Rechtsprechung
BGH, 07.08.2013 - XII ZB 671/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
BGB § 1896 Abs. 2 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1896 Abs 2 S 2 BGB
Betreuungsverfahren: Anordnung der Betreuung trotz bestehender Vorsorgevollmacht - Deutsches Notarinstitut
BGB §1896 Abs. 2 Satz 2
Ungeeignetheit des Vorsorgebevollmächtigten - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geeignetheit eines Vorsorgebevollmächtigten zur Besorgung von Angelegenheiten eines Betroffenen
- rabüro.de
Zur Ungeeignetheit eines Betreuers durch störendes Verhalten eines Dritten
- rewis.io
Betreuungsverfahren: Anordnung der Betreuung trotz bestehender Vorsorgevollmacht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 2 S. 2
Geeignetheit eines Vorsorgebevollmächtigten zur Besorgung von Angelegenheiten eines Betroffenen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Betreuung: Vorsorgevollmacht geht grundsätzlich vor!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der ungeeignete Vorsorgebevollmächtigte
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ungeeignetheit des Vorsorgebevollmächtigten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vorsorgebevollmächtigter muss objektiv geeignet sein, zum Wohle des Betroffenen zu handeln
- haerlein.de (Kurzinformation)
Betreuungsrecht - Zur Ungeeignetheit eines Vorsorgebevollmächtigten aufgrund störendem eigenmächtigen Verhaltens Dritter
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Streitigkeiten können die Vorsorgevollmacht gefährden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Streitigkeiten können die Vorsorgevollmacht gefährden
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Vorsorgevollmacht und Betreuung - wer ist "ungeeignet"?
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Vorsorgevollmacht und Betreuung - wer ist "ungeeignet"?
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 14.03.2012 - 10 XVII D 1368/11
- LG Saarbrücken, 30.10.2012 - 5 T 306/12
- BGH, 07.08.2013 - XII ZB 671/12
Papierfundstellen
- NJW 2013, 3373
- MDR 2013, 1224
- FGPrax 2013, 260
- FamRZ 2013, 1724
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 05.11.2014 - XII ZB 117/14
Anordnung einer rechtlichen Betreuung: Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten …
Die Beschwerdeberechtigung nach dieser Vorschrift setzt eine unmittelbare Beeinträchtigung eigener Rechte des Beschwerdeführers voraus und ist beim Vorsorgebevollmächtigten nicht gegeben (zum anders gelagerten Fall, dass der Vorsorgebevollmächtigte auch als Angehöriger beteiligt worden und demzufolge nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG beschwerdebefugt ist, vgl. Senatsbeschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 671/12 - FamRZ 2013, 1724). - BGH, 13.09.2017 - XII ZB 157/17
Betreuungssache: Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts bei umfangreichem …
Aber auch wenn die Redlichkeit des Vorsorgebevollmächtigten außer Zweifel steht, kann die Anordnung einer Betreuung erforderlich sein, wenn der Bevollmächtigte - etwa wegen unüberbrückbarer Differenzen zwischen ihm und dem Betroffenen - nicht in der Lage ist, zum Wohle des Betroffenen zu handeln (vgl. Senatsbeschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 671/12 - FamRZ 2013, 1724 Rn. 8 f.). - BGH, 15.08.2018 - XII ZB 10/18
Heranziehung einer neuen, nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datierten …
Dass die Kinder der Betroffenen zerstritten sind, lässt jedoch für sich genommen nicht den Schluss zu, der Sohn sei ungeeignet, die Vermögensangelegenheiten der Betroffenen wahrzunehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 671/12 - FamRZ 2013, 1724 Rn. 9).
- LG Meiningen, 05.03.2018 - 4 T 31/18
Anordnung einer Betreuung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei störendem …
Fehlt es hieran, weil der Bevollmächtigte beispielsweise durch eigenmächtiges und störendes Verhalten eines Dritten nicht in der Lage ist, zum Wohle des Betroffenen zu handeln, bleibt die Anordnung einer Betreuung erforderlich (BGH, Beschluss vom 07. August 2013 - XII ZB 671/12 -, juris;… Reinert, jurisPR-FamR 24/2013 Anm. 4 Bieg in Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 1896 BGB, Rn. 59).Vielmehr ist ein unbeteiligter Dritter als Betreuer zu bestellen, der im Zweifel besser dazu in der Lage ist, das störende Verhalten zu unterbinden (BGH, Beschluss vom 07. August 2013 - XII ZB 671/12 -, juris).
Es besteht deshalb schon nach den eigenen Einlassungen der Beschwerdeführerin und des Verfahrensbevollmächtigten des Betroffenen kein Zweifel daran, dass die Ausübung der wirksamen Vorsorgevollmacht für die Tochter durch die Beschwerdeführerin massiv behindert wird und damit die Vorsorgebevollmächtigte durch eigenmächtiges und störendes Verhalten eines Dritten nicht in der Lage ist, zum Wohle des Betroffenen zu handeln, so dass die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung trotz Vorsorgevollmacht erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 07. August 2013 - XII ZB 671/12 -, juris;… Reinert, a.a.O.;… Bieg in Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., a.a.O.).
- BGH, 13.05.2020 - XII ZB 61/20
Bestellung eines Betreuers für "alle Angelegenheiten" des Betroffenen aufgrund …
Eine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers nämlich dann nicht entgegen, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründen (Senatsbeschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 671/12 - FamRZ 2013, 1724 Rn. 8). - LG Karlsruhe, 03.02.2014 - 11 T 324/13
Betreuung: Genehmigung des Abschlusses einer Rentenversicherung für einen …
Ein vorsorglicher Widerruf der Vollmacht wegen Ungeeignetheit des Beteiligten Ziffer 4 zur Ausübung seiner Vollmacht zum Wohle der Betroffenen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 671/12 - NJW 2013, 3373) ist bisher nicht erfolgt. - LG Frankfurt/Main, 06.12.2019 - 21 T 218/19 Zwar steht eine wirksam erteilte Vorsorgevollmacht der Bestellung eines Betreuers grundsätzlich entgegen, § 1896 Abs. 2 BGB, weil die Betreuung dann nicht erforderlich ist, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden könne (…BGH, FamRZ 2012, 969 = BeckRS 2012, 08883 Rdnr. 10; BGH NJW 2013, 3373, beck-online).
Eine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers jedoch dann nicht entgegen, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründen (BGH NJW 2013, 3373, beck-online).
- BGH, 24.06.2020 - XII ZB 61/20 Eine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers nämlich dann nicht entgegen, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründen (Senatsbeschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 671/12 - FamRZ 2013, 1724 Rn. 8).
- LG Frankfurt/Main, 06.12.2019 - 21 T 217/19
Wann steht Vorsorgevollmacht Bestellung eines Betreuers nicht entgegen?
Zwar steht eine wirksam erteilte Vorsorgevollmacht der Bestellung eines Betreuers grundsätzlich entgegen, § 1896 Abs. 2 BGB, weil die Betreuung dann nicht erforderlich ist, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden könne (…BGH, FamRZ 2012, 969 = BeckRS 2012, 08883 Rdnr. 10; BGH NJW 2013, 3373, beck-online).Eine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers jedoch dann nicht entgegen, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründen (BGH NJW 2013, 3373, beck-online).