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   BGH, 30.09.2020 - XII ZB 57/20   

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https://dejure.org/2020,38330
BGH, 30.09.2020 - XII ZB 57/20 (https://dejure.org/2020,38330)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2020 - XII ZB 57/20 (https://dejure.org/2020,38330)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2020 - XII ZB 57/20 (https://dejure.org/2020,38330)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Angaben zur Durchführung und Dokumentation einer ärztlichen Zwangsmaßnahme in der Beschlussformel bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung

  • rewis.io

    Unterbringungssache: Beschlussformel bei Genehmigung der Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 323 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FamFG § 323 Abs. 2
    Angaben zur Durchführung und Dokumentation einer ärztlichen Zwangsmaßnahme in der Beschlussformel bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Genehmigung einer Zwangsbehandlung - und die Verantwortlichkeit eines Arztes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Genehmigung bzw. Anordnung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme und die Beschlussformel ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Beschlussformel bei Zwangsmaßnahmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschlussformel bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 165
  • FamRZ 2021, 230
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.05.2020 - XII ZB 541/19

    Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung des Betroffenen vor Genehmigung einer

    Auszug aus BGH, 30.09.2020 - XII ZB 57/20
    Sie führt hinsichtlich der zeitlich abgelaufenen Entscheidung über die ärztlichen Zwangsmaßnahmen und eine erforderliche Fixierung zur von der Rechtsbeschwerde beantragten Rechtswidrigkeitsfeststellung nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Norm des § 62 FamFG (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 13. Mai 2020 - XII ZB 541/19 - FamRZ 2020, 1305 Rn. 4 und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 8 mwN).

    Die gerichtliche Genehmigung der Einwilligung in eine Zwangsbehandlung bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (Senatsbeschluss vom 13. Mai 2020 - XII ZB 541/19 - FamRZ 2020, 1305 Rn. 20 mwN).

  • BGH, 14.01.2015 - XII ZB 470/14

    Unterbringungssache: Notwendiger Inhalt der Beschlussformel bei der Genehmigung

    Auszug aus BGH, 30.09.2020 - XII ZB 57/20
    Enthält die Beschlussformel bei der Genehmigung einer Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme oder bei deren Anordnung keine Angaben zur Durchführung und Dokumentation dieser Maßnahme in der Verantwortung eines Arztes, ist die Anordnung insgesamt gesetzeswidrig und wird der untergebrachte Betroffene in seinen Rechten verletzt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Januar 2015 - XII ZB 470/14 - FamRZ 2015, 573).

    Vielmehr wird durch den Beschlusstenor die Rechtmäßigkeit der ärztlichen Zwangsmaßnahme unabhängig von aus dem zivilrechtlichen Behandlungsvertrag folgenden Pflichten daran geknüpft, dass diese Vorgaben erfüllt sind (Senatsbeschluss vom 14. Januar 2015 - XII ZB 470/14 - FamRZ 2015, 573 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten. Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus BGH, 30.09.2020 - XII ZB 57/20
    Sie führt hinsichtlich der zeitlich abgelaufenen Entscheidung über die ärztlichen Zwangsmaßnahmen und eine erforderliche Fixierung zur von der Rechtsbeschwerde beantragten Rechtswidrigkeitsfeststellung nach der in der Rechtsbeschwerdeinstanz entsprechend anwendbaren Norm des § 62 FamFG (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 13. Mai 2020 - XII ZB 541/19 - FamRZ 2020, 1305 Rn. 4 und vom 29. Januar 2014 - XII ZB 330/13 - FamRZ 2014, 649 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 26.01.2022 - XII ZB 439/21

    Persönliche Anhörung eines Betroffenen vor einer Unterbringungsmaßnahme

    Die gerichtliche Genehmigung der Einwilligung in eine Zwangsbehandlung bedeutet stets einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG (Senatsbeschluss vom 30. September 2020 - XII ZB 57/20 - FamRZ 2021, 230 Rn. 6 mwN).
  • LG Berlin, 11.02.2022 - 17 O 420/21

    Passivlegitimation bei nicht gerichtlich angeordneten Unterbringung in einer

    Dieser Vertrag ist ohne weiteres als zivilrechtlich zu qualifizieren, wie auch der Bundesgerichtshof wiederholt festgestellt hat (BGH XII ZB 470/14, Beschluss vom 14. Januar 2015, zitiert nach juris, dort Rn. 7 m. w. N.; BGH XII ZB 57/20, Beschluss vom 30. September 2020, zitiert nach juris, dort Rn. 4).
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