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   BGH, 18.07.2018 - XII ZB 635/17   

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https://dejure.org/2018,27316
BGH, 18.07.2018 - XII ZB 635/17 (https://dejure.org/2018,27316)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2018 - XII ZB 635/17 (https://dejure.org/2018,27316)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2018 - XII ZB 635/17 (https://dejure.org/2018,27316)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers bei möglicher Erstreckung des Aufgabenkreises der Betreuung auf alle wesentlichen Bereiche der Lebensgestaltung des Betroffenen; Anordnung eines umfassenden Einwilligungsvorbehalts in Vermögensangelegenheiten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfahrenspfleger, Erforderlichkeit, Betreuung für alle Angelegenheiten

  • rewis.io

    Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers in Betreuungssachen: Möglichkeit der Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten und der Anordnung eines umfassenden Einwilligungsvorbehalts in Vermögensangelegenheiten

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers bei möglicher Erstreckung des Aufgabenkreises der Betreuung auf alle wesentlichen Bereiche der Lebensgestaltung des Betroffenen; Anordnung eines umfassenden Einwilligungsvorbehalts in Vermögensangelegenheiten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers bei möglicher Totalbetreuung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Bestellung eines Verfahrenspflegers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestellung eines Verfahrenspflegers in Betreuungssachen regelmäßig notwendig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 1185
  • FGPrax 2019, 25
  • FamRZ 2018, 1692
  • Rpfleger 2018, 679
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.08.2017 - XII ZB 611/16

    Bestellung eines Verfahrenspflegers bei möglicher Anordnung einer Betreuung in

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - XII ZB 635/17
    Dabei unterfällt es der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht, ob die den Tatsacheninstanzen obliegende Entscheidung ermessensfehlerfrei getroffen worden ist (Senatsbeschlüsse vom 16. Mai 2018 - XII ZB 214/17 - juris Rn. 7 mwN und vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 6 mwN).

    Selbst wenn dem Betroffenen nach der Entscheidung letztlich einzelne restliche Bereiche zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung verblieben sind, entbindet dies jedenfalls dann nicht von der Bestellung eines Verfahrenspflegers, wenn die verbliebenen Befugnisse dem Betroffenen in seiner konkreten Lebensgestaltung keinen nennenswerten eigenen Handlungsspielraum belassen (Senatsbeschlüsse vom 16. Mai 2018 - XII ZB 214/17 - juris Rn. 8 und vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 7 mwN).

    Ob es sich um einen solchen Ausnahmefall handelt, ist anhand der gemäß § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG vorgeschriebenen Begründung zu beurteilen (Senatsbeschlüsse vom 16. Mai 2018 - XII ZB 214/17 - juris Rn. 9; vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 8 f. mwN und vom 9. Mai 2018 - XII ZB 577/17 - juris Rn. 12).

  • BGH, 16.05.2018 - XII ZB 214/17

    Verpflichtung zur Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen in

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - XII ZB 635/17
    Dabei unterfällt es der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht, ob die den Tatsacheninstanzen obliegende Entscheidung ermessensfehlerfrei getroffen worden ist (Senatsbeschlüsse vom 16. Mai 2018 - XII ZB 214/17 - juris Rn. 7 mwN und vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 6 mwN).

    Selbst wenn dem Betroffenen nach der Entscheidung letztlich einzelne restliche Bereiche zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung verblieben sind, entbindet dies jedenfalls dann nicht von der Bestellung eines Verfahrenspflegers, wenn die verbliebenen Befugnisse dem Betroffenen in seiner konkreten Lebensgestaltung keinen nennenswerten eigenen Handlungsspielraum belassen (Senatsbeschlüsse vom 16. Mai 2018 - XII ZB 214/17 - juris Rn. 8 und vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 7 mwN).

    Ob es sich um einen solchen Ausnahmefall handelt, ist anhand der gemäß § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG vorgeschriebenen Begründung zu beurteilen (Senatsbeschlüsse vom 16. Mai 2018 - XII ZB 214/17 - juris Rn. 9; vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 8 f. mwN und vom 9. Mai 2018 - XII ZB 577/17 - juris Rn. 12).

  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 577/17

    Absehen von der Bestellung eines Verfahrenspflegers in einem Verfahren bzgl. der

    Auszug aus BGH, 18.07.2018 - XII ZB 635/17
    Dem ist dadurch Rechnung zu tragen, dass in Verfahren, die einen umfassenden Einwilligungsvorbehalt in Vermögensangelegenheiten zum Gegenstand haben, für den Betroffenen in der Regel ein Verfahrenspfleger zu bestellen ist (Senatsbeschluss vom 9. Mai 2018 - XII ZB 577/17 - juris Rn. 12).

    Ob es sich um einen solchen Ausnahmefall handelt, ist anhand der gemäß § 276 Abs. 2 Satz 2 FamFG vorgeschriebenen Begründung zu beurteilen (Senatsbeschlüsse vom 16. Mai 2018 - XII ZB 214/17 - juris Rn. 9; vom 23. August 2017 - XII ZB 611/16 - FamRZ 2017, 1865 Rn. 8 f. mwN und vom 9. Mai 2018 - XII ZB 577/17 - juris Rn. 12).

  • BGH, 05.05.2021 - XII ZB 510/20

    Gebotenheit der Bestellung eines Verfahrenspflegers

    Von der Bestellung eines Verfahrenspflegers hätte deswegen nach § 276 Abs. 2 Satz 1 FamFG nur unter den bereits genannten Voraussetzungen abgesehen werden können (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2018 - XII ZB 635/17 - FamRZ 2018, 1692 Rn. 8).
  • BGH, 11.09.2019 - XII ZB 537/18

    Anspruch auf Bestellung eines Verfahrenspflegers bei Leiden an einer paranoiden

    Von der Bestellung eines Verfahrenspflegers hätte deswegen nach § 276 Abs. 2 Satz 1 FamFG nur unter den bereits genannten Voraussetzungen abgesehen werden können (Senatsbeschluss vom 18. Juli 2018 - XII ZB 635/17 - FamRZ 2018, 1692 Rn. 8).
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