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   BGH, 06.07.2011 - XII ZB 616/10   

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https://dejure.org/2011,5368
BGH, 06.07.2011 - XII ZB 616/10 (https://dejure.org/2011,5368)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2011 - XII ZB 616/10 (https://dejure.org/2011,5368)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - XII ZB 616/10 (https://dejure.org/2011,5368)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 2 FamFG, § 275 FamFG, § 288 Abs 1 FamFG
    Betreuungsverfahren: Verwertung der Ausführungen eines Sachverständigen ohne Stellungnahme des Betroffenen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Möglichkeit des Betroffenen zur Stellungnahme bei Stützen eine dem Betroffenen beeinträchtigenden Entscheidung auf Ausführungen eines Sachverständigen in einem Betreuungsverfahren; Anhörungsrechte eines Betroffenem im Betreuungsverfahren

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachverständigengutachten, Stellungnahme des Betroffenen, Betreuungsverfahren

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Verwertung der Ausführungen eines Sachverständigen ohne Stellungnahme des Betroffenen

  • ra.de
  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Verwertung der Ausführungen eines Sachverständigen ohne Stellungnahme des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Möglichkeit des Betroffenen zur Stellungnahme bei Stützen eine dem Betroffenen beeinträchtigenden Entscheidung auf Ausführungen eines Sachverständigen in einem Betreuungsverfahren; Anhörungsrechte eines Betroffenem im Betreuungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Sachverständige im Betreuungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Sachverständige im Betreuungsverfahren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausführungen eines Sachverständigen im Betreuungsverfahren und das Recht zur Stellungnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1505
  • MDR 2011, 1040
  • FGPrax 2011, 232 (Ls.)
  • FamRZ 2011, 1574
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 138/10

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur Bekanntgabe eines Gutachtens gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - XII ZB 616/10
    Soll in einem Betreuungsverfahren eine Entscheidung, die die Rechte des Betroffenen beeinträchtigt, auf Ausführungen eines Sachverständigen gestützt werden, die dieser im Termin zur Anhörung in Abwesenheit des Betroffenen gemacht hat, so ist dem Betroffenen zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 11. August 2010, XII ZB 138/10, BtPrax 2010, 278).

    Insoweit ist das Gutachten mit seinem vollen Wortlaut grundsätzlich auch dem Betroffenen persönlich im Hinblick auf dessen Verfahrensfähigkeit (§ 275 FamFG) zur Verfügung zu stellen (Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 138/10 - BtPrax 2010, 275 mwN).

    Abgesehen davon hätte das Gutachten in diesem Fall aber auch dem vom Amtsgericht bereits bestellten Verfahrenspfleger, den auch das Landgericht am Verfahren beteiligt hat, übergeben werden müssen, damit dieser es mit dem Betroffenen bespricht (Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 138/10 - BtPrax 2010, 278 und vom 8. Juni 2011 - XII ZB 43/11 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 08.06.2011 - XII ZB 43/11

    Betreuungsverfahren: Notwendige Verfahrenspflegerbestellung zur Bekanntgabe eines

    Auszug aus BGH, 06.07.2011 - XII ZB 616/10
    Abgesehen davon hätte das Gutachten in diesem Fall aber auch dem vom Amtsgericht bereits bestellten Verfahrenspfleger, den auch das Landgericht am Verfahren beteiligt hat, übergeben werden müssen, damit dieser es mit dem Betroffenen bespricht (Senatsbeschluss vom 11. August 2010 - XII ZB 138/10 - BtPrax 2010, 278 und vom 8. Juni 2011 - XII ZB 43/11 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 18.07.2012 - XII ZB 661/11

    Freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes: Erfordernis der erneuten

    Insoweit ist das Gutachten mit seinem vollen Wortlaut grundsätzlich auch dem Betroffenen persönlich im Hinblick auf dessen Verfahrensfähigkeit (§ 167 Abs. 3 FamFG) zur Verfügung zu stellen (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011 - XII ZB 616/10 -FamRZ 2011, 1574 Rn. 11).

    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 164 Satz 2 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. August 2010 - XII ZB 138/10 - BtPrax 2010, 278 und vom 6. Juli 2011 - XII ZB 616/10 - FamRZ 2011, 1574 Rn. 11 sowie MünchKomm/Schwab BGB 6. Aufl. § 1896 Rn. 185 mwN).

  • BGH, 14.03.2012 - XII ZB 502/11

    Betreuungsverfahren: Prüfungsumfang bei einer Betreuerbestellung entgegen den

    Insoweit ist das Gutachten mit seinem vollen Wortlaut grundsätzlich auch dem Betroffenen persönlich im Hinblick auf dessen Verfahrensfähigkeit (§ 275 FamFG) zur Verfügung zu stellen (Senatsbeschlüsse vom 11. August 2010 - XII ZB 138/10 - BtPrax 2010, 275 und vom 6. Juli 2010 - XII ZB 616/10 - FamRZ 2011, 1574 Rn. 11 jeweils mwN).
  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 691/12

    Unterbringung des Betreuten: Bestellung zum Sachverständigen vor der Untersuchung

    Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage setzt gemäß § 37 Abs. 2 FamFG voraus, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011, XII ZB 616/10, FamRZ 2011, 1574).

    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011 - XII ZB 616/10 - FamRZ 2011, 1574 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 06.04.2016 - XII ZB 397/15

    Betreuungsverfahren: Überlassung des Sachverständigengutachtens erst in der

    Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage erfordert nach § 37 Abs. 2 FamFG, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. September 2015 - XII ZB 250/15 - FamRZ 2015, 2156 Rn. 15 mwN und vom 6. Juli 2011 - XII ZB 616/10 - FamRZ 2011, 1574 Rn. 11 mwN).
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