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Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2013 - XII ZB 624/12   

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BGH, 08.05.2013 - XII ZB 624/12 (https://dejure.org/2013,13809)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2013 - XII ZB 624/12 (https://dejure.org/2013,13809)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - XII ZB 624/12 (https://dejure.org/2013,13809)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 ZPO, § 574 ZPO, § 114 Abs 2 FamFG
    Verfahrenskostenhilfe: Erfolgsaussicht bei einer höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage; Einlegung der Rechtsbeschwerde zum BGH durch einen dort zugelassenen Rechtsanwalt

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Verfahrenskostenhilfe bei Abhängen der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung von der Klärung einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstrittenen und höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage; Einlegung der Rechtsbeschwerde zum ...

  • rewis.io

    Verfahrenskostenhilfe: Erfolgsaussicht bei einer höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage; Einlegung der Rechtsbeschwerde zum BGH durch einen dort zugelassenen Rechtsanwalt

  • ra.de
  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 574; FamFG § 114 Abs. 2
    Gewährung von Verfahrenskostenhilfe bei Abhängen der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung von der Klärung einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstrittenen und höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage; Einlegung der Rechtsbeschwerde zum ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsfrage noch nicht geklärt: Kostenhilfe muss gewährt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe bei strittigen Rechtsfragen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfahrenskostenhilfe kann auch zu bewilligen sein, wenn das Beschwerdegericht nicht der Rechtsauffassung des Beschwerdeführers folgt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2198
  • MDR 2013, 1117
  • FGPrax 2013, 231
  • FamRZ 2013, 1214
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.03.2004 - XII ZB 192/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - XII ZB 624/12
    Ist das Beschwerdegericht in einem Verfahrenskostenhilfeverfahren der Auffassung, dass die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung von der Klärung einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstrittenen und höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage abhängt, muss es dem Beschwerdeführer beim Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen insoweit Verfahrenskostenhilfe bewilligen, und zwar auch dann, wenn es die Auffassung vertritt, dass die Rechtsfrage zu Ungunsten des Beschwerdeführers zu entscheiden ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 17. März 2004, XII ZB 192/02, NJW 2004, 2022 und vom 12. Dezember 2012, XII ZB 190/12, FamRZ 2013, 369).

    Indessen ist das Rechtsbeschwerdegericht gemäß § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO auch an eine insoweit rechtsfehlerhafte Zulassung der Rechtsbeschwerde gebunden (Senatsbeschluss vom 17. März 2004 - XII ZB 192/02 - NJW 2004, 2022; BGH Beschlüsse vom 21. November 2002 - V ZB 40/02 - NJW 2003, 1126 und vom 27. Februar 2003 - III ZB 30/02 - NJW-RR 2003, 1001).

    Dies muss grundsätzlich ohne nähere Sachprüfung zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht führen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2004 - XII ZB 192/02 - NJW 2004, 2022; MünchKommZPO/Motzer 4. Aufl. § 127 Rn. 36; Musielak/Fischer ZPO 9. Aufl. § 127 Rn. 25).

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - XII ZB 624/12
    Im Verfahren der Verfahrenskostenhilfe kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) oder der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Verfahrenskostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZA 11/07 - FamRZ 2007, 1720 Rn. 6 und vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - FamRZ 2004, 1633 f.; BGH Beschluss vom 22. November 2011 - VIII ZB 81/11 - NJW-RR 2012, 125 Rn. 10).

    Das Verfahrenskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den das Rechtsstaatsprinzip erfordert, nicht selbst bieten, sondern erst zugänglich machen (BVerfG NJW 1994, 241, 242 und NJW 2000, 1936, 1937; Senatsbeschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - FamRZ 2004, 1633, 1634 mwN).

  • BGH, 12.12.2012 - XII ZB 190/12

    Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren: Grenzen summarischer

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - XII ZB 624/12
    Ist das Beschwerdegericht in einem Verfahrenskostenhilfeverfahren der Auffassung, dass die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung von der Klärung einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstrittenen und höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage abhängt, muss es dem Beschwerdeführer beim Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen insoweit Verfahrenskostenhilfe bewilligen, und zwar auch dann, wenn es die Auffassung vertritt, dass die Rechtsfrage zu Ungunsten des Beschwerdeführers zu entscheiden ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 17. März 2004, XII ZB 192/02, NJW 2004, 2022 und vom 12. Dezember 2012, XII ZB 190/12, FamRZ 2013, 369).

    Ist das Beschwerdegericht daher - wie im vorliegenden Fall - der Auffassung, dass die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung von der Klärung einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstrittenen und höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage abhängen, muss es dem Beschwerdeführer beim Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen insoweit Verfahrenskostenhilfe bewilligen, und zwar auch dann, wenn das Beschwerdegericht die Auffassung vertritt, dass die Rechtsfrage zu Ungunsten des Beschwerdeführers zu entscheiden ist (BVerfG FamRZ 2013, 605, 606; 2013, 685, 686; Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2012 - XII ZB 190/12 - FamRZ 2013, 369).

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde in Verfahrenskostenhilfesache: Notwendige Anwaltsvertretung;

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - XII ZB 624/12
    Auch in Verfahren der Verfahrenskostenhilfe kann eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wirksam nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. Juni 2010, XII ZB 82/10, FamRZ 2010, 1425).

    Auch in Verfahren der Verfahrenskostenhilfe kann eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wegen § 114 Abs. 2 FamFG nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden (Senatsbeschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10 - FamRZ 2010, 1425 Rn. 7; Keidel/Weber FamFG 17. Aufl. § 114 Rn. 11, 20; Prütting/Helms FamFG 2. Aufl. § 114 Rn. 34; Musielak/Borth FamFG 3. Aufl. § 114 Rn. 6).

  • BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10

    Versagung von PKH verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - XII ZB 624/12
    Ist das Beschwerdegericht daher - wie im vorliegenden Fall - der Auffassung, dass die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung von der Klärung einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstrittenen und höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage abhängen, muss es dem Beschwerdeführer beim Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen insoweit Verfahrenskostenhilfe bewilligen, und zwar auch dann, wenn das Beschwerdegericht die Auffassung vertritt, dass die Rechtsfrage zu Ungunsten des Beschwerdeführers zu entscheiden ist (BVerfG FamRZ 2013, 605, 606; 2013, 685, 686; Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2012 - XII ZB 190/12 - FamRZ 2013, 369).
  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - XII ZB 624/12
    Indessen ist das Rechtsbeschwerdegericht gemäß § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO auch an eine insoweit rechtsfehlerhafte Zulassung der Rechtsbeschwerde gebunden (Senatsbeschluss vom 17. März 2004 - XII ZB 192/02 - NJW 2004, 2022; BGH Beschlüsse vom 21. November 2002 - V ZB 40/02 - NJW 2003, 1126 und vom 27. Februar 2003 - III ZB 30/02 - NJW-RR 2003, 1001).
  • BGH, 27.02.2003 - III ZB 30/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - XII ZB 624/12
    Indessen ist das Rechtsbeschwerdegericht gemäß § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO auch an eine insoweit rechtsfehlerhafte Zulassung der Rechtsbeschwerde gebunden (Senatsbeschluss vom 17. März 2004 - XII ZB 192/02 - NJW 2004, 2022; BGH Beschlüsse vom 21. November 2002 - V ZB 40/02 - NJW 2003, 1126 und vom 27. Februar 2003 - III ZB 30/02 - NJW-RR 2003, 1001).
  • BGH, 18.07.2007 - XII ZA 11/07

    Einsatz eines nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe erlangten Vermögens für die

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - XII ZB 624/12
    Im Verfahren der Verfahrenskostenhilfe kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) oder der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Verfahrenskostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZA 11/07 - FamRZ 2007, 1720 Rn. 6 und vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - FamRZ 2004, 1633 f.; BGH Beschluss vom 22. November 2011 - VIII ZB 81/11 - NJW-RR 2012, 125 Rn. 10).
  • BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - XII ZB 624/12
    Das Verfahrenskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den das Rechtsstaatsprinzip erfordert, nicht selbst bieten, sondern erst zugänglich machen (BVerfG NJW 1994, 241, 242 und NJW 2000, 1936, 1937; Senatsbeschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - FamRZ 2004, 1633, 1634 mwN).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus BGH, 08.05.2013 - XII ZB 624/12
    Das Verfahrenskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den das Rechtsstaatsprinzip erfordert, nicht selbst bieten, sondern erst zugänglich machen (BVerfG NJW 1994, 241, 242 und NJW 2000, 1936, 1937; Senatsbeschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - FamRZ 2004, 1633, 1634 mwN).
  • OLG Celle, 06.10.2011 - 10 WF 300/11

    Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder während eines freiwilligen sozialen Jahres

  • BGH, 22.11.2011 - VIII ZB 81/11

    Prozesskostenhilfeverfahren: Fehlerhafte Besetzung des Beschwerdegerichts bei

  • BGH, 29.03.2018 - III ZB 135/17

    Schließen der lückenhaften Angaben bei der Ausfüllung des Vordrucks zu den

    Im Verfahren der Prozesskostenhilfe kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) oder der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Prozesskostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (st. Rspr.; z.B. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2003 - III ZB 29/02, BeckRS 2003, 02582; BGH, Beschlüsse vom 21. November 2002 - V ZB 40/02, NJW 2003, 1126, 1127; vom 17. März 2004 - XII ZB 192/02, NJW 2004, 2022; vom 12. Dezember 2012 - XII ZB 190/12, NJW 2013, 1310 Rn. 5 f und vom 8. Mai 2013 - XII ZB 624/12, NJW 2013, 2198 Rn. 5, 8; jeweils mwN).
  • BGH, 29.07.2020 - XII ZB 172/18

    Die verweigerte Verfahrenskostenhilfe - und die wegen unklarer Rechtsfrage

    Lässt das Beschwerdegericht in einem Verfahrenskostenhilfeverfahren die Rechtsbeschwerde zu, weil nach seiner Auffassung die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung von der Klärung einer bislang noch nicht höchstrichterlich entschiedenen klärungsbedürftigen Rechtsfrage abhängen, darf es dem Beschwerdeführer Verfahrenskostenhilfe auch dann nicht mangels Erfolgsaussicht versagen, wenn die Rechtsfrage seiner Auffassung nach zu Ungunsten des Beschwerdeführers zu entscheiden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. Mai 2013 - XII ZB 624/12, FamRZ 2013, 1214).

    Hängt die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe dagegen aus der Sicht des Beschwerdegerichts allein von der Frage der hinreichenden Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ab, darf die Rechtsbeschwerde insoweit nicht zugelassen werden (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 8. Mai 2013 - XII ZB 624/12 - FamRZ 2013, 1214 Rn. 5 mwN).

    Ist das Beschwerdegericht daher, wie hier, der Auffassung, dass die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung von der Klärung einer höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage abhängen, muss es dem Beschwerdeführer beim Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen insoweit Verfahrenskostenhilfe bewilligen, und zwar auch dann, wenn das Beschwerdegericht die Auffassung vertritt, dass die Rechtsfrage zu Ungunsten des Beschwerdeführers zu entscheiden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 2013 - XII ZB 624/12 - FamRZ 2013, 1214 Rn. 8 mwN und vom 7. März 2012 - XII ZB 391/10 - FamRZ 2012, 964 Rn. 14 mwN; vgl. auch BVerfG FamRZ 2013, 605, 606).

  • OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 9 WF 7/19

    Verfahrenskostenhilfe bei Trennungsunterhalt: Herabsetzung des

    In solchen Fällen muss das Gericht dem Antragsteller bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen selbst dann Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe bewilligen, wenn es die Auffassung vertritt, dass die Rechtsfrage zuungunsten des Antragstellers zu entscheiden ist (BGH, Beschluss vom 5. März 2014 - XII ZB 220/11, NJW 2014, 1454; Beschluss vom 8. Mai 2013 - XII ZB 624/12, FamRZ 2013, 1214; Markwardt, Familienrecht, 6. Aufl., § 114, Rn. 11 ff).
  • BGH, 16.01.2014 - V ZB 12/13

    Prozesskostenhilfeverfahren: Geltendmachung eines fremden Rechts in gewillkürter

    Im Verfahren der Prozesskostenhilfe kommt eine Zulassung der Rechtsbeschwerde nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Prozesskostenhilfe oder der persönlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2013 - XII ZR 624/12, NJW 2013, 2198 Rn. 5; Senat, Beschluss vom 21. November 2002 - V ZB 40/02, NJW 2003, 1126 jeweils mwN).
  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15

    Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts;

    Da das Prozesskostenhilfe- bzw. Verfahrenskostenhilfeverfahren nicht dem Zweck dient, über zweifelhafte Rechtsfragen abschließend vorweg zu entscheiden, darf ein Gericht zwar die Erfolgsaussicht nicht verneinen, wenn eine solche Rechtsfrage zu klären ist, auch wenn das Gericht in der Sache zu Ungunsten des Antragstellers entscheiden möchte (vgl. nur BVerfG, NJW 2013, 1148, 1150; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2013 - XII ZB 624/12, NJW 2013, 2198 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 05.03.2014 - XII ZB 220/11

    Verfahrenskostenhilfe für eine Beschwerde in einer Familiensache:

    Ist das Beschwerdegericht in einem Verfahrenskostenhilfeverfahren der Auffassung, dass die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung von der Klärung einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstrittenen und höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage abhängt, muss es dem Beschwerdeführer beim Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen insoweit Verfahrenskostenhilfe bewilligen, und zwar auch dann, wenn es die Auffassung vertritt, dass die Rechtsfrage zu Ungunsten des Beschwerdeführers zu entscheiden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. Mai 2013, XII ZB 624/12, FamRZ 2013, 1214).

    Danach ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, wenn das Beschwerdegericht der Auffassung ist, dass die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung von der Klärung einer in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstrittenen und höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage abhängt (Senatsbeschluss vom 8. Mai 2013 - XII ZB 624/12 - FamRZ 2013, 1214 Rn. 8 mwN).

  • OLG Brandenburg, 15.03.2016 - 13 WF 268/15

    Beschwerde gegen Kindesunterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren:

    Der Antragsgegner wird darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof in anderem Zusammenhang die Vertretung durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt (§ 114 II FamFG) für erforderlich gehalten hat, auch wenn § 114 IV FamFG von der Vertretung durch einen Rechtsanwalt freistellt (BGH, NJW-RR 2010, 1297, Abs. 7; NJW 2013, 2198, Abs. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2015 - L 19 AS 1265/15

    Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II für

    Da bereits die Vertretbarkeit eines Rechtsvorbringens für die Bewilligung von Prozesskosten ausreicht, bildet bei seiner Bewertung nicht die Rechtsansicht des jeweils erkennenden Spruchkörpers, sondern eine allgemeine/objektive Betrachtung den Maßstab (BGH, Beschlüsse vom 08.05.2013 - XII ZB 624/12 - und vom 05.3.2014 - XII ZB 220/11 - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 28.2.2014 - L 32 AS 2279/13 B PKH ; a ...A. offensichtlich LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v.16.07.2015 - L 2 AS 399/15 B ER und L 2 AS 400/15 B).
  • BGH, 29.05.2013 - XII ZB 124/12

    Ergänzungspflegschaft bei bestehender Vormundschaft: Anspruch eines

    Dies erschließt sich - neben dem Aufbau der Gründe in der Beschwerdeentscheidung - vor allem daraus, dass das Beschwerdegericht die Zulassungsentscheidung nur auf § 70 FamFG und nicht (auch) auf § 76 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 574 ZPO gestützt hat und das Beschwerdegericht zudem die Rechtsbeschwerde gegen seine Entscheidung zur Verfahrenskostenhilfe wegen der hier allein entscheidungserheblichen Frage nach den Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung überhaupt nicht hätte zulassen dürfen (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 8. Mai 2013 - XII ZB 624/12 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2015 - L 19 AS 1260/15

    Verpflichtung im Wege der einstweiligen Anordnung zur Erbringung des Regelsatzes

    Da bereits die Vertretbarkeit eines Rechtsvorbringens für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ausreicht, bildet bei seiner Bewertung nicht die Rechtsansicht des jeweils erkennenden Spruchkörpers, sondern eine allgemeine/objektive Betrachtung den Maßstab (BGH, Beschlüsse vom 08.05.2013 - XII ZB 624/12 - und vom 05.3.2014 - XII ZB 220/11 - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 28.2.2014 - L 32 AS 2279/13 B PKH ; a.A. offensichtlich LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse v.16.07.2015 - L 2 AS 399/15 B ER und L 2 AS 400/15 B und vom 20.08.2015 - L 12 AS 1180/15 B ER ).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2023 - 4 WF 118/23

    Verfahrenskostenhilfe: Keine Anwendung von § 83 Abs. 1 SGB XII auf

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2017 - L 19 AS 1429/17

    Aufhebung von SGB-II-Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2017 - L 19 AS 1429/17 B ER/L 19 AS 1430/17

    Aufhebung von SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnung der

  • OLG Karlsruhe, 21.03.2016 - 2 WF 31/16

    Vaterschaftsanfechtung: Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtung

  • BGH, 31.07.2013 - XII ZB 138/12

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Bewilligung durch das Beschwerdegericht

  • BGH, 31.07.2013 - XII ZB 154/12

    Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bzgl. Trennungsunterhalts und

  • LAG Köln, 16.07.2013 - 9 Ta 143/13

    Prozesskostenhilfe; Klage eines Berufskraftfahrers auf Erstattung der im

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