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   BGH, 12.02.2014 - XII ZB 640/13   

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https://dejure.org/2014,2979
BGH, 12.02.2014 - XII ZB 640/13 (https://dejure.org/2014,2979)
BGH, Entscheidung vom 12.02.2014 - XII ZB 640/13 (https://dejure.org/2014,2979)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - XII ZB 640/13 (https://dejure.org/2014,2979)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei schuldhafter Verkennung einer eindeutigen Gesetzeslage; Notwendigkeit der Begründung der Beschwerde beim Beschwerdegericht in einer Familienstreitsache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 113 Abs. 1; ZPO § 85 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei schuldhafter Verkennung einer eindeutigen Gesetzeslage; Notwendigkeit der Begründung der Beschwerde beim Beschwerdegericht in einer Familienstreitsache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.09.2012 - XII ZB 221/12

    Familiensache: Wiedereinsetzung bei Beschwerdeeinlegung beim unzuständigem

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - XII ZB 640/13
    Eine Verpflichtung, die Rechtsmittelschrift von der Akte zu trennen und sie dem Oberlandesgericht vorab per Briefpost oder Telefax zu senden, bestand auch im vorliegenden Fall nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 19. September 2012 - XII ZB 221/12 - juris Rn. 11).
  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 559/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderliche organisatorische

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - XII ZB 640/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört es zu den Aufgaben des Verfahrensbevollmächtigten, dafür zu sorgen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig gefertigt wird und innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht eingeht (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 559/12 - FamRZ 2013, 695 Rn. 6).
  • BGH, 14.12.2010 - VIII ZB 20/09

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsfrist bei unterlassenem Hinweis des

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - XII ZB 640/13
    Er ist daher gehalten, die Rechtsmittelschrift und insbesondere die Empfangszuständigkeit des darin bezeichneten Adressaten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. BGH Beschluss vom 14. Dezember 2010 - VIII ZB 20/09 - NJW 2011, 683 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familienstreitsache:

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - XII ZB 640/13
    Auch darüber konnte bei dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners kein Zweifel bestehen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389 Rn. 10).
  • BGH, 23.05.2012 - XII ZB 375/11

    Familienstreitsache: Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - XII ZB 640/13
    Ein Rechtsuchender darf zwar darauf vertrauen, dass ein mit der Sache bereits befasstes Gericht einen bei ihm eingereichten, aber für das Rechtsmittelgericht bestimmten Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang dorthin weiterleiten wird (Senatsbeschlüsse vom 23. Mai 2012 - XII ZB 375/11 - FamRZ 2012, 1205 Rn. 26 mwN).
  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - XII ZB 640/13
    An einen mit der Beschwerdeeinlegung betrauten Rechtsanwalt sind hinsichtlich der Ermittlung des für die Einlegung des Rechtsmittels zuständigen Gerichts hohe Sorgfaltsanforderungen zu stellen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 197/10 - FamRZ 2011, 100 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 22.10.2013 - II ZB 7/12

    Rechtsbeschwerde gegen Verwerfung der Berufung und Abweisung eines

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - XII ZB 640/13
    Sie ist unter Hinzunahme des in Bezug genommenen Hinweisbeschlusses vom 4. Oktober 2013 auch mit einer hinreichenden Begründung versehen und enthält ausreichende tatsächliche Feststellungen, die das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzen, die prozessuale Entscheidung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. BGH Beschluss vom 22. Oktober 2013 - II ZB 7/12 - juris Rn. 6, 8 mwN).
  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/07

    Zurechnung des Anwaltsverschuldens nach Kündigung des Mandats

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - XII ZB 640/13
    Danach darf einem Beteiligten die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten seines Verfahrensbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Juni 2008 - XII ZB 184/07 - FamRZ 2008, 1605 Rn. 6 mwN).
  • RG, 02.12.1907 - VII 60/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 12.02.2014 - XII ZB 640/13
    Dass die Entscheidung über die Wiedereinsetzung nicht in die Beschlussformel aufgenommen worden ist, sondern nur in den Beschlussgründen erfolgte, ist unschädlich (RGZ 67, 186, 190; Zöller/Greger ZPO 30. Aufl. § 238 Rn. 2; BeckOK ZPO/Wendtland [Stand: 1. Januar 2014] § 238 Rn. 10).
  • BGH, 26.01.2023 - I ZB 42/22

    Pflicht des Prozessbevollmächtigten einer Partei zur Überprüfung der richtigen

    Dass die Entscheidung über die Wiedereinsetzung nicht in die Beschlussformel aufgenommen worden, sondern nur in den Beschlussgründen erfolgt ist, ist unschädlich (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - XII ZB 640/13, juris Rn. 12 mwN).
  • BGH, 20.04.2023 - I ZB 83/22

    Einreichnung einer Rechtsmittelschrift beim unzuständigen Ausgangsgericht durch

    Dass die Entscheidung über die Wiedereinsetzung nicht in die Beschlussformel aufgenommen worden ist, sondern nur in den Beschlussgründen erfolgte, ist unschädlich (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - XII ZB 640/13, juris Rn. 12; Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, juris Rn. 10).
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