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   BGH, 15.05.2019 - XII ZB 57/19   

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https://dejure.org/2019,18785
BGH, 15.05.2019 - XII ZB 57/19 (https://dejure.org/2019,18785)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2019 - XII ZB 57/19 (https://dejure.org/2019,18785)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 (https://dejure.org/2019,18785)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 278 Abs. 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 276 Abs. 1 Satz 1 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensfehlerhaftigkeit der Anhörung eines Betroffenen im Betreuungsverfahren ohne Teilnahme des Verfahrenspflegers; Erforderlichkeit der Bestel...

  • rabüro.de

    Anhörung der Betroffenen in Abwesenheit des Verfahrenspflegers in der Regel verfahrensfehlerhaft

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rewis.io

    Anhörung der Betroffenen in Abwesenheit des Verfahrenspflegers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 276 ; FamFG § 278
    Verfahrensfehlerhaftigkeit der Anhörung eines Betroffenen im Betreuungsverfahren ohne Teilnahme des Verfahrenspflegers; Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers

  • rechtsportal.de

    FamFG § 276 ; FamFG § 278

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuerauswahl - und der Wunsch des psychisch erkrankten Betroffenen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörung im Betreuungsverfahren - ohne Teilnahme des Verfahrenspflegers

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anhörung der Betroffenen in Abwesenheit des Verfahrenspflegers

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Beteiligung des Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 1150
  • FamRZ 2019, 1356
  • Rpfleger 2019, 582
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.02.2018 - XII ZB 465/17

    Stattfinden der Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren ohne Teilnahme

    Auszug aus BGH, 15.05.2019 - XII ZB 57/19
    Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft; etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn das Gericht - wie es in den Entscheidungsgründen nachvollziehbar darzulegen hat - vor der Anhörung des Betroffenen die Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht erkennen konnte und aus diesem Grunde daran gehindert war, den Verfahrenspfleger schon vor der abschließenden Anhörung des Betroffenen zu bestellen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17, FamRZ 2018, 705).

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 7 mwN).

    Wie in anderen Fällen der unfreiwilligen Abwesenheit eines Verfahrenspflegers beim Anhörungstermin muss die Anhörung des Betroffenen bei nachträglicher Bestellung eines Verfahrenspflegers aber dann wiederholt werden, wenn der Verfahrenspfleger dies verlangt (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 8).

    Denn nur dann kann nachgeprüft werden, ob die Anhörung ohne vorherige Bestellung eines Verfahrenspflegers verfahrensordnungsgemäß gewesen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 9).

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 57/17

    Rechtliche Betreuung: Anforderungen an einen beachtlichen Betreuervorschlag des

    Auszug aus BGH, 15.05.2019 - XII ZB 57/19
    Etwaigen Missbräuchen und Gefahren wird vielmehr hinreichend durch die begrenzte, letztlich auf das Wohl des Betroffenen abstellende Bindungswirkung eines solchen Vorschlags begegnet (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 553/17

    Voraussetzungen für die Möglichkeit zur Abweichung vom Vorschlag des volljährigen

    Auszug aus BGH, 15.05.2019 - XII ZB 57/19
    Ihre Beschwerde war in der Sache allein auf die Betreuerauswahl beschränkt, was eine zulässige Teilanfechtung der die Betreuungserrichtung und die Betreuerbestellung umfassenden Einheitsentscheidung darstellt (Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2018 - XII ZB 553/17 - FamRZ 2018, 1192 Rn. 9 und vom 25. März 2015 - XII ZB 621/14 - FamRZ 2015, 1178 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 25.03.2015 - XII ZB 621/14

    Verlängerungsverfahren in einer Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung des

    Auszug aus BGH, 15.05.2019 - XII ZB 57/19
    Ihre Beschwerde war in der Sache allein auf die Betreuerauswahl beschränkt, was eine zulässige Teilanfechtung der die Betreuungserrichtung und die Betreuerbestellung umfassenden Einheitsentscheidung darstellt (Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2018 - XII ZB 553/17 - FamRZ 2018, 1192 Rn. 9 und vom 25. März 2015 - XII ZB 621/14 - FamRZ 2015, 1178 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 21.11.2018 - XII ZB 57/18

    Möglichkeit des Beschwerdegerichts vom Absehen einer erneuten Anhörung des

    Auszug aus BGH, 15.05.2019 - XII ZB 57/19
    Dies setzt jedoch unter anderem voraus, dass die Anhörung bereits im ersten Rechtszug ohne Verletzung von zwingenden Verfahrensvorschriften vorgenommen worden ist (Senatsbeschluss vom 21. November 2018 - XII ZB 57/18 - FamRZ 2019, 387 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 18.03.2020 - XII ZB 570/19

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur Benachrichtigung des Verfahrenspflegers trotz

    Solange die Bestellung des Verfahrenspflegers nicht aufgehoben ist, gilt dies auch dann, wenn der Betroffene durch einen Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten vertreten wird (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19, FamRZ 2019, 1356).

    Das Betreuungsgericht muss grundsätzlich durch die Benachrichtigung des Verfahrenspflegers vom Anhörungstermin sicherstellen, dass dieser an der Anhörung des Betroffenen teilnehmen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 8 mwN).

    Die ohne die Möglichkeit der Beteiligung des Verfahrenspflegers erfolgte Anhörung ist auch dann verfahrensfehlerhaft und verletzt die Betroffene in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 03.05.2023 - XII ZB 442/22

    Prüfung der Vollmacht eines Verfahrensbeteiligten bei dessen Vertretung durch

    Wünscht der Betreute einen bestimmten Familienangehörigen zum Betreuer und würde dessen Bestellung zu erheblichen familiären Konflikten führen, unter denen der Betreute persönlich leiden müsste, oder könnte infolge dieser Spannungen innerhalb der Familie eine Regelung der wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse des Betreuten nicht gewährleistet werden, können diese Umstände auf die Eignung der gewünschten Person zur Führung der konkreten Betreuung im Sinne des § 1816 Abs. 2 Satz 1 BGB durchschlagen (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19, FamRZ 2019, 1356).

    Ausnahmsweise gilt nur dann etwas anderes, wenn das Gericht vor der Anhörung des Betroffenen die Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht erkennen konnte und aus diesem Grunde daran gehindert war, den Verfahrenspfleger schon vor der abschließenden Anhörung des Betroffenen zu bestellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 8 f. und vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 7 f.).

    Wenn der Betreute persönlich unter den Spannungen seiner Familienangehörigen leidet oder wenn die Regelung seiner wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 15), können diese Umstände auf die Eignung der gewünschten Person für die Führung der konkreten Betreuung durchschlagen.

  • BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19

    Betreuerbestellung: Erkennbarkeit des Beschwerdeführers bei Einlegung der

    Die Bestellung eines Familienangehörigen, den der Betroffene als Betreuer wünscht, kann mit dem Wohl des Betroffenen unvereinbar sein, wenn dieser entweder persönlich unter den Spannungen zwischen seinen Familienangehörigen leidet oder die Regelung seiner wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19, FamRZ 2019, 1356).

    Die Bestellung eines Familienangehörigen, den der Betroffene als Betreuer wünscht, kann deshalb auch dann mit dem Wohl des Betroffenen unvereinbar sein, wenn dieser entweder persönlich unter den Spannungen zwischen seinen Familienangehörigen leidet oder wenn die Regelung seiner wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet ist (Senatsbeschluss vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 15; vgl. auch Senatsbeschluss vom 8. Mai 2019 - XII ZB 506/18 - FamRZ 2019, 1179 Rn. 19 mwN).

  • BGH, 22.07.2020 - XII ZB 228/20

    Fehlerhaftigkeit der Anhörung eines Betreuten im Betreuungsverfahren ohne

    Eine Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ist verfahrensfehlerhaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19, FamRZ 2019, 1356).

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 24.11.2021 - XII ZB 269/21

    Gebotenheit einer erneuten Anhörung eines Betroffenen i.R.d. Einrichtung einer

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 8 und vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 7).

    Ausnahmsweise gilt nur dann etwas anderes, wenn das Gericht vor der Anhörung des Betroffenen die Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht erkennen konnte und aus diesem Grunde daran gehindert war, den Verfahrenspfleger schon vor der abschließenden Anhörung des Betroffenen zu bestellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 9 und vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 8).

  • BGH, 30.10.2019 - XII ZB 27/19

    Einräumen der Möglichkeit dem Beschwerdegericht auch in einem Betreuungsverfahren

    Auf die Voraussetzungen, unter denen bei der nachträglichen Bestellung eines Verfahrenspflegers in der gleichen Instanz von der Wiederholung einer zunächst ohne Beteiligung eines Verfahrenspflegers durchgeführten Anhörung abgesehen werden kann (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 9 f. und vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 8 f.), kommt es nicht an, weil der Verfahrenspfleger hier erst im Beschwerdeverfahren bestellt worden ist.
  • BGH, 26.04.2023 - XII ZB 289/22

    Anhörung des Betroffenen in einem Betreuungsverfahren ohne zuvorige Bestellung

    Erfolgt die Anhörung dennoch ohne die Möglichkeit einer Beteiligung des Verfahrenspflegers, ist sie verfahrensfehlerhaft und verletzt den Betroffenen in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 8 und vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 7).

    Ausnahmsweise gilt nur dann etwas anderes, wenn das Gericht vor der Anhörung des Betroffenen die Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht erkennen konnte und aus diesem Grunde daran gehindert war, den Verfahrenspfleger schon vor der abschließenden Anhörung des Betroffenen zu bestellen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 9 und vom 14. Februar 2018 - XII ZB 465/17 - FamRZ 2018, 705 Rn. 8).

  • BGH, 11.09.2019 - XII ZB 537/18

    Anspruch auf Bestellung eines Verfahrenspflegers bei Leiden an einer paranoiden

    Dieses wird, unter Beteiligung eines Verfahrenspflegers, eine Anhörung im Beschwerdeverfahren nachzuholen haben (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Mai 2019 - XII ZB 57/19 - FamRZ 2019, 1356 Rn. 5 ff. mwN).
  • LG Regensburg, 20.08.2020 - 52 T 76/20

    Zur Auswahl der Person des Betreuers bei einer Verlängerung der Betreuung

    Etwaigen Missbräuchen und Gefahren wird hinreichend durch die begrenzte, letztlich auf das Wohl des Betroffenen abstellende Bindungswirkung eines solchen Vorschlags begegnet (BGH FamRZ 2019, 1356).
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