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   BGH, 24.05.2017 - XII ZB 577/16   

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BGH, 24.05.2017 - XII ZB 577/16 (https://dejure.org/2017,20066)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2017 - XII ZB 577/16 (https://dejure.org/2017,20066)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - XII ZB 577/16 (https://dejure.org/2017,20066)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1906 Abs 1 Nr 1 BGB
    Betreuung: Freiheitsentziehung durch Unterbringung eines auf einen Rollstuhl angewiesenen Betroffenen in einer Wohneinrichtung; Verschluss der Außentür zur Verhinderung des eigenmächtigen Verlassens der Einrichtung; Voraussetzungen der Genehmigung einer geschlossenen ...

  • IWW

    § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 1906 BGB, § 321 FamFG, § 26 FamFG, § 329 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Verbindung der Unterbringung eines auf einen Rollstuhl angewiesenen Betroffenen in einer Wohneinrichtung mit einer Freiheitsentziehung; Verschluss der Außentür zur Verhinderung des eigenmächtigen Verlassens der Einrichtung; Notwendigkeit einer ernstlichen und konkreten ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Freiheitsentziehende Unterbringung, Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung, Freiheitsentziehung bei einem Rollstuhlfahrer

  • rewis.io

    Betreuung: Freiheitsentziehung durch Unterbringung eines auf einen Rollstuhl angewiesenen Betroffenen in einer Wohneinrichtung; Verschluss der Außentür zur Verhinderung des eigenmächtigen Verlassens der Einrichtung; Voraussetzungen der Genehmigung einer geschlossenen ...

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1
    Verbindung der Unterbringung eines auf einen Rollstuhl angewiesenen Betroffenen in einer Wohneinrichtung mit einer Freiheitsentziehung; Verschluss der Außentür zur Verhinderung des eigenmächtigen Verlassens der Einrichtung; Notwendigkeit einer ernstlichen und konkreten ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 1
    Verbindung der Unterbringung eines auf einen Rollstuhl angewiesenen Betroffenen in einer Wohneinrichtung mit einer Freiheitsentziehung; Verschluss der Außentür zur Verhinderung des eigenmächtigen Verlassens der Einrichtung; Notwendigkeit einer ernstlichen und konkreten ...

  • datenbank.nwb.de

    Betreuung: Freiheitsentziehung durch Unterbringung eines auf einen Rollstuhl angewiesenen Betroffenen in einer Wohneinrichtung; Verschluss der Außentür zur Verhinderung des eigenmächtigen Verlassens der Einrichtung; Voraussetzungen der Genehmigung einer geschlossenen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Freiheitsentziehung durch Unterbringung in einer Wohneinrichtung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterbringung eines Rollstuhlfahrers in Einrichtung mit verschlossener Außentür als Freiheitsentziehung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 11.09.2017)

    Gefahr für Leib und Leben: Richter billigen Entzug der Freiheit für Schwerkranke

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unterbringung eines unter Betreuung stehenden Rollstuhlfahrers in Wohnheim mit verschlossener Außentür stellt Freiheitsentziehung dar - Gerichtliche Genehmigung der Unterbringung erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 897
  • MDR 2017, 1001
  • FGPrax 2017, 221
  • FamRZ 2017, 1342
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.03.2014 - XII ZB 58/12

    Unterbringungssache: Notwendige Begründung einer Unterbringung des Betreuten in

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - XII ZB 577/16
    Der Grad der Gefahr ist in Relation zum möglichen Schaden ohne Vornahme der freiheitsentziehenden Maßnahme zu bemessen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 5. März 2014, XII ZB 58/12 - FamRZ 2014, 831).

    Die Gefahr für Leib oder Leben erfordert kein zielgerichtetes Verhalten, aber objektivierbare und konkrete Anhaltspunkte für den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens (Senatsbeschlüsse vom 5. März 2014 - XII ZB 58/12 - FamRZ 2014, 831 Rn. 9 mwN und vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09 - FamRZ 2010, 365 Rn. 14).

    Sie baut im Wesentlichen auf der Anhörung des Betroffenen und der weiteren Beteiligten sowie auf dem nach § 321 FamFG einzuholenden Sachverständigengutachten auf (Senatsbeschlüsse vom 5. März 2014 - XII ZB 58/12 - FamRZ 2014, 831 Rn. 10 mwN und vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09 - FamRZ 2010, 365 Rn. 15).

  • BGH, 13.01.2010 - XII ZB 248/09

    Betreuung: Voraussetzungen für die Unterbringung des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - XII ZB 577/16
    Die Gefahr für Leib oder Leben erfordert kein zielgerichtetes Verhalten, aber objektivierbare und konkrete Anhaltspunkte für den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens (Senatsbeschlüsse vom 5. März 2014 - XII ZB 58/12 - FamRZ 2014, 831 Rn. 9 mwN und vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09 - FamRZ 2010, 365 Rn. 14).

    Sie baut im Wesentlichen auf der Anhörung des Betroffenen und der weiteren Beteiligten sowie auf dem nach § 321 FamFG einzuholenden Sachverständigengutachten auf (Senatsbeschlüsse vom 5. März 2014 - XII ZB 58/12 - FamRZ 2014, 831 Rn. 10 mwN und vom 13. Januar 2010 - XII ZB 248/09 - FamRZ 2010, 365 Rn. 15).

  • BGH, 18.05.2011 - XII ZB 47/11

    Betreuung: Materielle Voraussetzungen für die geschlossene Unterbringung des

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - XII ZB 577/16
    Wenn die Gefahr durch andere Mittel als die freiheitsentziehende Unterbringung abgewendet werden kann, kommt eine Unterbringung als unverhältnismäßig nicht in Betracht (Senatsbeschlüsse vom 14. Dezember 2011 - XII ZB 171/11 - FamRZ 2012, 441 Rn. 8; vom 21. September 2011 - XII ZB 263/11 - FamRZ 2011, 1864, Rn. 11 und vom 18. Mai 2011 - XII ZB 47/11 - FamRZ 2011, 1141 Rn. 12).
  • BGH, 21.09.2011 - XII ZB 263/11

    Betreuung: Geschlossene Unterbringung des psychisch kranken Betroffenen zur

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - XII ZB 577/16
    Wenn die Gefahr durch andere Mittel als die freiheitsentziehende Unterbringung abgewendet werden kann, kommt eine Unterbringung als unverhältnismäßig nicht in Betracht (Senatsbeschlüsse vom 14. Dezember 2011 - XII ZB 171/11 - FamRZ 2012, 441 Rn. 8; vom 21. September 2011 - XII ZB 263/11 - FamRZ 2011, 1864, Rn. 11 und vom 18. Mai 2011 - XII ZB 47/11 - FamRZ 2011, 1141 Rn. 12).
  • BGH, 14.12.2011 - XII ZB 171/11

    Unterbringung wegen Verwahrlosung: Erfordernis eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - XII ZB 577/16
    Wenn die Gefahr durch andere Mittel als die freiheitsentziehende Unterbringung abgewendet werden kann, kommt eine Unterbringung als unverhältnismäßig nicht in Betracht (Senatsbeschlüsse vom 14. Dezember 2011 - XII ZB 171/11 - FamRZ 2012, 441 Rn. 8; vom 21. September 2011 - XII ZB 263/11 - FamRZ 2011, 1864, Rn. 11 und vom 18. Mai 2011 - XII ZB 47/11 - FamRZ 2011, 1141 Rn. 12).
  • BGH, 01.07.2015 - XII ZB 89/15

    BGH hält Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen für teilweise

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - XII ZB 577/16
    Zwar fehlt es an einer solchen, wenn der Betroffene faktisch nicht in der Lage ist, sich räumlich zu entfernen (vgl. BVerfG FamRZ 2016, 1738 Rn. 98; Senatsbeschluss vom 1. Juli 2015 - XII ZB 89/15 - FamRZ 2015, 1484 Rn. 25).
  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - XII ZB 577/16
    Zwar fehlt es an einer solchen, wenn der Betroffene faktisch nicht in der Lage ist, sich räumlich zu entfernen (vgl. BVerfG FamRZ 2016, 1738 Rn. 98; Senatsbeschluss vom 1. Juli 2015 - XII ZB 89/15 - FamRZ 2015, 1484 Rn. 25).
  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 358/16

    Betreuungsgerichtliches Unterbringungsverfahren: Beauftragung der Mitglieder der

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - XII ZB 577/16
    Ferner hat das Landgericht nachvollziehbar und in rechtlich nicht zu beanstandender Weise dargelegt, dass bei der vorliegenden Sachlage ein Unterbringungszeitraum von zwei Jahren nach § 329 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderlich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 - juris Rn. 23 ff.).
  • BGH, 09.01.2019 - XII ZB 280/18

    Unterbringungssache: Voraussetzung einer geschlossenen Unterbringung bei

    Die Gefahr für Leib oder Leben erfordert kein zielgerichtetes Verhalten, aber objektivierbare und konkrete Anhaltspunkte für den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. Mai 2017, XII ZB 577/16, FamRZ 2017, 1342).

    Der Grad der Gefahr ist dabei in Relation zum möglichen Schaden ohne Vornahme der freiheitsentziehenden Maßnahme zu bemessen (Senatsbeschluss vom 24. Mai 2017 - XII ZB 577/16 - FamRZ 2017, 1342 Rn. 10 mwN).

    Sie baut im Wesentlichen auf der Anhörung des Betroffenen und der weiteren Beteiligten sowie auf dem nach § 321 FamFG einzuholenden Sachverständigengutachten auf (Senatsbeschluss vom 24. Mai 2017 - XII ZB 577/16 - FamRZ 2017, 1342 Rn. 11 mwN).

    Wenn die Gefahr durch andere Mittel als die freiheitsentziehende Unterbringung abgewendet werden kann, kommt eine Unterbringung als unverhältnismäßig nicht in Betracht (Senatsbeschluss vom 24. Mai 2017 - XII ZB 577/16 - FamRZ 2017, 1342 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 20.07.2022 - XII ZB 81/22

    Unterbringung des Betreuten: Voraussetzungen der Genehmigung einer geschlossenen

    Der Grad der Gefahr ist in Relation zum möglichen Schaden ohne Vornahme der freiheitsentziehenden Maßnahme zu bemessen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 24. Mai 2017 - XII ZB 577/16, FamRZ 2017, 1342 und vom 12. Mai 2021 - XII ZB 109/21, MDR 2021, 1153).

    Die Begründung darf sich auch bei wiederholt untergebrachten Betroffenen nicht auf formelhafte Wendungen beschränken, sondern muss die Tatbestandsvoraussetzungen im jeweiligen Einzelfall durch die Angabe von Tatsachen konkret nachvollziehbar machen (Senatsbeschlüsse vom 12. Mai 2021 - XII ZB 109/21 - MDR 2021, 1153 Rn. 10 mwN und vom 24. Mai 2017 - XII ZB 577/16 - FamRZ 2017, 1342 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 12.05.2021 - XII ZB 109/21

    Zieht das Beschwerdegericht in einer Unterbringungssache für seine Entscheidung

    Sie baut im Wesentlichen auf der Anhörung des Betroffenen und der weiteren Beteiligten sowie auf dem nach § 321 FamFG einzuholenden Sachverständigengutachten auf (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Mai 2017 - XII ZB 577/16 - FamRZ 2017, 1342 Rn. 10 f. und vom 5. März 2014 - XII ZB 58/12 - FamRZ 2014, 831 Rn. 9 f.).
  • LG Dortmund, 02.12.2020 - 9 T 559/20
    Wenn die Gefahr durch andere Mittel als die freiheitsentziehende Unterbringung abgewendet werden kann, kommt eine Unterbringung als unverhältnismäßig nicht in Betracht ( BGH FamRZ 2019, 552; BGH NJW-RR 2017, 897; BGH NJW-RR 2012, 385 ).
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