Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2014 - XII ZB 632/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2344
BGH, 22.01.2014 - XII ZB 632/12 (https://dejure.org/2014,2344)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2014 - XII ZB 632/12 (https://dejure.org/2014,2344)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - XII ZB 632/12 (https://dejure.org/2014,2344)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,2344) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 1a BGB, § 26 FamFG
    Betreuungsverfahren: Ermittlungspflichten bei Ablehnung der Betreuung durch den Betroffenen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1896 Abs. 1a; FamFG § 26
    Ablehnung der Betreuung durch Betroffenen; freier Willen; Umfang tatrichterlicher Ermittlungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang tatrichterlicher Ermittlungen bei der Prüfung des Beruhens der Ablehnung der Betreuung durch den Betroffenen auf einem freien Willen

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Ermittlungspflichten bei Ablehnung der Betreuung durch den Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang tatrichterlicher Ermittlungen bei der Prüfung des Beruhens der Ablehnung der Betreuung durch den Betroffenen auf einem freien Willen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betreuungsrecht - Wie weit geht die richterliche Ermittlungspflicht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ermittlungspflichten im Betreuungsverfahren

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ablehnung der Betreuung durch den Betroffenen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ablehnung der Betreuung durch den Betroffenen muss auf freiem Willen beruhen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ablehnung der Betreuung durch den Betroffenen muss auf freiem Willen beruhen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Betreuungsrecht - Zur Prüfung, ob die Ablehnung der Betreuung durch den Betroffenen auf einem freien Willen beruht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 772
  • MDR 2014, 595
  • FGPrax 2014, 158
  • FamRZ 2014, 647
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.03.2012 - XII ZB 502/11

    Betreuungsverfahren: Prüfungsumfang bei einer Betreuerbestellung entgegen den

    Auszug aus BGH, 22.01.2014 - XII ZB 632/12
    Der Betroffene muss Grund, Bedeutung und Tragweite einer Betreuung intellektuell erfassen können, was denknotwendig voraussetzt, dass der Betroffene seine Defizite im Wesentlichen zutreffend einschätzen und auf der Grundlage dieser Einschätzung die für oder gegen eine Betreuung sprechenden Gesichtspunkte gegeneinander abwägen kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2011 - XII ZB 526/10 - FamRZ 2011, 630 Rn. 8 und vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 - FamRZ 2012, 869 Rn. 14 f.).

    Die Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung müssen durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (Senatsbeschlüsse vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 - FamRZ 2012, 869 Rn. 16 und vom 16. Mai 2012 - XII ZB 584/11 - FamRZ 2012, 1210 Rn. 11; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1896 Rn. 27; Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1896 Rn. 13).

    Beruht die Entscheidung des Betroffenen gegen die Bestellung eines Betreuers auf einer nach den vorgenannten Maßstäben freien Willensbildung, muss diese Entscheidung auch dann respektiert werden, wenn die Einrichtung einer Betreuung für den Betroffenen objektiv vorteilhaft wäre (Senatsbeschluss vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 - FamRZ 2012, 869 Rn. 19 mwN).

  • OLG Brandenburg, 13.10.2008 - 11 Wx 16/08

    Rechtsbeschwerde gegen die Bestellung eines Überwachungsbetreuers:

    Auszug aus BGH, 22.01.2014 - XII ZB 632/12
    Ist der Betroffene zur Bildung eines klaren Urteils zur Problematik der Betreuerbestellung in der Lage, muss ihm weiter möglich sein, nach diesem Urteil zu handeln und sich dabei von den Einflüssen interessierter Dritter abzugrenzen (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2009, 152; Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1896 Rn. 13).
  • BGH, 16.05.2012 - XII ZB 584/11

    Betreuungsverfahren: Umfang der Amtsermittlungspflicht des Betreuungsgerichts;

    Auszug aus BGH, 22.01.2014 - XII ZB 632/12
    Die Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung müssen durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (Senatsbeschlüsse vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 - FamRZ 2012, 869 Rn. 16 und vom 16. Mai 2012 - XII ZB 584/11 - FamRZ 2012, 1210 Rn. 11; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1896 Rn. 27; Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1896 Rn. 13).
  • BGH, 09.02.2011 - XII ZB 526/10

    Betreuung: Prüfung der freien Willensbestimmung bei Ablehnung der

    Auszug aus BGH, 22.01.2014 - XII ZB 632/12
    Der Betroffene muss Grund, Bedeutung und Tragweite einer Betreuung intellektuell erfassen können, was denknotwendig voraussetzt, dass der Betroffene seine Defizite im Wesentlichen zutreffend einschätzen und auf der Grundlage dieser Einschätzung die für oder gegen eine Betreuung sprechenden Gesichtspunkte gegeneinander abwägen kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2011 - XII ZB 526/10 - FamRZ 2011, 630 Rn. 8 und vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 - FamRZ 2012, 869 Rn. 14 f.).
  • OLG Köln, 25.01.2006 - 16 Wx 5/06

    Betreuerbestellung, freier Wille

    Auszug aus BGH, 22.01.2014 - XII ZB 632/12
    Es hätte - gegebenenfalls durch eine ergänzende Befragung des Sachverständigen - weiterer Aufklärung zu der Frage bedurft, ob die Ablehnung der Betreuung durch den Betroffenen und seine damit verbundene Entscheidung, Angelegenheiten betreffend die Wohnsituation und die Gesundheitssorge unerledigt zu lassen, auf einer freien Willensbestimmung beruht (§ 26 FamFG; vgl. auch OLG Köln FGPrax 2006, 117).
  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 336/17

    Betreuungssache: Zulässigkeit des dem Willen des Betroffenen widersprechenden

    Ist er zur Bildung eines klaren Urteils hinsichtlich der Problematik der Betreuerbestellung in der Lage, muss ihm weiter möglich sein, nach diesem Urteil zu handeln und sich dabei von den Einflüssen interessierter Dritter abzugrenzen (Senatsbeschlüsse vom 16. März 2016 - XII ZB 455/15 - FamRZ 2016, 970 Rn. 6 f. mwN und vom 22. Januar 2014 - XII ZB 632/12 - FamRZ 2014, 647 Rn. 6 ff. mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 11 S 714/15

    Feststellung des Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Begriff der Einreise;

    Ein Krankheitsbild, das die freie Willensbestimmung beeinträchtigen würde, lag (und liegt) nach den ärztlichen Gutachten nicht vor (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22.01.2014 - XII ZB 632/12 - juris Rn. 6 ff.).
  • BGH, 30.07.2014 - XII ZB 107/14

    Erweiterung einer bestehenden Betreuung: Notwendige Einholung eines

    Die Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung müssen durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Januar 2014, XII ZB 632/12, FamRZ 2014, 647).

    Fehlt es an einem dieser beiden Elemente, liegt kein freier, sondern nur ein natürlicher Wille vor (Senatsbeschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 632/12 - FamRZ 2014, 647 Rn. 6).

    Der Betroffene muss Grund, Bedeutung und Tragweite einer Betreuung intellektuell erfassen können, was denknotwendig voraussetzt, dass der Betroffene seine Defizite im Wesentlichen zutreffend einschätzen und auf der Grundlage dieser Einschätzung die für und gegen eine Betreuung sprechenden Gesichtspunkte gegeneinander abwägen kann (Senatsbeschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 632/12 - FamRZ 2014, 647 Rn. 7 mwN).

    Ist der Betroffene zur Bildung eines klaren Urteils zur Problematik der Betreuerbestellung in der Lage, muss ihm weiter möglich sein, nach diesem Urteil zu handeln und sich dabei von den Einflüssen interessierter Dritter abzugrenzen (Senatsbeschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 632/12 - FamRZ 2014, 647 Rn. 8).

    Dabei müssen die Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (Senatsbeschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 632/12 - FamRZ 2014, 647 Rn. 9 mwN).

    Beruht die Entscheidung des Betroffenen gegen die Bestellung eines Betreuers schließlich auf einer nach den vorgenannten Maßstäben freien Willensbildung, muss diese Entscheidung auch dann respektiert werden, wenn die Einrichtung einer Betreuung für den Betroffenen objektiv vorteilhaft wäre (Senatsbeschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 632/12 - FamRZ 2014, 647 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 16.09.2015 - XII ZB 500/14

    Betreuungssache: Notwendige Tatsachenfeststellungen bei Ablehnung eines Antrages

    Dabei müssen die Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung durch ein noch aktuelles Sachverständigengutachten belegt sein (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 632/12 - FamRZ 2014, 647 Rn. 9 mwN).

    Beruht die Entscheidung des Betroffenen gegen die Bestellung eines Betreuers schließlich auf einer nach den vorgenannten Maßstäben freien Willensbildung, muss diese Entscheidung auch dann respektiert werden, wenn die Einrichtung einer Betreuung für den Betroffenen objektiv vorteilhaft wäre (Senatsbeschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 632/12 - FamRZ 2014, 647 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 20.12.2023 - XII ZB 514/21

    Verwertung der Anhörung weiterhin in ihrem objektiven Ertrag bei Mitwirkung von

    Die Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung müssen durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 552/17 - FamRZ 2019, 239 Rn. 6 mwN und vom 22. Januar 2014 - XII ZB 632/12 - FamRZ 2014, 647 Rn. 6 f.).
  • BGH, 16.03.2016 - XII ZB 455/15

    Betreuungsverfahren: Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Ausschluss

    Fehlt es an einem dieser beiden Elemente, liegt kein freier, sondern nur ein natürlicher Wille vor (Senatsbeschlüsse vom 22. Januar 2014 - XII ZB 632/12 - FamRZ 2014, 647 Rn. 6; vom 7. Oktober 2015 - XII ZB 58/15 - FamRZ 2015, 2158 Rn. 8 f. und vom 16. September 2015 - XII ZB 500/14 - FamRZ 2015, 2160 Rn. 12 f.).

    Die Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung müssen durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (Senatsbeschlüsse vom 22. Januar 2014 - XII ZB 632/12 - FamRZ 2014, 647 Rn. 7 ff.; vom 7. Oktober 2015 - XII ZB 58/15 - FamRZ 2015, 2158 Rn. 9 f. und vom 16. September 2015 - XII ZB 500/14 - FamRZ 2015, 2160 Rn. 14 f. mwN).

  • BGH, 14.10.2015 - XII ZB 177/15

    Betreuungssache: Voraussetzung für die Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem

    Die Feststellungen zum krankheitsbedingten Ausschluss der freien Willensbestimmung müssen nach ständiger Rechtsprechung des Senats durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (Senatsbeschlüsse vom 30. Juli 2014 - XII ZB 107/14 - FamRZ 2014, 1626 Rn. 14 und vom 22. Januar 2014 - XII ZB 632/12 - FamRZ 2014, 647 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 31.10.2018 - XII ZB 552/17

    Betreuungssache: Betreuungsverlängerung gegen den Willen des Betroffenen bei

    Die Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung müssen durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. März 2016 - XII ZB 455/15 - FamRZ 2016, 970 Rn. 6 f. mwN und vom 22. Januar 2014 - XII ZB 632/12 - FamRZ 2014, 647 Rn. 6 ff.).
  • BGH, 11.05.2016 - XII ZB 363/15

    Verfahren zur Aufhebung einer Betreuung: Erneute Anhörung des Betroffenen im

    Dabei müssen die Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung durch ein noch aktuelles Sachverständigengutachten belegt sein (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 632/12 - FamRZ 2014, 647 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 01.10.2014 - XII ZB 462/14

    Betreuungsverfahren: Notwendige Beteiligung des Verfahrenspflegers in der

    Die Zurückverweisung wird dem Beschwerdegericht Gelegenheit geben, auch die von ihm getroffenen Feststellungen zum freien Willen des Betroffenen im Sinne von § 1896 Abs. 1 a BGB auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens einer Überprüfung zu unterziehen (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 632/12 - FamRZ 2014, 647 Rn. 6 ff.).

    Dies könnte ein gewichtiger Anhaltspunkt dafür sein, dass der Betroffene jedenfalls zwischenzeitlich in der Lage ist, einen freien Willen im Sinne des § 1896 Abs. 1 a BGB zu bilden (vgl. auch Senatsbeschluss vom 22. Januar 2014 - XII ZB 632/12 - FamRZ 2014, 647 Rn. 12 f.).

  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 346/16

    Betreuungssache: Aufhebung einer Betreuung bei fehlender Eignung eines von dem

  • BGH, 07.10.2015 - XII ZB 58/15

    Betreuungssache: Notwendige Tatsachenfeststellungen bei Ablehnung eines Antrages

  • LG Frankenthal, 25.11.2015 - 1 T 309/15

    Betreuung: Notwendigkeit der Einrichtung einer Betreuung bei verweigerter

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.06.2021 - 13 T 5391/20

    Keine Kontrollbetreuung ohne Ausschluss der freien Willensbestimmung des

  • LG Bamberg, 09.02.2021 - 43 T 95/20

    "Krieg" mit den Behörden - Gründe für die Erweiterung einer Betreuung

  • LG Bamberg, 05.03.2021 - 42 T 14/21

    Voraussetzung der Einrichtung einer Betreuung (hier: fehlende Zustimmung des

  • LG Bamberg, 24.01.2020 - 42 T 176/19

    Einrichtung einer Betreuung von Amts gegen den unbeachtlichen Willen des

  • LG Berlin, 29.12.2021 - 87 T 285/20
  • LG Osnabrück, 28.02.2019 - 7 T 703/18

    Zur Beschwerdefrist, zur erneuten Anhörung des Betroffenen und zur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht