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   BGH, 31.10.2012 - XII ZB 588/11   

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https://dejure.org/2012,38390
BGH, 31.10.2012 - XII ZB 588/11 (https://dejure.org/2012,38390)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2012 - XII ZB 588/11 (https://dejure.org/2012,38390)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - XII ZB 588/11 (https://dejure.org/2012,38390)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 59 FamFG, § 219 FamFG
    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis eines betrieblichen oder privaten Versorgungsträgers

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung der Rechte eines am Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligten oder zu beteiligenden betrieblichen oder privaten Versorgungsträgers durch eine gerichtliche Entscheidung

  • rewis.io

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis eines betrieblichen oder privaten Versorgungsträgers

  • ra.de
  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 59; FamFG § 219
    Beeinträchtigung der Rechte eines am Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligten oder zu beteiligenden betrieblichen oder privaten Versorgungsträgers durch eine gerichtliche Entscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis eines betrieblichen oder privaten Versorgungsträgers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Versorgungsträger im Verfahren über Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers im Versorgungsausgleich

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Beschwerdeberechtigung eines Versorgungsträgers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versorgungsträger kann auch beim Fehlen einer finanziellen Mehrbelastung in seinem Recht beeinträchtigt sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 388
  • MDR 2013, 111
  • FamRZ 2013, 207
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.11.2011 - XII ZB 79/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung einer betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BGH, 31.10.2012 - XII ZB 588/11
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsbeschluss vom 30. November 2011 - XII ZB 79/11 - FamRZ 2012, 189 Rn. 19; vgl. auch BT-Drucks. 16/10144 S. 38, 60), will die in § 18 VersAusglG enthaltene Regelung eine Antwort auf solche Fallkonstellationen geben, bei denen die Durchführung des Versorgungsausgleichs unverhältnismäßig und aus Sicht der Parteien nicht vorteilhaft ist.

    Sie kann nur darauf überprüft werden, ob das Oberlandesgericht sein Ermessen ausgeübt oder die Notwendigkeit dazu verkannt hat und ob es die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder davon einen unsachgemäßen, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat (vgl. Senatsbeschluss vom 30. November 2011 - XII ZB 79/11 - FamRZ 2012, 189 Rn. 21 mwN).

    Das entspricht der Senatsrechtsprechung (Senatsbeschluss vom 30. November 2011 - XII ZB 79/11 - FamRZ 2012, 189 Rn. 22), wonach die Belastung des Versorgungsträgers mit den Kosten einer externen Teilung für sich genommen regelmäßig nicht den Ausschluss eines Ausgleichs wegen Geringwertigkeit nach § 18 Abs. 2 VersAusglG zu rechtfertigen vermag.

  • BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 616/80

    Beschwerdebefugnis eines Rentenversicherungsträgers; Zulässigkeit einer weiteren

    Auszug aus BGH, 31.10.2012 - XII ZB 588/11
    Auch ein am Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligter oder zu beteiligender betrieblicher oder privater Versorgungsträger wird durch eine gerichtliche Entscheidung grundsätzlich bereits dann in seinem Recht beeinträchtigt, wenn der Versorgungsausgleich mit einem im Gesetz nicht vorgesehenen Eingriff in seine Rechtsstellung verbunden ist, ohne dass es auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012, XII ZB 599/10, FamRZ 2012, 851 und vom 25. November 1981, IVb ZB 616/80, FamRZ 1982, 155, 156).

    Nach ständiger Rechtsprechung wird ein am Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligter oder zu beteiligender Sozialversicherungsträger durch eine gerichtliche Entscheidung grundsätzlich bereits dann in seinem Recht beeinträchtigt, wenn der Versorgungsausgleich mit einem im Gesetz nicht vorgesehenen Eingriff in seine Rechtsstellung verbunden ist, ohne dass es auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Mai 1990 - XII ZB 62/88 - FamRZ 1990, 1099 und vom 25. November 1981 - IVb ZB 616/80 - FamRZ 1982, 155, 156).

  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 599/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis eines berufsständischen

    Auszug aus BGH, 31.10.2012 - XII ZB 588/11
    Auch ein am Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligter oder zu beteiligender betrieblicher oder privater Versorgungsträger wird durch eine gerichtliche Entscheidung grundsätzlich bereits dann in seinem Recht beeinträchtigt, wenn der Versorgungsausgleich mit einem im Gesetz nicht vorgesehenen Eingriff in seine Rechtsstellung verbunden ist, ohne dass es auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012, XII ZB 599/10, FamRZ 2012, 851 und vom 25. November 1981, IVb ZB 616/80, FamRZ 1982, 155, 156).

    Dasselbe gilt seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Versorgungsausgleich am 1. September 2009 für die nunmehr unmittelbar in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einbezogenen betrieblichen (Senatsbeschluss vom 7. März 2012 - XII ZB 599/10 -FamRZ 2012, 851) und privaten Versorgungsträger (vgl. Keidel/Meyer-Holz FamFG 17. Aufl. § 59 Rn. 72 f.; Holzer/Netzer FamFG § 59 Rn. 20).

  • BGH, 08.06.2005 - XII ZB 177/03

    Einbeziehung einer als betriebliche Altersversorgung begründete Anwartschaft auf

    Auszug aus BGH, 31.10.2012 - XII ZB 588/11
    Bei der Altersversorgung "BVP Firmenbeiträge" handelt es sich um ein Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes, so dass es - anders als nach der bis zum 1. September 2009 geltenden Rechtslage (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juni 2005 - XII ZB 177/03 - FamRZ 2005, 1463) - unabhängig von der Leistungsform auszugleichen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2011 - XII ZB 555/10 - FamRZ 2011, 1931 Rn. 16).
  • BGH, 16.02.2011 - XII ZB 261/10

    Scheidungsverbund: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 31.10.2012 - XII ZB 588/11
    Auf das Verfahren zum Versorgungsausgleich ist gemäß Art. 111 Abs. 4 FGG-RG, § 48 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG das seit dem 1. September 2009 geltende Verfahrensrecht und materielle Recht anzuwenden, weil das Verfahren vom Scheidungsverbund abgetrennt, als Folgesache ausgesetzt und erst nach dem 1. September 2009 wiederaufgenommen worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 567/10 - FamRZ 2012, 98 Rn. 7 ff. und vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 05.10.2011 - XII ZB 555/10

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung privater Lebensversicherungen

    Auszug aus BGH, 31.10.2012 - XII ZB 588/11
    Bei der Altersversorgung "BVP Firmenbeiträge" handelt es sich um ein Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes, so dass es - anders als nach der bis zum 1. September 2009 geltenden Rechtslage (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juni 2005 - XII ZB 177/03 - FamRZ 2005, 1463) - unabhängig von der Leistungsform auszugleichen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2011 - XII ZB 555/10 - FamRZ 2011, 1931 Rn. 16).
  • BGH, 23.05.1990 - XII ZB 62/88

    Beschwerdebefugnis des Sozialversicherungsträgers

    Auszug aus BGH, 31.10.2012 - XII ZB 588/11
    Nach ständiger Rechtsprechung wird ein am Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligter oder zu beteiligender Sozialversicherungsträger durch eine gerichtliche Entscheidung grundsätzlich bereits dann in seinem Recht beeinträchtigt, wenn der Versorgungsausgleich mit einem im Gesetz nicht vorgesehenen Eingriff in seine Rechtsstellung verbunden ist, ohne dass es auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Mai 1990 - XII ZB 62/88 - FamRZ 1990, 1099 und vom 25. November 1981 - IVb ZB 616/80 - FamRZ 1982, 155, 156).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 567/10

    Fortgesetztes Versorgungsausgleichsverfahren: Anzuwendendes Recht im

    Auszug aus BGH, 31.10.2012 - XII ZB 588/11
    Auf das Verfahren zum Versorgungsausgleich ist gemäß Art. 111 Abs. 4 FGG-RG, § 48 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG das seit dem 1. September 2009 geltende Verfahrensrecht und materielle Recht anzuwenden, weil das Verfahren vom Scheidungsverbund abgetrennt, als Folgesache ausgesetzt und erst nach dem 1. September 2009 wiederaufgenommen worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 567/10 - FamRZ 2012, 98 Rn. 7 ff. und vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15

    Mietvertrag über eine Freifläche zur Errichtung eines Mobilfunkmastes:

    Die Entscheidung des Tatsachengerichts ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob das Ermessen ausgeübt worden ist, dabei alle wesentlichen Umstände rechtsfehlerfrei ermittelt und berücksichtigt sowie die Grenzen des tatrichterlichen Ermessens richtig bestimmt und eingehalten worden sind (BAGE 104, 315 = BB 2003, 1731, 1732; BGH Urteil vom 24. November 1951 - II ZR 63/51 - LM Nr. 1 zu § 147 BGB; Erman/Armbrüster BGB 14. Aufl. § 147 Rn. 18; MünchKommBGB/Busche 7. Aufl. § 147 Rn. 36; vgl. auch Senatsurteil vom 13. April 1994 - XII ZR 168/92 -NJW-RR 1994, 1143, 1144 und Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2012 - XII ZB 588/11 - FamRZ 2013, 207 Rn. 16; Zöller/Heßler ZPO 31. Aufl. § 546 Rn. 14).
  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 629/13

    Versorgungsausgleichssache: Teilanfechtung einer erstinstanzlichen Entscheidung

    Aus diesem Grunde hängt die Beschwerdeberechtigung (§ 59 FamFG) für das Rechtsmittel des Versorgungsträgers nicht vom Vorliegen einer feststellbaren wirtschaftlichen Mehrbelastung durch die angegriffene Entscheidung ab (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - XII ZB 599/10 - FamRZ 2012, 851 Rn. 8 ff. und vom 31. Oktober 2012 - XII ZB 588/11 - FamRZ 2013, 207 Rn. 9).
  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 201/17

    Versorgungsausgleich: Fondsanteile als Teilungsgegenstand bei der externen

    a) Zutreffend ist das Oberlandesgericht davon ausgegangen, dass auf die Beschwerde des Versorgungsträgers gegen den ihn betreffenden Ausspruch zum Versorgungsausgleich das betroffene Anrecht insgesamt den Beschwerdegegenstand bildet (Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2012 - XII ZB 588/11 - FamRZ 2013, 207 Rn. 10).
  • BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung des Versorgungsträgers bei

    Der Senat hat im Anschluss an seine Rechtsprechung zu dem bis zum 31. August 2009 geltenden Rechtszustand bereits mehrfach ausgesprochen, dass ein im Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligter oder zu beteiligender Versorgungsträger durch eine gerichtliche Entscheidung (weiterhin) grundsätzlich bereits dann in seinen Rechten beeinträchtigt wird, wenn diese Entscheidung mit einem als unrichtig gerügten Eingriff in seine Rechtsstellung verbunden ist, ohne dass es auf eine - feststellbare - wirtschaftliche Mehrbelastung des Versorgungsträgers ankäme; dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen öffentlich-rechtlichen, einen betrieblichen oder einen sonstigen privaten Versorgungsträger handelt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - XII ZB 599/10 - FamRZ 2012, 851 Rn. 8 ff. und vom 31. Oktober 2012 - XII ZB 588/11 - juris Rn. 9).
  • BGH, 08.08.2018 - XII ZB 25/18

    Rechtsmittel des Versorgungsträgers gegen eine Entscheidung zum

    bb) Auf das Rechtsmittel eines Versorgungsträgers gegen den ihn betreffenden Ausspruch zum Versorgungsausgleich bildet das betroffene Anrecht insgesamt den Beschwerdegegenstand (Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2012 - XII ZB 588/11 - FamRZ 2013, 207 Rn. 10).
  • BGH, 12.11.2014 - XII ZB 235/14

    Versorgungsausgleich: Teilung eines Versorgungsanrechts bei der Deutschen Telekom

    Dasselbe gilt seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Versorgungsausgleich am 1. September 2009 für die nunmehr unmittelbar in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einbezogenen betrieblichen Versorgungsträger (Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - XII ZB 599/10 -FamRZ 2012, 851 Rn. 7 ff. und vom 31. Oktober 2012 - XII ZB 588/11 - FamRZ 2013, 207 Rn. 9 ff.).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2017 - 4 UF 132/17

    Versorgungsausgleich: Externe Teilung von Fondsanteilen - Austausch der

    Greift der Versorgungsträger den ihn betreffenden Ausspruch zum Versorgungsausgleich an, bildet daher stets das betroffene Anrecht insgesamt den Beschwerdegegenstand (vgl. BGH, FamRZ 2013, 207).

    "... a) Zutreffend ist das Oberlandesgericht davon ausgegangen, dass auf die Beschwerde des Versorgungsträgers gegen den ihn betreffenden Ausspruch zum Versorgungsausgleich das betroffene Anrecht insgesamt den Beschwerdegegenstand bildet (Senatsbeschluss vom 31. Oktober 2012 - XII ZB 588/11 - FamRZ 2013, 207 Rn. 10).

  • OLG Nürnberg, 15.04.2014 - 7 UF 1115/13

    Zur Wertermittlung und Teilung eines Anrechts der betrieblichen Altersvorsorge,

    Da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (zuletzt FamRZ 2013, 207 mit Anm. Borth) jeder im Gesetz nicht vorgesehene Eingriff in die Rechtsstellung eines Versorgungsträgers zu einer Beschwer führt, ohne dass es auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt, ist ein "vergessener" Versorgungsträger auch beschwerdeberechtigt.
  • OLG Frankfurt, 24.03.2017 - 4 UF 249/15

    Zur externen Teilung einer fondsgebundenen betrieblichen Direktzusage mit

    Greift der Versorgungsträger den ihn betreffenden Ausspruch zum Versorgungsausgleich an, bildet daher stets das betroffene Anrecht insgesamt den Beschwerdegegenstand (vgl. BGH, FamRZ 2013, 207).
  • OLG Frankfurt, 23.09.2016 - 4 UF 64/15

    Zur internen Teilung von Anrechten der betrieblichen Altersversorgung beim BVV

    Greift der Versorgungsträger den ihn betreffenden Ausspruch zum Versorgungsausgleich an, bildet daher stets das betroffene Anrecht insgesamt den Beschwerdegegenstand (BGH, FamRZ 2013, 207).
  • OLG Nürnberg, 29.01.2016 - 11 UF 1524/15

    Versorgungsausgleich - Keine Beschwerdebefugnis des Versorgungsträgers bei

  • OLG Frankfurt, 12.10.2016 - 4 UF 118/13

    Versorgungsausgleich: externe Teilung bei privater Rentenversicherung

  • OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 10 UF 45/11

    Versorgungsausgleich: Absehen von der Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • OLG Köln, 11.02.2016 - 10 UF 77/14

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich geringfügiger Anrechte

  • OLG Stuttgart, 30.09.2013 - 11 UF 273/12

    Versorgungsausgleich: Ausgleich von der internen Teilung unterliegenden und

  • OLG Bremen, 28.03.2019 - 4 UF 138/18

    Zur Auslegung von Prozess- und Verfahrenshandlungen - Familienrecht;

  • OLG Brandenburg, 20.03.2013 - 3 UF 1/12

    Versorgungsausgleich: Teilanfechtung des Ausgleichs einzelner Anrechte;

  • OLG Karlsruhe, 28.06.2023 - 18 UF 12/23

    Teilanfechtung im Versorgungsausgleich

  • OLG Nürnberg, 22.06.2017 - 7 UF 646/17

    Zur Beschwerdeberechtigung eines Versorgungsträgers bei Missachtung seiner

  • OLG Saarbrücken, 14.01.2013 - 6 UF 13/13

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis eines privaten

  • OLG Hamm, 17.04.2020 - 2 UF 32/20

    Unzulässigkeit vorsorglicher Maßgabenanordnungen bei der internen Teilung von

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2021 - 6 UF 50/20

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Höhe eines

  • OLG Schleswig, 24.08.2020 - 15 UF 41/19

    Versorgungsausgleich bei Versterben eines Ehegatten vor Rechtskraft der

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 1 UF 145/19
  • OLG Brandenburg, 11.03.2013 - 10 UF 13/13

    Scheidungsfolgesachen; Durchführung des Versorgungsausgleichs bei

  • OLG Bamberg, 25.01.2013 - 2 UF 321/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Anforderungen an den Beschlusstenor bei externer

  • OLG Schleswig, 24.08.2021 - 15 UF 41/19

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Fehlende

  • OLG Frankfurt, 02.01.2017 - 1 UF 288/16

    Steuerrechtliche Verknüpfung von gefördertem Altersvorsorgevermögen führt zur

  • OLG Schleswig, 10.01.2020 - 15 UF 71/19

    Bewertung eines Anrechts aus einem Beamtenverhältnis auf Zeit im

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