Rechtsprechung
BGH, 11.04.2018 - XII ZB 623/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 2 Nr 1 VersAusglG, § 27 VersAusglG, § 162 Nr 2 SGB 6
Versorgungsausgleich: Ausgleichsfähigkeit eines durch Tätigkeit in einer Behindertenwerkstatt erworbenen Anrechts
- IWW
§ 3 Abs. 1 VersAusglG, § ... 27 VersAusglG, § 18 Abs. 2 VersAusglG, § 2 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG, § 162 Nr. 2 SGB VI, § 2 Abs. 2 VersAusglG, §§ 59, 253 a SGB VI, § 101 Abs. 3 SGB VI, § 35 Abs. 1 VersAusglG, § 162 Nr. 1 SGB VI, § 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI, § 74 Abs. 7 FamFG
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung des durch die Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen erworbenen Anrechts beim Versorgungsausgleich; Ungerechtfertigte Beschränkung des Versorgungsausgleichs beim Anrechtserwerb durch einen behinderten Menschen
- rewis.io
Versorgungsausgleich: Ausgleichsfähigkeit eines durch Tätigkeit in einer Behindertenwerkstatt erworbenen Anrechts
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Versorgungsausgleich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung des durch die Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen erworbenen Anrechts beim Versorgungsausgleich; Ungerechtfertigte Beschränkung des Versorgungsausgleichs beim Anrechtserwerb durch einen behinderten Menschen
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Versorgungsausgleich - und die in der Behindertenwerkstatt erworbenen Anwartschaften
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Versorgungsausgleich: Ausgleichsfähigkeit eines durch Tätigkeit in einer Behindertenwerkstatt erworbenen Anrechts
- famrz.de (Kurzinformation)
Anrechtserwerb bei Tätigkeit in Behindertenwerkstatt
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Versorgungsausgleich: Berücksichtigung von Anwartschaften aus Tätigkeit in einer Behindertenwerkstatt
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Durch Tätigkeit in Behindertenwerkstätte erworbene Anrechte im Versorgungsausgleich
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 06.03.2017 - 341 F 71/16
- OLG Dresden, 30.11.2017 - 23 UF 348/17
- BGH, 11.04.2018 - XII ZB 623/17
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 769
- MDR 2018, 673
- FamRZ 2018, 904
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.09.2012 - XII ZB 649/11
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Rentenanrecht in der irischen …
Auszug aus BGH, 11.04.2018 - XII ZB 623/17
Ausgleichspflichtig wäre daher auch ein Rentenanrecht, das sich allein aus Arbeitgeberbeiträgen oder aus Steuermitteln finanziert, sofern nur das Teilhaberecht des Ehegatten auf seine Arbeit als Teil der gemeinsamen Lebensleistung der Ehegatten zurückzuführen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 19. September 2012 - XII ZB 649/11 - FamRZ 2013, 106 Rn. 14 mwN). - BGH, 11.12.2013 - XII ZB 253/13
Versorgungsausgleich: Aussetzung der Kürzung einer laufenden Altersversorgung …
Auszug aus BGH, 11.04.2018 - XII ZB 623/17
cc) Auch steht es in grundsätzlicher Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung, dass das Entfallen des früheren "Rentnerprivilegs" (§ 101 Abs. 3 SGB VI a.F.) durch das neue Versorgungsausgleichsrecht eine grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmende Gesetzesänderung darstellt, die für sich genommen, ohne Hinzutreten weiterer Umstände, keine Korrektur nach § 27 VersAusglG rechtfertigt (Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 - XII ZB 253/13 - FamRZ 2014, 461 Rn. 16 f.). - BGH, 08.04.2015 - XII ZB 428/12
Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung der Gesetzesänderung betreffend …
Auszug aus BGH, 11.04.2018 - XII ZB 623/17
bb) Aus diesen Umständen hat das Oberlandesgericht in rechtlich nicht zu beanstandender Weise gefolgert, dass ein unbilliges wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen den beteiligten Eheleuten jedenfalls nicht daraus abgeleitet werden kann, dass der Ehemann als Ausgleichsberechtigter bereits anderweitig voll abgesichert sei, während die insgesamt ausgleichspflichtige Ehefrau auf die ehezeitlich erworbenen Versorgungsanrechte zur Sicherung ihres Unterhalts dringend angewiesen sei (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 8. April 2015 - XII ZB 428/12 - FamRZ 2015, 1001 Rn. 21). - BGH, 16.08.2017 - XII ZB 21/17
Versorgungsausgleich: Berücksichtigung von aus einer verfrühten …
Auszug aus BGH, 11.04.2018 - XII ZB 623/17
Diese ist im Verfahren der Rechtsbeschwerde nur daraufhin zu überprüfen, ob alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind und das Ermessen in einer dem Gesetzeszweck entsprechenden Weise ausgeübt worden ist (Senatsbeschluss vom 16. August 2017 - XII ZB 21/17 - FamRZ 2017, 1914 Rn. 25).
- BGH, 19.05.2021 - XII ZB 190/18
Auseinanderlaufen von Scheidungsstatut und Versorgungsausgleichsstatut
Diese ist im Verfahren der Rechtsbeschwerde nur daraufhin zu überprüfen, ob alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind und das Ermessen in einer dem Gesetzeszweck entsprechenden Weise ausgeübt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 11. April 2018 - XII ZB 623/17 - FamRZ 2018, 904 Rn. 10 mwN). - BGH, 01.03.2023 - XII ZB 360/22
Ausgleich des Anrechtes aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige …
Ausgleichspflichtig wäre daher auch ein Rentenanspruch, der sich allein aus Arbeitgeberbeiträgen oder aus Steuermitteln finanziert, sofern nur das Teilhaberecht des Ehegatten auf seine Arbeit als Teil der gemeinsamen Lebensleistung zurückzuführen ist (Senatsbeschlüsse vom 11. April 2018 - XII ZB 623/17 - FamRZ 2018, 904 Rn. 8 …und vom 19. September 2012 - XII ZB 649/11 - FamRZ 2013, 106 Rn. 14). - OLG Frankfurt, 21.07.2022 - 6 UF 108/22
Versorgungsausgleich: Grundrente kein auszugleichendes Anrecht
Ausgleichspflichtig wäre daher auch ein Rentenanrecht, das sich allein aus Arbeitgeberbeiträgen oder aus Steuermitteln finanziert, sofern nur das Teilhaberecht des Ehegatten auf seine Arbeit als Teil der gemeinsamen Lebensleistung der Ehegatten zurückzuführen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. April 2018 - XII ZB 623/17 -, Rn. 8, juris; m.w.N.; FamRZ 2018, 769).Die Regelungen zur Grundrente in § 76g Abs. 1 SGB VI und § 97a SGB VI sind damit mit Zuschlägen beispielsweise aus Kindererziehungszeiten (§ 54 SGB VI, vgl. BT-Drs. 16/1044 S. 46), oder der Beitragsbemessung nach § 162 Nr. 2 SGB VI (vgl. BGH Beschluss vom 11. April 2018 - XII ZB 623/17 -, juris; FamRZ 2018, 769) nicht vergleichbar, weil nicht allein durch eine bestimmte Tätigkeit oder in gleichgestellten Zeiträumen beispielsweise der geminderten Erwerbsfähigkeit Entgeltpunkte erworben werden, sondern nur im Fall einer unzureichenden Altersabsicherung, die für den durchschnittlichen Erwerb von Entgeltpunkten unterhalb der Höchstgrenze nach § 76g Abs. 1 SGB VI unterstellt wird und im Alter nach § 97a SGB VI konkret geprüft wird.