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   BGH, 14.08.2013 - XII ZB 614/11   

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https://dejure.org/2013,23714
BGH, 14.08.2013 - XII ZB 614/11 (https://dejure.org/2013,23714)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2013 - XII ZB 614/11 (https://dejure.org/2013,23714)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2013 - XII ZB 614/11 (https://dejure.org/2013,23714)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 BGB, §§ 1896 ff BGB, § 1906 Abs 1 Nr 2 BGB, § 1906 Abs 2 BGB, § 321 Abs 1 FamFG
    Unterbringungssache: Kompetenz des Betreuers zur Einwilligung in die Unterbringung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die durch Zeitablauf erledigte Genehmigung der Unterbringung eines Betroffenen in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Anwaltsblatt

    § 1906 BGB, § 321 FamFG
    Genehmigung der Unterbringung nur durch dazu berechtigten Betreuer

  • rewis.io

    Unterbringungssache: Kompetenz des Betreuers zur Einwilligung in die Unterbringung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die durch Zeitablauf erledigte Genehmigung der Unterbringung eines Betroffenen in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen der Unterbringungsgenehmigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Betreuer im Unterbringungsverfahren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringung und der erforderliche Aufgabenkreis des Betreuers

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 1906 BGB, § 321 FamFG
    Genehmigung der Unterbringung nur durch dazu berechtigten Betreuer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterbringung kann nicht aufgrund ärztlichen Zeugnisses angeordnet werden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Die Genehmigungsfähigkeit einer Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung

  • haerlein.de (Zusammenfassung)

    Betreuungsrecht - Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Unterbringung eines Betreuten durch seinen Betreuer - Verfahrensfragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3781
  • MDR 2013, 1223
  • FGPrax 2013, 283
  • FamRZ 2013, 1726
  • AnwBl 2013, 829
  • AnwBl Online 2013, 407
  • Rpfleger 2013, 677
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 08.08.2012 - XII ZB 671/11

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungsfähigkeit einer

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZB 614/11
    Die gerichtliche Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme bedeutet stets einen solchen Eingriff (Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2012 - XII ZB 389/11 - FamRZ 2012, 619 Rn. 9 f. mwN und vom 8. August 2012 - XII ZB 671/11 - FamRZ 2012, 1634 Rn. 6 f.).

    Da die Einwilligung des Betreuers in eine Zwangsbehandlung mangels gesetzlicher Grundlage nicht genehmigungsfähig war, kam auch die Genehmigung einer entsprechenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB aF nicht in Betracht, wenn absehbar war, dass die Heilbehandlung wegen der Weigerung des Betroffenen, sich behandeln zu lassen, nicht durchgeführt werden konnte (Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2012 - XII ZB 99/12 - FamRZ 2012, 1366 Rn. 13 und vom 8. August 2012 - XII ZB 671/11 - FamRZ 2012, 1634 Rn. 12).

    Die Genehmigung einer Unterbringung zur Heilbehandlung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F. konnte nur in den Fällen ergehen, in denen nicht von vornherein ausgeschlossen war, dass sich der Betroffene in der Unterbringung behandeln lassen würde, sein natürlicher Wille also nicht bereits der medizinisch notwendigen Behandlung entgegenstand und er die Notwendigkeit der Unterbringung nicht einsah (Senatsbeschlüsse vom 8. August 2012 - XII ZB 671/11 - FamRZ 2012, 1634 Rn. 13 und vom 23. Januar 2013 - XII ZB 395/12 - FamRZ 2013, 618 Rn. 11).

  • BGH, 21.11.2012 - XII ZB 306/12

    Unterbringungssache: Pflicht des Gerichts zur Einholung eines

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZB 614/11
    Jedenfalls aber muss das Gutachten namentlich Art und Ausmaß der Erkrankung im Einzelnen anhand der Vorgeschichte, der durchgeführten Untersuchung und der sonstigen Erkenntnisse darstellen und wissenschaftlich begründen (Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 19 ff. und vom 21. November 2012 - XII ZB 306/12 - FamRZ 2013, 211 Rn. 9).

    Das Beschwerdegericht tritt vielmehr in vollem Umfang an die Stelle des Erstgerichts (§ 68 Abs. 3 FamFG) und entscheidet unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung über die Sache neu (Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2011 - XII ZB 256/10 - FamRZ 2011, 637 Rn. 10 und vom 21. November 2012 - XII ZB 306/12 - FamRZ 2013, 211 Rn. 11).

  • BGH, 15.02.2012 - XII ZB 389/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anhörung des Betroffenen in

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZB 614/11
    Die gerichtliche Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme bedeutet stets einen solchen Eingriff (Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2012 - XII ZB 389/11 - FamRZ 2012, 619 Rn. 9 f. mwN und vom 8. August 2012 - XII ZB 671/11 - FamRZ 2012, 1634 Rn. 6 f.).

    Denn eine etwaige Heilung der Verfahrensfehler scheidet bereits deshalb aus, weil diese nach der Beendigung der Unterbringung nicht mehr möglich wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Februar 2012 - XII ZB 389/11 - FamRZ 2012, 619 Rn. 28 ff.).

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 383/10

    Unterbringung des Betreuten: Behandelnder Arzt als Sachverständiger im

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZB 614/11
    Jedenfalls aber muss das Gutachten namentlich Art und Ausmaß der Erkrankung im Einzelnen anhand der Vorgeschichte, der durchgeführten Untersuchung und der sonstigen Erkenntnisse darstellen und wissenschaftlich begründen (Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 19 ff. und vom 21. November 2012 - XII ZB 306/12 - FamRZ 2013, 211 Rn. 9).
  • BayObLG, 04.04.2003 - 3Z BR 41/03

    Rechtliches Gehör bei nicht nur vorläufiger Unterbringung

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZB 614/11
    Im Anschluss an die Beweisaufnahme wird sicherzustellen sein, dass dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Gutachten gegeben wird, wenn er sich - anders als bei vorheriger Übermittlung eines schriftlichen Gutachtens - nicht ausreichend hierauf vorbereiten konnte (vgl. BGH Beschluss vom 12. Mai 2009 - VI ZR 275/08 - NJW 2009, 2604 Rn. 8; vgl. auch BayObLG BtPrax 2003, 175, 176).
  • BGH, 21.10.1986 - VI ZR 15/85

    Haftungsausfüllende Kausalität - Haftungsbegründende Kausalität - Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZB 614/11
    Dem Antrag auf mündliche Erläuterung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens ist auch im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren grundsätzlich zu entsprechen (vgl. BVerfG NJW 1998, 2273 f.; BGH Urteil vom 21. Oktober 1986 - VI ZR 15/85 - NJW-RR 1987, 339, 340).
  • BGH, 12.05.2009 - VI ZR 275/08

    Auswirkung der ausführlichen Anhörung eines Sachverständigen in der mündlichen

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZB 614/11
    Im Anschluss an die Beweisaufnahme wird sicherzustellen sein, dass dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Gutachten gegeben wird, wenn er sich - anders als bei vorheriger Übermittlung eines schriftlichen Gutachtens - nicht ausreichend hierauf vorbereiten konnte (vgl. BGH Beschluss vom 12. Mai 2009 - VI ZR 275/08 - NJW 2009, 2604 Rn. 8; vgl. auch BayObLG BtPrax 2003, 175, 176).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZB 614/11
    Nachdem sich die angefochtene Entscheidung des Beschwerdegerichts in der Hauptsache erledigt hat, kann die Betroffene mit der Rechtsbeschwerde auch die Feststellung verlangen, bereits durch die Genehmigung der Unterbringung durch das erstinstanzliche Gericht in ihren Rechten verletzt worden zu sein (vgl. BGH Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 184/09 - FGPrax 2010, 152 Rn. 14 und vom 7. November 2011 - V ZB 94/11 - juris Rn. 5).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZB 614/11
    Auch im Rahmen der förmlichen Beweisaufnahme im Unterbringungsverfahren kann die Beweiserhebung durch den beauftragten Richter vorgenommen werden (vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 27 ff.; BGH Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10 - InfAuslR 2010, 384, 385; Fröschle/Buckes Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren § 68 Rn. 16).
  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 256/10

    Betreuungsverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZB 614/11
    Das Beschwerdegericht tritt vielmehr in vollem Umfang an die Stelle des Erstgerichts (§ 68 Abs. 3 FamFG) und entscheidet unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung über die Sache neu (Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2011 - XII ZB 256/10 - FamRZ 2011, 637 Rn. 10 und vom 21. November 2012 - XII ZB 306/12 - FamRZ 2013, 211 Rn. 11).
  • BGH, 07.11.2011 - V ZB 94/11

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines

  • BGH, 09.11.2011 - XII ZB 286/11

    Betreuungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an das einzuholende

  • BGH, 20.06.2012 - XII ZB 99/12

    Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche

  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 395/12

    Bestellung eines Betreuers für die Aufgabenbereiche Gesundheitssorge und

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 398/17

    Unterbringungssache: Voraussetzung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung der

    Nach dieser Vorschrift ist eine Unterbringung allerdings nur genehmigungsfähig, wenn eine erfolgversprechende Heilbehandlung durchgeführt werden kann (Senatsbeschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 614/11 - FamRZ 2013, 1726 Rn. 26 mwN).
  • BGH, 14.03.2018 - XII ZB 629/17

    Gefährdungsbegriff auch bei einer bereits länger andauernden Unterbringung i.R.e.

    Es hat sich dabei auf das eingeholte Sachverständigengutachten gestützt, das - anders als die Rechtsbeschwerde meint - den Anforderungen des § 321 FamFG (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 614/11 - FamRZ 2013, 1726 Rn. 15 mwN) genügt und die tatrichterlichen Feststellungen zum Vorliegen einer psychischen Krankheit im Sinne des § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB trägt.
  • BGH, 30.07.2014 - XII ZB 169/14

    Betreuungs- und Unterbringungssache: Voraussetzungen einer gerichtlichen

    Sofern sich ein Betroffener nicht behandeln lassen will, ist die Genehmigung der Unterbringung zur Durchführung der Heilbehandlung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB nur dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme vorliegen und diese rechtswirksam genehmigt wird (Fortführung von Senatsbeschluss vom 14. August 2013, XII ZB 614/11, FamRZ 2013, 1726).

    Nach dieser Vorschrift ist eine Unterbringung allerdings nur genehmigungsfähig, wenn eine erfolgversprechende Heilbehandlung durchgeführt werden kann (Senatsbeschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 614/11 - FamRZ 2013, 1726 Rn. 26 mwN).

  • LG Stuttgart, 10.02.2022 - 19 T 46/22

    Grobe Verfahrensverstöße bei der Durchführung des Unterbringungsverfahrens

    - der Gewährung rechtlichen Gehörs der Betroffenen durch Mitteilung der Person des Sachverständigen sowie dem Zweck der Untersuchung und der Beweisfragen vor der Untersuchung durch den Sachverständigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2021 - 1 BvQ 103/21; BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 614/11; FamRZ 2010, 1726 Rn. 20).

    - Prüfung ob das Gutachten den inhaltlichen Anforderungen gerecht wird, namentlich ob Art und Ausmaß der Erkrankung im Einzelnen anhand der Vorgeschichte der Betroffenen, der durchgeführten eigenen Untersuchung und der sonstigen Erkenntnisse dargestellt und wissenschaftlich begründet ist (vgl. BGH NJW 2011, 520; FamRZ 2013, 1726 Rn. 15) und ob der Sachverständige die Betroffene vor der Untersuchung über seine Stellung und Funktion als Sachverständiger aufgeklärt hat.

    Dies dient der Gewährung des rechtlichen Gehörs und ermöglicht dem Betroffenen, gegebenenfalls von seinem Ablehnungsrecht nach § 30 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 406 ZPO Gebrauch zu machen (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2021 - 1 BvQ 103/21; BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 614/11).

    Andernfalls kann der Betroffene sein Recht, an der Beweisaufnahme teilzunehmen, nicht sinnvoll ausüben (BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 614/11).

    Ein Gutachten i.S.v. § 321 FamFG muss Art und Ausmaß der Erkrankung im Einzelnen anhand der Vorgeschichte des Betroffenen, der durchgeführten eigenen Untersuchung des Sachverständigen und der sonstigen Erkenntnisse darstellen und wissenschaftlich begründet (vgl. BGH NJW 2011, 520; FamRZ 2013, 1726 Rn. 15), wobei der Sachverständige den Betroffenen vor der Untersuchung über seine Stellung und Funktion als Sachverständiger aufgeklärt haben muss (BGH FamRZ 2013, 1725).

  • BGH, 31.05.2017 - XII ZB 342/16

    Unterbringungssache: Voraussetzungen der betreuungsgerichtlichen Genehmigung

    aa) Nach dieser Vorschrift ist eine Unterbringung allerdings nur genehmigungsfähig, wenn eine erfolgversprechende Heilbehandlung durchgeführt werden kann (Senatsbeschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 614/11 - FamRZ 2013, 1726 Rn. 26 mwN).
  • BGH, 15.06.2016 - XII ZB 581/15

    Betreuungssache: Zulässigkeit der Anhörung des Betroffenen durch beauftragtes

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Anhörung durch den beauftragten Richter nur in ihrem objektiven Ertrag und als dessen persönlicher Eindruck verwertet werden darf (Senatsbeschluss vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11 - FamRZ 2012, 104 Rn. 30 f. mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 614/11 - FamRZ 2013, 1726 Rn. 40 für die förmliche Beweisaufnahme im Unterbringungsverfahren).
  • BGH, 07.10.2020 - XII ZB 349/20

    Anhörung eines Betroffenen im Betreuungsverfahren ohne Gelegenheit der Teilnahme

    Allerdings hat das Gericht zu prüfen, ob die Unterbringung von dem Aufgabenkreis des Betreuers erfasst wird und - bei einer vorläufigen Bestellung des Betreuers - ob auch die zu genehmigende Unterbringungsdauer vom Zeitraum seiner Bestellung umfasst ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 614/11, FamRZ 2013, 1726).

    Die Kompetenz zur Einwilligung in die Unterbringung muss dem Betreuer bei Beschreibung seines Aufgabenkreises ausdrücklich eingeräumt werden, etwa indem für den Fall des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB die Aufgabenbereiche Befugnis zur Unterbringung oder Aufenthaltsbestimmungsrecht einerseits und Gesundheitssorge andererseits zugewiesen werden (Senatsbeschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 614/11 - FamRZ 2013, 1726 Rn. 22 mwN).

    Zudem hat das Gericht bei einer vorläufigen Bestellung des Betreuers zu prüfen, ob die zu genehmigende Unterbringungsdauer vom Zeitraum seiner Bestellung erfasst wird (Senatsbeschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 614/11 - FamRZ 2013, 1726 Rn. 23).

  • OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 1 W 71/21

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Bestellung eines

    a) Das Beschwerdegericht tritt gemäß § 68 Abs. 3 FamFG in vollem Umfang an die Stelle des Erstgerichts und entscheidet unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstands zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung über die Sache neu (BeckOK FamFG/Obermann, 41. Ed. 1.1.2022, FamFG § 69 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 614/11 -, Rn. 43, juris).
  • BGH, 27.01.2015 - II ZB 7/14

    Gerichtliches Verfahren zur Entscheidung über die Zusammensetzung des

    Die Vorschrift ist im Rechtsbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbar (BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 614/11, FGPrax 2013, 283 Rn. 10; Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 11.07.2023 - XIII ZA 3/23

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren;

    b) Zwar steht die inzwischen erfolgte Abschiebung des Betroffenen der Zulässigkeit der beabsichtigten Rechtsbeschwerde nicht entgegen, da auch im Rechtsbeschwerdeverfahren entsprechend § 62 Abs. 1 FamFG der Antrag auf Feststellung der Rechtsverletzung durch den angefochtenen Beschluss umgestellt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 9; vom 14. August 2013 - XII ZB 614/11, FamRZ 2013, 1726 Rn. 10).
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