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   BGH, 08.07.2015 - XII ZB 586/14   

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https://dejure.org/2015,21189
BGH, 08.07.2015 - XII ZB 586/14 (https://dejure.org/2015,21189)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2015 - XII ZB 586/14 (https://dejure.org/2015,21189)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - XII ZB 586/14 (https://dejure.org/2015,21189)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 Abs 3 S 3 FamFG, § 70 Abs 4 FamFG, § 331 FamFG
    Unterbringungssache: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine in der zugestellten Ausfertigung nicht als solche bezeichnete einstweilige Anordnung

  • IWW

    § 70 Abs. 4 FamFG, § 331 FamFG, § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG, § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 317 ZPO, § 1846 BGB, § 63 Abs. 2 Nr. 1 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine in der zugestellten Ausfertigung fälschlicherweise nicht als solche bezeichnete einstweilige Anordnung; Erledigung einer zivilrechtlichen Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung durch Zeitablauf

  • rewis.io

    Unterbringungssache: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine in der zugestellten Ausfertigung nicht als solche bezeichnete einstweilige Anordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen eine in der zugestellten Ausfertigung fälschlicherweise nicht als solche bezeichnete einstweilige Anordnung; Erledigung einer zivilrechtlichen Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung durch Zeitablauf

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterbringungssache - Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1346
  • MDR 2015, 1029
  • FGPrax 2015, 286
  • FamRZ 2015, 1877
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 135/10

    Ausländerrecht: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die vorläufige

    Auszug aus BGH, 08.07.2015 - XII ZB 586/14
    Dieser ist vorliegend mit der Beschwerdeentscheidung erschöpft (vgl. BGH Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10 - FGPrax 2011, 253 Rn. 6).
  • BGH, 29.02.2012 - XII ZB 198/11

    Familiensache in Übergangsfällen nach Gesetzesänderung:

    Auszug aus BGH, 08.07.2015 - XII ZB 586/14
    Der Grundsatz der Meistbegünstigung soll die beschwerte Partei vor Nachteilen schützen, die auf der unrichtigen Entscheidungsform beruhen (Senatsbeschluss vom 29. Februar 2012 - XII ZB 198/11 - FamRZ 2012, 783 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 13.06.2012 - XII ZR 77/10

    Verfahren auf Nichtigerklärung einer nach italienischem Recht durch ein deutsches

    Auszug aus BGH, 08.07.2015 - XII ZB 586/14
    Die Meistbegünstigung führt nämlich nicht zu einer dem korrekten Verfahren widersprechenden Erweiterung des Instanzenzugs (Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZR 77/10 - FamRZ 2012, 1293 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 24.01.2001 - XII ZB 75/00

    Zustellung einer von der Urschrift abweichenden Ausfertigung des Urteils

    Auszug aus BGH, 08.07.2015 - XII ZB 586/14
    Nur für die Frage der Zustellung als Voraussetzung für den Beginn der Rechtsmittelfristen kommt es entscheidend auf die äußere Form und den Inhalt der zur Zustellung verwendeten Ausfertigung an (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2001 - XII ZB 75/00 - NJW 2001, 1653, 1654 mwN zu § 317 ZPO).
  • BGH, 20.11.2019 - XII ZB 501/18

    Bestellung eines Ergänzungs- oder Verhinderungsbetreuers bei einer vorläufigen

    Der ausdrückliche gerichtliche Entscheidungswille war nämlich beim Beschluss vom 3. April 2018 auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZB 586/14 - FamRZ 2015, 1877 Rn. 6 und BGH Beschluss vom 21. November 2013 - V ZB 96/13 - FGPrax 2014, 87 Rn. 6; vgl. auch Senatsbeschluss vom 1. Juni 2016 - XII ZB 23/16 - FamRZ 2016, 1354 Rn. 9), so dass die Beteiligte zu 2 weiterhin lediglich zur vorläufigen Betreuerin bestellt war.

    Denn die Statthaftigkeit eines Rechtsmittels richtet sich allein nach der Rechtsnatur der vom Gericht erlassenen Entscheidung (Senatsbeschlüsse vom 1. Juni 2016 - XII ZB 23/16 - FamRZ 2016, 1354 Rn. 8 und vom 8. Juli 2015 - XII ZB 586/14 - FamRZ 2015, 1877 Rn. 5).

  • BGH, 07.10.2020 - BLw 1/19

    Befugnis des Landwirtschaftsgerichts jedenfalls nach Ablauf der Beschwerdefrist

    bb) Grundsätzlich ist auch ein Gericht, das in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit einen Beschluss durch die Übergabe an die Geschäftsstelle oder durch Verlesen der Beschlussformel gemäß § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG erlassen hat, ab diesem Zeitpunkt an seine Entscheidung gebunden und kann diese nicht mehr außerhalb eines gesetzlich dafür vorgesehenen Verfahrens abändern (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZB 586/14, NJW-RR 2015, 1346 Rn. 5).
  • BGH, 01.07.2020 - XII ZB 161/19

    Verfahrenskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für die

    Ob ein Verfahren über eine einstweilige Anordnung vorliegt, richtet sich allein nach der angefochtenen Entscheidung (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZB 586/14 - FamRZ 2015, 1877 Rn. 3 ff. mwN).
  • BGH, 02.09.2015 - XII ZB 75/13

    Vollstreckbarerklärungsverfahren für Zahlungspflichten aus einem türkischen

    Daher kann die Meistbegünstigung auch nicht zu einer dem korrekten Verfahren widersprechenden Erweiterung des Instanzenzuges führen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 2015 - XII ZB 586/14 - juris Rn. 5 und vom 13. Juni 2012 - XII ZR 77/10 - FamRZ 2012, 1293 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 01.06.2016 - XII ZB 23/16

    Rechtsbeschwerde bei Unterbringung einer Betreuten zum Zweck der zwangsweisen

    Wegen dieser Wirkungen können Fehler bei der anschließenden Erstellung der zur Bekanntgabe an die Verfahrensbeteiligten dienenden Ausfertigung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle die Rechtsnatur der gerichtlichen Entscheidung nicht verändern (Senatsbeschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZB 586/14 - FamRZ 2015, 1877 Rn. 5).
  • BGH, 09.11.2016 - AnwZ (B) 2/16

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Die Meistbegünstigung führt nämlich nicht zu einer dem korrekten Verfahren widersprechenden Erweiterung des Instanzenzugs (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. November 1993 - BLw 19/93, BGHZ 124, 192, 194 f.; vom 27. Januar 2010 - AnwZ (B) 104/09, juris Rn. 4; vom 13. Juni 2012 - XII ZR 77/10, FamRZ 2012, 1293 Rn. 15 ff.; vom 8. Juli 2015 - XII ZB 586/14, NJW-RR 2015, 1346 Rn. 7 ff.).
  • BayObLG, 10.01.2023 - 102 VA 127/22

    Entscheidung über Akteneinsicht in Nachlassakte als Akt der Rechtsprechung

    c) Jedoch gilt der Grundsatz der Meistbegünstigung in Bezug auf Entscheidungen, die nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form oder in der für den Verfahrensgegenstand einzuhaltenden Verfahrensart ergangen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2015, XII ZB 75/13, NJW-RR 2016, 67 Rn. 21; NJW 2013, 2358 Rn. 7, je m. w. N.), wie auch in Bezug auf Entscheidungen, deren Inhalt im Hinblick auf ihre Anfechtbarkeit falsch oder unklar ist (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2015, XII ZB 586/14, NJW-RR 2015, 1346 Rn. 8).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 69/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs und gegen ein

    Mit dem Erlass ist die Entscheidung existent und kann nicht mehr außerhalb eines gesetzlich dafür vorgesehenen Verfahrens geändert werden (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZB 586/14, NJW-RR 2015, 1346 = juris, Rn. 5).
  • OLG München, 12.02.2020 - 1 VA 133/19

    Ausspruch der Bewilligung von Einsicht in die Betreuungsakte durch das

    Der Grundsatz der Meistbegünstigung gilt sowohl in Bezug auf Entscheidungen, die nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form oder in der für den Verfahrensgegenstand einzuhaltenden Verfahrensart ergangen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2015, XII ZB 75/13, NJW-RR 2016, 67 Rn. 21; Beschluss vom 29. Mai 2013, XII ZB 374/11, NJW 2013, 2358 Rn. 7, je m. w. N.), als auch in Bezug auf Entscheidungen, deren Inhalt im Hinblick auf ihre Anfechtbarkeit falsch oder unklar ist (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2015, XII ZB 586/14, NJW-RR 2015, 1346 Rn. 8).
  • BGH, 16.03.2017 - V ZB 147/16

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde aufgrund von Beschlüssen über vorläufige

    Der Grundsatz der Meistbegünstigung führt nicht zu einer dem korrekten Verfahren widersprechenden Erweiterung des Instanzenzugs (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZB 586/14, MDR 2015, 1029 Rn. 8 f.).
  • BayObLG, 12.02.2020 - 1 VA 133/19

    Ausspruch der Bewilligung von Einsicht in die Betreuungsakte durch das

  • BayObLG, 13.10.2023 - 102 VA 206/23

    Behandlung eines als Beschwerde bezeichneten Rechtsmittels gegen die Versagung

  • BGH, 29.08.2019 - 5 AR (VS) 31/19

    Unzulässige Rechtsbeschwerde gegen die Verfügungen des Vorsitzenden eines

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