Rechtsprechung
   BGH, 24.03.1993 - XII ZB 6/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1764
BGH, 24.03.1993 - XII ZB 6/93 (https://dejure.org/1993,1764)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1993 - XII ZB 6/93 (https://dejure.org/1993,1764)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1993 - XII ZB 6/93 (https://dejure.org/1993,1764)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Steuerberater - Interesse - Erteilung einer Auskunft - Zeitaufwand - Kostenaufwand - Überschuß - Werbungskosten - Honorar - Schätzung - Belegung - Kapitalvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1027
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.02.1989 - IVb ZB 174/88

    Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs und eines Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 24.03.1993 - XII ZB 6/93
    Sind - wie im vorliegenden Fall - keine Anhaltspunkte gegeben für ein besonderes Geheimhaltungsinteresse des Beklagten, so ist abzustellen auf den Aufwand an Zeit und Kosten, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft verursacht (vgl. Beschluß vom 8. Februar 1989 - IVb ZB 174/88 - FamRZ 1989, 730; Beschluß vom 22. Februar 1989 - IVb ZB 5/89 - FamRZ 1989, 731, jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 5/89

    Auskunft über seine Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse - Bewertung

    Auszug aus BGH, 24.03.1993 - XII ZB 6/93
    Sind - wie im vorliegenden Fall - keine Anhaltspunkte gegeben für ein besonderes Geheimhaltungsinteresse des Beklagten, so ist abzustellen auf den Aufwand an Zeit und Kosten, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft verursacht (vgl. Beschluß vom 8. Februar 1989 - IVb ZB 174/88 - FamRZ 1989, 730; Beschluß vom 22. Februar 1989 - IVb ZB 5/89 - FamRZ 1989, 731, jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 19.10.1993 - XI ZR 73/93

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung auf Auskunft und Rechnungslegung

    Dabei ist im wesentlichen darauf abzustellen, welchen Zeit-, Arbeits- und Kostenaufwand die Erteilung der Auskunft erfordert und ob - was vorliegend nicht in Betracht kommt - ein schützenswertes Geheimhaltungsinteresse besteht (vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 28. November 1990 - VIII ZB 27/90 - WM 1991, 657; Beschluß vom 10. Juni 1991 - II ZR 66/91 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 11; Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1991 - XI ZB 5/91 - BGHR ZPO § 2 Beschwerdegegenstand 20; Beschluß vom 11. Dezember 1991 - IV ZR 49/91 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 16; Beschluß vom 24. März 1993 - XII ZB 6/93 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 21; jeweils mit Nachweisen).

    Diese Bewertung des Rechtsmittelinteresses, die nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen des ihm nach § 3 ZPO eingeräumten Ermessens überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1991 aaO. mit Nachweisen; BGH, Beschluß vom 24. März 1993 aaO. und vom 31. März 1993 - XII ZR 67/92 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 22), ist nicht zu beanstanden.

  • BGH, 21.02.1994 - II ZB 13/93
    Danach richtet sich bei Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Auskunftserteilung die Berechnung des Werts der Beschwer und des Streitwerts nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, die dem Verurteilten durch die Erteilung der Auskunft entstehen, wobei ein etwaiges besonderes Geheimhaltungsinteresse zu berücksichtigen ist; das Interesse des Auskunftspflichtigen, die Durchsetzung des Leistungsanspruchs, der die Auskunft dienen soll, zu verhindern oder zu erschweren, ist dagegen für die Bewertung außer Betracht zu lassen (vgl. u. a. NJW 1970, 1083 = LM § 3 ZPO Nr. 42; NJW 1986, 1493 = LM § 511a ZPO Nr. 21 = WM 1985, 764; BGHRZPOO § 2 - Beschwerdegegenstand 3; BGHRZPOO § 2 - Beschwerdegegenstand 6; NJW-RR 1989, 738 = LM § 2 ZPO Nr. 3 = BGHRZPOO § 2 - Beschwerdegegenstand 11; BGHRZPOO § 511a - Wertberechnung 7; BGHRZPOO § 511a - Wertberechnung 6; NJW-RR 1991, 1083 = LM § 3 ZPO Nr. 75; BGHRZPOO § 3 - Rechtsmittelinteresse 11; NJW-RR 1991, 1467 = LM H. 4/1992 § 2 ZPO Nr. 6 = BGHRZPOO § 2 - Beschwerdegegenstand 17; BGHRZPOO § 2 - Beschwerdegegenstand 20; NJW-RR 1992, 697 = BGHRZPOO § 2 - Beschwerdegegenstand 19 = § 3 - Rechtsmittelinteresse 13; BGHRZPOO § 3 - Rechtsmittelinteresse 16; NJW 1992, 2020 = LM H. 11/1992 § 87c HGB Nr. 12 = BGHRZPOO § 3 - Rechtsmittelinteresse 18; NJW-RR 1993, 1027 = BGHRZPOO § 3 - Rechtsmittelinteresse 21; BGHRZPOO § 2 - Beschwerdegegenstand 21; NJW-RR 1994, 174 = LM H. 2/1994 § 3 ZPO Nr. 84).
  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 77/93

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Dabei ist im wesentlichen darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert und ob die verurteilte Partei ein besonderes Geheimhaltungsinteresse hat (Beschlüsse vom 8. Oktober 1991 - XI ZB 5/91 = BGHR ZPO § 511 a Wertberechnung 8 und vom 24. März 1993 - XII ZB 6/93 = NJW-RR 1993, 1027, 1028, jeweils m.w.Nachw.).

    Diese Bewertung des Rechtsmittelinteresses, die vom Senat nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen des ihm gemäß § 3 ZPO eingeräumten Ermessens überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 1991 - XI ZB 5/91 und vom 24. März 1993 - XII ZB 6/93, jeweils aaO), ist nicht zu beanstanden.

  • BGH, 16.12.1998 - XII ZB 105/97

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung der Gegenpartei zur Zustimmung zum

    Die vom Berufungsgericht vorgenommene Bewertung dieses Interesses unterliegt in der Rechtsmittelinstanz nur einer beschränkten Kontrolle und kann nur darauf überprüft werden, ob das Gericht von seinem Ermessen einen ungesetzlichen Gebrauch gemacht hat, insbesondere ob es alle wesentlichen Umstände des Falles in seine Beurteilung einbezogen hat (vgl. Senatsbeschluß vom 24. März 1993 - XII ZB 6/93 - BGHR ZPO § 511 a Wertberechnung 9 m.N.).
  • BGH, 28.06.1995 - XII ZB 82/95

    Wert des Beschwerdegegenstandes bei Verurteilung des Beklagten zur Erteilung

    Die vom Berufungsgericht vorgenommene Bewertung des Aufwandes für die Aufkunftserteilung unterliegt in der Rechtsmittelinstanz nur einer beschränkten Kontrolle und kann nur darauf überprüft werden, ob das Gericht von seinem Ermessen einen ungesetzlichen Gebrauch gemacht hat, insbesondere ob es alle wesentlichen Umstände des Falles in seine Betrachtung einbezogen hat (vgl. Senatsbeschluß vom 24. März 1993 - XII ZB 6/93 - BGHR ZPO § 511a Wertberechnung 9 m. N.).

    Erhaltungsaufwendungen und Finanzierungskosten - anzugeben (vgl. Senatsbeschluß vom 24. März 1993 a.a.O.).

  • BGH, 08.10.1997 - XII ZR 232/96

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Die vom Berufungsgericht vorgenommene Bewertung unterliegt in der Revisionsinstanz nur einer beschränkten Kontrolle und kann nur darauf überprüft werden, ob das Gericht sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt, insbesondere nicht alle wesentlichen Umstände des Falles in seine Beurteilung einbezogen hat (vgl. Senatsbeschluß vom 24. März 1993 - XII ZB 6/93 - BGHR ZPO § 511 a Wertberechnung 9).

    Besondere Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung dieser Angaben sind nicht ersichtlich, zumal der Beklagte selbst vorgetragen hat, daß die Kapitaleinkünfte im Rahmen des steuerlichen Freistellungsbetrages gelegen hätten und darüber hinaus keine höheren Beträge angefallen seien (vgl. Senatsbeschluß vom 24. März 1993 aaO).

  • OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 14 U 18/05

    Kapitalbeteiligung über eine Treuhänderin an einer OHG: Pflicht des Anlegers zur

    Für den Beklagten selbst ist damit zunächst wenig Mühe verbunden (zum persönlichen Zeitaufwand BGH NJW 1999, 3050 bei Bearbeitung von 330 Leitzordnern), zusätzlich ist der Aufwand für fremde Hilfe, erforderlichenfalls durch einen Steuerberater zu berücksichtigen (BGH NJW-RR 1992, 1474: solange Steuererklärung noch nicht vorliegt, erforderliche Kosten auch dann zu berücksichtigen, wenn sie im Zusammenhang mit der späteren Steuererklärung ohnehin entstanden wären; BGH NJW-RR 1993, 1027: falls erforderlich, Honorarhöhe des Steuerberaters zu ermitteln; BGH FamRZ 2003, 597: in concreto verneint, wenn es um Wissen des Auskunftspflichtigen geht).
  • BGH, 04.11.1998 - XII ZB 87/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • BGH, 10.07.1996 - XII ZB 15/96

    Berufungsbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • BGH, 13.04.1994 - XII ZB 33/94

    Streitwert bei Klage auf Auskunft und Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

  • BGH, 12.04.1995 - XII ZB 14/95

    Wert der Beschwer bei Berufung des Auskunftspflichtigen

  • OLG Köln, 17.05.2000 - 17 U 123/99

    Wert des Beschwerdegegenstands für ein Rechtsmittel bei einer Verurteilung zur

  • BGH, 30.10.1996 - XII ZB 82/96

    Einkommensteuer - Vorlage - Beschwer

  • BGH, 16.10.1996 - VIII ZR 66/96

    Anspruch der Erbin auf Auskunft, eidesstattliche Versicherung sowie Zahlung eines

  • BGH, 22.02.1995 - XII ZB 16/95

    Auskunftserteilung über Einkommen zur Beurteilung von Taschengeldansprüchen -

  • BGH, 15.02.1995 - XII ZB 23/95
  • BGH, 08.02.1995 - XII ZB 129/94
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht